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Sächsische Volkszeitung : 11.09.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-09-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193909116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19390911
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19390911
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1939
-
Monat
1939-09
- Tag 1939-09-11
-
Monat
1939-09
-
Jahr
1939
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 11.09.1939
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Montag, 11. September 1939 Sächsische Volkszeitung Nummer 218, Seite r! schen Artillerie, der Panzer und MGs blutig zusammenbrechen. Wir nehmen mit uns die Gewißheit, bah hier südlich Warschaus kein Mann mehr durchkommt. Am späten Nachmittag startet der Führer von einem pol nischen Flugplatz aus, auf dem jetzt die Verbände der deutschen Jäger, Sturzbomber und Zerstörer horsten, zurück in das Füh rerhauptquartier. Unfreundliche Alle Englands gegen dle Sowjeiunlon Moskau, 11. September. Die amtliche Sowjetagentur ver- Sfsentltcht am Sonntag eine Erklärung, die einleitend bemerkt, dah in letzter Zeit eine unfreundliche Haltung seilens Englands auf dem Gebiet der Handelsbeziehungen festzustellen sei. Seit Ende August habe eine ganze Reihe von englischen Firmen sich Akte der Unfreundlichkeit gegenüber Sowjetrußland zuschulden kommen lassen. Es werden dann englische Firmen aufgezählt, die ihren Lleferungsverpslichiungen gegenüber Sowjetruhland nicht nach gekommen sind bzw. die mit ihnen abgeschlossenen Verträge einseitig gebrochen haben. Diese Firmen lehnen es ab, die Wa ren zu liefern, über die bereits die Londoner Handelsvertretung der Sowjetunion Abschlüsse getätigt hatte. Die Erklärung nennt dann einzelne Verletzungen von Licferungsverträgen, so In Kautschuk und Drehbänken. In allen Fällen erkläre jetzt England, daß es die Waren selbst dringend benötige. Der Sowjetbotschafter in London hat scharfen Pro test gegen diese grobe Verletzung der Verträge eingelegt. Lei der ist dieser aber, so heißt es In der Erklärung, erfolglos ge blieben. Die Taß schließt dle Erklärung mit der Feststellung, daß diese Tatsache die sowjetrussisch-engiischen Handelsbeziehun gen in der Wurzel zerstörte. Vie Sowjetunion verstärkt ihre Landes verteidigung Einberufung von Reservistensahrgängen Moskau, 11. September. Am Sonntagmorgen wurde in allen Moskauer Blättern folgendes Kommunique ver öffentlicht: „Im Zusammenhang mit dem deutsch-polnischen Krieg« hat die Regierung den Beschluß gefaßt, zum Zwecke der weiteren Verstärkung der Landesverteidigung einige Jahrgänge teilweise zur Armee einzuberufcn. Die Einberufung der Reser visten in die rote Armee erfolgte In der Ukraine, in Weißruß land und In den Militärbezirken von Leningrad, Moskau, Ka linin und Orel." Der Abtransport -er In Moskau elngezogcnen Männer wurde die ganze Nacht über fortgesetzt; noch in den Morgenstun den sah man die Reservisten gruppenweise zum Vahnhol ziehen. Der zivile Pastagierverkehr von Moskau nach dem Westen der Sowjetunion bleibt auch heute noch unterbrock>cn, jedoch wickeln sich aste Mobllmachungsmaßnahmen mit bemerkenswerter Schnelligkeit. Ruhe und Ordnung ab. In Moskau ist bis setzt schon der größte Teil aster Kraftfahrzeuge von den Militärbehör den beschlagnahmt worden. Verufung lns Veamtenverhältnis und Beför derung vereinfacht Berlin, 