Volltext Seite (XML)
215 Gruudbau. Eine geringere Breite vermag, auch bei dem leichtesten Ge bäude , keine in sich selbst bestehende Mauer zu construiren, man müßte denn Werkstücke aus Quadern gebrauchen, hie aber hier nicht angenommen werden; bis auf eine Tiefe von 3 Fuß wird aber der Erdboden von der Oberfläche herab durchweicht, und bis auf diese Liefe dringt auch der Frost in den Erdboden. Die Ba sis des Grundgrabens soll aber weder Frost, noch Feuchtigkeit treffen, indem eine Veränderung in der Beschaffenheit oder der Consistenz derselben jedesmal eine nachthcilige Wirkung auf das Gebäude hervorbringt. Bei minder festem Baugrunde, bei zunehmender Schwere des Gebäudes, geht man tiefer in den Boden ein, und verbreitert auch die untere Fläche der Grundmauer. Der Beurtheilung des Archi tekten ist es aber überlassen, in welcher Maße hier zu Werke ge gangen werden muß. Er prüft die Resistenz des Erdbodens, ver gegenwärtigt sich vorhandene Beispiele, und findet durch Schlüsse die Gründe zu seinem Verfahren; denn begreiflich läßt sich die Compressibilität des Erdbodens in Beziehung auf eine darauf zu setzende Last, keiner mathematischen Berechnung unterwerfen. Die Breite und Tiefe eines Grundgcmäuers unterliegt daher keiner allgemein geltenden Vorschrift. Die Masse einer Grund mauer von einer gewissen Unterfläche vermag im guten Boden die Last eines Gebäudes zu tragen, während sie in einem weichern Grunde kaum der Hälfte dieser Last gewachsen ist. Die Basis des Grundgrabens sei immer horizontal, weil die Last des Gebäudes vertikal auf sie einwirkt; auch in abhängigem Terrain werde von diesem Gesetz nicht abgewichen, und die hori zontale Situation durch Absätze zu erreichen gesucht. Es ist von keiner Wichtigkeit, die Seitenwände einer Grund mauer abzuböschen. Zwar ist die darauf stehende Mauer oder Wand allezeit schmäler, denn dies verlangt schon das Gesetz der Stabilität, und die obern Ecken der Grundmauer sind überflüssig, indem sie weder tragen, noch für die Stabilität Mitwirken, im Ge- gentheil ihr Eintrag thun: allein es wird durch diese Abböschung nichts gewonnen, denn die Bearbeitung einer solchen Mauer ist mühsamer und raubt mehr Zeit. .Liegt ein weicher nachgebender Baugrund vor, Triebsand, schwimmender Moder, Morast u. dergl., auf welchen kein Gebäude sundirt werden kann, so wird man zwar durch tieferes Eingehen in den Boden eine weniger nachgebende Erdschicht zu erreichen su chen, dabei aber doch immer dem obigen Grundsatz treu bleiben Müssen, und die möglichste Verbreiterung der Grundmauer nicht aus den Augen verlieren; sei es nun, daß dieser nothwcndig feste Boden in einer großen Liese gefunden werde, oder daß man