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det. Zwei Streben in der Wand müssen die Belastung auf die Ruhepunkte des Balkens überführen. S. Hängewerk. Hängewerk, eine Zimmerholzverbindung, welche bewirkt, daß ein freischwebender Balken sich nicht allein auf eine größere Lange in horizontaler Lage erhalt, sondern auch noch Lasten zu tragen geschickt ist. Bei dem einfachen Hängewerke wird eine vertikal schwe bende Säule durch zwei Streben gehalten, welche gegen die Säule unter einem Winkel von 45 Grad aufsteigen und in die Säule ringezapft sind. Begreiflich kann die Säule in der vertikalen Ebene ihrer Streben nicht herabsinken; es müßten denn die Stre ben gebogen werden, oder gar brechen, oder ihr Unterstützungs- Punkt müßte ausweichen, der hier aber als fest gedacht werden muß. Es kann daher an diese Säule auch eine Last gehängt werden, ohne jenes Niedersinken befürchten zu lassen. Theoretisch ist dieses richtig, und so lange die angehängte Last den absoluten Zusammenhang der Materie in der Säule und die respective Gewalt, womit die Streben dem Biegen und Zer brechen widerstehen, nicht überwindet, so wird sich auch ein solcbes Hängewerk, welches in dieser einfachen Vorrichtung ein Bock ge nannt wird, behaupten. Die Materie ist aber nie so fest, um aller Gewalt zu resisti- ren. Die Eisen, womit die Last an die Hangesäule angeknüpft Wird, drücken sich in die weiche Masse deS Holzes ein; die Ver bindung der Streben mit der Säule kann durch große Gewalt Vermindert werden, und die Streben selbst können aufwärts gebo gen werden und wohl gar brechen. Dieses geschieht um so leich ter, je länger die Streben bei einer sich gleich bleibenden Dicke werden. Daher findet man in Beziehung auf die einem Hänge werke anzuvcrtrauende Last, rücksichtlich auf die Festigkeit der Ma terie und rücksichtlich auf die Länge und Dicke der Streben, ein Maximum, welches nicht überschritten werden darf, und welches nur durch Schlüsse aus Erfahrungsprincipicn gefolgert werden kann. Die Erfahrung spricht freilich klar und deutlich die Regel aus: daß keinem Hängewerke eine bedeutende fremde Last aufgebürdet werden müsse. Oesters werden zwei Hängesäulen angeordnet, welche aber durch rin zwischen sie gelegtes Spannholz gegen das Zusam menschieben, wenn die Last des angehängten Balkens in Wirk samkeit tritt, und die Streben ihre Schuldigkeit zu thun anfan gen, verwahrt werden müssen. Je steiler die Streben gestellt sind, desto mehr widerstehen sie der brechenden Kraft der an den Balken angehängten Last, aber ihre Resistenz wird auch sodann durch die größere Länge vermindert. Der Balken wird an seine Hängesäule mittelst eines Eisens 15 *