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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 29.11.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-11-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-192311293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19231129
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19231129
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1923
-
Monat
1923-11
- Tag 1923-11-29
-
Monat
1923-11
-
Jahr
1923
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vonller»k»g, ck« 29. Dovemd« LckS- de» or» »den Va- Reichs, ichen r. Die ten st. gebiete, rknotcn ^es ge il vom lem^cht :r sich Ide zu- icstrllt.' l nicht rtigrm aß cs utschcs "t sich z eins Sache hlichcn el zu nas. der ld de mittel : 1614 1) sind Is die e dem rkraft- ig der t ein- n'cht hrung ags- öor - ! und ffung, 2 den nelen Iten h d.e egen ¬ der ehen. ;t zu Auf- ehe. n cht t der EZUg Ein- ei gner, LNg in mn lißt, mld- vcr- d'N csen aais zur eser gen der ch, hne md »aß ges r.* or» nt« be- der .n; ma >on me ur die en, »u to- en an >.c- -tl ir» ld Ir ch er ie er i» ^LKesberickt Kilowatt und Saseinhett Der trauliche Lampenschimmer, wen«'» draußen stinint und schneit, »rar eichst die Signatur de» deut, schon Familienleben». Heute blickt die Hau»- frau ängstlich auf die Uhr: Nasch, rasch, macht, daß ibr fertig werdet, jede Minute kostet Gold — —* Und bald darauf ist der Lichtkreis erloschen, und das ganze Haus mäuschenstill. Der nächtliche Wanderer, der um 7 Uhr abends nach Hause eilt^ streift an tief- dunklen Fensterhöhlen schlafender Häuserfronten vor- über. Ja, wenn in unserer dunklen Zelle, die Lampe freundlich wieder brennt — dann war es eine Lust, die Nacht zu durchwachen, in Bücher vergraben oder in der Gesellschaft der leise über das Papier musi. zierenden Feder. Heute ist das geistige Nachtwachen eine kostspielige Angelegenheit. Und ehe man ein Manuskript beginnt, tut man gut, zu kalkulieren, ob es die Unkosten der Gas- oder Stromeinheiten ein- bringen wird. Die Nachtarbeit des Kopf, arbeiters ist höchst problematisch geworden-, siche- rer und leichter kann er sein Geld gar nicht verdienen, als wenn er, anstatt Einheiten und Tinte zu ver brauchen, bei Einbruch der Dunkelheit die Decke über die Ohren zieht. Die Studierlampe ist ein kleiner niederträchtiger Moloch, und ehe man sein Zeilen honorar verdient hat, hat er es auch schon dreifach verschlungen. Wenn in der nächsten Zeit weniger gelehrte Abhandlungen und Poesien erscheinen wer den, so hat die Preispolitik der städtischen Werke ihr Verdienst daran, oder ihre Schuld — je nachdem, was die „Einheiten" verhindert haben. Sie haben auch ihr Gute«, die unerschwinglichen Einheiten. Unter ihrem Druck sind wir ein Volk von Langschläfern geworden. So lange Nächte, wie in dieser Zeit der kurzen Tage, haben wir noch nie durchschlafen. Die Sparsamkeit zwingt zu dieser Lebensweise der Hühner, und über Nacht sozusagen sind wir das aus geschlafen st e Volk oer Welt geworden. Es gibt indes eine Möglichkeit, sich des teuren Lichts zu erfreuen und dabei doch zu sparen. Ganz einfach, man geht in« Kaffeehaus. Hier findet man eine Art