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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 06.07.1918
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19180706012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1918070601
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1918070601
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Text schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1918
-
Monat
1918-07
- Tag 1918-07-06
-
Monat
1918-07
-
Jahr
1918
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Morgen-Ausgabe sir Leippa »nd Vorort» zweimal täglich Vezugsprers. in« -a°« gebracht monaMch M. 2.00. aterleljLdrllch M. KL0; sir Abholer monatlich M. 1.7S; borch «nserL FUIalan in« -au« «»bracht monatlich M. 2.25. »iertel- HUHeUch M.SLV; b»rch di« Dost Innerhali: Deutlchlanbt Desamt-Autaab« ««»atllch M. 2L5, »iertelsllhrlich M. 8.75; Moraen Aatgad» M. Ade»d-Av«gade M. 0,90, Sonnlagj-Ausgobc M. OLV monaillch (ollrlchllebllch Postdesteligedahr). Lauptschrlfklelter: Dr. Erich Everth, Leipzig. 112. Jahrgang Anzeigenpreis: AUZ Anzelaen v. Behirben im amll. Teil bi» Kolonelzell« 811 Ps^ ans». S5 Pf.; klein« Anzeigen die Kolonelzelle Sil Pf.. auSwtlrt« 35 Pf^ DeschLftzanzeigen mit Platz,orschriiten im Preis» «rhiht. Beilagen: Besamtaoslag« Bi. 7.— bat Tansenb aulschl. Postgebühr. Einzelnummer >N Ps, — 6onn- und fZestta;« l5 Ps. Fernsprech-Anschlutz Br. I4«!>L «SM und tt'i U. — Poskscheckk.nt» 7290. Schristleilung unb cSeschösljslelle: SohanniSgasje Br. d. Verlag: Dr. Reinhold L Co.. Leipzig. Rr. 3S9 Sonnabend, den 6. Juli 1918 MOeter MW Men Wand und Entente Wlen, 5. Juli. Amtlich wird mitgekeilt: Me Kämpfe auf der P i a v e - Mündungsinsel haben auch gestern keine Unterbrechung erfahren. Die beiderseits ein gesetzten Kräfte halten einander die Wage. Starke italienische Angriffe gegen unseren Südslügel wurden durch Gegenstöße wett gemacht. Bei Chiesa Nuooa warf das altbewährte schlesische .Infanterieregiment Nr. 1 durch rasches Zogreifen den in unsere Stellungen eingedrungenen Italiener wieder hinaus. Zwischen der Piave und Brenta seht der Feind seine Versuche, die von uns am 15. Juni gewonnene Stellung zorück- zoerobern, mit Zähigkeit fort. Sein Hauptstoß richtete sich gestern gegen den Naum des Monte Solarolo. Der bis in unsere Gräben oorgetragene Angriff führte zu erbitterten Nahkämpfen, in deaen ein großer Teil des Feindes niedergemacht, der Rest zurückgetrieben wurde. Bon Batterien der Grazer Einser und der Krakauer 55. Feldartillerie-Brigade vortrefflich unterstützt, haben sich, seit drei Wochen ununterbrochen im Kampfe stehend, wieder die Schlesier des Bataillons II 120 und die Bosniaken des 4. Regiments besonders ausgezeichnet. Die Berluste des Gegners sind außerordentlich groß. Auf der Hochfläche derSiebenGemeinden und an der Tiroler Front lebhafte Artillerietätigkeit. Der Chef des Generalstabes. (M. T.