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>n dem- m oder Tape- kcit der uweileii >t wird- lanhi ! beilhast ! thschaft ^ Zweig > quemeü hschaft- l eit und Gaumest rderu»- gehören nuugen whnlicll ß, auch ! Nächst- I >de für > dcheu- ' Holz- Bren- Zie- rfordck- »arte. lHilfs- ie und d Län- eingk- phischk er eini r Srd- lrachlek Punkt- nd di- Tafel, worauf das Netz der Charte und die Charte selbst entwor fen werden soll, sei die Ebene eines größten Kreises der Kugel, in deren Mittelpunkt die Gesicktsaxe fällt, so hat man die stereo- graphische Projektion. Was demnach jcnsci'lS der Tafel, die man sich durchsichtig vorstellen muß, auf der halben hohlen Kugel erscheint, und sein Bild perspektivisch auf die Ebene der Tafel wirst, ist ein Gegenstand stercometischer Projektion. Je nachdem nun das Auge seine Stellung verändert, so erhält man auch ver schiedene Unterabtheilungen der stereographischen Pro jektion. Liegt nämlich die perspektivische Tafel in der Ebene deS Ae- quatorS, so hat das beobachtende Auge in dem einen der Pole seine Stelle. Es erblickt die nördliche oder südliche Hemisphäre auf der Tafel abgebildet, und eine solche Darstellung pflegt man die Polarprojection zu nennen. Der Pol erscheint hierbei im Mittelpunkte auf der Tafel. Ist die perspektivische Tafel die Ebene eines Meridians, und das Auge befindet sich im Umfange des Aequators, so entsteht die äquatorischc Projektion. Liegt endlich die perspektivische Tafel in der Ebene irgend ei nes größten Kreises der Erdkugel, und das Auge erhält seine Stelle in dem Pole der zu diesem Kreise gehörigen Äxe, so bildet sich die stereographische Horizontalprojection. Bei der orthographischen Projektion nimmt man an, daß das Auge unendlich weit von der perspektivischen Lasel ent fernt sei, daher bei dieser Projeckion die Meridiane und Parallel kreise gewöhnlich auch als gerade Linien erscheinen. Landdcich, auch Biinrcndcich, s. Deich. Landfcste, die Bedeckung eines schrägen Ufers mit einer Faschinenanlaqc; überhaupt eine Land- und Uferbefestigung gegen strömendes Wasser kV ern ätherun g). Landgut, eine Bereinigung mehrerer Gebäude, Aecker, Wie st", Holzungen, Gärten, Leiche rc. zur gemeinschaftlichen Bewirth- schaftung. Landhaus, Landsitz, die Wohnung eines Gutsbesitzers auf dem Lande, welche entweder mit den zur Bewirthschastung ei- v-s Guts erforderlichen landwirlhschastlichen Gebäuden umgeben ist, oder getrennt von diesen in einem Garten, Park u. s- w. liegt. Man pflegt diese Wohnung zum Unterschiede von den übrigen Gebäuden des Guts auch das Herrenhaus zu nennen. Bequemlichkeit und ein heiterer gefälliger Baustyl, entfernt Von Reichthum und Pracht in der Verzierung, muß ein solches Gebäude charakteri'siren. Landgebäude für Fürsten und Große be- SNift man auch wohl unter dem Namen Lustschlösser.