Ersatz für den freundlichen Lichtkreis sowohl d?r Familien, als auch der Studierlampe. Zu Hause kommt ohnehin schwer eine Gemütlichkeit auf, wenn man sich wie im Taxameter vorkommt: jeder Kilo- meler — und die Einheit ist der Lichtkilometer — kostet schweres Geld. Man braucht ja nicht, um zu sparen, gerade in eine Dar zu gehen: aber bei einer c nzigrn Taffe Iichorien-Mokka — und mag der Ober noch so viel Gläser Wasser hinstellen — kann man eine ungeheure Menge von Einheiten sparen. So übt die städtische Verwaltung — und das dürfte ihr selber neu sein — sowohl auf das Fami lien. als auch auf das geistige Leben der Gegenwart einen gewissen „vereinheitlichenden" Einfluß au». Usk Marlihallenrvan-enmg Am Mittwoch wurden in der städtische« Markt halle folgende Preise notiert: Butrer 8,4 bis 3,6 Billionen, Margarine 1L bi» 1,3, Kuustspcisefett 1H, Kokosfett ID, Rindstalg 2, amerikanisches Schweinefett und 2, Speckfett 3D Billionen Mark. Frisch fseisch: Rindfleisch 2,5 bi» 3, Kalb- fleisch 2, Schnitzel 3,2, Schweinefleisch 3, Hammel- fleisch 3, Geschabtes 2D, gehacktes Rind 2D, gehacktes Schweinefleisch 3D Goldmark. Gefrierfleisch: Rinderbrust 680, Rippe und Kamm 720, Keule 760, Rindfleisch ohne Knochen S60, Rumvfltück 1000, Roulade und Lende 1200, Gehacktes 060, Hammelfleisch 1200, Kalbfleisch 1640, 1680 und 2100 Milliarden. Durstwaren: Blut-, Leber-, Mett-, Knack, und polnische Wurst je 5,6, Schinken und Schinkenspeck 6D, geräucherter Speck 3 und 3D Goldmark. Fischwaren: Schellfisch 700 bi« 1600, Kabeljau 1500, Goldbarsch 1000, Rotzunge 1400, Heilbuttzunge 1000 Milliarden. Kartoffeln 62, Kohl' ISO, Sellerie 100 bis 120, Welschkraut 150, Weißkraut 120, Rotkraut 260, Meerrettich 1000, Kohlrabi 100, Kohlrüben 80, Zwie beln 250 und 300, Pilze 200 bis 500, Tomaten 750 bis 800, Dirnen 600 bis 700, Tafeläpfel 500 bi» 700, Wertbeständige Postgebühren Uh 1. Dezember auf der Grundlage der Rentenmark — Wertbeständige Freimarken Rcn- vis 5W Gr. »o Nir »iS zum 3 Mr Mr und 3 5 5 10 10 10 20 30 S 10 11 12 13 14 15 1« 17 18 8 gelten Wcnpaketen: ! Wertpaketen: für >e 100 M. der Wertangabe Mr je 20 M d. Wertangabe in Ren ten mark: SO Renten- ' ' plrnntge, oder (v. 1. 12. 23 an) Mr le 100 Billionen M. der nack^rhoben.) 5 10 30 Di« Gebühren »m Poft- und Postlweckvettepr werden ,um 1.D»»emveraulwertd«ftändtgeGrund- lag« in Rentenmark gestellt. g.ei<vzcittg gelangen wertbeständige Fretmarten zur vrusgavc, bei denen die aujgevruckt« Zahl den Wert in Renten- Pfennig darstellt. Bet der zunächst noch zugc'.astenen Be zahlung der Gebühren und der Freimarken mir Papier mark werden die Rentenmark- (Grund »Beträge mit einem UmrechnungSsatz vervielfacht, der sich lnerbei er gebende Betrag wird nötigenfalls aut volle Milliarden Marr aufgerunder. Die fUr die Bervtelsachung anzuwendeude Schlüssel zahl ist vorerst der GoldumrechnungSs,tz für Reimestenern (die Steuermark), und zwar gilt der jeweils Mon tags bis Freitags bekanntgrgevene UmrechnungSsav rmmer für den ganzen soigenven Tag, der U>mrech- »ungSlatz vom Sonnabend immer Mr die nückstcu vet- den Tage (Sonntag und Montag). Die jetvcilig gel- lende Umrechnungszayl wird an den Postschal:ern