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' IHIUllL^I^I^S^U^RlRIDDTR Zs/^LAS°L^ ' 85Ä!>" .'^^<a- JohanntSaagc 8 (Fernsprecher >7080-17082): mw.Letle«r.A50.s.au«w.M KON Nekl ?_>mwbr..mm.ZeIleMLS0.s.au««. r edrnda und tn allen Filialen Anjelgen» und Abonnement- M I^SO Audlanddaix.m valuiaaullchi. Bei Wlederb.Rachlab Plad- Annahme; auch nimmt jedes Postamt Bestellungen an. . u.Dalenvorsch.unverdtndl.Ersüll..cr«Letp;tg. Postscheckl Leip,L001. Da» «eivziaer raaeblatt -«thLlt amUiche «e»a»»t»ach»»«e« da» Rate« der »tadt «et»»»,, da» Voliseioräsidiu»« Leid»««, de» «»»»aericht» «eivzi«. s»»ie verschiedener anderer «ehSrden r^117 KjNTSlNUMMSr LSV^HarK 8v0L«deack, 6ea 19. 1923 ^SfN-/^USSSdS 117.jrrkrg. Krupps Revision verworfen Rach halbstündiger Beratung I Seiten Urteil Düsseldorf, 18. Mai. Die gegen das Werdener Urteil von Krupp von Bohlen-Halbach sowie den Kruppschen Direktoren eingelegte Revision ist heute von dem Revisionsgericht in Düsseldorf verworfen worden. Dagegen ist die vom Betriebsrat-Mitglied Müller eingelegte Revision zu- gelassen worden. Es wird über diesen Aall des Werdener Prozesses erneut vor dem Düsseldorfer Kriegsgericht verhandelt werden. Sächsische Amnestie X. Seb. L e i p z i g, 18. Mai. Die sächsische Regierung will dem Landtage demnächst die zwischen den Sozialdemokraten und. den Kommunisten vereinbarte Amnestie. Vorlage zugehen lassen. Nach ' den Mit- teilungen, die darüber bisher veröffentlicht wor den sind, verfolgt diese Vorlage einen eigen artigen, von allen früheren Amnestien durchaus verschiedenen Zweck. Amnestie ist Massen- begnadigung. Begnadigung ist ein Notbehelf der Gerechtigkeit: Wo im Einzelfall die Strenge des Rechts als ungerechte Härte wirkt, da soll das Staatsoberhaupt oder ein besonders damit betrautes Organ der Staatsgewalt durch Be- gnadigung der Gerechtigkeit zum Siege verhelfen. Häufen sich solche Einzelfälle, wie es bei schwe ren Erschütterungen der Staatsordnung, bei Kriegen, Revolutionen, Putschen vorzukommen pflegt, so erfordert die Gerechtigkeit die Be gnadigung einer größeren Zahl wegen bestimm- ter, meist politischer Straftaten Verurteilter. Diese, sonst ehrbare Staatsbürger, deren Be tätigungsdrang durch die politische Unruhe der Zeit auf ein falsches Ziel gelenkt wurde und die dadurch in Konflikt mit dem Strafrecht kamen, sollen der bürgerlichen Gesellschaft zurückgegeben werden, sobald sich die Wogen geglättet haben. Das ist der Normalfall der Amnestie. Häufiger als dieser tritt in Monarchien ein anderer auf: di« Freilassung Strafgefangener bei Thron, wechsel, Hochzeit, Kindtaufe oder ähnlichen Festen des Herrscherhauses. Meist werden sich die Monarchen dabei kaum bewußt sein, daß sie eines ihrer schönsten Vorrechte schmählich mißbrauchen, um sich auf billige Weise bei der Menge beliebt zw machen. Aber dieser Mißbrauch scheint, wie mancher andere, untrennbar mit der monarchi- schett Staatsform verbunden zu sein. In der hnnokrattschen Republik ist für derartige Am nestien kein Platz.' Dafür erscheint jedoch jetzt, zum erstenmal in; Freistaat Sachsen, ei» neuer Typ: .die Amnestie als verschleierte Strafrechts, reform. , . ' . - Die sächsische Amnestievorlage will nicht eine Vielheit von Einzelfällen, in denen sich strenges Hechten hartes Unrecht gewandelt hat, korri- glerHtt,' sondern sie will gewisse Härten des Strafrechts selbst allgemein beseitigen. Strafen für Verfehlungen, die aus Not begangen worden sind, und für Mtceibung unter bestimmten Voraussetzungen sollen erlassen werden, und zwar nicht nur schon teilweise vollstreckte Strafen, sondern auch solche, deren Vollstreckung noch nicht begonnen hat, ja, es sollen sogar die Grund sätze der Amnestie auf schwebende Strafverfahren