-B.) «Kb. Berlin, 8. Juli, abends. (Amtlich.) Bon den Kampffronten nichts Neues. * * * cvtb. Berlin, 5. Juli. Rach dem Scheitern der englischen Versuche, die Paris bedrohende deutsche Front zwischen Oise und Marne zurückzudränge«, setzten am 4. Jak starke englisch« Angriffe beiderseits der Somme «in. Jene Stell« der deutschen Front, die AmienS am nächsten ist, «nd die eine fortgesetzte Bedrohung der Verbindung zwischen den Kanalhäfen und Paris bedeutet, sollte durch einen unerwarleten, in großem Maße ein geleiteten Angriff zurückgedrückt werden. Nach schwerstem Feuer ging die englische Infanterie auf dem ebenen, deckungslosen Gelände beider seits der Somme vor. Ihre Angriffswellen, denen es unter schweren Opfern gelang, das deutsche Sperrfeuer zu passieren, wurden immer wieder von den Garben der tiefgestaffelt aufgestellten Maschinen gewehre ersaht. So waren alle Anstrengungen und Opfer auf dem Nordufer der Somme umsonst. Auf dem Siidufer blieb der ganze Ge winn des mit so großen Hoffnungen angesehten Angriffs die Häuser ruinen und zerschossenen Baumreste von Dorf und Wald Hamel. Die immer und immer wieder bewährte Taktik des deutschen Gegenstoßes warf die Engländer wieder von den Höhen östlich Ham«l herunter und drückte sie weiter südlich in ihre Ausgangsstellungen östlich von Villers- Bretonneux zurück. Gemeinsame GetreidenerwektM in Devtfchlaad «nd Sestmeich-llngarn Ein Handschreiben Kaiser Karls an Kaiser Wilhelm. Wien, 5. Juli. (Korr.-Bureao.) Da die gegenwärtige Ver- pflegungslage zu geradezu unlösbaren Schwierig keiten geführt hat, hat Kaiser Karl an Kaiser Wil helm ein Schreiben gerichtet, welches am 24. Juni durch Generalmajor Max Egon Fürst zu Fürstenberg überreicht wurde. Auf Grund der nach Empsano dieses Handschreibens durch den Deutschen Kaiser erteilten Weisungen haben im Großen Haupt quartier und bei den zuständigen Stellen in Berlin Be sprechungen stattgefunden, an denen der ungarische Er nährungsminister Prinz Windischgräh und Vertreter des k. und k. Oberkommandos teilnahmen. Die dank der Ini- liative der beiden Monarchen einqeleiteten Verhandlungen haben zu einem vollen Einvernehmen bezüglich gemein samer und planmäßiger Verwertung aller Ge- treidevorräte bis zur neuen Ernte geführt. Wilson und der Geist von Washington Die Gedächtnisrede am Grabe Washingtons. New Bork, 4. Juli. (Reuter.) Wilson sagte in einer Rede am Grabe Washingtons in Mount Vernon am Donnerstag nach mittag: Das Grab Washingtons ist keine Stätte des Todes, sondern eine Stätte der Tat. Es ist sehr bezeichnend für Washington und seine Helfer, daß sie nicht für eine Klasse sprachen, sondern für das Volk. Ihr bewußtes Ziel war, die Menschen aller Klassen zu be freien und Amerika zu einem Zufluchtsort für die Menschen aller Länder zu machen, wenn sie den Wunsch hatten, die Rechte und Privilegien freier Männer zu teilen. Wir haben dieselben Ziele wie sie. Wir in Amerika glauben, daß unsere Teilnahme am Kriege nur die Frucht ist von dem, was sie gesät haben. Unsere Auffassung von dem großen Streit, in den wir verwickelt find, ist folgende: Aus der einen Seite stehen die Völker der Melk, nicht nur die, die am Kampfe teilnehmen, sondern auch viele andere, die unter Oberherrschaft leiden, Völker vieler Rassen und aller Teile der Welt, auch Rußland. Ihnen gegenüber steht eineisolierte Gruppe freundloser Regierungen, die keine gemein- bchafflechen Ziele vor Augen haben, sondern nur ihren eigenen selbst süchtigen Ehrgeiz zu befriedigen suchen, während ihre Völker nur Brandstoff in ihren Häpden sind, Regierungen, die mit einer pri mitiven Macht bekleidet sind, die aus einer Zeit stammt, die uns vollkommen fremd und feindlich ist. Vergangenheit und Gegen wart sind in einen Kampf auf Leben und Tod verwickelt. Das Er gebnis muß endgültig sein. Wir würden keinen Vergleich, keine halbe Entscheidung dulden können; es würde auch keine halbe Ent scheidung möglich sein. Die verbündeten Völker Kämpfen für fol gende Ziele, die verwirklicht sein müssen, ehe Friede werden kann: 1. DernichtungjederWillkür und Macht, die für sich allein und heimlich den Frieden der Welt stören kann, und wenn ihre Vernichtung jetzt nicht möglich ist, mindestens ihre Herab- drückug zu tatsächlicher Machtlosigkeit. 