durch RuSvang bekannrgcgeben. Di« Umstellung aus wertbeständige Grundgebübren gilt auch Mr die Brief sendungen nach dem Ausland, Mr nachzuervcbendc Beträge sowie Mr die Nebengebübren. Die letzteren sind im allgemeinen wieder aus die BorkriegSsätzr ge bracht. eine Reihe von Gebühren, darunter die Sin- schreibegebühr Mr Wertsendungen die SinziehungS- gebühr bei Postausträgcn und Rochnahmcn, die Gebühr Mr wiederholte Vorzeigung von Prft »(trügen und Nachnabmcn. di« Zuschlaggebühr Mr postlagcrndc Sen dungen. die PoftauSgabegevühr für die gewShnIiche Ab holung usw., find lallen gelassen worden. Bei den Briefen im Ort«- und Fernverkehr find die bisherigen vier Gewichts- und StbührcnN'.sen auf zwei (bis 20 Gramm und über 20 bis 500 Gramm) beschränkt, vet Drucksachen und Warenproben werden die beiden ersten Stusen zu einer Stufe zusammen- gefaßt. Di« Paptermarkbeträge bei Postanweisungen, Zahlkarten, Nachnahmen. Pcstausträgen und Poslkredit- briefen müssen vom 1. Dezember an auf volle Milliarden lauten. Die wesentlichsten Gebühren, di« vom 1. De zember 1S23 an im Poft- und Poftfcheckverkehr innerhalb Deutschlands gellen, find folgend« (in " tenpfenntg): Mr Poft karten im Ortsverkehr do. im Fernverkehr MrBrtefetm Ortsverkehr bis 20 Gr. über 20 ... 771 I... Mr Brief« lm Fernverkehr bis 20 Gr. __ über 20 VtS 500 Gr. 20 (FCr nicht oder unzureichend fretgemachte Postkarten und B' iefe wird das Eiueinbalbsache des Fehlbetrags, unter Ausrundung au, voll« 10 Rentenvfcnnig, - - Mr Drucksachen bis 50 Gr. über 50 bis 100 Gr. über 100 bis 250 Gr. über 250 bis 500 Gr. über 500 bis 1 Kg. 1 über 1 Kg. bis 2 Kg. 1 (nur für einzeln versandte s ungeteilte Druckbände zu- 1 »MO) Blindenschristsendungen Meistgewicht von 5 Kg. GeschäftSpapiere und Mischsen- dungen bis 250 Gr. über 250 bis 500 Gr. über 500 bi- 1 Kg. »arenprode« vis 250 Gr. üb«r 250 bi- 500 Gr. (Richt fretgemachte Drucksachen GeschäftSpapiere Warenproben werden nicht befördert. Für unzureichend fretgemachte Sendungen dieser Arten wird das Einein halb,ache des Fehlbetrags, unter Ausrundung aus volle 10 Rentenpfennig, nacherhoben.) Mr PäSche« bi, i Kg. 30 Mr Pakete t. Z " ' über S »iS 5 . .7.8. .8 . S . IN . 11 . 12 . 13 . 14 . 15 . 1« . 17 . 18 , IS . «» . für Zei tungS- Paket« bis 5 kJ 0.20 0,40 0.40 für Wertsendungen (Wertvrteie und Wertpakete) di« Gebühr Mr eine gleichartige grwöbnllch« Sendung und di« BerstcherungSgcbühr, die beträgt bet Wertbriefen und verste- ! bet unversiegelten - Wertpaketen: Mr fr 20 M. d. Wertangc > tnRentenmark: 5Ren- tenpsennige. oder (v. 12. 23 an) . .. ! Mrte 20 Billionen M.der Wertangabe in Papier- Wertangabe tnPa Pt er matt: 50 Rentenpfenntge. I mark: 5 Rentenpfenntge, Zone T Zone (üdcr 75-375 k«) 3. Zone 1 75 km) (fioer 375 km) enten- Reni««- Kar« 030 «aet 0.80 0.40 0.80 030 0,4S ÄS 135 0,50 130 1,50 03t» 1.10 1«5 0.60 1.20 1.80 0,65 130 1.05 0.70 1.40 LIO 030 1,60 2.40 0.S0 130 L70 1,00 2.00 300 1,10 1.20 S.20 2.40 330 3.60 130 230 3.00 1.40 230 4.20 1.50 3.00 4.50 1.60 3,20 4,80 0.20 0.40 0.40 »Ur Postanweisungen tnRentenmark Rentenpsg. b,S 25«. 20 H: ,W: K . 100 . 250 . 80 . 250 . 500 . 120 . 500 . 750 . ISO . 750 ,1000 . 