11. September. Die Berufung in das Veamten- «rhältnis gemäß Paragraph 27 des Deutschen Beamtengesetzes, di« Austestung auf Lebenszeit oder auf Zeit und eine Beför derung werden bei Personen, die zum Wehrdienst einberufen sind, schon mit dem Tage einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltung oder im Ministerialblatt des Reichs- und Preu ßischen Ministeriums des Innern bewirkt, wie eine Verordnung des MInIsterratcs für die Rcichsverteidiqung festsetzt. Der Au stestung einer Urkunde bedarf es zur Rechtswirkung nicht. Besondere Ausbildunasmaßnahmen in der Wirtschaft Berlin, 11. September. Der Leiter der Reichswirtschafts- Kammer hat ein Rundschreiben an die Reichsgruppen und die Wirtschastskammern herausgegcben, das dle Gewährleistung höchster Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Arbeits kräfte zum Ziele hat. Der notwendige Entzug von Arbeitskräf ten, der Wechsel des Personals und der Einsatz neuer Kräfte bedingen Maßnahmen zur kurzfristigen Unterweisung und Aus bildung der zugemiesenen Erwachsenen. Im Gegensatz zu den Üblichen Ausbildungsforderungen handelt cs sich bei diesen kurz fristigen Unterweisungen um Maßnahmen, die auf ganz be stimmte Tcilaufgabcn abgestellt sind. Gleichgültig, ob es sich um Arbeiten in der Werkstatt oder im Verkauf des Einzelhandels handelt, Immer wird vor allem die augenblickliche betrieblich« Aufgabe ausschlaggebend sein. In den meisten Fällen kommt es darauf an, den neu eingewiesenen Arbeitskräften die notwen digen Grundlagen für eine ganz bestimmte Teilarbeit zu geben. Wegen dieser besonderen durch die Eigenart der Betriebsarbelt gegebenen Zweckgebundenheit muß die Initiative ganz beim Be triebssichrer liegen Selbstverständlich wird er, wo er nicht Im Betriebe selbst über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt, einen Teil auch der kurzfristigen Einschulung in überbetrieb lichen Einrichtungen vornehmen lasten, beispielsweise Im Hand werk in den Einrichtungen der Innungen. Für die besonderen Ausblldnngsmaßnahmen in der Wirtschaft Ist vor allem die Ge währleistung der notwendigen Ausbildungskräfte erforderlich, deren Zahl den größten Stößen des Arbeitseinsatzes genügen muß. vast- und Slchtvermerkszwang Eine'Verordnung des Relchsinnenmlnistera Berlin, 11. September. Der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern teilt folgendes amtlich mit: Im Reichsgesetzblatt erscheint heute eine Verordnung des Rcichsministers des Innern über den Paß- und Sichtvermerk zwang sowie über den Ausweiszwang, die am 12. September 1939 In Kraft tritt. Nach dieser Verordnung besteht für den Grenzübertritt nach wie vor allgemeiner Paßzwang, Der Paß bedarf, wenn der Paßinhaber das 6. Lebensjahr vollendet hat, vor dem Grenzllbertritt eines Sichtvermerkes der zuständigen deutschen Behörde. Zuständige Sichtvermerk-Behörden sind für alle Per sonen, dle nicht im amtlichen oder parteiamtlichen Auftrag ins Ausland reisen, die Krelspollzeibehörden, im Protektorat Böhmen und Mähren die Oberlandräte. Vor dem 12. Septem ber 1939 erteilte deutsche Sichtvermerke sind ungliiltig. Die Verordnung schreibt weiter vor, daß sich alle über 15 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen und Angehörige des Protektorates Böhmen und Mähren auf amtliches Erfor dern jederzeit durch einen amtlichen Lichtbildausweis Uber ihre Person auszuweisen haben. Deutschen Staatsangehörigen, die «inen gültigen amtlichen