2. Regelung aller Fragen sowohl der territorialen wie Souveränitätsfragen, der wirtschaftlichen und politischen Fragen auf der Grundlage der freien Annahme dieser Regelung durch das Volk, das unmittelbar dabei betroffen ist, und nicht auf der Grundlage des materiellen Interesses oder Vorteils irgendeines anderen Volkes, das eine andere Regelung zur Ausbreitung seines EinflussqS oder seiner Herrschaft wünscht. -. Einwilligung aller Völker, in ihren Verhältnissen zu ein ander sich von denselben Grundsätzen der Ehre und Achtung vor dem Gewohnheitsrecht der zivilisierten Gesellschaft leiten zu lassen, wie ste für die einzelnen Bürger moderner Staaten gelten, der- gc statt, daß alle Versprechungen und Verträge gewissenhaft be obachtet und -ah keine Sonderanschläge und Verschwörungen an- geMkelk werden, und daß ein wechselseitiges Vertrauen geschaffen wird auf der Basis wechselseitiger Achtung vor dem Recht. 4. Schaffung einer Friedensorganlsativn, die verbürgt, daß die gesamt« Macht der freien Nationen jede Rechtsverletzung verhüten wir-, an- -ie ein Schiedsgericht eiNrichtet, dessen Be schlüsse von allen Nationen angenommen werden müssen und das all« internationalen Kodifikationen sanktionieren wird, auf deren Grundlage die interessierten Völker Freündschasksverträge ob- schlkeßen können. Die großen Ziele kann man nicht erreichen, indem man die Wünsche der Staatsmänner und ihre Pläne für das Gleichgewicht der Macht' und für die Chancen der Nationen erörtert und sic zu versöhnen und anzupasscn sucht. Sie können nur verwirklicht werden -Wch die Bestimmung der Wünsche der denkenden Völker der Welk, mit ihrer Sehnsucht, Hoffnung auf Gerechtigkeit, soziale Freiheit »nd gute Avssicklcn Ich kann mir vorstellen, daß die Aeuherung solcher Grundsätze besonders gut an diesen Platz paßt. Hier haben di« Kräfte begonnen, die die große Nation, gegen -ie sie anfSngltch gerichtet waren, zunächst als Revolte gegen ihre rechtmäßige Herrschaft betrachtete. Aber seitdem erblickte sie darin längst einen Schritt zur Befreiung ebenso ihres eigenen wie des amerikanischen Volkes. Und ich stehe jetzt hier, um voller Stolz und mit zuversichtlicher Hoffnung von der Ausdehnung dieser Revolte und dieser Befreiung auf der großen Weltbühne zu sprechen. Die verblendeten Machthaber Preußens hoben Kräfte ins Leben gerufen, die sie wenig kannten, Kräfte, die, wenn sie einmal erweckt sind, niemals wieder zu Boden geschlagen werden können. Denn sie besitzen innere Kraft und einen Endzweck, die unsterblich sind und den Triumph verbürgen. Die englische Landung in Murma« Ein Befehl Trotzkis. — Der Sowjet zum bewaffneten Widerstand entschlossen. MoSkoo, L. Juli. (Drahtbericht.) Me Presse ver-ffeut- licht folgende« Befehl Trotzkis: Im Murma« ist fremdes Militär gelandet worden trotz des ausdrücklich«, Protestes des Kommissars für auswärtige Angelegenheiten. Der Sowjet der Volks kommissare schreibt mir vor, dorthin die »ölige« Streitkräfte zu entsenden, am die Küste des Weißen MeereS von der Besitz ergreifung durch ausländische Imperialisten zu schützen. Daher befehle ich folgendes: 1. Wer dem auswärtigen Militär Hilfe leistet, ob direkt oder indirekt, wir- als Landesverräter betrachtet and nach Kriegsgeseh hlngerichket. 