angewendet werden. . Das bedeutet praktisch nichts anderes, als eine Wanderung des Reichs strafgesetzbuches für Sachsen. . Der gesetzgeberische Gedanke, der dem Am- nestieentwurf zugrunde liegt, verdient durchaus etnste Beachtung: Das Notmotio als Straf- apsschließungs- (oder Strafmilderungs-)grund und die Straflosigkeit der ohne Zwang und ohne Arglist vorgenommenen Abtreibung sind Reform- Vorschläge, über die sich reden läßt. Es ist auch keineswegs notwendig, daß mit solchen Reformen gewartet wird, bis die Neugestaltung des ge samten Strafrechts, an der schon so lange ge arbeitet wird, endlich spruchreif ist. Nichts ist dagegen einzuwepden, daß sie, wenn ihre Dring lichkeit anerkannt wird, in einer Novelle zum, Reichsstrafgesetzbuch vorweggenommen . wird. Aber schwer« Bedenken erheben sich, dagegen, daß der allein richtige Weg der Reichsgesetzgebung umgangen und statt dessen durch die Landesgesetz gebung eines einzelnen Landes ein Reformersutz geschaffen wird. „Reichsrecht bricht La.ndrecht", heißt es in der Reichsverfassung, und weiter: „Das Reich hat die Gesetzgebung über das Strafrecht." (Ar tikel 7.) Wenn die sächsische Regierung eine Aen- derung des Strafgesetzbuches für notwendig hält, so mag sie im Reichsrat einen dementsprechenden Antrag stellen.*Die hinter ihm stehenden Par- trien mögen dann dafür sorgen, daß der Antrag km Reichstage eine Mehrheit findet. Mit ihrer Amnestievorlage kann sie zwar für den Bereich ihre» Lande» ungefähr die gleiche Wirkung er- zielen, aber sie verstößt damit, wenn nicht gegen dpn Buchstaben, so doch sicherlich gegen den Gekst der Reich sverf - s s ung, sie zerstört hie Rechtseinheit auf dem Gebiet des Strafrechts, reizt zur Gegnerschaft auch diejenigen, die dem Reformgedanken selbst zugänglich wären, und erschwert dadurch gerade den Entwicklung». fortschritt, dem sie zu dienen glaubt. Außerdem liefert die sächsische Regierung, indem sie das Reichsrecht umgeht, anderen deutschen Ländern einen Vorwand, das Gleiche zu tun. Wenn z. B. Bayern an seinen, dem Reichsrecht widersprechen- den Volksgerichten festhält und unter dem Druck nationalsozialistischer Banden das Reichsstraf- recht, wie im Fall Fechenbach, vergewaltigt, so wird es sich künftig daxauf berufen können, daß auch Sachsen mit dem Reichsrecht nach Belieben umspringt. Der Widerspruch der nicht sozialistischen Par- teien im Sächsischen Landtag vermag nicht, das Zustandekommen der Amnestie zu verhindern. Wenn die Sozialdemokraten mit den Kommu nisten für sie stimmen, so wird sie Gesetz. Die So- zialdemokraten sollten aber doch noch einmal ernstlich prüfen, ob sie nicht den Beistand der Kommunisten zu teuer bezahlen, wenn sie ihm zuliebe die Reichsverfassung, die sie selbst mit oe- schaffen haben, durchlöchern. Das ttabinett Seigner Keine Koalition mit den Bürgerlichen Dresden, 18. Mai. (Eig. Tel.) Die kommu nistische Fraktion hat im sächsischen Landtag folgende Anfrage eingebracht: Durch die Press« geht die Mel dung, daß der ehemalige Reichswehrminister Noske mit dem Finanzminister Heldt eine Aussprache batte. In Perbindung mit dieser Meldung wird berichtet, daß Verhandlungen eingeleitet seien, die Regierung Zeigner in eine Koalition umzuwvndeln. Har der Minister Heldt im Auftrag und im Einverständnis mit der Regierung gehandelt? Welche» ist das Resultat dieser Besprechung? Sind der Regierung weitere Koalitionsverhandlungen bekannt? Die Nachrichtenstelle der Ttaatskanzlei teilt hierzu mit: Mit Hartnäckigkeit wird ln verschiedenen Blättettr eine Meldung verbreitet, wonach von der sächsischen. Sozialdemokratie Verhandlungen mit bürgerlichen Parteien über eine Regierungskoalition neführr würden. Wir sind sowohl von der Siebener kommission als