Lichtbildausweis noch nicht besitzen, wird empfohlen, bei Ihrer Kreispolizeibehörde die Ausstellung einer Kennkarte zu beantragen. Auslände» bleiben wie bisher verpflichtet, sich beinf Auf enthalt im Reichsgebiet jederzeit durch einen Pah Uber ihre Person auszuweisen. Polens deutsche Nirchenbauten Boleslaus, der polnische Desport, hat den hl. Bischof Stanislaus mit eigener Hand erschlagen an dem Altäre der Michaelokirche vor Krakau (1079). Seine Königskrone be fleckte er so mit Martyrerblut. — Das Land des hl. Stanis laus vergaß schon ost und vergißt die Lehre seines Patrones: Chauvinistische Wut verblendet. Haben die Polen vergessen, wag sie Deutschland verdanken? — Christentum und Kultur! Als Kaiser Heinrich der Heilige den Polen den Segen des Kreu zes und Friedens noch mehr sichern wollte, gründete er das Bistum Bamberg an der östlichen Grenze Deutschlands. St. Michael, der deutsche Erzpatron und Patron des neuen Bis tums sollte helfen, den Drachen des Heidentums im Polenland.e endgültig zu schlagen. Unsere siegreichen Truppen werden es erkennen, wenn sie dort im Osten vorbcimarschieren, an den Domen und Kirchen, die von deutscher Hand allenthalben aufgetiirmt worden sind. Es sind namentlich die Deutschritter und die deutschen Zisterzienser — beide Mönchsorden —, die deutsche Kirchen architekten und -Künstler über die Weichsel führten. Gnesen. Otto III., deutscher Kaiser, setzte hier im Jahre 1000 den ersten Bischof St. Gaudentius ein, am Grabe twg hl. Adalbert, seines Freundes und deutschen Glaubensbot"',. »s Ist der romanische Stil, der damals von den Deutsche» *>- bracht wurde. Einige Portale, Tympanon-Bildwerke, die Gne- sener achtzehn Darstellungen aus dem Leben des hl. Adalbert an der Erztiire des Domes, Goldarbeiten Lothringer und Bres lauer Herkunft sind noch vorhanden. Der zuerst gotische Dom s!2. Jahrhundert), die gotische Iohanniskirche (13. Jahrhundert), die gotische Franziskanerkirche (13. Jahrhundert) atmen den deutschen Geist ihrer ersten Baumeister. Krakau. 1257 erhielt die Stadt Magdeburger Recht. Bis ins 16. Jahrhundert war sie vorwiegend deutsch. Dle Ka thedrale auf hem breiten Hügelrücken des Wawel, gotisch, Grabklrche von Königen, Helden, Bischöfen. Größen Polens mit der romanischen Krnpta — redet deutsci-e Formensprache. Veit Stoß, der Nürnberger, von der deutschen Gemeinde In Krakau gerufen, schnitzte den mächtigen Marienaltar für den Dom. Krakaus Ziegelsteingotlk ist deutsch. Dürers Schüler, Hans von Süß von Kulmbach, hat zwei Altäre siir Krakau gemalt. Die sudetendeutsche Baumeisterfamilie Parier kam über Prag auch nach Krakau. Lemberg. Dle römlsch-kathofische Kathedrale 1350 bis 1469 errichtet; die armenisch-katholische 1370 bis 1493, zeigen die Gotik ihrer deutschen Gründer. Die älteste Kirche der Stadt aus dem Jahre 1260, St. Johannes Baptista, tst romanisch. Die Deutschen Lenibergs haben noch zwei weitere Gotteshäuser gotischer Bauart und die Botm-Kapelle aufrichten lassen. Warschau. Die Iohanneskathedrale, gotisch, aus dem 18. Jahrhundert. Heilig-Geist (14. Jahrhundert), Iunafrau Ma ria (1409) verkündeten deutschen Vaugeist. An der Kathedrale bauten u. a. die Deutschen Sommerfeld und Tnrold. Der große Christus im Dome, aus Lindenholz geschnitzt, stammt aus Mit teldeutschland. Ost pole». Hier konnten vorwiegend süddeutsche Bau meister in vielen Kirchenbauten den kraftstrotzenden deutschen Barockstil entfalten. Thorn verdankt seinen gotischen Hastenbau St. Johann (13. bis 14. Jahrhundert), seine gotische Marienkircke (1370 voll endet). den gotischen Backsteinbau St. Jakob (1350) deutschem Künstlergeist. Die Flügeltüren des alten Hockaltares der Ma rienkirche (Ende 14. Jahrhundert) und ihre spätgotiscken Chor stiihle sind berühmt. St. Jakob ist wohl das bedeutendste kirch liche Bauwerk des deutschen Ordens im Osten. Wilna hatte 1378 Magdeburger Recht. Die alte ..heilige" Stadt der Litauer haben die Polen an sich geeisten. Ihre größ ten Bau-Kleinodien stammen von deutscher Mciste'kand: die Stanislaus-Kathedrale mit dem Grab des beillgen Königs Ka simir (1387). St. Johannes, St. Anna, St. Peter und Paul, Hl. Geist, — sämtlich aus dem 14. Jahrhundert. Posen ist die älteste polnisck»e Bischofsstadt, von Magde burg aus 968 gegründet. Erster Bischof ist Jordan gewesen. 1253 ist Posen Stadt nach deutschem Rechte. Auf der Dominsel ragte einst die gotische, jetzt Renaissance-Kathedrale. Peter und Hans Vischer bauten für sie kunstreiche Grabmäler. Die Marienkirche, erst romanisch, dann im 15. Jahrhundert aotisch umgebaut; die Martinskirche im 14. Jahrhundert romanisch, im 15. Jahrhundert gotisch neugebaut; die ursprünalick aotischs Adalbertskirche (13. bzw. 16. Jahrhundert) beweisen, daß deut scher Geist und deutsche Kand hier Grobes geleistet haben. Es war ein jugendfrisches. schä"s"ris<<'cs. srnästkarcs christ liches Deisteswehen. das aus Deutschland wehte über Polens Sümpfe und Urwälder und Steppen. Vereinfachung der Rechtsmittel -ei schwebenden Verfahren Berlin, 11. September. Nachdem durch die grundlegende Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsver fassung und der Rechtspflege eine Vereinfachung auch im Rechts mittelverfahren herbcigeführt worden Ist, wird in einet durch den Reichsminister der Justiz soeben erlassenen Durchführungs verordnung geklärt, welche Einwirkung dies auf die schwe benden Verfahren hat. Die Anfechtung eines Urteils in Strafsachen richtet sich danach auch dann nach den neuen Vor schriften wenn das Urteil vor dem Inkrastkreten der Vcrein- sachungsverordnung verkündet worden ist. Hat jedoch beim In krafttreten der Vevelnfachungsverordnung die Hauptverhand lung vor dem Rechtsmittelgericht schon begannen, so sind für die Anfechtung die bisherigen Vorschriften maßgebend. Ist ein vor dem Inkrafttreten der Dereinsachungsverordnung verkündetes Urteil des ersten Rechtszugcs nach den neuen Vorschriften nur mit der Verufung anfechtbar, aber mit der Revision angefochten worden, und hat bei Inkrafttreten der Vercinfachungsverord- nung die Hauptverhandlung vor dem Revislonsgericht »och nicht begonnen, so wird die Revision als Berufung behandelt. (Vergl. auch dle Meldung aus S. 5) Ser Strick droht auch Wucherern und Schieber« Erläuterungen zur Verordnung gegen volksschädlinge Berlin, 11. September. In der amtlichen „Deutschen Justiz" nimmt Staatssekretär Dr. Freister vom Reichsjustizministerium Stellung zu der Verordnung gegen Volksschädlinge, die bis zu lebenslangem Zuchthaus und auch die Todesstrafe androht bei Plünderungen im sreigemachten Gebiet, und bei Verbrechen bei Fliegergcfahr, bei gcmcingefährlicl)en Verbrechen und sonstiger verbrecherisci)cr Ausnutzung des Kriegszustandes. Der Staats sekretär betont, diese vom Ministcrrat für die Rcichsvertcidi- gung erlassene Verordnung wolle von Anfang an dafür sorgen, daß gewissenlose Scl>ädling«, die im Abnxchrkamps unseres Vol kes nach Gelegenheiten zu vcrbrecheriscl>-eigennühigcn Angrif fen suchen oder die gar Handlungen begehen, die die Wider standskraft unseres Volkes schädigen, rüchsichtslos aus unserem Temeinscl-aftsleben ausgeschlossen, und wenn nötig, ausgerottet werden. Der Staatssekretär verweist dabei auch auf den außer- halb der in der Verordnung genannten Einzeltatbestände noch im 8 4 geschaffenen allgemeinen Ausfangtatbestand. Danach kann ist der erwähnten Weise einschließlich der Todesstrafe be straft werden, wer vorsätzlich unter Ausnutzung der außer gewöhnlichen Verhältnisse des Kriegszustandes eine „sonstige Straftat" begeht. Er kann unter Ueberschreitung des regelmäßi- gen Strafrahmens gemäß Verordnung gegen die Voikssckläd- linge bestraft werden, wenn dies das gesunde Volkscmpsinden wegen der besonderen Verwerflichkeit der Straftat erfordert. Der Staatssekretär nennt als Fälle, dle hiernach zu bestrafen wären, z. V. die Preiswucher- und Warenschieber taten, die also diesmal gleich von Anfang an so bedroht sind, wie sie im Weltkrieg, oixsieich das Grassieren dieser Verbrechen offenkundig war, nicht einmal an dessen Ende bekämpft wurden. Andere Beispiele wären die Verschiebung kriegsbcwirtschasteter Waren, der Berkaus begehrter, bisher aber in der Preisfest setzung nicht berücksichtigter Waren zu wucherischen Nebernrciscn, die Uebervorteilung des Reickcs bei Lieferungen und Leistungen kriegswichtiger Art und die Umgehnng -er Vorschriften über die Warenvertcilung nach Bezugscheinen. Aus den Darleo-mgen des Staatssekretärs ergibt sich also, daß Schie ber und Wucl>crer diesmal gleich von Anfang an verdienter maßen mit den Strick bedroht werden. Dan, bemerkt der Staatssekretär noch, daß geaen S-Imdlinge mit standgerlcht« lIcher Schlagkraft vorzugchen sei. Eine gleichzeitig bekanntwerdende Du r ch s ü h ru n a s- Verordnung des Reicksiustizministers Dr. Gärtner zur Ver ordnung gegen Volksschädlinge bestimmt, daß die Strafvoll streckungsbehörde darüber zu entscheiden Kat. ob die Todes strafe durch Erhängen vollzogen werden soll. Weiter erklärt sie, welches dle Vergehen sind, die nach der Ursprungsverordnung Keine Blumen siir bcn Führer während . de» Krlene» Berlin, 11. September. Die Adsutantur de» Führers gibt bekannt: Der Führer wird für dle Dauer des Krieges auf seinen Fahrten keinerlei Blumen entgegennehmen. Die lhm von der Bevölkerung zugedachten Blumen sollen den Soldaten der deutschen Wehrmacht gegeben werden. polnische Artillerie beschießt die eigene Kauptftadt! Berlin, 11. September. Der unerwartet schnelle Vorstoß der deutschen Truppest auf Warschau und das Eindringen in die polnische Hauptstadt bereits am 8. Vormarschtag haben nicht nur die oberste Ope rationsleitung Polens empfindlich betroffen, sondern offensicht lich auch große Verwirrung in den Reihen der polnischen Trup pen ststbst angörichtet. Die außerhalb Warschaus stehenden pol nischen Truppen beschießen jetzt ihre eigene Hauptstadt mit Ar tillerie. Diese militärisch sinnlose Beschießung kann nur über flüssige Zerstörungen nichtmilitärischer Anlagen und unnötige Opfer in der polnischen Zivilbevölkerung in der Hauptstadt zur Folge haben. gleichfatts mit Zuchthaus bis lebenslang oder mit dem Tode be straft werden können, wenn sie unter Ausnutzung der zur Ab wehr von Fliegergesahr getroffenen Maßnahmen begangen werden. Vergehen in diesem Sinne sollen nicht solche Taten sein, die nur aus Antrag des Verletzten verfolgt iverden dürfen. Vergehen in diesem Sinne lind daher z. B. nicht Haus friedensbruch, Beleidigung und Körperverletzung. Gebt Frischobst als Zukost! Für das Wohlbefinden -es Menschen und seine Leistungs fähigkeit ist eine richtige Ernährung äußerst wichtig. Alle not wendigen Nähr- und Schutzstosfe müssen in der geeigneten Zu sammenstellung und Abwechslung dem Körper zugcsührt wer den. Denken wir daran, -aß uns die Natur gerade jetzt reich lich mit Nahrungsmitteln beschenkt, den: srische,, Obst und frischen Gemüse, das Schutzstosfe enthält! Verwenden wir also reichlich Obst und Gemüse, möglichst in rohem Zustand. Der besseren Verdaulichkeit wegen geben wir die rohen Früchte und das rohe Gemüse nicht nach, sondern vor -er Verabreichung der gekochten Kost. Erleichterungen für SandelsgeselMasten Berlin, 11. September. Der Ministerrat siir die Landes verteidigung hat durch Verordnung mit Gesetzeskraft Maß nahmen auf dem Gebiet des Rechts der Handelsgesellschaften und der Erwerbs- und Wirtschastsgenossenschaften erlassen, die eine Reihe von Erleichterungen enthalten. Die Bestimmungen, die auch für die Ostmark und das Sudetenland gelten, besagen u. a.: Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von weniger als 100 000 RM., die an dem im Einfiihrungsgesetz zum Aktien gesetz genannten Zeitpunkt noch bestehen, werden vorerst nicht nach dieser Vorschrift aufgelöst. Die gesetzlichen oder satzungs mäßigen Fristen für die Entlastung der Verwaltungsträger, für die Aufstellung. Vorlegung und Feststellung des Jahres abschlusses, für dle Beschlußfassung über die Gewinnverteilung sowie für di« Ausstellung und Vorlegung des Geschäftsberichtes' nach den Bestimmungen der Aktiengesellschaften kann da» Registergericht angemessen verlängern, wenn der Vorstand die» beantragt. Das gleiche gilt von anderen Fristen, Innerhalb deren eine Hauptversammlung zu berufen ist. Die Fristen können wiederholt verlängert werden. Die einzelne Verlängerung soll sechs Monate nicht übersteigen. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesell schaften mit beschränkter Hajtung. Darüber hinaus sind weitere Erleichterungen aus dem Wortlaut im Reichsgesetzblatt, Teil I, Nr. 170, Sette 1694, zu entnehmen. Berliner Börse vom 11. September Die Wertpapierumsätze waren zu Beginn der Montag börse im allgemeinen recht bescheiden. Von Montanmerten er mäßigten sich Rheinstahl um 1,75, Mannesmann um 0,75, Klöck- ner um 0,60, Vereinigte Stahlwerke und Hoesch um je drei achtel Prozent. Fester lagen andererseits Mansfelder um 1,60 Prozent. Braunkohlenwcrte lagen, soweit notiert, auf Sonn» abendschlußbasis, nur Niederlausitzer ermäßigten sich stärker um 1 Prozent. In der chemischen Gruppe stiegen RUtgers um 0,75 und Goldschmidt um 0,50 Prozent, während Farben im letzt genannten Ausmaß auf 169,50 zuriickgingen. Bei den Elektro- und Verforgungswerten überwogen eher Besserungen. Zu er wähnen sind Lichtkrast mit plus 2, Siemens mit plus 2, RWE und Mesfiirel mit je plus ea. 0,75 Prozent, während Lahmeyer und Schlickert je 1 Prozent einblißten. — Am Geldmarkt wa ren für Blancotagesgeld um ein achtel Prozent höhere Sätze von 2,50 bis 2,75 Prozent anzulegen. — Im internationalen Devisenverkehr waren bemerkenswerte Veränderungen gegen« über dem Stand am Sonnabend nicht zu verzeichnen.
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