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» Dirrchdt« wosNnDeuttchland monll.M 1S000 ÄttHEfv ENprklEi I ?i*üp^4 mm vr^ ww- ^e)"e Ä?A)O 7^^o^8^»^,*^'^,7UN»B«lltllaeda-«n: Ausland M.3L0X) mit ausw?5lnurenlM 3000. S onderpre tl e: Famtltenanz. v. Prlv- Höhere GcwaU M^M M M M W M M M M^U MM wm-Zeüe M. 600,«»Iegenhktutan;.«pilv.Naiu^ u. Stellcnangeb. WM Ltw,a. M D U MM M MM MM M M MM Arttr M. 800. errll«ng«s WM _8eil« M. 60t). amu. B'kanmm. Doppel. 7«". d- V »w-Aeile«r.zSO0.».auSw.MÄM.Rekl ?>wwbr MW Zl.M.llOOO.t.auSw. u. «.15000 AuSlanvsan,.».Valu<aan,s»I. Bet »tedcrv Nachlab. Platz- Adonnemcnt-Annahme, auch nimmt jede« Postamt vestellunaen an. «.rairnvorsch.unverbindl.Ertao.-Ort Leipzig. Postscheck!. Leip,. 3004. D«» S»tt»»t«er r«««bl«tt emthiUt «»Niche «»t»»»«»»» «bange« »«» Nate» vor «tad« »*U»5t«. d»S »olir-UerLEdi«»« «otn»i«. da« «»tSEorUbtzA «et»»»«, o«rsck>ie»e»«r anderer Bebdrden Ur. 17« klnrolnummoe L000 tzitark »u«voa>,«-»25. )uii 1S2Z ^»rn-auaxsd» ii7.z-iirg. Vie Goldanleihe I» Leipzig, 24. Juli. Seit längerer Zeit wird vom Reichskabinett drr Plan einer Goldanleihe erwogen. Als einer der Hauptgründe wird hierbei das Anlagebe dürfnis für Papiergeld genannt. Es ist bekannt, daß die sogenannten wertbeständigen Anleihen den Emittenten aus den Händen gerissen werden. Oft sind schon die Voranmel dungen so groß, daß die Anleihe gar nicht erst zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt werden kann, ja sogar schon bei den Voranmeldungen Repartierungen vorgenommen werden müssen. Die Beliebtheit wertbeständiger Anleihen ist in einer Zeit,, wo sich die Reichsmark von Stunde zu Stunde weiter entwertet, mehr als verstand- lich. Aber diese Beliebtheit kann lediglich einen Anreiz dazu bieten, eine wertbeständige Anleihe zu emittieren, nm die für irgendeinen Zweck er forderlichen Geldmittel hereinzubekommen. Einen Grund zur Emission aber kann nur abgeben der Geldbedarf des Emittenten, und die Möglichkeit, die hereinkommenden Gelder so anlegen zu kön nen, daß sie mindestens die Zinsen für die erfor derliche Amortisationsquote erbringen. So kann denn auch das Anlagebedürfnis wei ter Kreise für ihr Papiergeld dem Reiche keinen stichhaltigen Grund dafür geben, eine Gold anleihe aufzulegen, die gegen Papiermark er worben werden kann. Der Grund kann auch hier nur dec Geldbedarf des Emittenten sein. Und daß das Reich Geld, viel Geld braucht, wird von niemandem bezweifelt. Eine normale Staats wirtschaft hat sich dieses Geld in der Hauptsache aus dem Erträgnisse der Steuern zu verschaffen. Das Deutsche Reich lzat mit Kriegsbeginn diesen einzig richtigen Weg verlassen und deckt seinen Geldbedarf zum übergroßen Teile dadurch, daß es Reichsschahwechsel an die Reichsbank gibt und dafür Battknoten frhält. Mit diesen Banknoten bestreitet es seine fälligen Zahlungen, wie Löhne, Gehälter, Auslagen fiit Sachenschaffungen usw. Und das Reich ist in letzter Zeit sehr zuvorkom- wend bei der Regelung der Gehälter der Staats beamten verfahren. Statt danach zu streben, die Papiergeld-Mißwirtschaft zu besei tigen, fördert es noch die Inflatton. So hat sich denn die schwebende Schuld des Reiches in den 20 Tagen vom 20. Juni bis 10. Juli auf 28,14 Billionen Mark nahezu verdoppelt. In 20 Tagen! Auch der Einwand, daß die Finanzie- rung des Ruhrkampfes große Mittel erfordere, ist nicht anzuerkennen. Sehr richtig sagt der Reichsmirtschastsrat in seiner der Reichsregie, rung kürzlich unterbreiteten Entschließung über die Sanierung der Reichsfinanzen: Die Finan- zierung des Ruhrkrieges hat durch Zu schläge zuden direkten Steuern zu er- folgen! Aber dieser Notruf des