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Sächsische Volkszeitung : 09.10.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193910099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19391009
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19391009
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1939
-
Monat
1939-10
- Tag 1939-10-09
-
Monat
1939-10
-
Jahr
1939
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 09.10.1939
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mit allen notwendigen Mitteln und Medikamenten angesUNten Apotheke. Di« Lazarettführung liegt in Händen des Chefarztes, der mit einer großen Zahl von Fachärzten, Schwestern und einem Apotheker die verwundeten Kameraden betreut. Daß die Verpflegung hervorragend ist, ist daneben selbstverständlich. Schweres Verkehrsunglüü auf Vahnhos Gesundbrunnen-Verlln Berlin, 9. Oktober. Am Sonntag gegen 91.20 Uhr fuhr auf Bahnhof Gesundbrunnen der D-Zug 17 (Stettiner Bahnhof —Saßnitz) auf den ausfahrenden Personenzug 411 fStettlner Bahnhof-Stargard) auf. Der letzte Wagen des Personenzuges wurde tellivelse elngedrilckt und geriet in Brand. Der vorletzte Wagen wurde leichter beschädigt. Die Zahl der Toten und Verletzten ist noch nicht genau bekannt. Es ist zu befürchten, daß überSOTotezu beklagen sein werden. Die verletzten sind Berliner Krankenhäusern zu geführt worden. Der unbeschädigte Teil de» Personenzuges hat sein« Fahrt fortgesetzt. Der Vorortverkehr war für kürzere Zeit unregelmäßig. Die Untersuchung über die Schuldsrage ist ein geleitet. Großadmiral Äaeder aus der Halbinsel Sela Besichtigung früherer polnischer Stellungen Berlin, 9. Oktober. Der Oberbefehlshaber der Kriegs marine, Großadmiral Dr. h. c. Naeder. besichtigte am 5. Oktober frühere polnische Befestigungen und Batterie-Stellungen auf der Halbinsel Hela, um sich dort von der Einwirkung der Beschießung durch di« beiden Schulschiffe „Schleswig-Holstein- und „Schle sien" und durch die Luftwaffe zu überzeugen. Gleichzeitig ließ er sich über den Stand der Minenräumaibeiten In der Danziger Bucht eingehend berichten. Argentinien unterstreicht Aeutralltät Der deutsche Botschafter bei Außenminister Dr. Eantilo Buenos Aires, 9. Oktober. Der deutsch« Botschafter v. Ther« mann stattete nach seiner Rückkehr aus Deutschland dem Außen« Minister Dr. Eantilo einen Besuch ab. Während der in freund« schaftlichstem Geist geführten Unterhaltung über verschiedenste durch Zeitumstände bedingte Fragen, unterstrich Dr. Eantilo nochmals den Wunsch Argentiniens nach Aufrechterhaltung der Neutralität unter Wahrung seiner lebenswichtigen Interessen. Dazu gehöre besonders die möglichst ungestörte Fortsetzung der wirtschaftlichen Beziehungen mit den europäischen Ländern, unter denen Deutschland als Abnehmer beträchtlicher Mengen argentinischer Produkte eine nicht unwesentliche Rolle zufalle. England sabotiert die Beschlüsse der panamerikanischen Konferenz Amsterdam, 9. Oktober. Ein Vertreter der britischen Ad miralität hat einer United-Preß-Meldung aus London zufolge zu dem Beschluß der panamerikanischen Konferenz, eine 300- Meilen-Sicherheitszone zu errichten, erklärt, es läge auf der Hand, daß England die Errichtung einer derartigen Zone nicht anerkennen könne. Für diese Weigerung Englaichs habe er al» wichtigsten Grund angegeben, daß England von seinen ame rikanischen Kolonien, wie Brltisch-Guayana, durch «ine der artige Zone abgeschnitten werde. Holländischer Sammer einer englischen Mine zum Opfer gefallen An Englands Südküste gesunken Amsterdam, 9. Oktober. Der holländische Dampfer „Bin- nendijk" sS873 Tonnen) ist in der Nacht zum Sonntag gegen 9 Uhr morgens In der Nähe des Leuchttnrms von Shambles auf «ine englische Mine