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Zvtrllmis der SiiiSe. im norümSksl5ck-Lckle3lLcken Industrie gebiet, in 6er Llovskel un6 in Polen N0WMW M IlMWM, ^iatiriscli-O^trsu. ^eitungs- IVIakuIaiui' Bküirr uiw. kaufen rrgrlmiihig r. 8ebtrm»r L c», »alomonstr. 8. Ich-, Nil, LL kauft SoNntzr^um- doldlstLO. L«» 76414 Deutschen Reiches ZiOn md RNzahlmg reichsgeseM Mergestellt durch die SesMeit der de«tsche« Privmemögev. Das Reich beabsichtigt, eine wertbeständige Anleibe mit 12jähriger Laufzeit anszugeben. Die Anleihe, welche auf den Gegenwert von Dollars lalltet, soll dazu dienen, der Bevölkerung ein wertbeständiges Anlagepapier zur Verfügung zu stellen. Die Anleihe ist von der Börsenumsatzsteuer befreit. — öelbftgezeichnete Anleihe ist von der Erbschaftssteuer frei. Um den Zinsenbedarf für eine Allleihe bis zu 500 Millionen Mark Gold zu decken, sieht ein von der Reichsregiernng den gesetzgebenden Körper schaften vorgelegter Gesetzentwurf die Ermächtigung für die Reichsregierung vor, Zuschläge zur Vermögenssteuer zu erheben. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt nach ^2 Jahren. Zur besonderen Sicherung der Kapitalrückzahlung ermächtigt der Gesetzentwurf die Reichs regierung, die einzelnen vermögenssteuerpflichtigen nach dem Verhältnis ihres steuerbaren vermögens zur Aufbringung des Kapitalbedarfs heranzuziehen. Ls" haften also für Kapital und Zinsen dieser Anleihe anteilig die gesamte deutsche Wirtschaft, Banken, Handel, Industrie, Landwirtschaft sowie jeder, der über steuerpflichtiges vermögen verfügt, Die Anleih gäbe der Stücke. Bedingungen Die Zeichnung findet vom 18. August ab statt Bestimmung über den Zeichnungsschluß bleibt Vorbehalten. ZeichnungSstclle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden bei der Zeichnungs-Abteilung der Reichshauptbank, Berlin C 2, Breite Straße 8/9 (Postscheckkonto 96300), und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen.. Die Zeich nungen können auch durch Vermittlung der Staatsbanken der Länder und ihrer Zweiganstalten, der Preutz. Central-Genossen- schaftskasse in Berlin sowie sämtlicher im amtlichen Prospekt ange gebener Geldinstitute und ihrer Zwetganstalten erfolgen*). In diesem Falle entstehen hinsichtlich der Lieferung der Stücke und der Zahlung des Zeichnungspreises RechtSbezichungen nur zwischen dem Zeichner und der Annahmestelle. Die Anleihestücke und die Zinsscheine lauten auf Mark in der Weise, daß 4,20 M. gleich l Dollar sind. ' in Stücken von 4,20 M -- 2 Dollar, 21 M. - 8 Dollar, 42 M l0S M. - 2S Dollar, 210 M. 42« M. lvv Dollar, 2100 M 4200 M. -- l00O Dollar. Die Anleihestücke von 4,20 M , 8,40 M. und 21 M. werden ohne Zinsscheine ausgegeben; sie werden am 2. September 1935 mit einem Aufgeld zum Nennwert von 70 vom Hundert eingelvst. Die Anlethestücke von 42 M. und darüber sind mit Zinsscheinen versehen, zahlbar jährlich einmal am 1. September. Der Zinssatz beträgt Der Zinsenlauf beginnt am 1. September 1923. Der erste Zinsschein ist am 1. Scptember 1924 fällig. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt am 2. September 1935 zum Nennwert. Die Stücke sowie die Zinsscheine werden in Mark eingelöst, wobei der Dollar zu dem Durchschnitt der amtlichen Berliner Notierung des Mittelkurses für Auszahlung New York in der Zeit vom 15. Juli bis 14. August einschließlich umgerechnet wird. Der Einlösungskurs wird amtlich bekanntgegeben. Der Zeichnungspreis beträgt, soweit die Zeichnung in einer der nachstehend verzeichneten Devisen erfolgt, bis auf weiteres SS°/„ für die Einzahlung in Mark bis auf weiteres 190°/»; eine Zetchnungspreises bleibt Vorbehalten. Die Gill am Tage der Zeichnung geleistet werden. Bet von Markbeträgen gilt als Zeichnung-- und Zahltag der Tag, an dem die Ueberweisung bei der Annahmestelle zur Gutschrift gelangt. Für Markeinzahlungen wird der Dollar umgerechnet zu dem letzten vor dem Zeichnungstage notierten amt lichen Berliner Mittelkurs für Auszahlung New York. Von Devisen (Noten, Schecks, Auszahlung) sind zur Einzahlung zugelassen ameri kanische Dollars, Pfunde Sterling, holländische Gulden, schweizerische Franken, nordische Kronen, spanische Peseten, argentinische Pesos, japanische Den. Die Kosten der Einziehung der Balutenschecks sind von den Zeichnern zu tragen. Bei Zahlung mit Balutenschecks werden die üblichen Laufzinsen in Abzug gebracht. Dar Wertver hältnis der einzelnen Währungen zum Dollar wird für die Zwecke der Einzahlung besonders bekanntgegeben und ist bei den Annahme stellen zu erfahren. Spitzenbeträge werden in Mark *vergütet, und zwar bei ein gereichten Noten zum Mittelkurse für Auslandsauszahlung der letzten Berliner Notierung vor dem Zeichnungstage alsbald, bei Schecks und Auszahlungen erst nach Eingang der GutschriftSanzetge aus dem Auslande und zum Kurse des Tages, an dem die Gut schriftsanzeige bei der Reichsbank in Berlin eingeht. Dollarschatzanweisungcn werden zum Nennwert zuzüglich der jeweiligen Zinsen von V,"/» im Monat (im Monat August zu 102«/^) wie Dollars in Zahlung genommen. Boranmeldungeu werben angenommen Sie sind am ersten Zeichnungstage.zu berichtigen, und zwar, soweit die Einzahlung in Mark erfolgt, zu dem für diesen Tag maßgebenden Kurse, soweit sie in Devisen erfolgt, zu den bei den Annahmestellen zu erfahrenden Umrechnungskursen. Bet der Zeichnung findet keine Verrechnung von Stückzinsen statt; an ihre Stelle treten gegebenenfalls Erhöhungen der Zeichnungskurse. Gezeichnete und bezahlte Beträge gelten als voll zugeteilt, solange die Zeichnung nicht geschlossen ist. Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorder seite des ZeichnungsschetncS anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den An nahmestellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren An trägen auf Abänderung kann nicht stattgegeben werden. Die Anleihestücke werden mit Beschleunigung hergestellt werden. Mit der Ausgabe wird Mitte September dieses Jahres begonnen werden. Zwischenscheine sind nicht vorgesehen. Ist die Zahlung mit Scheck oder Auszahlung erfolgt, so werden die Stücke erst nach Wertetngang geliefert. Reichsbank-Dkektorium Havenstein. v. Grimm. M, Smni, MM dull WM" Vurx8traüe 25, II. KN» Tatmssdlrss riu 8IId«r-6«k»»»tMn<l», NrUInnton »onU« MnUnotiN« kautt lolpttU. 6odaaot»pl»l» IS. I'vlepdoo 2SS7N. MM ^inumann, Nldett- strafte 7. Laden. rvilun»- ZeUschr, Bücher rc. kaut» jeden Posten ?.O. »»rtti;. Letpug, LotzanntStzall«