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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 20.07.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-192307208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-19230720
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-19230720
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1923
-
Monat
1923-07
- Tag 1923-07-20
-
Monat
1923-07
-
Jahr
1923
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Die Notlm»,« der Aerzte. Don der Allgemeinen Ortskrankenkaffe für die Stadt Leipzig wird uns ge schrieben: In einem vor einigen Tagen in einer Leipziger Tageszeitung unter obiger. Aufschrift er- schicnenen Artikel de» Verband«» -er .Aerzte Deutsch- ätten tlber. ^ark' Drr Weg zur Goldwähmng «mtSgerichttrat Dr. Reinhardi, Leipzig Der Tsdesknß in der Gefängniszelle. Aus New Jork wird berichtet, daß der Kaufmann Nathan Keßler, der wegen Zuwelendiebstahls in einem Ge fängnis Philadelphia« saß, nach dem Besuch einer Dame plötzlich gestorben ist. Di« Besucherin, die an- gegeben hatte, eine Verwandte des Gefangenen zu sein, war nach neuester Mode gekleidet und tief ver- schleiert, in einem eleganten Auto, vor das Gefängnis gefahren und hatte die Erlaubnis erlangt, über die Schranke der Aelle hinweg mit Keßler zu sprechen. Die Unterhaltung währte ziemlich lange, und als sie Ab schied von ihm nahm, drückte sie einen langen Kuß auf seine Lipsttn. Schluchzend verließ sie, aus den Arm de» Wärter» gestützt, da» Gefängnis und fuhr im Auto davon Al» der Aufseher in di« Aelle zurück kehrte, um den Gefangenen etwa» zu trösten, fand er ihn tot. Der Arzt konnte nicht mehr helfen, entdeckte aber auf den Lippen de» Toten ein festgedrehte« Aigarettenpapier, das ein äußerst starkes Gift enthielt, so daß der Tod auf der Stelle eingetreten sein mußte. Die Mörderin ist offenbar entkommen- st— Geschäftsverkehr V«Herletwtrru»^n für di« vre»l«ter Messe. Da» «oSwLrli-e Amt -al di« deutschen AuLlandSvernelunqen ermächtigt. Personen, die die ernste Absicht de» Besuche» der Vre»K>uer Messe tam besten durch Vorlegung de« M«dau«wetse»s Nachweisen, einen aus Bre-lau und die »eise notwendige Frist beschrankten Sichtvermerk mit ss-errvermen für die Hülste der vorgeschriebenen Gebühr zu erteilen. Die biS-erigen Beschränkungen aut dar eammekstchtvermerk kommen dadurch tu Fortfall. Messe ausweis«. Kataloge. Prospekte usw. stich durch da» Metz- amt DreSlau i. Glisabeihstrage S. und die ehrenamtliche« Vertreter er-LMi«. Verbote der vesatzungsbehSrberr (Nachdruck verboten.) Der Weingroßhänüler W. in Koblenz kaufte im Juli ISIS von dem Dein- Händler S- in Tolmar i. Elsaß 30 Faß Wein destillat. Dieser verkauft« di« Ware weiter au einen Kunden im unbesetzten Gebiet, der aber kurz vor dem Lieferungstermin die Bestellung widerrief, weil da» Deindestillat ohne Le- nehmigung der Reichobranntweinstelle nicht in das unbesetzte Gebiet eingeführt werden dürfe. Der Verkäufer strengte daraufhin gegen seinen ALkäufer Schadenersatzklage an. Das Land- gericht Landau verurteilte den letzteren unter gewissen Einschränkungen zur Zahlung, während dos OberlandesgerichtAwet- brück en die Kla^ abwies und di« Klägerin zur Rückzahlung de» bereits geleisteten