200 .lOOOM.lunbeschr.) für je wett.250 «.mehr 40 tnPapieraiatt<v.1.12.2Zan) b«S 25 Billionen M. über 25 . 50 . . 50 . ISO . 100 . 250 . . 250 . 500 . 500 . 750 . . . 750 .1000 . 1000 Btll. M. (unbeschr.) fürfe weitere 250Bill. M mehr Meiftbetrag für gewöhnliche und telegraphische Post anweisungen unbeschiänkt. Mr Rohrpostsrndungen: ») wenn Ausgabeort und BcstrmwungSort innerhalb des Geltungsbereichs der LrtSbrieigebühr von Groß-Berlin liegen, Mr die RobrpostlaNe 36 Rentenpfennig. für den Rohrpostbrtes so Rentenpfennig; i>) wenn der Aufgabeort oder der Bestimmungsort außerhalb des Geltungsbereichs der OrtS- gcbühr von Groß-Berlin liegt: Mr die Rohrpostlar», 3ü Rentenpfennig. für den Rohrpostbricf 45 Rentenpfennig. Die Einschreibgebühr ist auf 2» Rentenpfennig. di« v 0 rzetge gebühr für Rachnahmen und Post- an ft rüge ebenfalls aus 20 Rentenpfennig festgesetzt. Für die Eilzustellung find bei Vorauszahlung nach dem LriSzustellvezttt zu entrichten Mr eine Brief fensung 30 Rentenpfennig, für ein Paket 50 Renten- Pfennig; nach dem Landzustcllbezttt für eine Brieffen- dung 60 Rentenpfennig. für ein Paket 100 Rentenpfennig. Für bar eingezahlte Zählkarte» (in Papiermark) Rentenpfennig: bis 23 Bill. Matt «tnfch!. 10 über 25 bis Ä) Bill. Mark einfchl. 20 über 50 bi« 100 Bill. Mark einfchl ;ssl über 100 bis 250 Bill. Mark einsebl. tO über 250 bis 500 Bill. Matt einfchl SO über 500 bis 750 Btll. Matt einfchl. So über 750 bi- 1000 Btll. Matt etnscvi. 100 über 100g Bill. Matt (unbeschränkt) Mr te weiter« 250 Bill. Mark oder einen Teil davon mehr 20 höchstens jedoch 200 Für bargeldlos beglichene Zählkarten dieselbe Gebühr, höckst:ns jedoch 100 Rentenpfennig Mr eine Zählkarte; für Kassenschecks, die bargeldlos beglichen werden. ZH vom Tausend de» Schcckbctrags, Mr Barauszahlungen mit Postscheck 2 vom Taufend des SchcckbetragS, Mindest gebühr 1 Milliarde Mark. Meiftbetrag eines Postscheck» und telegraphischer Aufträge (Zählkarten. Ueberweifungen und Postschecks) unbeschränkt. Die JnlandSgebübren für Briessendungen, Wett, scndungcn und Postanweisungen gelten auch nach dem Saargebiet (jedoch Päckchen nickn zugelossen), ferner nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig. Die ZnlandSgebühren für Briefsendungen gelten ferner nach Luxemburg, Litauen und Memel geb let sowie Oesterreich. (Päckchen noch diese« Ländern nicht zugelassen.) Die AuSlandSgebühren betragen vom ^De zember 1S23 an (in Rentenpsennig): Mr Postkarten 20 jedoch nach Ungarn und Tschechoslowakei 15 Mr Briefe bis 20 Gr. 30 jede weiteren 20 Gr. (Meistgewicht 2 Kg.) 15 jedoch nach Ungarn und Tschechoslowakei ' bi» 20 «r. » jede wetteren 20 Gr. 15 Mr Drucksache» für je 50 Gr. S Mr D l t nde n schr i st s« n d u n g en für je 5oO Gr. (Meistgewicht 3 Kg.) 3 jedoch nach Tschechoslowakei und Ungarn bis znm Meistgewicht von 3 Kg. » Mr G e schästspap « ere für je 50 Gr. S mindestens So Mr Warenproben Mr t« 50 Gr. 5 mindesten« 10 trilzustellgebfihr für Bries- sendungen «0 Einschreibgebühr 3» R ü ckschet » gebü hr 30 Borzetg eg ebübrsür Nachnah men auf Briessendungen (vom Absen- der zu entrichten) S Gewichtsgebühr Mr Wertkästche« kür je 50 Gr. 10 