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Fachbaum. S wüste Gerinne übrig. Zieht auch der Müller seine Schütze zur Zeit der Fluth, so verhindern die Räder den Abfluß des Wassers, während der Pansiermüller seine Räder hebt, und das wüste so wohl als das Mühlgerinne zum raschen Abzug der Fluth eröffnet. Es darf daher kein Pansterzeug in Staberzeug verwandelt wer den, man müßte denn, um bei dem gewählten Beispiel stehen zu bleiben, ein 8 Fuß breites wüstes Gerinne angelegt, und, was vor züglich zu beachten ist, ein Scbleußenwchr, bei welchem der Fach baum tiefer liegt, und das Wasser über die geschlossenen Schütze stürzt, die aber bei Fluthzeiten zu ziehen sind, vorgerichtet werden. Eben so wenig dürfen auch, sowohl bei oberschlächti'gcm als unterschlächtigem Zeuge, die Mühlräder höher gehängt, und dabei zugleich der Fachbaum der Mühle und des Wehrs erhöht werden. Man thut dieses gleichwohl gern, wenn das Flußbett unter der Mühle versandet ist, so daß die Räder baden, oder wenn man den Durchmesser der Näder vergrößern will, um mehr bewegende Kraft bei einem und demselben Wasser zu gewinnen. Es darf auch kein neuer Fachbaum höher gelegt werden, als der alte gelegen hat; auch darf bei ermangelndem Sicherpfahl nicht die höchste Kante des alten Fachbaums als Norm für die Lage des neuen angenommen werden. Oesters senkt sich der Fachbaum auf einer Seite unter die Horizontale, und die Müller verstehen die Kunst, diese Senkung zu unterstützen; aber dann muß er auf der andern Seite über die Horizontal« sich erheben. Einer auf merksamen Commission, die das Geschäft einer Fachbaumlegung leitet, darf aber eine solche Lage des Fachbaums nicht entgehen, und jedesmal soll die Lage und Stellung des neuen Fachbaums nicht nach Maßgabe des alten, sondern nach dem Sicherpfahl oder nach einer vorhergehenden Rectificati'on der Mühle geordnet werden Ist kein Sicherpfahl vorhanden, so muß die Höhe des neuen Fachbaums durch die Lage des Wehrs der oben, und untern Mühle gesucht und festgelegt werden; auch kann schon die Einrichtung des gangbaren Zeugs in der Mühle, wenn sie erweislich nicht verändert worden ist, die Lage des Fachbaums bestimmen. Es muß gericht lich nachgewiesen werden können, ob die Mühle Panster- oder Staberzeug haben darf, wieviel Stand- oder Ausschlagewasser ihr zukommt, wieviel die Kröpfung des Gerinnes beträgt rc. Man geln diese Notizen, so weiß man, daß bei einem Pansterzeuge 36 Zoll Wasserstand erforderlich sind; nivellirt man daher vom Mühl fachbaum nach dein neuen Fachbaum des Wehrs, so wird die Lage desselben gefunden; indem er 36 Zoll höher als der erstere liegen darf. Beim Staberzruge liegt aber der Wehrfachbaum nur 16 bis 18 Zoll höher als der Fachbaum der Mühle. Hat man aber Ursache, in die richtige Lage deS MühlfachbaumS Zweifel zu setzen, so untersucht man auS der Lage der Schwellen des Mühlgerinnes > 1 *