gelaufen und gesunken. Alle 41 Besatzungs mitglieder konnten gerettet werden und sind Im englischen Marinehafen von Weymouth an der Südküste Englands an Land gebracht worden. Di« „Binnendisk" gehörte der Holland- Amerika-Linie und befand sich auf der Fahrt von Newyork nach Rotterdam. Ser WeihnaMbaum 1SZS vorsorglich« Marktregelung Berlin, 9. Oktober. Mit Zustimmung des Reichssorstmei« sters hat der Reichsbeaustragte sür Holz die erforderlichen An ordnungen zur Marktregelung sür den Absatz von Weihnachts bäumen 1939 getroffen. Es sind alle Vorbereitungen unternom« men, um auch in diesem Jahr den Bedarf des deutscl)en Volkes an Weihnachtsbäumen befriedigen zu können. Ein größeres Weihnachtsbaumkontingent wird diesmal aus den Wäldern des Sudelengaues kommen. Der Kleinverkaus an di« Bevölkerung wird s« nach der örtlichen Anweisung beginnen. Der Absatz von Weihnachtsbäumen hat nach Größenklassen zu erfolgen. Di« zugejassenen Kleinhändler erhalten besondere Marklausweise. Vor dem veröffentlichten Termin dürfen si« keine Weihnachts« bäume verkausen. Jeder zugelassen« Weihnachtsbaumkleinhänd ler erhält ein Stanüschild mit Preisverzeichnis, das sichtbar am Stand« anzubringen ist. Jeder zum Verkauf ausgestellte Weih- nachsbaum ist mit der betreffenden Größenklasse, nach Art und Preis auszuzeichnen. Der Kleinhändler ist verpflichtet, an sei nem Verkaufsstand einen brauckcharen Maßstab bereitzuhalten, um sederzeit auf Verlangen eines Käufers die Größe des Bau mes nachweisen zu können. ttebernavme des KrteaSzuMaaeS zur Einkommen« steuer durch den Vetrleb unzulässta Berlin, 9. Oktober. Die Festsetzung eines Kriegszuschlages von 00 v. H. zur Einkommensteuer dient bekanntlich einem doppelten Zweck, Einmal soll dadurch die Finanzierung des Krieges unterstützt werden, sodann aber soll derjenige, der in der Heimat geblieben ist, ein persönliches Opfer dadurch brin gen, daß er sich Einschränkungen seiner Lebensführung als Ausdruck seines Dankes an die kämpfende Truppe auserlegt. Mit diesem Grundsatz ist es unvereinbar, daß die steuer liche Mehrbelastung eines Beschäftigten von dem Betrieb über nommen wird. Einige Unternehmungen haben In Verkennung des Sinnes des Kriegszuschlages und der sozialen Gerechtigkeit bei ihren leitenden Angestellten, aber auch darüber hinaus, die Zahlung -es Kriegszuschlages übernommen. Um diesem Vorgehen Einhalt zu gebieten, hat -er Reichstreuhänder der Arbeit sür das Wirtschaftsgebiet Brandenburg die Uebernahme -cs Kriegszuschlages zur Einkommensteuer verboten. Die An ordnung gilt rückwirkend vom 4. September 1939 ab. Erweiterter Kreis stir die Sinsa-samlllen- unterMuna VerNn, 9. Oktober. Durch eine gemeinsame Verordnung des Reichsinnen- und des Reichsstnanzministers wird die Ein- satz-Familienunierstiitzungsvcrordnung ergänzt. Es werden nun mehr den Angehörigen der einberusenen Wehrpflichtigen gleich gestellt auch die im Inland befindlichen Angehörigen der an -er Rückkehr aus dem Ausland infolge feindlicher Maßnahmen ver hinderten Besatzungsmitglieder deutscher Handelsschiffe. Auch diese Angehörigen bekommen also die besondere Einsatz-Fami- tlenunterstützung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen vor siegen. bet in der Keine Fortschritte bei den javanisch-englischen Verhandlungen Der amtliche Sprecher gegen übertriebene Pressegerüchte Tokio, 9. Oktober. Der Sprecher des japanischen Auswär« tign' Amtes erklärte am Montag aus eine Frage nach dem Stand der japanisch-englischen Verhandlungen über die Tient sin-Angelegenheit, daß keinerlei Fortschritte erzielt worden seien. Ferner nahm der Sprecher zu den zwischen dem Außen minister Nomura und der Beamtenschaft des japanischen Aus wärtigen Amtes aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten Stei lung und erklärte, daß es sich dabei um rein interne Ausein andersetzungen ohne jeden politischen Hintergrund handele. Ver schiedene Kommendare der japanischen Presse, die von politische» Zusammenhängen gesprochen hätten, seien unrichtig. „Zugoslawlen Witt in Frleden leben" Erklärungen de« Ministerpräsidenten aus einer Kundgebung Belgrad, 9. Oktober. Zur jugoslawischen Außenpolitik nahm Ministerpräsident Zwetkowitsch auf einer politischen Kundgebung in der südserbischen Hauptstadt Skoplje sUesküb) Stellung. Der Ministerpräsident erklärte u. a., Jugoslawien habe alles erreicht, was es erstrebte, und der einzige Wunsch sei, das Erreichte zu behüten und zu entwickeln. Daher wolle Jugosla wien in Frieden leben und sich einmütig und ausschließlich von dem Gedanken an den Frieden leiten lassen. Nacktem der Friede im Lande hergestellt sei, gelt« es jetzt, den Frieden an den Grenzen zu sichern, und es sei Pflicht, alle konstruktiven Kräfte anzuspannen, um dem Volk ein friedliches Leben zu gewähr leisten. Ma« muß mm bel SaiElaKkmgen wisse»? Wer Schweine, Rinder, Kälber und Schafe schlachtet und nur im eigenen Haushalt verbraucht, der fällt unter den Begriff der Hausschlachtung. Der Selbstversorger darf aber nicht will kürlich Vieh schlachten und verbrauchen, sondern muh sich nach den testen Rationssätzen für Fleisch und Fett richten, die sür die Angehörigen seines Haushaltes vorgesehen sind. Er bat auch «In« ganze Reihe von Bestimmungen zu beachten, um nicht mit den Gesetzen und Verordnungen in Konflikt zu kommen. So muß der Selbstversorger, der eine Hausschlachtung vorneh men will, beim für ihn zuständigen Ernährungsamt (Bürger- meister) ein«n schristliä)«n Antrag «inreichen, der folgende An gaben zu enthalten hat: 1. Nam« und Anschrift des Antragstel lers, 2. Bezeichnung der für die Hausschlachtung vorgesehenen Tiere (Art, Zahl und Lebendgewicht), 3. Name und Alter der ständig von ihm zu verpflegenden Personen, 4. gegebenenfalls Menge des von ihm vertragsmäßig oder gewohnheitsrechtlich zu liefernden Fleiscl-es oder der Fleischwaren mit Angabe des Na mens, der Anschrift und des Alters der begünstigten Personen. Das Ernährungsamt, Abteilung V (Bürgermeister), hat dann zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben sind und hat dem Antragsteller einen Genehmigungs bescheid zu übermitteln, der Angaben über die Person des Haus- schlachtungsberechtigten, die Zahl und Art der zu schlachtenden Tiere, den Zeitraum, in dem die Schlachtung zu erfolgen hat, und die Zahl der Personen zu enthalten hat, die vmn Haus- schlachtungsberechtigtcn ständig zu verpflegen sind. Der Geneh migungsbescheid ist zweckmäßigcrweise über die Kartenausgabc- stelle zu leiten, weis der HausschlachtungSberechtigte mit Wir kung vom Anfangstag des für die Schlachtung freigegebenen Zeitraumes keinen Anspruch mehr auf Fleisch- und Fettkarten hat, und die Kartenausgcckestelle nur die Ausstellung neuer Fleisch- und Jettkarten verweigern oder die Einziehung bereits ausgegebener verfügen kann, wenn sie Kenntnis von der Schlachtgenehmigung erhält. AückgSliaigmachuiia mllltärischer Schutzmaßnahmers an der rumänisch-ungarischen Grenze Bukarest, 9. Oktober. Die rumänische Regierung gibt be- bannt, daß die jugoslawische Regierung am 24. September in Bukarest und Budapest im Hiicklick auf eine Entspannung zwi schen Rumänien und Ungarn angeregt habe, die beiden Staaten möchten ihre vorbereiteten militcirUchen Schutzmaßnahmen ah der gegenseitigen Grenze rückgängig machen. Die ungarische Regierung habe daraufhin am 30. September mitgeteilt, daß sie solä-e Maßnahmen zur Zeit bereits getroffen habe und wei tere militärische Vorbereitungen rückgängig zu machen bereit