Reichswirt, schaftsrates, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen, hat noch nicht den nötigen Widerhall im Reiche gefunden. Diele verstehen ihn nicht, viele wollen ihn nicht verstehen. Cs lebt sich ja ganz gut bei solcher — sagen wir, um keinen unpar lamentarischen Ausdruck zu gebrauchen — Pa piergeld-Wirtschaft. „Es muß etwas ge schehen^, sagte man in Oesterreich-Ungarn jahr- zehntelang. Aber Oesterreich-Ungarn ist von der Landkarte verschwunden, bevor „etwas geschah". Auch in Deutschland pfeifen nachgerade schon die Spatzen von den Dächern, daß etwas geschehen müsse, um unsere Staatswirtschaft vor dem völ- ligen Zusammenbruch zu retten. Doch hat man bis jetzt nicht gehört, daß ernstlich etwas geschehen wäre. Der Geldbedarf allein genügt nicht, um ein« Goldanleihe zu begründen. Es muß hinzu- kommen, daß das Geld so angelegt werden kann, daß es mindestens Zinsen und Amortisations- quote erbringt. Das gilt nicht nur für private Schuldner, sondern auch für das Reich. Man darf für diese« höchstens die Lesart zulassen, daß das Geld, das aus der Goldanleihe dem Staate zufließt, für ein« SanierungderStaats- finanzen verwandt wird. Aber auch eine solche Sanierung kommt gegenwärtig nicht in Frag«, weil sie in Abwesenheit des in Urlaub gegangenen Reichstages nicht möglich ist. Das aus der Goldanleihe fließende Geld könnte daher lediglich dazu verwandt werden, das Loch im Staatssäckel vorübergehend zu stopfen. Denn da es — mindestens bis zum Winter — bei der alten Papiergeldwirtschaft bleibt, ist keine Möglichkeit vorhanden, einer weiteren Inflation zu entgehen. Und wenn wir heute einen Dollarkurs von 41S000 haben, so dürste im Herbst kaum mit einem höheren Werte der Mark zu rechnen sein. Um das Loch im Staatssäckel aber vorübergehend zu stopfen, dafür darf eine Goldanleihe vom Staate nicht ausgegeben werden. Welche Sicher heiten will übrigens der Staat dafür geben, daß er die Anleihe auch in Goldwert zurückzahlen kann? Soll etwa die Reichsbank mit ihrem Goldschätze, der in etwas über einem Vierteljahre nahezu auf die Hälfte gesunken ist, dafür ein- treten? Oder will der Staat seine Eisenbahn oder sonstige Sachwerte dafür als Pfand geben und diese Sachwerte — man kann dies wohl mit Sicherheit voraussagen — aus seinem Eigentum in das einiger Staatsbürger oder Ausländer überleiten? Wie man die Frage auch dreht und wendet: eine Goldanleihe kommt für den Staat nur dann in Frage, wenn er gleichzeitig an eine Sanierung seiner Finanzen herangeht. Dann wird sie wahrscheinlich sogar einen Teil des Sanierungs programms bilden müssen. Aber soweit sind wir noch nicht. Line scheußliche Untat Mord an einem Staatsanwalt Frankfurt a. M., 24. Juli. <Eig. Tel.) Au die Tcuorungsdcmonstration, die die sozialistischen und kommunistischen Organisationen von Frankfurt a. M. gestern nachmittag auf dem Römerberg veranstalte ten, schlosser, sich an verschiedenen Punkten der Stadt, insbesondere in Wcstend mehr oder weniger krasse Roheitsakte an. So wurde in der Schw'.ndstraße die Wohnung des Staatsauwaltschaftsrato Dr. Haß ge stürmt, da» Mobiler zertrümmert, Wertgegenstände gestohlen und Dr. Haß selbst von dem Pöbel mit Stöcken- Eisenteileu und Messern furchtbar zuge- richtet, nach einer benachbarten Straßenecke geschleppt und hier weiter mißhandelt, so daß er nur noch wenige Augenblicke zu leben hatte. Auch sein im 1. Stock wohnender Pater wurde schwer mißßhaudelt. Der Hergang der Ermordung .Frankfurt «. M, 24. Juli. (E.i g. Te l.) Es be steht nunmehr lein Zweifel darüber, daß die Er- mordung des Staatsanwalts Haß ge plant war. Die Menge marschierte unmittelbar auf das Haus des Staatsanwalts zu