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Gefangenhaus. 119 enthalte 70 Quadratfuß, der kubische 840 Kubikfuß. Dieser Raum, der mindeste für die Erhaltung der Gesundheit des Gefangenen, wird erlangt, wenn der Kerker tO Fuß lang, 7 Fuß breit und 12 Fuß hoch ist. Ein größerer Raum ist überflüssig und vermehrt nicht allein die Baukosten, sondern auch die Kosten der Verhei- zung im Winter. Die Wände der Gefängnisse werden rund herum mit 3 Zoll starken eichenen Bohlen bekleidet, welche einen Raum von 3 bis 4 Zoll Breite zwischen der Wand und der Bohlenverschalung bil den, der mit klarem trocknem Sande auSgefüllt wird. Diese Maß regel verhindert das Durchschneiden der Bohlenwand und halt auch die äußere Kälte bester ab. Die Bohlen werden mit starken eiser nen Nägeln, die mit Widerhaken versehen sind, um das Heraus ziehen zu verhindern, an die Wände befestigt und sodann abgeweißt. Die Erleuchtung des Kerkers wird durch ein Fenster bewirkt, welches 10 Fuß vom Fußboden angebracht ist, und eine Oeffnung von 2 Quadratfuß haben kann. Aeußerlich wird das Fenster mit einem eisernen Gitter verwahrt, welches etwa einen Fuß von der Wand absteht, und so enge scyn muß, daß kein Mensch hindurch- kriechcn kann; innerlich aber durch eine gegossene eiserne Platte, welche runde Oeffnungen in der Dicke eines Mannsarms hat. Diese eiserne Platte ist größer als die Oeffnung des Fensters, und wird an die Mauer oder Wand des Gefängniffes mit eisernen An kern oder Schrauben befestigt. Die erstgcdachte, Bohlenbcklcidung geht über diese eiserne Platte an denjenigen Stellen, wo sie auf der Wand des Gefängnisses aufliegt, hinweg, und verhindert das Hcrausnehmen derselben, ohne die Bohlenwand selbst zu beschädigen. Der Eingang zum Kerker wird auf eine ähnliche Art ver wahrt. Einmal durch eine gegossene eiserne Thür, welche oben eine kleine Qeffnung haben kann, um den Gefangenen zu beob achten, ihm Speise und Trank zu reichen, und eine Laterne, wenn es erforderlich seyn sollte, hinein zu setzen; das anderemal durch eine starke Bohlenthür von eichenem Holze, oder besser durch ein Gitter von starken eisernen geschmiedeten Stäben. Die letzte Ver wahrung hat das Gute, daß man im Sommer bei schwülen Ta gen die innere eiserne Tafelthür öffnen und dem Kerker Kühlung zuführcn kann, ohne den Gefangenen selbst in Freiheit setzen zu müssen, indem die eiserne Gitterthür immerfort verschlossen bleibt. Zu gleichem Zweck muß aber auch das Fenster von Außen geöff net werden können. Der Fußboden wird ebenfalls mit eichenen Bohlen bekleidet, um auch hier das Durchbrechen zu verhüten. Die Decke, wenn sie nicht gewölbt ist, wird gewunden, mit Bretcrn verschalt, mit Gyps überzogen, und abgcwcißt.^ Jeder Kerker wird durch einen brsonvern Qscn geheizt. Die