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V-,»»,«-»«« t»^»aN,er s»»» Druck u. Verlas I Liepsch E «elcharbt, Vreoben-A.!, Mari«». " .vü" st-aß« r»/tt. Fernruf Postscheckkonto loSS Vreden »lea«r<odn>d«chvir» Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der WAgieg^s^/on^ue-ahreoMg.—Rachdreck Amtahauptmannschaft Dresden und de« Schiedsamt«» beim mamn 0uea»n-n«°b« Lrewner >n»nm«e lo W,.. «uderd«» SachieM t> Vig. 2>berverstcherung»amt Dresden oereNanele EchrtttlÜlcke werden nicht auftewahrt Die Regierungshllfe für das Kan-wett die am BolkSvermögen. die in diesen Betrieben angelegt find, könnte blinder Uebereifer nie wieder gutzumachende Schäden anrtchten. ' Die ReichSregierung hat bereits den Abba« der Handwerksbetriebe in den Warenhäuser« ««geordnet. Sie wird wetterhi« für ei«e wirtschastlich tragbar« Beschränk«»« dieser Großbetriebe Sorge trage«. Unmittelbare Arbeit und damit Brot sollen vor allem K00 Millionen Reichsmark bringen, die die Reichs regierung außer den bereits srüher berettgestellten 20« Millionen Reichsmark für die Instandsetzung von Wohngebäuden zur Verfügung gestellt hat. Trotz aller grundsätzlichen Bedenken hat die ReichSregierung die Ende Februar 1031 etngeleitete Stützungsaktion für die gewerblichen Kreditgenossenschaften fort- gesetzt und erheblich erweitert, um einen Zusammenbruch der berufenen Kreditquellen des Handwerks htntanzuhalten. sa Million«« Reichsmark sl«d als v«rl»re«e Zuschüsse bestimmt, und für weitere 50 Millionen Reichsmark hat die RetchS- regterung Bürgschaften zugunsten dieser genossenschaft lichen Institute übernommen. Darüber hinaus wird sie in einen besonderen Fonds wettere Bürgschaften in Höhe von 10 Millionen Reichsmark übernehmen, die dazu bestimmt sind, endlich wieder dem Personalkredit einen Platz in der deutschen Krebitwtrtschast zu verschassen, um auch dem Handwerker, der nicht Grundbesitzer ist, «ine ne«e Kreditmvglichkeit zu erschließen. Alle diese wirtschaftlichen Maßnahmen genügen aber nicht wenn sie ntchsoürch organisatorische Maßnahmen ergänzt werden, die da» letzt in Verbände mannigfacher Art zer gliederte Handwerk «inheitltch zusammenfassen und diesem Zusammenschluß eine seste Grundlage und eine ztrlbewußte Führung geben. Die ReichSregierung hat deshalb et« Gesetz beschlösse«, baS mich ermächtigt, über den Ausbau deS deutschen Handwerks «ine vorläufige Regelung aus der Grund» lag« allgemei«er Vslichtinnnnge« und des Führer» prtnzipS -n tresse«. Bei der Neuregelung der Verhältnisse werben die Be lange der Gesellen, der Lehrlinge und sonstigen HilsSkräste des Handwerks die gebührende Berück sichtigung finden. Vertieft muß auch werden die Er ziehung des jungen Menschen, der in das Hand werk eintritt: die Erziehung dahin, daß er Verständnis erhält für den hohen ethischen Wert, der gerade in der schöpferischen Tätigkeit des Handwerks liegt." Nach dem Minister sprach Generalsekretär Dr. Schild über die grundsätzliche Stellung des deutschen Handwerks zur ständischen Wirtschaftsordnung. Hrmmmnnte »es WirMMmiMers Berll», 18. Okt. RetchSwtrtschaftSminister Dr. Schmitt dielt heute aus der Tagung de» Reich »stände» de» deutschen Handwerk» bet Kroll eine Rebe, in der er zunächst die herzlichen Grüße de» BolkSkanzler» über- brachte. „Heute, wo da» deutsche Volk sein letzte» daran setzt, sich au» schwerer Krise zu erheben, ist e» «in Gebot der Stunde, den Ginn für da» Handwerk im ganzen Volke wieder wachzurusen und lebendig zu gestalten. Trotz der Entbehrungen und Mühen in dieser Notzeit hat der Mittel- stand und vor allem da» Handwerk sein« wirtschaftliche Selbständigkeit und den Stolz darauf bewahrt. Ihm gilt die besondere Sorge de» Führers und der ReichSregierung. Noch zählt man fast 1,5 Millionen Handwerksbetriebe, in denen nahezu SH Millionen Gesellen, Lehrlinge