und machte dort Halt. Lin Mann aus der Menschenmenge stieg auf dos Gartentor des Ncbenhauses, von wo er zwei Schüsse in der Richtung auf das Haus des Staats- halt. Ein Mann aus der Menschenmenge stieg auf Dr. Haß, der sich gerade im Vorgarten befand, weil sie meinte, die Schüsse seien von ihm abgegeben. Haß erklärte, er sei zwar als Staatsanwalt ver pflichtet, eine Waffe zu tragen, versichere aber ehren wörtlich, daß er nicht geschossen habe. Er bat die Leute, sich zu überzeugen, daß der Revolver noch sämtliche Patronen enthalte. Trotzdem drang die Menge in das Haus ein. Daß der Ueberfall geplant war, ergibt sich auch daraus, daß ein Teil der Menge von rückwärts von einer anderen Straße her die Gartenmauer überstieg und in das Haus eindrtngen wollte. Mit einer großen Hebestange gelang es den Leuten, di« Haustür zu demolieren, und darauf wurde im Hause selbst alles kurz und klein geschlagen. Wie die nachttägliche Untersuchung ergab, hat Dr. Haß 7 Stichwunden im Kopf, zwei im Hals und eine Stichwunde im Oberschenkel, außer dem erlitt er durch Schläge viele Verletzungen. Obwohl der Staatsanwalt die Polizei sokort von dem Eintreffen der Menge verständigt hatte, kam die Polizei erst, nachdem Dr. Hoß ermordet wor den war. Verhaftung von Helfers helfern Ehrhardts Der Zluchtplan aufgefunden Dessau, 24. Aull. t«ig. Tel.) Die Dessauer Zeitung schreibt: In Gernrode wohnt seit IahreSsrist ein Freiherr von dem BuSsche-Loha, der mit eine» Enalünderi« namens Carpenter verheiratet ist. Der Man« ist al» Psla«»er an» Südasrika ««»aewiesen worden und in seinem iehtge« Wohnort nicht weiter aus gefallen. Beide Eheleute sind gestern nach mittag a«s»eranlass«ngde»vber- retchSanwalts durch Berliner Krimi» »alpoliristen verhaltet worden. SS wurde bei ihnen ei« vollstLrrdig ausgearbeiteter Plan über die Flucht Ehrhardts vorgesun den. Auch hat der Mann ein Tagebuch ge- sührt mit de» Namen aller Beteiligten. Dieses Schriftstück konnte beschlagnahmt werden. Ein andres Schriftstück entHog die Fra« dem Zugrifs der Polizei dadurch, das» sie eS verschluckte. Die Eheleute wurde« verhaltet und im Auto nach Leipzig gebracht. ». d. BnSsche fehle sich bei seiner Verhaftung heftig inr nähere» Umstände der Flucht Ehrhardts aul klären. Das Urteil gegen -Le Prinzessin Hohenlohe 6 Monate Gefängnis — „Ein Dpfer verbrecherischer Clemente" Leipzig, 24. Juli. Am Prozess gegen die Prinzessin Hohenlohe verkündete heute nachmittag 1 n Uhr der Vorsitzende dcs GtaatSgerichtShofes, TenatSprästdeut Dr. Schmidt, folgendes Urteil: Die Angeklagte wird Wege« Begünstigung in Tateinheit mit Meineid zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt; auch hat stc die anteiligen Kosten des Verfahrens zu trage». Der Antrag der Verteidigung ans Haftentlassung wird abgelehnt, da nach Lage der Verhältnisse die Fortdauer der Hast zum Zwecke der Ermöglichung des Ltras- vovzugs notwendig erscheint. Vie Urteilsbegründung Der Gerichtshof ist von folgenden Erwägungen ansgegangen: Der Staatsgerichtshof hat sich in allen Teilen seines Urteils den Ausführungen des Ober- reichsanwalts angeschloffen. Zunächst ist als er wiesen erachtet, daß Ehrhardt sich des Hoch verrats schuldig gemacht hat. Das gehe au» den Aussagen des Oberprästdenten No»ke und den- jenigen der militärischen Zeugen hervor. Es ist richtig, daß er mit Lüttwitz den Putsch in einer Ausführung geplant hat, wie er dann später vor genommen wurde. Es stehe auch fest, daß Ehrharvr sich voftändig bewußt war, um was es sich handelte. Daß er alles auf Befehl dcs Generals Lüttwitz ge tan habe, sei nicht anzunehmen. Ehrhardt hatte Kenntnis von der Beurlaubung Lüttwitz', er wußte