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Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen «nd Umgegend. Zur gemeinnützigen Unterhaltung für alle Stände. Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers Friedrich May. 21. 1848 Sonnabend, den SL. April Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal und zwar Mittwochs und Sonnabends, in halben und resp. ganzen Bogen. — Bestellungen nehmen alle Postämter Sachsens an. — Pränumerations-Preis vierteljährlich 1l> Ngr. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pf. berechnet und für jede nächste Num mer bis Lags vorher Vormittags 9 Uhr angenommen. — Eine einzelne Nummer kostet 8 Pf. — Bekanntmachung, die Bewaffnung der Communalgarde betreffend. Da die baldige Bewaffnung der in Gemäßheit der Verordnung vom 11. d. M. in allen Gemein den theils zu verstärkenden, theils neu zu errichtenden Communalgarden, von welcher zu wünschen ist, daß sie in möglichst gleichmäßiger Weise erfolgt, wegen des zur Zeit sich zeigenden Mangels an vorrächigen Waffen Schwierigkeiten darbieten würde, und die wegen Anschaffung von Schießwaffen getroffenen Einlei tungen die alsbaldige Beseitigung dieses Mangels nicht erwarten lassen, so ist auf die Herstellung einer zweckmäßigen, einfachen und wohlfeilen Waffengattung Bedacht zu nehmen gewesen. Als eine solche stellt sich vorzugsweise die Pike dar. Das Kriegsministerium hat es daher über nommen, Proben von Piken Herstellen zu lassen, welch, nach dem cinstimmigen Urtheile Sachverständiger diesem Zwecke vollkommen entsprechen. 'Auch hat sich dasselbe, um deren Anschaffung zu erleichtern, und in Berücksichtigung, daß es sich bereits im Besitze dazu tauglichen Holzes befindet, bereit erklärt, auf darum von den Ausschüssen der Communalgarden oder den Kommunen geschehendes Ansuchen und gegen haare Bezahlung des Kostenpreises, denselben die gewünschte Anzahl solcher Piken unverzüglich anfertigen zu lassen. Indem daher solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zugleich den Bethei ligten dringend empfohlen, von diesem Anerbieten Gebrauch zu machen. Die Gesuche um Lieferung von Piken, sowie überhaupt alle Gesuche um Waffen sind bei dem Ministerium des Innern einzureichcn, von wo aus auch gegen Bezahlung des Preises die Ablieferung er folgen wird. Bei der Bestellung ist die gewünschte Quantität genau anzugeben, dieselbe aber längstens binnen 14 Tagen von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung an zu machen, daniit die FabrikationSeinrich- tungen nach dem Umfange der gemachte» Bestellungen getroffen werden können. Von den jetzt «»gefertig ten Probepiken kommt das Stück 27 Ngr. zu stehen, es ist jedoch mit ziemlicher Bestimmtheit zu erwar ten, daß sich bei Anfertigung größerer Quantitäten der Preis etivas niedriger Herausstellen wird. Dresden, den 15. April 1848. Ministerium des Innern. Oberländer. Pursch Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten Landtage betreffend. Se. Majestät der König haben beschlossen, zu einem in Gemäßheit 8 115 der Verfassungs urkunde abzuhaltenden außerordentlichen Landtage die getreuen Stände aus den 18. Mai d. I. in die Residenzstadt Dresden einberufcn zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß wird dieses, und daß Dritter Jahrgang, -