sei. Nunmehr habe di« rumänische Regierung in Belgrad und Budapest bekanntaegebcn. daß sic auch ihrerseits die getroffenen militärischen Schutzmaßnahmen weitgehend rückgängig gemacht hat. Weitere 21 Leiben ermordeter Volksdeutscher in der Me von Kutno gesunden Posen, 9. Oktober. Die abscheulichen Greueltaten polni schen Mordgesinbels gegenüber der wehrlosen deutschen Bevöl kerung in den heute befreiten Gebieten sind mit d^n bisher be kanntgewordenen Verbrechen noch längst nicht alle aufqedeckt. Bei Aufräumungsarbeiten in der Nähe von Kutno fand man dieser Tage auf einem Acker wiederum 21 bis zur Unkenntlich keit verstümmelt« Leichen von Volksdeutschen, die den polnischen Henkern in der ersten Septeinberhälfte zum Opfer gefallen sind. Bei den Ermordeten, denen größtenteils der Schädel gespalten und der Leib aufgeschlitzt worden war, Handels es sich in der Mehrzahl um verschleppte deutsche Volksgenossen aus dem Po sener Gebiet und aus der Gegend von Neutomischel. Mele von ihnen konnten infolge ihrer unvorstellbaren Verstümmelungen gar nicht mehr identifiziert werden, so daß di« Bevölkerung durch Anschlag aufgesordert worden ist, zur Feststellung der Opfer des polnisckren Terrors beizutragen. Ihre Beisetzung findet am Mittwoch in Posen statt. Sie SrMtuna des iildlsche» Schulwesen- Berlin, 9. Oktober. Der Reichsevglehungs- und der Relchs- innemniniste^ haben durch gemeinsamen Erlaß Anweisungen zur Errichtung eines von den deutschen Schulen völlig gelösten jüdischen Schulwesens erteilt. Danach gehört zu den Pslichtaufgaben der Relchsvereinigung der Juden in Deutschland nur die Errichtung von Volksschulen für Juden. Die Errich tung von Mittel- und höheren Schulen sowie Berufs- und Fach schulen usw. ist der Neicksvereinigung nach Maßgabe des Be- dßrsnisses und der verfügbaren Mittel freigestellt. Gegen einen Unterricht im Hebräischen und in einer sür die Ausrvanderung dienlichen lebenden Fremdsprache ist nichts einzuwenden. Ein frecher Schwindler Dresden, 9. Oktober. Am 28. September d. I. trat Niedersedlitz bei älteren Geschäftsleuten ein Betrüger auf, sich .,Möbius" nannte. Er erklärte, Uhrmacher zu sein und für einen Mann, dessen Namen er vergessen Hobe, einen Wecker repariert zu haben. Als die Geschäftsleute ihm einen Namen aus ihrem Kundenkreis nannten, ging er sofort daraus ein un sagt«: „Ja, das ist er". Er übergab ihnen ein Päckchen, daß die Form eines Weckers hatte und bat, den Betrag von 5 RM. für den reparierten Wecker zu verlegen. Die Angaben des Gau ners stellten sich als Schwindel heraus. Er wird beschrieben: 48 bis 00 Jahr« alt, 170 Zentimeter groß, mageres, längliches Ge sicht, blass« Gesichtsfarbe, dunkelblonder Schnurrbart, bekleidet mit dunklem Anzug und weichem Hut. Sle Slerversoraung Der Eiererzeuger gilt auch als Selbstversorger. Vorläufig kann er für den eigenen Gebrauch mach jede Menge von Eiern verwenden. Für ihn ist also die MFig« der von ihm im eigenen Haushalt verbrauchten Eier noch nicht beschränkt. Er Ist auch berechtigt, innerhalb des Gebietes seiner Kreisbaucrnschast Gier unmittelbar an Nichtselbstversorger und sonstige Bezug berechtigte abzugeben. Neue Lieferbeziehungen sind unerwünscht. Bei der Abacstb« von Eiern hat der Erzeuger bi« ieweils aus« gerufenen Abschnitte der Lebensmittelkarte bzw. Bezugscheine in Empfang zu nehmen und aufzubewahren. Enteneier, die der Verbraucher nicht nur an Nlederver- käufer. sondern auch an Verbraucher abqibt, miMen mit dem vorgeschriebenen Stempel, „Entenei, kochen", versehen werden. Aehnlich wie bel gewerblichen Schlachtungen der Schlacht, schein, ist bei Hausschlachtungen der Genehmigungsbescheld vor der Schlachtung dem Fleischoeschaubeamten vorzulegen. Dieser ist verpflichtet, auf dem