mindestens «o (dazu Einschreibgebühr von 30 Rentenpfennig) BerstcherungSgcbühr Mr Wett friese und Merikästchen für je 300 Ren- tenmark 50 Rachnahmegebübren für Paket« SO Ren- tenvfenniq für fe 50 Rentenmark des Nackmahinebetrag». IMssssssM Zkeu/e noc/r mckoaen Le 1/rr /*oa/--4k»onreernen/ erweaern, vor»/ krktt ün evsadnchöison //roer 2 üunp am ck. Osramdar eine Z/ocstrmA ein, unck ck/s z/a odüg/irounp Fkr/nmett» ük m// desone/eren Oer Aerziestreik beschlösse« Wie wir erfahren, hat der Verband der Aerzte Deutschlands mit dem Sitz in Leipzig in der sicheren Annahhme, daß das Ausnahmegesetz gegen die Kaffenärzte bis zum 1. Dezember nicht mehr zurückgezogen rrird, nunmehr beschlossen, de« Krankenkassen gegenüber in den Streik zu treten. Alle Krankenkassen ärzte haben den Krankenkassen, denen sie angeschloffen sind, bereits zum 1. Dezember gekündigt. Wie uns vom Verband der Aerzte Deutschlands direkt mitgeteilt wird, nimmt man dort an, daß die Krankenkassen sich nunmehr auf 8 370 der Reichsversicherungsordnung berufen werden und die bisher geleisteten Sachdrenste, also die den Patienten vermittelte ärztliche Hilfe in Barleistungen umwandeln werden. Wie der am 1. Dezember zum Ausbruch kommende Kampf zwischen den deutsche« Aerzten und den Krankenkassen verlaufen und von welcher Länge er sein wird, dürfte von den Maß nahmen, die die Regierung ergreifen wird, abhängen. Wie wir zu dem Streite zwischen Aerzten und Krankenkassen weiter erfahren, empfing in Berlin der Reichsarbeitsminister Vertreter der Berliner Aerzte zu einer Aussprache wegen der Verordnung über Krankenhilf« bei den Krankenkassen. Dem Groß- Berliner Aerztebund und dem Leipziger Aerzteverband hat darauf der Minister das Folgende schriftlich mitgeteilt: Vertreter der Berliner Aerzteschaft haben mir heute ihren Standpunkt zur Verordnung über Krankenhilfe bei den KrankenkgLen mündlich dar gelegt und dabet besonderen Wert darauf gelegt, daß die Wirkung einer Kündigung, die der Kassenvorstand ausgesprochen hat, bis zur Entscheidung des lieber» wachungsausschuffes in der Schwede bleibt. Ich habe die Angelegenheit neu geprüft und teile Ihnen das Folgende mit: Nach dem bürgerlichen Rechte steht jedem Dertragsteil, der Krankenkasse wie dem Kassenarzt, das freie Recht fristloser Kün digung zu, wenn ein wichtiger Grund vor- liogt. Zum einseitigen Nachteile der Krankenkassen dieses Kündigungsrecht auf Grund des BGB. in einer Verordnung zu beschränken, scheint mir nicht möglich zu sein. Ander« bei einer Kündiguna auf Grund de« 8 1 der Verordnung. Dabet werden Kassenarzt und Krankenkasse bei dem Ueberwachungsaus- schuß, der Vertreter der Aerzte und Krankenkassen in gleicher Zahl und ein unparteiischer Obmann an gehören, binnen kürzester Frist ihr Recht finden. Bei dieser Perfahrcnsart entstände den Krankenkassen durch die aufschiebende Wirkung der Kündiguna kein wesentlicher Nachteil. Meine Vertreter «erden daher im Reichsausschuß für Aerzte und Krankenkassen schon in dessen erster Sitzung vom 29. 