Be- trage» verurteilte. Das Reichsgericht wies die Revision des Klägers zurück. Die Entscheidung gründe der höchsten Instanz. Das Berufungsgericht weist die Klage ab, weil der fragliche Vertrag al» gegen die Verordnung oea Kommandierenden der amerikanischen Besatzung», truppen vom S. Dezember ISIS, durch die der Der- kauf von alkoholischen Getränken mit Ausnah nie von Bi« usw. im amerikanischen Pc, satzungsgebiete verboten worden war, oer- stoßend nach ß 134, RGB., »richtig sei („Lin Rechts geschäft- da» gegen ein glesetzliche» Verbot verstößt, ist nichtig . . .*)-' Dem kann nicht der- getreten werden. Unter dtzn gesetzlichen Verhören in Sachen des 8 134 können, soweit es sich rim Rechtsgeschäfte handelt, di« Auf deutschem Dosen wurzeln und deutschem Mechte unterstehen, nur solche gesetzliche Anordnungen verstanden werden, di« vom Reich« oder von den Ländern erlassen worden sind. Anordnungen, die von fremden De satzungsbehörden für das besetzte deutsche Gebiet er lassen worden sind, können, auch wenn diese De- setzung^behörden nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen oder nach besonderen mit dem Deur- schen Reich« geschloffenen Verträgen die gesetzgebende Gewalt für das besetzte Gebiet in gewissen Grenzen zusteht und die Anordnungen sich in diesen Grenzen halten, nicht als gesetzliche Verbote im Sinne des 8 134 g^ten. Selbstverständlich hat der Gesetzgeber bei der Regelung des § 134 B. G. D. an Fälle dieser Art nicht gedacht. Nur Verbote, die von einer deutschen gesetzgebenden Gewalt von deutschen Behörden erlassen worden sind, die hervor, gegangen sind aus deutschem stttl'chen Empfinden und deutschem Rechtsbewußtsein und die den deutschen wirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung tragen, konnte er im Auge haben. Rur ihnen konnte er die tief in das Privatrecht und da» wirtschaftliche Leben ein greifende Bedeutung beilegen, daß gegen die gesetz lichen Verbote verstoßende Verträge nichtig seien, nicht Anordnungen fremder Besatzungsbehörden, die die Interessen Vieser fremden Mächte, insbesondere ihrer T>uppen und Organe, zu wahren bestimmt sind, au« fremden Rechtsanschauungen erwachsen und ohne Rücksicht auf deutsches Rechtsempfinden und die deutschen wirtschaftlichen Verhältnisse erlassen werden. Liegt eine solche Einwirkung der von fremden De- Hörden für da« besetzte deutsche Gebiet erlassenen Anordnungen auf die privatrechtliche Gültigkeit der dagegen verstoßenden Verträge schon, außerhalb,der durch das Völkerrecht den Befugnissen der besehenen Fremdmacht gezogenen Grenzet^ so ist es vollem» ausgeschlossen, daß der deutsche Gesetzgeber die An- ordnungen von Fremdmächten auf deutschem Gebiete den deutschen Gesetzen in jeder Beziehung und ins- besonder, in der hier fraglichen, hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes für die rechtliche Gültigkeit des privatrechtlichen Vertrages, gleichstellen sollte. Gleichwohl kann die Revision des klagenden Ver käufers keinen Erfolg haben. Denn wenn das Rechts- aeschäft auch nicht richtig war, so war seine Er füllung doch dem nicht zuzumuten, da die Ueber. tretung de» Verbot» der amerikanischen Besatzung», behörde mit Bestrafung. Beschlagnahme des Bestandes de« Uebcrtreter« und Schließung seines