also, daß er dessen Befehl nicht mehr nachzukommen brauchte. Es ist auch rechtlich zutreffend, daß an gesichts des Umstandes, daß Ehrhardt genau wußte, daß es sich um ein vom Strafgesetzbuch untersagtes gemeines verbrecherisches Unternehmen handelte, di« Tatsache, daß ihn ein Mittäter an militärischer Form zur Teilnahme veranlaßte, nicht als Entschuldigung gelten konnte. - Weiter ist erwiesen, daß. der- Strafanspruch des Staates, der aus dem Verbrechen Ehrhardt 'hervor-' gegangen ist, noch, besteht und durch die nachträglich« Amnestie nicht erloschen ist. Ehrhardt war ein Führer und als solcher von der Amnestie ausgeschlossen. Gegenüber der angeklagten Prinzessin Ho- henlohe erscheint irgendein Irrtum *n dieser Rich- tung vollständig ausgeschlossen. Sie wußte, daß Ehr hardt steckbrieflich verfolgt wurde, und zwar von den höchsten Justizbehörden, daß er — nach ihren eigenen Worten — unstet und flüchtig lebte. Sie wußte auch, daß die Ursache einer derartigen Verfolgung nicht eine geringfügige polizeiliche Ueberttetung sein konnte, sondern daß es sich um ein schweres Derbre- «b e n handelte. Steht sonach ein Verbrechen Ehrhardts fest, so ist auch der ckolus der Prinzessin nachgewiesen. Es ist weiter darauf hinzuweisen, daß die Angeklagte Ehr hardt gegen die Verfolgung zu schützen und ihn zu begünstigen gesucht hat in der Absicht, ihn der Bestra- sung zu entziehen. Di« Prinzessin ist nicht etwas erst in den Tagen der Eidesablegung über Ehrhardt orientiert worden, sondern sie wußte schon Bescheid, als die Polizei sich nach ihm erkundigte. Wenn man da» zugrunde legt, so erscheint das Verhalten der Prinzessin in dem Licht, daß alles, was seitdem ge schehen ist, nur unternommen wurde, um Ehrhardt gegen die Justiz zu schützen und ihn der Verfolgung zu entziehen. Mag die Aufnahme Ehrhardts in da» Hau» der Prinzessin nicht al» einzigen Grund die Vereitelung des Verfahren» gehabt haben — soviel steht fest, daß aber dieser Zweck mit in» Auge ge faßt wat. Ist also die Angeklagte soweit der Begünstigung de» Hochverrat» für überführt zu erachten, so hat sie das Höchst« geleistet, indem sie falsch schwor. Bei der Strafzumessung ist ganz besonder» hervor- zuheben, daß die moralische Verantwortung für diese» schwere Verbrechen diejenigen trifft, die in frivoler und leichtsinniger Weise um ihrer eigenen Interessen willen sich nicht gescheut haben, diese« Mädchen mit offenen Augen ins Verderben rennen zu lassen. Der Tatbestand de« Meineids ist festgestellt. Alle» wa» di« Angeklagte bei ihrer Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter aussagte, ist unwahr und erlogen. Die Entschuldigung, daß sie geglaubt habe, sie könne die Existenz de» Ehrhardt verleugnen, weil er einen anderen Romen angenommen hat, ist haltlos und nicht geeignet, da» Vorhaben der Angeklagten zu decken. Die Prinzessin ist, al» es sich um die Vereidigung handelte, den rabulistischen Be lehrungen Ehrhardt» zum Opfer gefallen. Daß sie da» Wahrheittwidrige ihrer Aussage erkannte, geht darau» hervor, daß sie sich von vornherein weigerte, ihre Aussage zu beschwören. Die Angeklagte hat sich He» wissentlichen Meineids schuldig gemacht und ist nach den §8 2877 und 18t wegen Begünstigung in Tateinheit mit Meineid zu bestrafea. E» liegen eine Reihe MUderung«gründe vor. Nichtsdestoweniger hat Gerichtshof ein Jahr vier Monat« Zuchthaus für angemessen erachtet. Der Angeklagten stehen zwei gesetzliche Straf nr i l d e r u n g s g r ll n d e zur Seite, und zwar ein mal, daß sie bei Abgabe der Wahrheit sich der Ver folgung ausgesetzt hätte und zweitens, daß stc, wenn cnech zögernd und erst auf Zureden, den falschen