und sonstige Hilfskräfte beschäftigt werden. Mit den Familien- angehörigen, die gerade im Handwerk vielfach in den Be- trieben Mitarbeiten, kommt man auf etwa 8 Millionen dentscher Mensche«, die ans Gedeih «nb verderb mit d«r HandwerkSwlrtschaft verbunden sind. Da» sind beinahe 12 v. H. unserer gesamten Bevölkerung, da» heißt fast ebensoviel Menschen, als die Bauernwirtschaft ernährt. Auch heute noch ist feder zweite Handwerker Hau», besitzer, nennt also ein Stück deutschen Grunde» und Boden» sein eigen. Das Gesicht der Mittel- und Kleinstadt — und ich selbst stamme au» einer kleinen Stabt — wird «rch heute noch wesentlich durch den Handwerker bestimmt. Der großzügig« ArbeitSbeschasfungSplan de« Reichs- reaterung kann nur HilsSwerk sür eine UeVergangSzeit sein. Die wirtschaftliche Entfaltung au» die Dauer kann nur au» eigener Kraft erreicht werbens Die» gilt für da» Handwerk wie für die gesamt« übrige Wirtschaft. Seinen Wiederaufbau und die Wiedererlangung keiner kulturellen und sozialen Bedeutung muß da» Handwerk selbst er kämpfen. Die ReichSregierung hat zunächst die vielfachen Hemmnisse beseitigt, die aus den Grenzgebieten der Hand- werkSwtrtschast lagen. Sie hat Sperren für die Neuerrtch- tung von EtnzelhanbelSgeschäften aller Art. so auch von Einheitspreis-, Filtalgefchästen und Warenhäusern erlassen, di« Auswüchse aus dem Gebiet be» Zugabewesen» durch da» Gesetz über da» Zugabewesen beseitigt. Diese» Gesetz wirb eine Ergänzung durch eine gesetzliche Regelung de» R«b«ttwesen» finden, durch die allen versuchen, da» Zugabeverbot durch wirtschastlich nicht gerechtfertigte Rabatte zu umgehen, ein Riegel vorgeschoben wird. Die Aufgaben der Warenhäuser und Konsum- vereine im Rahmen der BertetlungSwirtschast und ihre Anpassung an die Belange be» gewerblichen Mittelstände» bedarf noch sorgfältigster Prüfung. Bei den groben Werten Segln PnWelmnmg Berlin, 18. Oktober. Im Hinblick aus den Erlaß be» RetchSarbeitSmtnister» vom Dienstag zur Lohnpolitik weist der RetchSwirtschastSmtntster diesmal unter Wiederholung seiner bereit» früher an die wirtschaftlichen Verbände gerichteten Mahnung nun auch tn der Oesfentlich- keit darauf hin, baß zur Zeit ebenfv wie Lohnerhöhungen «nch Preis» steigern»»«« «ns be« JnlandSmarkt «nterbleiben müsse«. Pret»stetgerunaen würden die Maßnahmen der Reich», regteruna zur ArbettSbeschassung und die mit ihr angestrebte WirtschaftSbeleVung gefährden. Selbst wenn die Preise für manche Erzeugnisse durch den Kamps um den Absatz be- sonder» stark gedrückt sein sollten, müsse erwartet werden, baß auch eine an sich berechtigte Ausbesserung der Preise in der gegenwärtigen Zett soweit -urückgestellt werbe, als da» ohne Gefährdung be» beteiligten Wirtschaftszweige» irgend möglich erscheine. Svwe« «»»ländische Rohstoffe Verarbeitet werbe«, bereu Preise gestiegen find, bars eine Preiserhöhung «nr im richtige« BerhältniS ,«« Rohstossäuteil stehe«. Auch ist e» nicht angängig, bann die HanbelSausschläg« gleich, fall» anteilmäßig zu erhöhen. In einer Zeit außergewöhn- licher WtrtschastSverhältnisse muß erwartet werben, baß sich feder mit einem Nutzen begnügt, der an der unteren Grenze der Wirtschaftlichkeit liegt. Diese Richtlinien sind auch dort unbedingt zu beachten, wo sich die Unternehmer zu Marktregelungen (Kartellen) znsammengeschlossen haben. Zu dem Erlaß de» RetchSwIrtschastSmtnifter» wirb er- gänzend bekannt, daß darin Strafbestimmungen nicht enthalten seien, baß jedoch der ReichSwtrtschaftS- minister verschiedene Hanbhaben besitze, «« notfalls be« Erlaß die gewünschte Beachtung ,« verkchaslen. So sei in diesem Zusammenhang, da e» sich sa vor allem auch um bi« Preispolitik von Kartellen handle, auf die über da» Kartrllweien bestehenden Bestimmungen zu ver weisen, wonach der Minister Kartelle auf! Vs en könne. Im üvrtgen dürsten insbesondere die Treuhänder der Rr»«tt sich tu den Fälle» bemerkbar «ach«». 