2. Der Transport nach Archa«gel von Kriegsgefangenen, ob in bewaffneten oder unbewaffneten Abteilung«, oder einzelnen Leuten, ist unbedingt verboten. Jeder, der hiergegen verstößt, wir- noch KriegSgeseh gerichtet. 3. Zur Fahrt nach der Weißen Meerküst« be nötigen russische wie auswärtige Bürger unbedingt der Erlaubnis des nächsten KreiSknegSkommiffarialS. Passagiere, die ohne eine derartige Erlaubnis an die genannte Küste reisen, find zu verhaften.' Ultimatum der Entente an Rußland? «DagenS Nyheler', die häufig in russischen Angelegenheit«, recht gut informiert zu sein pflegen, und namentlich den gegenwärtig gegen die russische bolschewistische Negierung kämpfenden und rüstenden Entente- Kreisen nahestehen, erklären, wie der .Voss. Zig.' aus Stockholm ge drahtet wirck: «ES dürften vielleicht schon in den nächsten Tagen d e - merkenswert« Geschehnisse eintret«,, die von größtem Ein floß auf die internationalen Verhältnisse «nd nicht minder auf die innere Ausgestaltung Rußlands sein würden.' Diese mysteriöse A«d«»t»ag, die das Blatt ohne weit«« Kommentare iu einer besonderen redaktionellen Erklärung bringt, dürft« vielleicht auf et» heute hi« kursierendes S «- rücht zurückzuführen sei«, wonach der britisch« Vertret« für Norbrutz- land, Lockarl, von Loudon die Weisung «halten haben soll, der Mos kauer Regierung im Ramen des Vielverband« ein .die Stellung Ruß londs zur Lntent« betreffendes kurzbefristetes Ultimata «,' zu übermitteln. Die Proklamation des neuen Sultans neid Konstaatiuopel, 5. I-ll. (Drahtbertchl.) Mtt groß« Feierlichkeit sand am 4. I«N vormittags di« Biat genannte Proklamierung des Sultans Meh»«d VI. im Palast Top Kapu statt. Um 10,50 Uhr trat der Sultan i» dem Throasaol ei«, in dem der Thronfolger Abdul Nedschid-Effeadi, die kaiserlichen Prin zen, der Großwefir, der Scheich ül Islam, dl« Mui st«, das Parlament und der Khediv« versammelt waren. Nachdem d« Sultan einen Augen blick auf einem Sessel neben dem Throne Platz genommen hatte, begann die Zeremonie des Biats. wobei die Anwesende« das Satschak, das di« Hand des Padischa darstellt, Krisen. Rach dies« Zeremonie nahm d« Sultan auf dem Throne Platz. Abgeordnete aus dem Rordkaukasns und a«S Aserbetdschan wohnten d« Fei« bei. Auf bas Biat folgte die Beisetzung der Leiche Mehmeds die zu den Waschungen noch dem Palast Top Kapu gebracht worden war. Der Snilan folgte dem mit reichen bunten Decken behängten Sarg« bis an das Tor des Palast«». Dann begab er sich auf seiner Dacht nach Ej«b, wohin die Leich« auf einem Motorboot gebracht wurde. Dort fand die Beisetzung in de« von Mehmed V. «richteten Grabmal statt. Reichsfinanzhof und Steuerflucht im Hauptausschutz (D Berlin, 5. Juli. sD r a h t b c r i ch t unserer Berliner S ch r i f l l c i t u n g.) Der Hauptausschuß des Reichstages setzte heute die zweite Lesung des Gesetzes über die Errichtung eines Reichsfinanz- kofeS und über die Reichsaussicht der Zölle und Steuern fort. Der 8 13 schreibt