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^ 174, 30. Juli 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8739 sind auch der Meinung, daß sich solche Einrichtungen auf das > leichteste in Verbindung mit dem Telegrammbotendienst treffen! lassen. Solange aber die Postbehörde dieser eigentlich ganz selbst-^ verständlichen Aufgabe nicht nachgekommen ist, kann sie füglich keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, hat sie moralisch kein Anrecht auf die Strafverfolgung der Eilboten institute. . . . Was nun aber das Vorgehen der Postverwaltung jetzt ganz besonders ungerecht macht, das ist die inzwischen erfolgte Wiedererhöhung des Ortsportos. Als im Jahre 1869 die Stadtprivatposten verboten und die Beförderung im Ursprungsort dem Postzwang unterworfen wurde, da geschah es unter dem ausdrücklichen Hinweis auf die Herabsetzung der Ortsgebühren. In der Begrün dung (Drucksachen 1898/99 Ani. Bd. Il S. 1006) ist ganz be sonders die Herabsetzung der Ortsgebühren in Aussicht gestellt, im Laufe der Verhandlungen ist mehrfach auf sie hingewiesen und Wert auf sie gelegt worden; vielleicht wäre das Gesetz ohne das Versprechen der Ortsportoherabsetzung nicht angenommen worden. Nun die Post das Monopol besitzt, sind die Orts gebühren wieder erhöht; der Wettbewerb der Privatanstalten aber, der folgerichtigerweise nun wieder zugelassen werden müßte, wird in rigorosester, ja kleinlicher Weise schärfer als je ver folgt. Das ist moderne Verkehrspolitik! Man sollte von einer Verkehrsbehörde wirklich verlangen können, daß sie zunächst selbst vollkommene Einrichtungen schafft, bevor sie ein ihr verliehenes Monopol in solcher Weise ausnutzt, wie es die Post behörde tut. Im übrigen aber tut eine Änderung des Post gesetzes wahrlich not. Die vorstehenden Darlegungen haben gezeigt, daß die unklare Ausdrucksweise des Gesetzes zu den widersprechendsten Urteilen Anlaß gegeben hat. Und was das Schlimmste ist: die Gerichte haben manchmal nach dem Geist, der angeblichen Absicht, in anderen Fällen nach dem Wortlaut des Gesetzes geurteilt, jedenfalls stets so, daß das Postmonopol in schroffster Form gewahrt wurde, auch wo es vernünftigerweise unbegründet war. Das Gesetz muß also umgegossen werden, es muß hineingeschrieben werden, was gemeint ist; dabei muß aber dem privaten Wettbewerb Raum gelassen werden, einzugreifen, wo die Post versagt.« Die Befürwortung einer Änderung des Postgesetzes durch die Handelskammern kann nur gebilligt werden. Von folgendem Ergänzungsvorschlag der Handelskammer zu Leipzig, den sie auch dem Deutschen Handelstag zur Befürwortung weitergegeben hat (zu § 2a. des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches) wird eineAbstellung der Mißstände zu erwarten sein: »Im Ursprungsort ist die Beförderung von geschlossenen Briefen durch Boten, die im Dienst einer Privatbeförderungs einzelner Briefe eines Auftraggebers, nicht um Verteilung von Massenauflieferungen handelt, und die Briefe nicht eingesammelt, sondernden Boten unmittelbar zur Bestellung übergeben werden«. (Nach: »Vossische Ztg.«.) * Zum Urheberrechtsstreit über Verdis Oper viLla«. — Mit Bezug auf die in Nr. 137 d. Bl. vom 17. Juni 1910 (Seite 7204/05) gegebene Mitteilung zum Urheberrechtsstreit über Verdis Oper »1-a. Ira-via-ta.« erläßt das Mailänder Verlagshaus G. Ricordi L Co. eine Erklärung, die in der vorliegenden Nr. 174 des Börsenblatts (Seite 8771) bekannt gegeben ist. Deutsche Volkskultur BerlagSgesellschaft m. b. H. in Berlin. — Handelsregister-Eintrag: In das Handelsregister L des Unterzeichneten Gerichts ist am 25. Juli 1910 folgendes eingetragen worden: Nr. 8110. »Deutsche Volkskultur« Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Der Fortbetrieb und die Erweiterung der vom Verlag Deutscher Zeitschriften Gesellschaft mit beschränkter Haftung herausgegebenen Sammlung »Deutsche Volkskultur in Wort, Bild und Klang«. Das Stammkapital beträgt 60 000 Geschäfts führer: Kaufmann Siegfried Kohn in Charlottenburg, Verlags buchhändler Alexander Jadassohn in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschafts vertrag ist am 11. Juni 1910 festgestellt. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. Die Gesellschafterin »Verlag Deutscher Zeitschriften Gesellschaft mit beschränkter Haftung« zu Berlin bringt das von ihr betriebene Unternehmen »Deutsche Volkskultur« mit allen fertigen oder in der Herstellung begriffenen Beständen, den außenstehenden Forde rungen sowie mit allen dazugehörigen Rechten und Verträgen, insbesondere auch den Vertrag mit dem Herausgeber der Sammlung, Herrn Emil Weißenturn, sowie den mit der Firma S. Schottlaender's Schlesische Verlagsanstalt Gesell schaft mit beschränkter Haftung geschlossenen Vertrag vom 6. April 1909, betreffend den Erwerb von Verlagsrechten, in die Gesellschaft ein. Die Gesellschaft übernimmt auch die aus diesen beiden Verträgen für den Verlag Deutscher Zeit schriften Gesellschaft mit beschränkter Haftung sich ergebenden Verpflichtungen; abgesehen hiervon gehen irgendwelche mit dem Unternehmen verbundene Passiva auf die Gesellschaft nicht über. Der Wert dieser Einlage wird auf 20 000 ^ festgesetzt. Berlin, den 25. Juli 1910. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 122. (Vossische Zeitung Nr. 349 vom 28. Juli 1910.) * Verlag für Volkskunst, Rich. Keutel in Stuttgart. — Die Firma Rich. Keutel, Kunstverlag mit Versandbuch- und Kunsthandlung Karlsruhes. B., hat ihr Domizil nach Stuttgart, Neckarstraße 36, verlegt und firmiert jetzt Verlag für Volks kunst, Rich. Keutel, Stuttgart. Hierzu wird uns weiter mitgeteilt: Der Verlag hat sich durch Erwerbung der von Herrn Pfarrer vr. t-beol. David Koch, dem Herausgeber des Christlichen Kunstblattes, veröffentlichten Kunstblätter und Werke christlicher Kunst, die bisher bei den Firmen Albrecht Dürer-Haus-Berlin, Georg Siemens-Berlin und Georg D. W. Callwey-München verlegt waren, stark vergrößert. Die neugegründete Firma wird ihrem Verlag eine Buck- und Kunstdruckerei anschließen, um ihre Verlags pläne besser durchführen zu können. — Neben der Herausgabe von Kunstblättern, Konfirmandenscheinen, Hochzeits- und Volks kunstblättern, Weihnachtsbildern usw. wird sich der Verlag auch damit befassen, Werke in allgemein ästhetischer Richtung und auf kunstpädagogischem Gebiete zu verlegen. Besonders wird die neuzeitliche christliche Kunst vertreten sein. Das Christliche Kunstblatt geht mit dem 1. Oktober ebenfalls in den Verlag für Volkskunst über und wird weiter ausgestaltet zu einem Organ für die religiöse Kunstbewegung. Auch die Veröffentlichung von Jugendliteratur ist in das Programm mit ausgenommen, wofür namhafte Autoren gewonnen sind. Konkurs im AuSlande. — Konkurs ist eröffnet über die Firma Milan Ristitch und Bruder, Buchhändler in Semendria (Serbien). Anmeldetermin 9./22. August d. I. Verhandlungstermin: 10./23. August d. I. (Nach: Deutscher Reichsanzeiger Nr. 174 vom 27. Juli 1910.) * Ausstellung von Lehrmitteln für Schwachbegabte. — Die Kölner Lehrmittelanstalt Hugo Jnderau (früher A. I. Tonger) in Köln ersucht fkr eine Ausstellung von Lehr mitteln für Schwachbegabte, die Mitte August dort stattfinden soll, die Verleger um Einsendung einschlägiger neuer Lehrmittel und Schriften. (Vgl. S. 8770 d. Bl.) Neunter Deutscher Stenographentag «abelsberger in Stuttgart. (Vgl. Nr. 171 d. Bl.) — Aus den Verhandlungen, die am Dienstag, 26. Juli, zu Ende geführt wurden, sind folgende einstimmig beschlossene Erklärungen mitzuteilen: 1. »Der Deutsche Stenographenbund Gabelsberger erblickt in den von ihm eingeleiteten Bestrebungen zur Schaffung einer Einheitsstenogravhie für das ganze deutsche Sprachgebiet ein in hohem Maße erstrebenswertes Ziel und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß es unter Mitwirkung der Staatsregierungen ge lingen werde, dieses Ziel zu erreichen. Als glücklichste Lösung würde er es betrachten, wenn die altbewährte Schnellschrift Gabelsberger, die in Bayern, Sachsen und anderen deutschen Bundesstaaten, sowie in Österreich bereits Einheitsstenographie geworden ist, als solche für das ganze deutsche Sprachgebiet anerkannt würde.« 2. »Der Deutsche Stenographentag Gabelsberger wieder holt seine Erklärung vom Stenographentag in Braunschweig, 1138*