1» denen aus dem MlaMmattt f ein verstoß gegen die Richtlinien be» PreiSbtldungSerlasse» > offenbar ist. steMmiaistrr Seldte vor ter -udustrir Berlin, 18. Oktober. Aus der Tagung de» AuSkchuffe» für allgemeine Wirtschaft», und Sozialpolitik im Reichs- stand der deutschen Industrie erklärte RelchSarbettSminister Selbte, er kenn« keinen Dualismus -wischen RetchSwirt- schaftSmintsterium und ReichSarbeitSministertum. Gemein sam müßte versucht werden, da» Problem der ArbeitS- beschaffung sür alle Volksgenossen zu lösen, und zu diesem Zweck« sei es notwendig, die Erfahr««» ber alte« bewährte« WirtschastSsührer mit be« «ene« Kräfte« «nb neue« Idee« beS jetzige» Staate» im Si««e ber Führ««» harmrmifch z«r ge» m«i«sa«en Leiftnng zusammenznbri»»««. Ingenieur Pietzsch München», stellvertretender vor- sitzender des beim Retchsstand bestehenden Ausschuss«» für Ar- bettSbeschasfung, stellte tn den Mittelpunkt seiner Dar- legungen die These, daß jede Wirtschaft nur mit Hilfe von Ersparnissen entwickelt werden könne, wobei unter Ersparnissen die nicht verbrauchten Konsumgüter zu ver stehen seien, die in Produktionsmittel oder Anlagen um gewandelt werden. AuS den daran anschließenden Erörte- rungen über die Funktion» de» Gelbe» folgert« Pietzsch die grundsätzliche Berechtigung be» Zinse» und die Notwendigkeit der Kredittilgung. Im Zusam menhang hiermit lehnte er die immer wieder auftauchende Gchwunbaeldlehre ab. Der Referent legte ferner die Not- wendtgkett einer Z t nSsenkung dar, die aber keineswegs durch gesetzliche Maßnahmen erzwungen werden dürfe. Im Anschluß an da» Referat de» Ingenieur» Pietzsch machte Direktor Wtttke, Vorsitzender des Ausschusses sür Steuersragen, ergänzende Ausführungen über die Steuer- und Finanzpolitik. Anknüpfend an die Ausführungen de» Staatssekretär» Reinhardt aus dem Deutschen Juristen- tag betonte der Redner die Notwendigkeit, wenige leicht zu verwaltende und vom Unternehmer gut zu übersehende Steuerarten zu schassen. — Ueber da» Thema «Kartell- Politik" erstattete der Vorsitzende de» KartellauSschusse» beim ReichSftand der deutschen Industrie, Generaldirektor Trott» F«»gha«» (Schramberg) eine« Bericht. Gelöste Kre-itfesseln Unter den Beschlüssen, die da» RetchSkabinett in seiner letzten Sitzung faßte, ragt als weitaus wichtigster die A en- derung des RetchSbankgesetzeS hervor. Durch sie werben die Hemmnisse beseitigt, die einer wirkungsvolle» Kreditpolitik durch die noch bestehende« Bestimmungen au» der Zeit des Dawesplanes entgegenstanden. Organisatorisch tritt eine Aenberung insofern ein, als der Generalrat, ber ursprünglich durch seine zahlreichen ausländischen Mit glieder eine Kontrolle der an der DaweSanleihe beteiligte« Mächte über das deutsche Notenwesen ermöglichte, und der bas Recht hatte, den Reichsbankprästdenten zu wählen, völlig wegfällt. Was früher rechtens war, nämlich die Ernen nung des Notenbankleiters durch baS Staatsoberhaupt, wird wieder gültiger Zustand. Diese Regelung allein entspricht auch ber Würde des Staates, der sich auf die Dauer unmög lich von einer nicht unter seiner Kontrolle stehenden Stelle den maßgebenden Leiter des Geldwesens vorschretben lasse« kann. Am segensreichsten aber für die gesamte deutsche Wirt schaft verspricht die Erweiterung der BewegungS- fretheitberRetchSbankauskreditpoltttsche» Gebiete zu werden. Sie hat durch den Beschluß be» RetchSkabinettS die Befugnis erhalten, von jetzt ab fest ver zinsliche Wertpapiere zur Regulierung de» Geld- und Kapitalmarktes zu kaufen und »« verkaufen und dieselben tn ihre Notendeckung ein zubeziehen. Diese sogenannte offene Marktpolitik ist seit langem schon von allen Notenbanken ber Welt mit großem Erfolg