u. a. vor, daß der Reichssinanzhof auch entscheiden soll über das Besteuerungsrecht, über die Verteilung des Besteucrungsrechtes zur Beseitigung einer Doppelbesteuerung bei der Heranziehung von direkten Steuern in den verschiedenen Bundesstaaten. Der wiirtteinbcrgiscke Bundesratsbevollmächtigle äußerte Bedenken gegen einen solchen Ein griff in die Stcuerrechtc der Einzelstaaten. Reichsschatzsekrelär Graf Rödern verstand diese Bedenken nicht. Die Mißstände aus dem Gebiete der Doppelbesteuerung müßten zunächst einmal von der Rechtsprechung beseitigt werden. 8 bestimmt, daß der Reichsfinanzhof Entscheidungen und Gutachten, die grundsätzliche Bedeutung haben, veröffentlichen soll. Abg. Dr. Iunck beantragt die Streichung der Veröffentlichung der Gutachten. Der Antrag Dr. Iunck wird angenommen, ebenso der 8 16, welcher die Behörde verpflichtet, dem an sie ergangenen Ersuchen des Reichssinanzhoses zu entsprechen. Weitere Paragraphen über den Geschäftsgang des ReichssinanzhofeS gelangen unverändert zur Annahme. In den weiteren Verhandlungen des Reichstages über den Reichs, ftnanzhof kamen die 88 20 ni d 21 zur Beratung. Rach 8 20 Hot dir Reichsaussichtsbehörde bezüglich der Abgabepsiicht dir gleichen Uebrr. wachungsbesugnisse, wie sie den mit der Verwaltung dec Rcichsabgabe betrauten Landesbehördcn zustchcn. Die Reichsaussichtsbehörden sin- berechtigt, sich an einem Streltverfahrcn über einen Abgabenanspruch zu beteiligen und selbständige Rechtsmittel cinzulegen. Abg. Dr. Iunck (Ratl.) beantragt eine etwas adgcändrcle Fassung, die vor allem bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Rcichs- aufsichtSbehörden und den Landcsbehördcn jrde Komplikation vermeiden soll. Er führt den Widerstand gegen diese Bestimmung aus gewisse Stellen zurück, die am liebsten das ganze G setz zum Scheitern bringen möchten. Reichsschahsekretär Graf Roedern: Die Reichs- und Landesbehörden können an der Durchführung des Gesetzes kaum Mitwirken, aber die jetzt zur Beratung stehende Bestimmung kann der Bundesrat weder in der Fassung deS Entwurfs noch in der Fassung des Antrags annchmen. Im weiteren Verlauf der Debatte erklärte dann der oreußisch; Finanz minister Hergt: Die Land'Sbehörden werden es sich ang.-lrgcn sein lassen, d« Reichsaussichtsbehörde ihre Ausgabe nach Möglichkeit zu erleichtern. Man habe nur Bedenken gegen die Bestimmung, daß die R?ichs- aufsichksbehörde gegenüber den einzelnen Abgabeoilicktigen dieselben Uebenvachungsbefugnissc Kaden soll wie die Land-sbrhördcn. Das würde zu großen Schwierigkeiten fühlen und bedeute zweifellos einen Eingriff in die bundesstaatüche Verwaltung und V:rsassung, da die Reichsbeamken als Aufsichtsbeamte an dcm Verfahren der bundes staatlichen Beamten Kritik üben können. Aus eine Einwendung des Abg. Gröber (Zenlr.) antwortet der preußisch? Finanzmurisler Hergt: Wir befürchten von dieser Bestimmung Reibungen. — Der bayrische BundeSratSbevoklmä'chtigte legt da--, daß die 88 20 und 21 mit der Reichs- Verfassung nicht in Einklang stehen- Drr Widerstand der Bundesstaaten sei rein sachlich, sie haben kein schlechtes Gewissen und fürchten die Kontrolle des Reiches nicht. Abg. Erzbcrger (Zentr): Ilns ist der Widerstand der Einzelstaalen unverständlich. Ohne diese Bestimmung ist das ganze Ges-tz ein Messer ohne Klinge Die Regierung solle mit dem .Unannehmbar' recht