11. grundsätzlich da für eintreten, daß dies« Kündigungen erst mit der Entscheidung des Ueberwachungsausschusses wirksam werden. Außerdem stelle ich fest, daß als Vergütung nach den alten Bedingungen im Sinne des 8 6 der Ver ordnung nur eine solche mit entsprechender Aufwertung zu verstehen ist. Im übrigen weise ich nochmals daraus hin, daß nach den Richtlinien vom 22. 11. der Kassenvorstand von seinen Befugnissen im 8 1 der Verordnung (Aufstellung uon Richtlinien nach Einholen ärztlicher Gutachten, Kündigung, Zulassungsversagung usw.) und nach 8 4 Absatz 1 (Verteilung der Kassenärzte auf bestimmte Bezirk«) erst Gebrauch «rachen darf, wenn der lleberwachungsaussä)uß gebildet ist. An Fremde bewegliche Sachen IuristischeP lauder'ei. Das tägliche Brot jedes Strafrichters heißt „Diebstahl*. Wenn der Laie an einem Werktag auf das Gericht geht, um in einer Verhandlung zu zuhören, und sein Wunsch steht noch etwas anderem als nach Diebstahl und Unterschlagung, dann muß er von Saal zu Saal wandern, bis er einen Prozeß findet, wo es sich nicht um eine» dieser beiden Delikte handelt, die innerlich aufs engste zu- sammenhängen. „Diebstahl*, da« klingt so einfach, und jeder glaubt, zu wissen, was er darunter zu verstehen hat. Wenn ich jemandem etwas wegnehme, was mir nicht gehört, dann liegt „Diebstahl* vor; so glauben die meisten, und auch der Student, der zum ersten Male den berühmten Z 242 des Strafgesetzbuches liest: „Wer eine fremde bewegliche Sach« einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich dieselbe rechtswidrig an- zucignen, wird wegen Mebstahl» mit Gefängnis be- straft*, hält zunächst diesen Paragraphen für leichter verständlich al» manchen anderen. Tatsächlich gibt cs aber kaum eine Vorschrift des Strafgesetzbuches, die mehr Schwierigkeiten aufweist, al» der Dieb- stahle-paragraph. Jedes Wort ist hier ein« Falle, jedes Wort ist bestritten, und mit den Büchern, die über jedes einzelne dieser Worte geschrieben sind, könnte man Äile füllen. Was ist zunächst der Unterschied zwischen Dieb- stahl und Unterschlagung? Da» Wesen beider Delikte ist, daß st« sich gegen eine in fremdem Eigentum« stehende Sache richten. In beiden Fällen eigne ich mir etwa« an, wa» mir nicht ge hört. Beim Diebstahle nehme ich di« Sach« einem anderen weg, entweder mit Gewalt oder mit List, bel der Unterschlagung dagegen hab« ich die fremde Sache schon in meinem Gewahrsam und »eigne* sie mir nur an, d. h. beschließe, st, al» die meinige zu betrachten. E» handelt sich also bei der Unter schlagung um einen rein inner?« Vorgang. Den« Frau Meier verreist und der Frau Schulz« einen Schinken zum Aufheb, n gibt, da sie Angst hat, er könne ihr au» der Gpeisrkammn gestohlen werden, so begeht Frau Schulze in dem Augenblick eine Unterschlagung, wo sie anfangt, von Hem Schinken etwa, obznschneid,«. Der Schinken kann wochenlang in Frau Schulzes Küche liegen, und sie kann langst im stillen denken: „Na, die Meiern kann warten, den Schinken bekommt sie nie wieder, den lassen wir uns schmecken*, so liegt noch keine Unterschlagung vor, wenn Frau Meter bei ihrer Rückkehr den Schinken unversehrt vorfindet. Erst wenn Frau Schulz« durch irgend welche Handlungen (Ab^chneiden, Kochen, Essen, Wegschaffen) ihre Absicht, sich den Schinken an- »ueignen, dokumentiert, hat sie eine Unterschlagung begangen. Beim