Geschäfts be droht war, es sich auch um kein willkürlich erlassenes Verbot handelte, dem den Gehorsam zu verweigern, eine rechtliche oder eine sittliche, vaterländische Pflicht erfordert hätte, sondern um eine Anordnung, die nach dem Waffenstillstand und dem Haager Abkommen nicht für unzulässig erachtet werden konnte. (A. Z. IN 323/22.) Die Frage ist u. E. nicht so einfach, wie st« der Verfasser sieht. Es kommt auf die Einläsbarkeit der Noten in Gold gar nicht an. So hatten die Noten der Ocsterreichisch-Nnqarischen Bank vor de» Kriege Awangokurs, ohne daß die» dem Wert der Noten Abbruch betan hatte. Da» Verderbliche der Krieg», finauzierung. liegt nicht in der Aufhebung der E:n- lösbarfM der .Noten in Gold, sondern in -er Aus- gybe - neuen Papiergelde». Vlese -Inflationswirtschaft muß^ beseitigt "werden und der Staat zu einer nor malen Finanzwirtschaft »zurückkehren. Die Steuern müssen in ihr alte» Recht, die Ausgaben de» Staates zu decken, wieder eingesetzt werben. Würde der Staat ohne eine solche Finanzrefyrm goldwert« Noten oder Schuldscheine ausgeben, so würde die Finanznot de» Staates nur noch gesteigert werden, vorausgesetzt, daß man den Staat überhaupt noch für so ttedit- würdig hält, daß man die goldwerten Geldscheine ihm auch abnimmt. Die Ausgabe solcher Geldzeichen wird also notgedrungen mit einer Steuerreform parallel gehen müssen. Daß wir im übrigen zur Goldwährung zurückkommen müssen, dürste heut« keine Frage mehr sein. (D. Schriftl.) Pari Herrn Amtsqerichtsrat Dr. Reinhardt, Leipzig, wird u:i.- geschnebcn: Ars Vormundschaftsrichttr hat mau wohl mit am besten Gctcgcnhiit, zu b^oachrcn, weiche unheilvolle Wirkungen unsere Gcldeinwertung auf die Der- mögcusvcrhöllniffe aller Volksschichten ausgeübt hat. Man bemüht sich, leider oft vergeben«, schützend seine Hand über tue verbliebene noch wertvolle Habe der Mündel zu hallen, sucht die Verschleuderung wert- vollen Sachbesitzrs, sei cs von Rlobilien oder Im mobilien, gegen Hingabe wertloser Papicrvaluta zu verhindern oder untersagt die Löschung einer Hypo- lhct, wenn der Schuldner die goldwertige Forderung mit wertloser Papiermark in gleicher Summe ab gelten will, nm so aus billige Weise von seiner Schuld gegen den Bevormundeten loszukommen. , Daraus erklären sich die neuerdings von VormunO- schaftsrichtern erlassenen Entschei dungen, welche die Anschauung bekämpfen, daß frühere Goldschulden in gleicher Summe mit Papier mark beglichen werden können. Am meisten Swmcrzen bereitet dem Pormundschaftsrichter die Anlegung von Mündelgeldern; hat er vor wenigem Wochen die Anlegung in sogenannten mündelsicheren Papicrmarkanle'hen genehmigt, so sieht er sie heute infolge der fortschreitenden Entwertung der Papicrvaluta in Nichts zerfließen. Wie überall, so erklingt hier laut der Notschrei: Schafft wieder von Reichs und Staats wegen wertbeständige Kapitalanlagen und führt wieder eine Wäh- rung ein, die auf sicherer, wenig veränderlicher Grundlage beruht — kurz, geht wieder den Weg, der zur Goldwährung führt! Gegenüber der An schauung, daß dies nur ein frommer, jetzt unerfüll barer Wunsch sei, wollen wir versuchen, zu zeigen, daß dieser Weg schon jetzt gangbar ist. Daß unsere Papiermark fortgesetzt im Werte sinkt, ist nicht