vor sichtig umgehen. Prcuß. Finanzminister Hergt: Wir Haden noch gar kein .Unan nehmbar' ausgesprochen. Das Mißtrauen ist nicht gecechtfert'gt "Dir haben durchaus nichts einzuwenden gegen eine Besserstellung der Reichs bevollmächtigten. da sie in Preußen mit ihrer Steilung bisher nicht un zufrieden waren wohl aber sind wir verpslichtrt, sachlichcn Widerspruch zu erheben, wenn unS das notwendig erscheint. Der sächsische BundesratSdevollmärhtrgte bedauert gleichfalls, daß ohne Not hier ein Konflikt heraufbeschworen wird. 8 20 bedeute eine unerträgliche Teilung der Verwaltung. Abg. Dr. Iunck (Ratl.): Vor einem .Un rnnchmba.' habe ick keine Angst, kenn der Reichstag sitzt an dem längeren Hebel. Aber hinsichtlich 8 20 kann man vielleicht cnlgegenkommen, weil sein: Bestimmungen nickt unbedingt nötig sind und dem Reichsbevollmächkigten keine be sonder? Macht geben, wohl aber muß 8 21 aufrechterhalten werden, weil er allein es ermöglicht, an Einzelsälle heranzukommev. In der Abstimmung wurde k gegen 15 Stimmen aufrechlerhallen, 8 21 gelangte in der Fassung Dr. Iunck zur Annahme: .Die ReichS- auffichtSbedörden sind berechtigt, in einem Verfahren über einen Ab gadenansproch selbständig Rechtsmittel ein.zuleqen oder sich einem Rechtsmittel anzuschliehen. Bei MeinungsoerschiedrnheHen zwischen Reichsaufstchtsdehö'.den und Landesbehörden darüber, ob im Einzclfall: entgegen gesetzlicher Vorschrift keine oder eine zu niedrige Abgabe fest gesetzt worden und ob eine Nachforderung der Abgab? zulässig ist, hak die für die Festsetzung der Abgabe zuständige LandcSbehörde über die Reichsaussichtsbehörde aus Nachlordecung Beschluß zu fassen. Der Be schluß, durch den die Nachforderung -er Abgabe angeordnrk wird, kann von der Reichsaussichtsbehörde durch die gleichen Rechtsbehelfe an gefochten werden, die gegen die Nachfocderng dec Abgabe gegeben sind.' Ae Vorschriften -<s Gesetzes werden angenommrn, dann 8 25, der be stimmt, daß die übrigen Steuergesehe gleichzeitig mit dem Gesetz auf Errichtung eines ReichssinanzhofeS in Kraft treten soll. ES folgt -ie zweite Lesung des Gesetzes gegen die Steuerflucht. 8 1, dec die Steuerpfllcht bis Schluß des dritten IahreS nach Ablauf des Krieges mit ollen Großmächten sestsctzt, gelangt zur Annahme jedoch wird ausdrücklich verfügt, daß sich die im Gesetz vorgesehene Kontrolle nur auf die Zeit der Geltungsdauer des Gesetzes «streckt. In st 2 wird als steuerpflichtiges Einkommen .mindestens daS letzte der vor der Aufgabe dcs dauernden Aufenthaltes Im Lande landes rechtlich festgestestte Einkommen' bestimmt. Als sl^recoflichiiges Ver mögen gilt das nach 8 5 des Gesetzes gegen die Steuerflucht sestgestellte Vermögen Eine etwaige Verringerung muh der Steuerpflichtige nach- wrrsen. In 8 3 wird die Bestimmung eingefügt, daß bei mehrfachem Wohnsitz ten Vorrang der Bundesstaat des dienstlichen Wohnsitzes kok: dann d« Hetmatstoot und weiter der Bundesstaat, in -em der Steuer pflichtige vorwiegend Aufenthalt hat. 8 0 erhält folgende Fassung: Der Betrag -er geschuldeien Sicherheit wird dem Steuerpflichtigen von der Steuerbehörde durch einen Bescheid mitgekeilt. Der Bescheid enthält eine Belehrung üb« zulässige Rechtsmittel und eine Anweisung zur Leistung der Wcherheit für die Aufgabe beS bauernden Aufenthaltes im
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