auch vom Londesärbeitsausschuß der Sozialdemokratischen Pgrtei Sachsens und dem Vor stand der sozialdemokratischen Landtagsfraktion in Sachsen ermächtigt, zu erklären, daß diese Meldungen glatte Erfindungen sind. Keine der genannten Körperschaften hat seit dem bekannten Beschluß des sächsischen Landesparteitages auch nur die Einleitung solcher Verhandlungen erwogen. * Drerdeu, 18. Mai. (Eig. Tel.) Das Justiz- Ministerium hat die Porstände der ihm unterstellten Behörden aufgefordert, Bericht zu erstatten, wenn sie wahrnehmen, daß sich das amtliche Bekanntmachungs blatt einer gehässigen oder illoyalen Kampfesweise gegen die Regierung hingibt. Dem Justizministerium ist im allgemeinen die politische Richtung des amt lichen Bekanntmachungsblattes gleichgültig. Es ver- langt aber, daß es der bestehenden republikanischen Staatsform nicht offen ablehnend gegenübertritt. Eine sachliche Opposition gegen di« Regierung, mag sie auch noch so scharf sein, bleibt ihm unbenommen. Gemeinsamer proletarischer Selbstschutz Dresden, 18. Mai. (Eig. Tel.) Der Bezirks- vorstand der V. S. P. D. teilt in der sozialdemokra tischen Presse mit, daß die „Große Zentrale" am 16. Mai den Richtlinien des Landesarbeitsausschusses über den proletarischen Selbstschutz zugestimmt hat. Gleichzeitig ist eine .Kommission gewählt worden, die die Verhandlungen über einen gemeinsam zu bilden den Selbstschutz mit der K. P. D. Dresden aufnchmen soll. Bis zum Abschluß dieser Verhandlungen bittet der Bezirksvorstand seine Mitglieder, alle Versuche einer Sondcrvcrständiqung in den Bezirken oder Be trieben abzuweisen, weil eine gemeinsame Organi sation nur auf Grund der Vereinbarung der beiden Parteileitungen geschaffen werden könne. Wolken in Lausanne London, 18. Mai. (Eig. Tel.) Die englischen Berichterstatter in Lausanne und die diplomatischen Berichterstatter in London zeigen sich heute abermals sehr besorgt um die Aussichten der Friedens konferenz. Auf englischer Seite werden die Schwierig, keilen in Lausanne mit zwei Ursachen begründet: die Türken zeigen sich in den Fragen der griechischen Reparation und des Ersatzes der Kapitulationen durch Rechtsqarantien zugunsten der Ausländer zu unver söhnlich, während andcrs-its Frankreich, da» seit dem Streit um die Ehester Konzession volkstönd'g anti türkisch orientiert sei, sich Andauernd bemühe, Griechenland und Serbien gegen die Türkei auf- zustacheln. Die Times gibt in einem sür die Türkei äußerst freundlich gehaltenen Leitartikel der Regierung von Angora den Rat, in untergeordneten Friedensfragen nachzugeben, um es England desto schneller zu er möglichen, nach Abschluß eines Orientfriedens der Türkei politisch« »»- finanziell« Hilf« zu leisten. Die Verhandlung fand, um Demonstrationen zu vermeiden, in einem kleinen Saale des Düsseldorfer Landgerichts statt. Nur wenige Zuhörer waren er- schienen. Der Gerichtshof setzte sich aus einem Gene ral und vier höheren Offizieren zusammen. Die An klage vertrat Oberst Abert. Die Verteidigung führten der Rechtsanwalt Dr. Grimm und der Schweizer Rechtsanwalt Moriaud. Die 11 Revisionspunktr wurden von Dr. Grimm verlesen. Als erster Revi sionspunkt wurde die Unzuständigkeit des Gerichts angeführt, der mit Recht gegenüber jedem Kriegs gerichtsverfahren im widerrechtlich besetzten Gebie-. geltend gemacht wird. Der 5. Punkt führte aus, daß die Gefängnisstrafe von 18 Jahren dem fran zösischen Rechte widerspricht, das für Militärstraf prozesse als Gefängnisstrafe die Höchstzahl von 5 Jahren vorsieht. Die anderen Einwände sind mehr formaler Natur. Die 11 Revisionspunkte wurden dann von Rechtsanwalt Moriaud näher beleuchtet. In seiner Replik wies der Anklagevertreter alle Einwände zurück. Lediglich zum 