Volltext Seite (XML)
68 Viertes Kapitel. oder durch einen Olfarbenanstrich, der aber nur bei ge hobelten Hölzern anwendbar ist, vor den Einwirkungen der Feuchtigkeit geschützt werden; gehobelte Hölzer sind dauerhafter als nicht gehobelte, da an ihnen das Wasser rascher abläuft. Wenn ungehobelte Hölzer verwendet werden, müssen sie jedenfalls von der Rinde befreit werden. Wenn die Bretter bis nahe oder ganz bis auf den Boden hinabreichen müssen, so leiden sie sehr durch die Bodenfeuchtigkeit und das Spritzwasser, tufoigedessen bald die sämtlichen Bretter an ihrem unteren Ende anfaulen. Es ist dann vorzuziehen, die Bretter in wagrechter Lage, und etwas übereinander greifend, au die Pfosten zu nageln und die Riegel ganz wegzulassen; die Entfernung der Pfosten ist dann so anzuordnen, daß sich die Bretter nicht durchbiegen und der Stoß jeweils auf einem Pfosten er folgt, Fig. 228. Fig. 228. Fig. 229. 8 9. Me Spundwände. Behält man das Holzgerippe nach Fig. 227 bei, und bekleidet dasselbe, statt mit Brettern, mit Latten in senk rechter Lage, so erhält man den vielfach angewendeten sogenannten Lattenzaun. Die gewöhnlich vorkommenden Anordnungen sind auf Tafel 11 zusammengestellt. Wenn derartige Einfriedigungen auf den Grenzen der Grundstücke errichtet werden, so pflegt man die Bundseite gegen dasjenige Grundstück zu legen, dessen Eigentümer die Herstellungskosten bestritten hat, und bei entstehenden Streitigkeiten über das Eigentumsrecht wird hiernach ent schieden, wenn keine anderen Beweismittel vorhanden sind. Das konstruktive Gerippe dieser Einfriedigungen ist im allgemeinen nicht von langer Dauer, weshalb Steinpfosten, oder, wie in neuester Zeit vielfach üblich, solche aus I, bl und "si Eisen vorznziehen sind, zwischen die dann Holzriegel auf angenieteten Winkeln, oder besser Schienen aus O, T oder H Eisen eingelegt, und auf letzteren die Dielen oder Latten mit Schrauben oder Rohrdorff'schcn Klammern befestigt werden, Fig. 229 (s. Fig. 28). Die Spundwände gehören eigentlich in das Gebiet des Tiefbaues, doch kommen sie auch bei Gründungs arbeiten für Hochbauten vor, und sie sollen hier deshalb kurz erwähnt werden. Der Zweck dieser Wände ist, das Durchströmen des Wassers zu verhindern, Wasserdichtigkeit im ge wöhnlichen Sinne gewähren sie nicht. Oft sollen sie auch nur eine feste Umschließung bilden, um weichen moorigen Boden gegen das seitliche Ausweichen zu schützen. Hier nach richtet sich die Konstruktion der Wand, und man unterscheidet eigentliche Spund- und Pfahlwände. Bei den Spundwänden greifen die in den Boden eingerammten Pfähle mit einer Spundung gegenseitig ineinander ein, bei den Pfahlwänden dagegen fehlt die Spundung und die Pfähle liegen nur möglichst dicht an einander. Die Pfähle müssen viereckig beschlagen werden, und man sucht möglichst breite Pfähle aus den Stämmen zu gewinnen. Geradwüchsiges Holz ist notwendig, weshalb fast nur Nadelhölzer zur Verwendung kommen. Trockenes Holz gewährt keine Vorteile, ist vielmehr wegen des Quellens ! nachteilig.