Diebstahle befindet sich di« fremde bewegliche Sache immer im Gewahrsam eines anderen. Die Sach«! Was ist ein« Sach«? Das ist eine Frage, die der Lai« nicht kennt, die dem Juristen aber schon manches Kopfverbrechen verursacht hat. Daß Aepfel oder Schweine oder goldene Uhren Sachen sind, hat noch niemand geleugnet. Wie aber steht es z. B. mit dem Wasser? Kann man Wasser stehlen oder Gas? Wenn ich eine fremde Gasleitung an- bokr«, in mein Zimmer ein Röhrchen lege und, ohne daß e» die Wirtin merkt, allabendlich diverse Gas- einheiten auf fremde Kosten verkonsumiere, so ist das sicher ein sehr beruhigende» und ana«nehm«s Gefühl für mich, aber es bleibt trotzdem Diebstahl; denn auch Gas ist eine „Sache*. Ganz schwierig aber wird die „Sache*, wenn ich in einem Hotelzimmer, wo ein elektrischer Steckkontakt ist, meinen Koch«r oder mein Bügeleisen anschließe und so mein Essen koche oder meine Kleider bügle. Mit Recht verwahren sich alle Hoteliers gegen diese schöne Sitte. Ist es aber Dieb stahl? Ist Strom «in« Sache? Er ist unsichtbar, un- yörbar, unfaßbar; es fehlt ihm somit alle», was zur Sache gehört. Nach langem Streit in der Juristen- weit hat man sich schließlich dazu entschieden, zu sagen, Elektrizität sei keine Sache. Damit ent- stand aber «ine Lücke im Gesetz«; denn nun konnte jeder mit gutem Gewissen sich „anschließen*, wo er «ur wollte. Erst da» „Deseh betr. di« Entziehung elektrischer Arbeit* hat dies« Masche de» Rechte» ae- schlossen. Richt uninteressant wird e» endlich für die M-nschen sein, zu wissen, ob sie selbst Sachen und also stehlbar find. Hiergegen spricht da» gesunde Bolk»- «mpsiaden »der, wie man auch jagen könnte, di« Eitrl- k«it der Menschrn. Man will krm« Sache sein, lieber läßt man sich stehlen. Der Fall ist übrigen» außer bei hübschen Mädchen und Knaben kaum jemals praktisck aeworden, und heut« —- wem würde e« heute bei diesen Preisen «infallei», sich noch einen Menschen zu- Battistini« „To«ea*.Honorar. Der berühmte» ita lienische Bariton Mattia Battistini hat seinen Anteil aus dem Gastspiel „Tosea* in der Berliner Staatsoper — über zwei Billiarden — nach einem bestimmten Schlüssel den Volksküchen, der Kinderhilfe, dem Pensionsfonds des Orchesters und dem technischen Personal und Lhor der Staatsoper überwiesen. Musikalische Telephonat« au» Aueerika. Wie au« London gedrahtet wird, ist es gestern nachmittag gelungen, in England durch drahtlose Telephoni« Musikstück« aus Amerika auf den gewöhnlichen englischen Empfangsapparaten auf-«- nehmen. Spanischer Blumeatag für di« deutsch»» Iretelek- txll««. Die qesamte Madrider Presse verfolgt die Vorbereitungen der Hilfsaktion zugunsten deutscher Intellektueller wohlwollend. Verschiedene Verbände, voran di« Akademiker, suchen die erforderlichen Mittel ausznbringen. Der Ma drider Universttätsproseffor der Medizin Rodriguez Pinilla, der während de» Kriege» stark entente freundlich »ar, schlagt in ein»m offenen Briefe vor, sed»r Univerfftätrproseffor soll, auf eist Lag«»- gehalt zugunsten t»- Sammlung verzichten. Ferner find Straßensammlungen na» Art eine» Blumentage» geplant. Mit der Unterstützung de» König» «ird gerechnet. Studentinnen