6. Punkte, der das Fehlen der Schlußanträge des Anklagevertreters be züglich des Betriebsratsmitgliedes Müller als Revi sionsgrund anführte, beantragte der Anklagevertreter der Revision stattzugeben. Rechtsanwalt Moriaud erklärte in seiner Erwiderung, es gebe nur ein Urteil, und wenn es gegen eine Person ungünstig fti, müsse er auch gegen die übrigen nichtig sein. Nach einer knapp halbstündigen Beratung erschien der Gerichts- Hof und verlas aus einem etwa 7 Seiten starken, eng mit Schreibmaschinenschrift geschriebenen Akten- stück, das Urteil, das genau dem Anträge des Staats- .anwaltes entsprach. Gegen dieses Urteil gibt es kein weiteres Rechtsmittel mehr. Es war von vornherein nicht anders zu erwarten. Da man e» in Düsseldorf mit der gleichen Art von „Richtern" zu tun hatte wie in Werden, so konn.-e auch der Urteilsspruch nur der gleiche sein: nämlich nicht das Ergebnis ernstlicher Ueberlegung, ehrlichen Strebens nach objektiver Rechtsfindung, sondern einfach die servile Vollstreckung eines Befehls. Von neuem erhebt sich angesichts solcher offensichtlich ge wollter Rechtsbeugung, solcher zynischer Verhöhnung des Rechtsgedankens die Frage, ob es angezeigt sei, die französischen Kriegsgerichte auf deutschem Boden in irgendeinem Maße als reguläre Gerichtsbarkeit anzuerkenneo, wie es durch die Bestellung von An wälten, Anrufung einer höheren Instanz usw. immer hin geschieht. Wir denken nicht daran, denen, di« es tragen müssen, vom sicheren Port aus neue Opfer zu- muten zu wollen, doch di« deutsche Sache würde viel- leicht gewinnen, wenn auch da der passive Wider stand Platz greifen und Urteilssprüche wie die von Werden und Düsseldorf nackt und bloß als die in famen Gewaltakte erscheinen lassen würde, die sie in Wirklichkeit sind. Der Raub -er Anilin-Zarben Frankfurt a. M., (Eig. Tel.) Die Franzosen haben in den Anlagen der Badischen Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen eine große Anzahl .elsässischer Arbeiter untergebracht und mit der Ver» ladung der Farbstoffe begonnen. In einer Derks- Versammlung wurde erwähnt, die Franzosen hätten sich dahin geäußert, sie würden die Fabrik nicht eher räumen, als bis sie die ihnen nach dem Versailler Vertrag zustehenden 280 000 Tonnen Farbstoffe her- ausgeholt hätten. Sollten die Franzosen tatsächlich eine derartige Acußerung getan haben, so würde das — denn 250 000 Tonnen sind für Farbstoffe eine wahrhaft phantastische Menge — beweisen, daß sie gesonnen sind, ihren Abmarsch auf sehr lange Zeil zu verschieben. In den letzten Tagen sind etwa 20 Züge mit französischen Rekruten in Ludwigshafen dnrchgcfahren. Auch in Ludwigshafen selber ist ein Rekrutendcpot untergebracht worden. * Zn Offenburg wurde der Post- und Tele- graphcnverkehr wieder ausgenommen. Die Fran zosen behalten die von ihnen okkupierten 6 Leitungen und haben sich das Recht vorbehalten, bei Störungen den Umschaltero.um auf Sabotageakte hin zu unter suchen, haben aber nachträglich zugesagt, sich jeder Einmischung in den Postbetrieb zu enthalten. Vegoulte und die Eisenbahner Düsseldorf, 1Ä Mai. (L > g- Tel.) Hier ist ein neuer Befehl Degoutte« an die deutschen Eisenbahner angeschlagen worden, der sie auf« neu« auffordert, binnen 48 Stunden die Arbeit wieder nufzunehmen, widrigenfalls sie ausgr- wiesen werden. Den Eisenbahnern, die sich diesem Befehl fügen, wird die gleich« Bezahlung wie j» deutschen Diensten zugesichert, außerdem Begün. stigungen beim Lebensmittelbezug und Anerkennung der sozialen Bestimmungen, die das deutsche De- amtenrecht.verlangt. Die Antwort der Eisenbahner auf diesen nerzen Appell wird die gleiche sein wie bisher bei solchen Ankündigungen. Ruch das Todesurteil bleibt Düsseldorf, 1«. Mai. f«ig. Tel.) Unmittelbar nach der Fällung des Rcvisionsnrteils im Krupp-Prozest ver handelte das Düsseldorfer Revisionsgericht über die Revision des Mcqcn Attentats auf Eisenbahnanlagcn am ü. Mai zum Tode verurteilten Lchlageter und des wegen des gleichen Deliktes zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteil ten Sadowski. Auch in dieser Verhand lung wurden von dem Verteidiger juri stische Formfehler des erstinstanzlichen Verfahrens erörtert. Gemüst dem An träge des Staatsanwlates kam auch hier das Gericht zu dem Beschluß, die Revi sion abzulehnen. Tie Verteidigung beabsichtigt, für Lchlageter ein Gnaden gesuch einzureichen. Das vorsichtige England Loudon, 18. Mai. (Eig. Tel.) Der diploma- tische Berichterstatter des Daily Telegraph befä-äftigt sich heute eingehend mit den gestern 'aus Berlin berichteten Absichten der deutschen Regiexung, in der Form von Fragen eine vo r- bereitende Aussprache über das nächste deutsche Angebot herbeizuführn. Da dec Kommen- tar dieses Blattes zweifellos das Gesicht einer offi ziösen Stellungnahme hat, sei er hier im Wortlaut wiedergegeben: „Die englisch Regierung würde allen diplomatischen Unterhaltungen mit Berlin über ein deutsches Angebot abgeneigt sein, die auch nur den Anschein vorbereitender Verhand lungen tragen würden. Wenn die Regierung einem solchen Verfahren zustimmen würde, würde sie ihre endgültige Haltung gegenüber einem deutschen An gebot festlegen, und die öffentliche Meinung in Deutschland und im übrigen Ausland würde sofort geneigt sein, der englischen Regierung eine Derant- wortung zuzuschicben, die sie nicht bereit ist zu über- nehmen. Die deutsche öffentliche Meinung zeigt sich enttäuscht über das, was in Berlin als die Unbe stimmtheit der englischen Note bezeichnet wird. Die deutschen Sachverständigen sind sehr wohl in der Lage, Garantien aufzustcllen, die den Wertmaß stäben der Alliierten entsprechen würden. London und Rom haben seit Jahren deutlich genug zum Ausdruck gebracht, welche Gesamtzahl für die Repa- ration geeignet erscheinen würd»." Der diplomatische Berichterstatter weist dann dar auf hin, daß die eigentliche Schwierigkeit bei Ver handlungen darin bestehen dürfte, ein vernünf tiges Uebergangssystem für das Ruhrge biet zu ercichen. In alliierten Kreisen seien die Meinungen darüber geteilt, ob es richtig sei,Waffen- stillstandsbedingungen gleich mit Beginn der Repa rationsverhandlungen zu besprechen oder zunächst unter dem Status gno zu verhandeln, bis eine grundlegende Einigung über die Lösung der Repn- rationsfraae erzi-lt sei. „Waffenstillstand" Loudon, 18. Mai. (Eig. Tel.) Der Pariser Berichterstatter der Times teilt mit, daß die Be dingungen des Waffenstillstandes, der seiner Ansicht nach bereits bei Einleitung der Verhandlungen ab geschlossen werden würde, den wichtigsten Gespräcb-.- stoff in den Wandelgängen der Kammer bilden. Als Bedingungen für einen Waffenstillstand würden auf französischer Seite vier Punkte aufzustcllen sein: 1. Deutschland wird durch Verfügung die geheimen Instruktionen außer Kraft setzen, die die Berg arbeiter, Eisenbahner, Arbeiterschaft und die Beamten zur Arbeitsniederlegung veranlaßt haben. 2. Arbeiter und Beamte nehmen ihre normale Tätigkeit w eder auf, und die im Friedcnsvcrtrog vorgesehenen Kohlcnlieferungen werden wieder aus genommen. 3. Frankreich hält zwar die Okkupation aufrecht, aber die Besetzung wird aus einer aktiven in eine passive umgewandelt 4. Die Wiederaufnahme des normalen Wirt ¬ schaftsleben« im Ruhrgebiet tritt bi« zu dem Ziel punkt in Kraft, in dem entweder ein endgültige« Ab- kommen abgeschlossen worden oder es sich Heraus stellen sollte, daß eine Einigung zwischen Deutschland und den Alliierte» nicht zu erziele« stt. <