al» unentbehrlicher Bestandteil einer wirk samen,Kreditpolitik auSgeübt worben. Nur Deutschland war sie durch den DaweSvertrag versagt worben, weil sich da» tn ihm enthaltene neue Vankgesetz ganz starr auf dem Deutschen Bankgesetz von 1871 aufbaute, da» für eine wesent lich primitivere Wirtschaftserfassung zweckmäßig sein mochte» nicht jedoch für die moderne Wirtschaft mit ihren ungleich stärker entwickelten Krebitbedürsntssen. Wie sehr übrigen» das Ausland selbst einsah, daß baS Deutsche Bankgesetz tu dieser Hinsicht bringend reformbedürftig sei, ergibt sich daraus, daß der Verwaltungsrat der Bank für Internatio nale Zahlungen, dem bis zur Ratifizierung des Lausanner Abkommens ein Einspruchsrecht gegenüber Aenderungen der deutschen Bankverfassung zusteht, wenige Tage vorher die Mitteilungen Dr. Schachts über die bevorstehende Reform widerspruchslos zur Kenntnis genommen hat. Die nunmehr gewonnene Möglichkeit ber RetchSbank» offene Marktpolitik zu treiben, beseitigt eine Schwäche be» deutschen Kreditsystems, die bis tn die Gegenwart eine aus reichende Kreditversorgung der Wirtschaft gehemmt und damit die Finanzierung des wirtschaftlichen Aufschwung» behindert hat. Bisher durfte bi« Reichsbank Banknoten nur gegen Handelswechsel ausgeben, jetzt treten zu diese« festverzinsliche Wertpapiere. Damit erweitert die RetchS bank ihren Einfluß über den kurzfristigen Geldmarkt hinaus auf den langfristigen Kapitalmarkt, ber bisher durch seinen hohen Zinssatz das Bedürfnis der Wirtschaft nach langfristigen Krediten stark etnengte. Nachdem die wirt schaftlich falsche Bindung ber Notenausgabe an eine be stimmte Mindesthöhe des Goldvorrats schon vor Jahresfrist beseitigt worben ist, ohne baß dadurch die Festigkeit unserer Währung im geringsten bedroht worden wäre, bestand theorettsch keine Knappheit mehr an Zahlungsmitteln. Denn die RetchSbank und damit auch die anderen Banken waren von da an bereit, jeden Kredit zu gewähren, sofern er nur die Wechselform hatte. Ihren Bedarf an kurzfristigen Be- triebSkrebiten konnte so die Wirtschaft in beinahe unbegrenz tem Ausmaße stillen. Dagegen war die Versorgung mit langfristigen Krediten völlig unzureichend geworden. Reichs bank und Banken, die auf Grund der mangelnden Be» wegungSfreihett ber ersteren fast nur Kurzkrebtte gewähren konnten, obwohl sie davon mehr zur Verfügung hatten, als volkswirtschaftlicher Bedarf dafür vorhanden war, waren dennoch völlig ohnmächtig gegenüber ber Nachfrage nach langfristigen Krediten. Infolgedessen blieben die Kurse fest verzinslicher Werte niedrig und die Zinssätze jo hoch, daß eine wirkliche Belebung ber Wirtschaft nicht möglich war, während gleichzeitig das Vertrauen des Sparers tn lang fristige Anlagen sich nicht wieder Herstellen wollte. In der durch die bisherige deutsche Kredttverfassung verschuldeten abnormen Gegenüberstellung eine» flüssigen Geld- und eines knappen Kapitalmarktes lag eines ber größten Hemm nisse für eine rasche Erholung der Wirtschaft. Nun wirb manches ängstliche Gemüt auf den ebenso naheliegenden wie falschen Gedanken kommen, baß der An kauf von festverzinslichen Wertpapieren durch die RetchS bank und ihre Einbeziehung tn Notendeckung eine ent- fprechende Ausweitung de» Notenumlaufs zur Folge haben müßte, die schließlich inflattonSähnlichen Charakter annehmen könnte. Davon kann selbstverständlich au» sehr einfachen und sehr zwingenden Gründen keineRede sein. Denn ber Gesamtbetrag an Wertpapieren, den die RetchS bank aufnehmen kann, ist abhängig vom Umfang ihrer Passiva, da» heißt vom Bedarf des Verkehr» an Banknoten, und dem Umfang, tn dem die Banken und da» Reich flüssige Guthaben bet ber RetchSbank unterhalten. Wenn die Kassen bestände de» Publikum» und die Sassenbeftände der «anken ««Verändert bleibe», kau» keine Noteuba»k de» Gesamt-