werdrn «nf den Straßen semmei». flötet, um ihn zur Rückkehr zu bewegen: Ist er wie der „herrenlos* geworden? Line höchst schwierige Frage! Für Menschen, sogar für Juristen kaum beontwortbar. Man hat darum nachweislich die Entscheidung ins Ermessen des entflohe nen Vogels gestellt. Erst wenn er die Ge wohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurück zukehren, wird er herrenlos und damit „vogelfrei*. Beabsichtigt er aber, wieder zu den Futternäpfe» Tante Eulalias zurückzukehren, so darf er auch wäh rend seines Ausfluges von niemandem okkupiert werden. Ob man bei Goldfischen, die aus dem Aquarium gesprungen sind, von der „Gewohnheit, zurückzukehren*, oder, wie die Römer sagten, dem „enimus reverteväi* sprechen kann, erscheint aller dings höchst fraglich. 0p. Lmlr zulcgen, wo jeder an sich und den ihm gesetzlich erlaubten Seinen übergenug hat? Weniger ästhetisch, aber interessanter ist die Frage, ob an Leichen und Leichentcilen Diebstahl möglich ist. Sie sind ohne Zweifel „Sachen ", die aber nur dann gestohlen wer den können, wenn sie im Eigentum eines anderen stehen, nicht aber wenn sie „herrenlos* sind. Das Ge- setz verlangt ja nicht nur ein« Sache, sondern eine fremde Sache. Fremd ist die Sache dann nicht, wenn sie dem Täter selbst ganz gehört. Hat er nur Miteigentum daran, dann ist Diebstahl wohl möglich. Wenn sich drei Studenten einen Pudel halten, der bei Student A. in Kost und Logis steht , so kann Student V. ihn stehlen, indem er dem A. den Pudel wegnimmt, obwohl ihm ein Drittel de» Pudel« ja bereits gehört. Nicht stehlbar sind ferner herren lose Sachen, d. h. solche, die in niemandes Eigentum stehen. Man wird erstaunt sein, zu hören, daß es heutzutage tatsächlich noch Sachen gibt, die nieman den gehören, wo doch die Erde längst verteilt ist. Es gibt deren noch genug. Herrenlos ist die Luft, das im natürlichen Bett fließende Wasser, da» Meer, die Tiere in der Freiheit. Da» alles kann man weg' nehmen, ohne befürchten zu müssen, wegen Dieb stahls zur Verantwortung gezogen zu werden. Verlohnen würde es sich allerdings nur bei den Tieren, und hier gibt es bedauerlicherweise die eigens konstruierte Wilderei, die den Iaadberech- tigten schützen soll. Ein Irrtum aber ist die viel- verbreitete Ansicht, als gehörten Rehe und Hasen dem Iagdberechtigten, solange sie frei mnherlausen. Erst durch die Ergreifung erlangt er da» Eigentum. Diese Ergreifung braucht nicht tatsächlich zu sein, sondern e» genügt schon, wenn da» Lier sich im Retz oder in der Schling« gefangen hat, auch ohne daß der Berechtigte etwa« davon weiß. Recht heikel ist endlich die Frag«, ob ehemal, „wilde*, nun aber gezähmte* Tier« — worunter da« Ges » übrigen» Kanarienvögel und ^old- fische versteht — Herren!»» werden, wenn ste wieder die Freiheit erlangen und sich nicht mehr im Herr- schaftsbc reich ihre» Brotherrn befinde«. Gehört der Papagei, der in einem unbewachten Augenblick au» dem Fenster geflogen ist, noch seiner geliebten Herrin, der Tante Eulalia? Oder kann ihn jeder Junge sich vom Baum« holen, auf den er sich ge flüchtet hat, und unter de» di, <o»t« tobt imd
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