allein die Folge von Teuerung, von Mangel an Bedürfnissen aller Art, die wir im Aus land decken müssen, und eine Folge der Lasten de» Versailler Vertrags, sondern die Ursache liegt haupt sächlich mit in den zu Beginn des Krieges ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen, die sich als unheilvoll er wiesen haben. Durch die Gesetze vom 4. August 1914 wurde unsere Währung des Goldcharaktcrs ent kleidet: unser gesetzliches Zahlungsmittel wurde dar Papiergeld und die Verpflichtung, es gegebencnfall» in Gold einzulösen, hörte auf. Die Bankrott erklärung von vornherein war nicht nötig, man konnte es ruhig darauf ankommen lassen und brauchte nur die Golddecke etwas mehr zu strecken, denn auch andere Länder kamen mit einer geringeren Gold deckung aus (z. D. England). Solange wir während des Krieges infolge der Einkreisung nur auf uns angewiesen waren, machte sich die Aenderung der Währung im Lande selbst kaum bemerkbar, aber al» nach Beendigung des Krieges sich die Grenzen wieder öffneten, wirkte die Erkenntnis des Auslandes, daß unserem Papiergeld die Goldgrundlage fehle, auf uns zurück und die Mark sank immer mehr. Hätten wir die Goldwährung wenigsten« -er Form halber, aiiftvchterhalten, so hatte bie Entwertung -er Mart ' nicht^in dem Maße eintreten können; wlr hätten Uri wbkkbestiindiges Zahlungsmittel behalten, und die Papiergeldhochflut brauchte nicht zu kommen. Um aus dem jetzigen unhaltbaren Zustand heraur- -»kommen, suchen private Unternehmungen und Kommunen sich selbst wertbeständige Anleihen zu schaffen, sei es in Sach- oder Goldwerten, und sie legen bei ihren Geschäften und Abrechnungen al» Wertmesser wieder die Goldmark zugrunde. Warum betritt das Reich nicht auch diesen Weg? Das Reich sollte schon jetzt Goldmarkanleihen auflegen, mit der Verpflichtung, sie in etwa zehn Jahren in Gold oder Goldeswert zurück- zuzohlcn und sie inzwischen in Gold oder Goldeswert ver reformierte Weltbund in Zürich Dom 21.—28. Juli tagt im La Vaterhaus in Zürich der Reformierte Weltbund. Er besteht schon seit einigen Jahr zehnten. Sein Hauptzentrum lag in den schottischen und amerikanischen Kirchen. Erst seit der letzten Ge- nerolkonferenz in Pittsburg, zu der auch der Schwei zerische Kirchenbund eingeladen war, hat er einen stärkeren Anschluß auch der m e i st e n ko n rt n e n- talen europäischen Kirchen de» reformierte« Typus erstrebt. Auch der Schweizerische Kirchenbünd ist ihm seither als freies Glied beigetreten, während die freien Kirchen der Westschweiz und der evange lische Kirchliche Verein schon lange mit ihm in Füh lung standen. Der Bund umfaßt und vertritt re formierte» Wesen im Unterschied zu andern Ausprägungen protestantischen Christentums. Außer den Delegierten aus Amerika, England und Schottland wird der französisch», bel gische, italienische, österreichische, ungarische, tschecho slowakische, polnische, litauische und der deutsche Pro testantismus vertreten sein, dieser durch Prof. D. Lang von Halle. Die Konferenz wird durch die Berichte dieser Vertreter ein gutes Bild der Lage des heutigen reformierten Protestantismus geben können. Der Weltbund tagt zum erstenmal in der deutschen Schweiz, nachdem bereits 1920 eine Ver sammlung der östlichen Sektionen in Lausanne statt gefunden hatte. Der eügere Zusammenschluß der refor mierten Protestanten bedeutet keine Verschärfung der Grenzlinie gegenüber andern protestantischen For- men, sondern einen allmählichen Aufstieg vom Zusam menschluß derjenigen Protestanten, die durch Ge schichte und Eigenart am engsten zusammengehören, zu einer Einigung dieser weitern Kreise. Fast gleich- zeitig kommt in Eisenach zum erstenmal 'dine lutherische Weltkonferenz zusammen, eine me thodistische Hot letztes Jahr in London stattgcfundenund eine baptistische Konvention versammelt sich in Stockholm. Ist eine Verständigung innerhalb der engeren Familie gefunden, so sind auch die Brücken zu jenen weitern Zusammcnschlußbeweaunacn lichter zu bauen, wie sie der F r e u n d s ch äst sb u n d der Kirchen vertritt, der letzten Frühling eine Sitzung, ebenfalls im Lavaterhaus in Zürich, abhielt. Kirchliche Nachrichten. Sfeavüttsch« NeUgis»Lg«»«i«d« g« Lvipgtg. —V»?"aa adend 7 U»r mtt Peedtat <Ko-vt>«r Loh»): Sonnabend vormittag g u-r. Tdoradorletm,« SV, Udr. Lisch' o-b aw: Soansdend svenb S- Udr, Sonntag vorm. 7 Uhr. Sonntag nach«. 1 UH». r»l»»b-Ltz»r«.Gv»o««,««. Ketlkttag« 4. Ouo-SchUl-Sttabe S. «rett«, «wenbaebei 7» Utzr. Sonnabend «orge»- »«bet «Hk. Rtncha 5 U-r, Saddatau5-a»g 9- M. land» ist von diesem darauf hinoewiesen worden, daß die ärztlichen Gebühren für die Krankenkassen nur auf da» SOOOfache der Friedenssätze gesteigert worden seien, während die Gehälter der Beamten be reit» da» 10 OOOfache erreicht hätten. Demgegenüber sei hiermit fkstaesteüt, daß diese» Verhältnis für di« Leipziger Ortskrankenkasse nicht zutrifft. Unter Be rücksichtigung de» Umstande», daß die hiesigen Aerzte in-der Vorkriegszeit in der Regel nur SO bi» 80 Prozent ihrer liquidierten Beträge erhielten und die kleinen Sonderleistungen früher nicht extra bezahlt wurden, beträgt die Steigerung der Honorarsatze zur Zeit weit über da» 10000fache der Friedens sijtze. Dabei find aber die Kassenbeiträge nicht um das 10 OOOfache gestiegen, sondern in einzelnen Klassen kaum um das Dmsendfache; sie betragen aus sozialen Gründen in den unteren Klassen noch 340, .130, 480, 690 für die Woche. Bei den ständig steigenden Preisen aller Bedürfnisse wird leider da- mit zu rechnen sein, daß der niedrigste Beitrag ganz wesentlich erhöht wird. Etue Schwefelquelle iu Dien? Der -Hauser- teny* im Bezirk Heiligenstadt belästigte seit längerer Zelt die Umgebung mit durchdringendem Schwefel- aeruch und zeigte eine intensiv bluttote Färbung de» Wasser». Die bei andern ähnlichenTeichen anaewen- deten Mittel zur Verhütung der Geruchsbelästigung deten Mittel zur Verhütung der Geruchsbelästigung, wie Hineinschütten von Kalk, blieben vollkommen ergebnislos. Um nun den geradezu unerträglichen Schwefelgeruch zu beseitigen, entschloß sich die Ge meindeverwaltung, do» gesamt« Wasser, ungefähr 70 000 Kubikmeter, auspumpen zu lassen, wa» mehr al» 70 Millionen Kronen kosten wird. Al» der Wasser- spiegel etwa» gesunken war, begannen plötzlich Blasen in großer Zahl aufzusteigen. Hierauf er- folgte ein förmlicher Stoß von tiefbraunem Wasser bis zqr Oberfläche, di« dann eine dunkelrot« Farbe annahm. Da» Phänomen de» Aufsteigen» der braunen Wassersäule bi» zur Oberfläche