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Fünftes Kapitel. Die WccLkenLcrgen. 8 1- Menenimngen und Ärrordnimgen. Die Balkenlagen bezwecken die Herstellung wagrechtcr Flächen, zum oberen und unteren Abschluß der Räume dienend, oder auch nur zum Tragen von Lasten bestimmt. Hierher gehören also die Zwischendecken in Gebäuden, die offenen Balkenlagen, die keine geschlossenen Decken bilden, und die Roste chci Fnudationcn). Unter Balken versteht man im allgemeinen ein an den beiden Enden und auch Wohl an Zwischenpunkten unterstütztes, wagrecht liegendes Holz, das auf seine Biegungsfestigkeit beansprucht wird, und mehrere in eine Ebene gelegte Balken nennt man eine Balkenlage oder - ein Gebälk. Man unterscheidet: Zwischengebälke, I die zur Bildung der Decke eines unteren und des Fuß- ! bodens eines oberen Stockwerkes dienen; Dachgebälke, die die Decke des obersten Stockwerkes bilden und zur Aufstellung des Dachgerüstes dienen; und Kehlgebälke, die über dem Dachgebälke im Dachraume selbst angebracht sind und oft wesentliche Teile des Dachgerüstes bilden. Je nach der Stelle, die die einzelnen Balken in einer Balkenlage einnehmen und nach dem besonderen Zwecke, dem sie dienen, führen die Balken verschiedene Namen, und man unterscheidet, Tafel 12, Fig. 1: 1> Ganze Balken an, die in einem Stücke durch die ganze Balkenlage reichen und auf den Umfassungs mauern aufliegen; sie dienen insbesondere als Bund balken in den Dachgebälken und zur Verankerung der gegenüberstehenden Umfassungsmauern (Anker balken), in welchem Fall sie auf vollem Mauerwcrk, und nicht etwa über einem Fenstersturze liegen müssen. '2) Stichbalken bb, die mit einem Ende auf einer Mauer ruhen und mit dem anderen in ein anderes Holz der Balkenlage eingezapft sind. 3) Wechsel (Trumps- oder Schlüsselbalken) äck, die an beiden Enden in andere Balken mit Brustzapfen ein gesetzt sind; einen Wechsel zwischen Wechseln, wie o, nennt man auch ein Balken stück. 4) Gratbalken t'k, die die Umfassungswände nicht senk recht treffen, sondern den Winkel aus- oder ein springender Ecken halbieren. Entweder nehmen sie, wie 1', andere Balken als Stichbalken auf, oder sie sind selbst Stichbalken, wie k (Gratstich balken), und können selbst wieder Stichbalkcn aufnehmeu, wie z. B. der Gratstichbalken x, Tafel 12, Fig. 2. 5) Bundbalkeu A, die auf einer Riegelwand aufliegeud, dieser zugleich als Pfette dienen, und gleichzeitig auch Schwelle für eine darüber stehende Wand sein können. 6) Streichbalken llb, die längs einer durch die Balken lage hindurchgehenden Scheidemauer liegen; ist die Mauer abgesetzt, so kann der Strcichbalken ganz oder zum Teil auf dem Absätze aufliegen. 7) Wandbalken i, die auf einer unter der Balkenlage endigenden Scheidemauer aufliegen. 8) Giebel- oder Ortbalken Ir, die äußersten oder letzten einer Balkenlage. Gehört der Giebelbalken zum Dachgebälke, so heißt er Dachgicbelbalkcn. 9) Dachbinderbalken oder auch bloß Binderbalken heißen diejenigen Balken im Dachgebälke, die das Dachgerüste tragen. Die zwischen diesen Binderbalken liegenden und mit dem Dachgerüste in keinem Zu sammenhänge stehenden Balken nennt man wohl Leerbalken. Dieselben Benennungen kommen auch im Kehlgebälke vor und man unterscheidet Gratkehlbalken, Gratkehl stichbalken, Kehlstich balken, Kehldachbinderbalken u. s. w. Zu den Balkenlagen gehören ferner, wenn sie auch mit den übrigen Balken nicht in einer Ebene liegen: