Vierund-reißigstes Buch. I. Bluter den Besorgnissen, welche die großen, entweder kaum beendigten oder bevorstehenden Kriege verursachten, trat ein kaum erwähnenSwertheS Ereigniß ein, welches jedoch durch den Eifer der Parteien zu einem großen Streite gesteigert ward. Die Volkstribu nen Markus FundaniuS und Lucius Valerius beantragten die Auf- debung deS Oppischen Gesetzes bei der Bürgerschaft. Es batte dasselbe der Volkstribun Markus OpviuS vorgeschlagcn unter dem Consulat des Quintus Fabius und Tituö SemproniuS mitten in dem Auflodern des punischen Kriegs, „es sollte keine Frau mehr als eine halbe Unze Gold besitzen, keine bunten Kleider tragen und kein Fuhrwerk weder in der Hauptstadt, noch in den Landstädten innerhalb 1000 Schritten, außer bei einem allgemeinen Opferfest, gebrauchen. Die Volkstribunen Markus und TituS Jnnius Brutus nahmen daS Gesetz in Schutz und erklärten, sie würden die Aufhebung nicht zu gebe»; zur Empfehlung und gegen dasselbe wollten viele vornehme Männer austrcten: das Capitolium war angefüllt mit Menschen, welche für oder gegen daS Gesetz waren, die Frauen ließen sich weder durch Ansehen, noch durch eigenes Schicklichkeitsgefühl, noch durch Befehl ihrer Männer innerhalb des Hauses halten; sie hielten alle Straßen und Zugänge zum Forum besetzt, und baten ihre Männer, welche nach dem Markte hinab gingen, daß sie bei dem blühenden Zustande des gemeinen Wesens, wo mit jedem Tage das Vermögen der Einzelnen zunähme, auch den Frauen ihren vorigen Schmuck zurückgcben ließen; dieses Gedränge der Frauen nahm mit jedem Tage zu; denn auch von den Landstädten und Marktplätzen') waren yiviu«. iy. Pq„h. N