Eid zurückgenommen hat Gemäß sitz 157 und 158 rst deshalb die Reduktion der Zuchthausstrafe zulässig. Sic empfiehlt sich besonders, da die Angeklagte lediglich ein Opfer verbrecherischer Ele mente geworden ist, die rücksichtslos eigene Inter essen verfolgten, und das bis dahin unbestrafte Mäd chen in das Verderben hrncinrcuven ließen und das Seelenheil der Angeklagten gefährdeten. Daß sie das Opfer jener Leute wurde, hat den Gerichtshof bestimmt, ganz besondere Milde walten zu lassen. Es ist deshalb statt der Zuchthaus strafe von 1 Jahr 4 Monaten auf ein Viertel, also auf vier Monate Zuchthaus zugekommen worden, die in Gefängnis umgewandelt sind. Daraus erklärt sich, daß das Gericht eine sechsmonatioe Gefängnis strafe angeordnet hat. Die Prinzessin nahm dsn Urteilsspr.rch gefaßt entgegen und wurde nach Schluß der Sitzung sofort, von den Gefängnisbeomten abgeführt. 2. Verhandlungstag - . .... M. K. Leipzig, 24. Juli. Auch am zweiten Perhändlungsiaqe jst der An drang des Publikums wieder groß. Namentlich das weibliche Geschlecht ist unter den Zuhörern auffallend stark vertreten, mit offensichtlichem Mitgefühl wird hier das tragische Geschick der irregeleiteten Prin zessin besprochen. Diese selbst sieht etwas blaß aus. Die gestrige ausgedehnte Verhandlung und das scharfe Kreuzverhör, in das sie genommen wurde, scheinen ihre Nerven etwas angegriffen zu haben. Präsident Dr. Schmidt eröffnet kurz nach 9 Uhr die Sitzung. Don feiten des Oberrcichoanwalts und der Verteidigung wird auf weitere Beweiserhebung verzichtet. Der Oberreichsanrralt erhält das Wort. Der Antrag des Gberreichsanwaltr „Die Berge kreisen, und ein lächerlich kleine» Mäuschen wird geboren." Den Spruch des alten Klassikers könnte man auf die heutige Verhandlung anwenden. Sic war ursprünglich größer gedacht. Man wollte gegen Ehrhardt wegen Mcineib^ und Hochverrats, Liedig wegen Beihilfe, Prof. Schlösser wegen Begünstigung und gegen die Prinzessin wegen Meineides und Begünstigung verhandeln. Man macht hier die Erfahrung, daß Herren, denen man sonst persönlichen Mut nicht absprcchen kann, so wenig Zivilcourage aufbringen, um — wenn sie mit den Strafgesetzen in Konflikt gekommen sind — sich dem Richter zn stellen. Die Prinzessin ist Var arme unglückselige Opfer Die Prinzessin hat gesagt, sie stehe in keinerlei Ver bindung mit Ehrhardt. Diese Aussage war erlogen, denn tatsächlich yat sie fortgesetzt Verkehr mit ihm gehabt. Die Prinzessin weigerte sich zu nächst, den Lid zu leisten, mit der Begründung, Damen ihre» Stan'des brauchten nicht »u schwören. Dann kam sie mit religiösen Be denken, sie müsse sich erst an ihren Beichtvater wenden. Der Veichtvater war Ehrhardt der sich kaum als Beichtvater geeignet haben dürfte. Er gab der Prinzessin, wir sie hier sagt, den Rat, nicht zu schwören. Ich glaube das nicht. Diese Behauptung ist auch ganz neu, Ehrhardt soll ihr gesoqt haben, man müsse einen Juristen hinzuziehen. Liebig ging zu Rechtsanwalt Schleclein, um sich Rat darüber zu holen, ob die Prinzessin berechtigt sei, ihre Lügen mit einem Eid zu bekräftigen. Liedig log den Rechtsanwalt an, so daß dieser gar nicht in der Lage uar, ein sachverständiges Urteil abzuzeben. Liedig kam zurück und berichtete, der Rechtsanwalt halte es für besser, nicht zu schwören. Trotzdem wurde von Ehrhardt beschlossen, daß die Prinzessin ihre Aussage mit einem Lid bekräftige. Die ganze Aussage der Prinzessin vor dem Untersuchungsrichter war unwahr und der Meineid liegt klipp und klar auf der Hand. Die Verteidigung der Prinzessin geht dahin, Ehr hardt habe ihr eine ungarische Naturalisation»- ämktttttmttüier «elSmardk * Lontlerlcadel ?