wiederholt» sich «eherere Mal». Der.Teich ist an dieser Stell» mindesten» sechs bi» acht Meter tief. Dl« Ver mutung, daß hier eine Schwefelquelle zutage tritt« gewinnt sehr an Wahrscheinlichkeit. Di« Unter suchung de» T«ichgrunde», di« in zehn Tagen möglich sein wird, soll Aufklärung bringen. Malaria-Epidemi« in Rnßlanb. Anfang Zu» kehrten Mitglieder de» Kommissariat» für Volks gesundheit noch Charkow zurück, di« im Donbecken Malariaerkrankungen untersucht Hobe«. Die Kommis sion hat festgestellt, daß in einigen Kressen durchweg die ganze Bevälekrung von dieser Krankheit betroffen zu verzinsen. Solange nicht genügend Goldvorrat da ist, muß eben in Goldeswert gezahlt werden, d. h. die Zinsscheioe und Anleihen werden -um jeweiligen Goldkurs mit der noch umlaufenden Paptermark in entsprechender Summe bezahlt. Aber im Lauf der Zeit wird wirkliche Goldzahlun^ ein treten können. Solche Anleihen sind wertbeständig, da sie auf Goldbasis beruhen. Ebenso kann man schon jetzt Goldmark kassenscheine iu Um- lauf setzen, die, wenn nicht in Gold, so doch in Goldeswert zum jeweiligen Kurs, der von Zeit zu Zelt bekanntzumachen ist, eingelöst werden, damit jeder ihren Wert in Papiermark kennt. Ein Gold markschein würde zurzeit 40—60 000 Papiermark, wert sein. Man kann auch für den kleinen Verkehr halbe Goldmarkscheine und Goldpfennigscheine in Umlauf bringen. Diese Währung würde sich nach und nach einbürgern und die Wirkung haben, die Papiergeldmassen aufzusaugen und zu verdrängen. Diese Goldscheine würden wertbeständig sein, da sie vom Goldkurs abhängen. Nach und nach werden sie durch vollwertige» Metallgeld ersetzt werden können. Die Goldmarkanleihe und die Goldmarkscheine bilden den Vorläufer zur Goldwährung und leiten dazu über. Daß wir die echte Goldwährung, bei der das Gold selbst Zahlungs mittel ist, nicht unmittelbar einführen können, ist ja selbstverständlich. Dies« Uebergangswahrung könnte man al» Goldwert-Währung bezeichnen. Man wird einwenden, daß die Einführung einer Goldmarkanleihe nach den Erfahrungen, die man mit der Dollaranleihe gemacht habe, nicht durchfilhr. bar sei. Bei der Dollaranleihe lag di« Sache anders: denn sie diente nicht dem inländischen Geld- anlagebedürfni», sondern bezweckte, die vorhandenen ausländischen Devisen dem Reiche zuzuführen. Daß niemand gern seine sicheren Anlagewerte heraus- geben wollt«, war ja klar. Bei der Goldmarkanleihe dagegen wird jeder froh sein, seinen sich entwertenden Papiermarkbesitz in einen stabilen Wert Umtauschen zu können. Sie wird ohne Zwangsmaßnahmen Käufer finden. Man wird auch kleine Stücken, etwa von 10 Goldmark, ausgeben müssen, damit auch geringere Vermögen sich am Erwerb beteiligen kön- nen. Auch Beamte würden al» Teil ihrer Gehalt»- zahlung Goldmarkanleihe in Kauf nehmen, wenn sie dabei hoffen dürfen, daß ihre Gehälter durch die Goldwertwährung wieder eine normaler« Regelung erfahren. Die Einführung der Goldmarkscheine würde vor allem aber wieder eine Stabilisierung der Löhne herbeiführen; denn diese würden wieder nach Goldmark berechnet werden können. ist. Di« Zahl der Kranken übersteigt 30000. Die Epidemie greift weiter um sich. Provisorische Mn- lariastationea sind in Eile errichtet worden. In Rostow am Don sind in den letzten Wochen viel« Eholerafälle konstatiert worden, seit Anfang der Epi demie 16 Eholerafälle. In Saratow hat Profess« Tschelinzew ei» Antimalariapräparat »Oiodin* er funden. Die Versuche ergaben bisher gut« Erfolge, lich starken, doch geistig nicht überlegene» Mensche». — Der Chrysolith, der Peridot, oliven- grün, ist Nervenberuhiger. Er wurde von den Kreuzfahrern allererst au» Aegypten mitgebracht und bekannt, heute noch in alten Kirchenschätzen am meisten zu finden, er ist de^ Stein der Hoffnung— Der Beryll, der blaue Aquamarin, der Stein de» Glückest Er macht seinen Träger froh, reich und milde, verleiht Offenheit und bringt ihm die Zuneigung, die Sympathie seiner Umgebung. — Der schon« Goldtopa» schützt vor Falschheit, hält Aerger fern, gibt fröhliche» Gemüt. — Zuletzt der himmelblau« Türkis, der schönste, der per sische! Er sichert Erfolg in Urkunden und Schrift- stücken— es soll die Hand, die einen Türkis trägt, niemals arm werden. Auch leidet der Stein mit seinem Träger bei Krankheit, schützt ihn vor Unfall und gewaltsamem Tod, St. Georg, der heilige Ritter, tragt den Türkis am Schwertlnauf. Gegen die uneingeschrSnkte Freigabe der Abtreibung Prof. Dr. Skutsch hielt am 18. Juli in der Aula der Leipziger Universität seine Antritts vorlesung über die Stellung des Arzte» zür Frage der Freigabe der Schwanger schaftsunterbrechung. Da» Thema ist be sonders zeitgemäß, weil dem Reichstage diesbezüg liche Anträge porliegen und weil vor wenigen Ta^en in Sachsen ein Amnestiegesetz für Abtreibungsdelrkt« angenommen wurde. Di« soziale Indikation, d. i. die Beschränkung der Kinderzahl bei wirtschaftlicher Notlage, ist einer ernsten Erörterung wert, doch muß sie in ihrer All- gemrinheit von den Aerzten abgelehnt werden; wohl aber sollen die sozialen Verhältnisse mit bestimmend sein bei der Unterbrechung aus gesund heitlichen Gründen; die soziale Indikation zur Ver hütung der Schwangerschaft ist anzuerkennen. Der eugenetischen Indikation, die nur die lebens unwerten Leben vernichten will, ist eine gewisse Be rechtigung zuzuerkennen, doch ist die Eugenetik noch nicht so fest begründet, daß schon jetzt das praktische Handeln auf st« gegründet werden könnte. Für Notzuchtsfälle sollte die Unterbrechung ge- stattet sein. Au» ärztlichen Gründen soll künst lich« Fehlgeburt nur bet strenger Indikation au», geführt werden, nur wenn Leben oder Gesundheit durch di« Fortdauer der Schwangerschaft in ernster Gefahr schweben. Die dem Reichstag vorliegenden Anträge und da» neue Amnestiegesetz in Sachsen, das retchsgesetz- liche Bestimmungen zeitweilig außer Kraft setzt, führen zur freien, indHationslose» Abtreibung. Hier gegen sind außer den stttlich-moralischen Bedenken vom ärztlichen Standpunkt aus sehr gewichtige Einwande zu machen. Außer den den ärztlichen Beruf selbst treffenden Nachteilen (insbesondere Ri?dera«ng der beruflichen Sttttn,fttenäe) sind « vor allem die Gefachrest d-f: kü nstlr chen Fehl? gebürt. Diese ist sticht der harmlose Eingvlff,'für den der Laie sie halt. Ernste Gefahren (Blutungen, Verletzungen, Blutvergiftung) können da, Leben be drohen oder schwere Gesundheitsschadigungen nach sich ziehen. Bei uneingeschränkter Erlaubnis der Abtreibung würde die Zahl der Fehlgeburten und der mit ihnen verknüpften Gefahren ist» Ungemessene wachsen. Die fast unbegrenzte Häufigkeit der Fehl geburten bet derselben Frau muß früher oder später ihre Gesundheit untergraben. Ferner würde es zu einer fortschreitenden Verwilderung der Geschlechts- sitten kommen und di« hemmungslose Betätigung de» freien Geschlechtsverkehr» würde ein« weitere Vermehrung der die Volksgesundheit zerrüttenden Geschlechtskrankheiten führen. Auch bei Festsetzung einer Dreimonatsgrenze ist di« Schrankenlosigkeit der Abtreibung gegeben; die genannten Gefahren bestehen auch in den ersten Monaten: überdies ist di« Drei- monatsgrenze nicht mit genügender Sicherheit fest- zustellen. Die gegen die Freigabe sprechenden Grunde find so gewichtig, daß emzelne dafür sprechende Momente in den Hintergrund treten müssen. Die Freigabe würde unermeßlichen Schaden in gesundheitlicher, sittlicher und volkspolitischer Beziehung herbeiführcn. S1» Käs« vo» 12 000 Kilogramm. In den Der- einigten Staaten ist man gegenwärtig im Begriff, die Pläne für di« Fabrikation des größten Käses der Welt zu entwerfen, der auf der Milchwirtschaft»- ausstellung d« Staates New Port, di« anläßlich de» Weltmtlchwtrtschaftskongresse» in Washington ver- austaltet wird, zur öffentlichen Schau gelangen soll. Wr- Hovace Ries von Lowoill«, ein ergrauter Käser von 80 Jahren, der alle diese Monsterkase, die in d«n Vereinigten Staaten bisher gemacht wurden, herge stellt hat, wird auch die Fabrikation diese» Rekorv- käses leiten. Vor zwei Jahren entstand unter seiner Leitung ein Käse von einem Gewicht von 10 800 Kilo- gramm; derjenige, der diesen Sommer hergestellt werden soll, wird nicht weniger al» rund 12 000 Kilo- gramm wiegen. Der Käse wird etwa drei Monat« vor der Ausstellung verfertigt, damit er bis dahin völlig ausgereift sei. Für seinen Transport müssen besondere Wagen konstruiert werden. Der Käse wird während der Ausstellung an das Publikum ^ls Re klame zur Anregung des Käsekonsums verteilt «erden. * Der Telsgrammoerkehr überschreitet bei allen großen Telezraphenanstalten de» Deutschen Reiche» den im Frieden jemals vorgekommenen Höchststand; fast durchweg ist er doppelt so stark al» im Januar diese« Jahre», in dem er auch schon recht bedeutend war. Wenn auch die Apparate, wi« die Post zu die- sem Ansturm schreibt, und Leitungen diesem Ansturm« gewachsen sind, so vermag doch das Personal trotz aufrichtigster Bemühungen nicht, die Massen von Te legrammen in der kurzen Zeit zu bewälttaen, die ma» bisher gewöhnt war, vielmehr sind VcrzSgerunaeu t» der Uebermittlung unausbleiblich. Daß dr« Zahl d« dringenden Telegramme besonders stark zugenonune» hat, macht diesen Zustand noch schlimmer. Wa» a» Personalkräfte» ohne' Beinttächtiguag wirtschaftlicher Notwendigkeiten hat herangezogea werden können, ist in den Betrieb bereits eingestellt. Die Ausbildung neuer Kräfte dauert viel« Monat«, kommt für den Augenblick daher nicht in Frage. Fühlbare Besserung in der Telegrammübermittlung H also nur zu er warten, wenn jeder Telegrawmauflieferer sich in d«r Menge seiner Telegramme zum allgemeinen Besten einige Beschränkung auferlegt »nd sie nicht gleich stoßweis« aufgibi,
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