Genehmigungsbescheid das Schlacht gewicht jedes einzelnen Tieres und den Tag der Schlachtung einzutragen und diese Eintragungen zu unteischreiben und zu unterstempeln. Dieser amtlichen Feststellung des Schlachtgewich tes kommt, da sie als Grundlage für die Anrechnung nach den Rationssätzen dient, ganz besondere Bedeutung zu. Nach erfolgter Schlachtung ist der Genehmigungskescheiü dem Ernährungsanrt B bzw. den von ihm beauftragten Stellen, wo nunmehr di« anzurechnende MSnge an Fleisch ermittelt wird zurückzugeben. Dies geschieht dergestalt, daß zunächst einmal von dem amtlich festgestellten Schlachtgewicht 10 Prozent abge zogen und die verbleibenden 90 Prozent bei Schweineschlachtun. gen auf Fleisch und Fett, bei Schlachtungen von Rindern, Käl bern und Sä>afen auf Fleisch unter Zugrundelegung der Ra tionssätze und Personenzahl angerechnet werden. Um den Selbstversorgern die Möglichkeit zu geben, in den Genuß von Frischfleisch zu kommen, ist vorgesehen, daß der Selbstversorger für einen Teil seiner Haushaltangehörigen Fleischkarten beantragen kann, die dann bei der Anrechnung des aus der Hausschlachtung anfallenden Flelsclu-s außer Be tracht bleiben. Der Selbstversorger erhält dann für diese Per sonen Fleischkarten, jedoch nur unter Zugrundeleguna der Ra tionssätze für nonnale Verbraucher einschließlich der Kinder und Kleinkinder. Aendert sich Im Lause der Zeit, für die die aus der Haus schlachtung gewonnenen Erzeugnisse bestimmt sind, die Zahl der zu verpflegenden Personen, so hat dies der Selbstversorger dem Ernährungsamt (Bürgermeister) mitzutcilen. Der Verkauf von Erzeugnissen aus Hausschlachtungen ist nach wie vor verboten. Ausnahmen sind nur mit besonderer Ge nehmigung des Ernährungsamtcs, Abt. B., gestattet. Berliner VSrse vom 9. Oktober In Montanen waren die Wertschwankungen gering. Klöck ner stiegen um )L, während Rheinstahl und Hoesch unverändert blieben, Vereinigte Stahlwerke X und Mannesmann vH verloren. In Braunkohlenwerten traten stärkere Verluste ein. So gaben Ilse Genußscheine um 1, Deutsche Erdöl um 1-/, und Rhelnebraun um 2)4 vH nach. Am Markt der chemischen Werte lagen Farben bei einem Umsatz von 80 000 RM. mit 100'/. um '/, vH gedrückt. Schering büßten l'ft> vH ein, hingegen Hamen Rütgers )L vH höher an. Bet den Gummi- und Lino leumwerten wurden Deutsche Linoleum 1 vH höher, Eonti- gumml hingegen 9)4 vH niedriger bewertet. — Im variablen Rentenverkehr fstieg die Reichsaltbesitzanleihe aus 133,3P gegen 133,25, die Gemeindeumschuldung notierte 93,19. Steuergut- scheine l lagen nicht immer voll behauptet, man nannte Dezem- b» 99,10, Januar 98,65, Februar 9?'/^ März 97,70 und AprU Fregattenkapitän Soffmann-Lamatsch Edler von Waffenstein s Breslau, 9. Oktober. Am 5. Oktober verschied in Breslau, wo er Im Ruhestand lebte, der Fregattenkapitän Albert Hoff- mann-Lamatsch Edler von Wafsenstein, Ritter hoher Kriegs auszeichnungen, die ihm anläßlich der Erstürmung der Taku- Forts auf Kanonenboot „Iltis" im Jahre 1900 verliehen wur den. — Im Weltkrieg 1914/18 war er zuletzt unter Mackensen Kommandant der Donauboot Flottille. Der Verstorbene, der einer alten Ofsiziersfmnilie entstammt, war in Hermsdorf bet Dresden geboren. Gebst-rcnbesrelimgen »nb LrmLßtzungen del Testamenten Einberufener verlin, 9. Oktober. Aus Grund der Vereinfachungsverord nung sür die Rechtspflege hat Reichsjustizminister Dr. Gürtncr eine zweite Durchführungsverordnung erlassen. Sie bestimmt u. a.: Errichtet ein Erblasser, der der Wehrmacht angchört oder gum Wehrdienst einberufen ist, aus Anlaß eines besonderen Einsatzes der Wehrmacht ein einseitiges oder gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, so werden für die Beurkun dung, amtliche Verwahrung, Eröffnung und Rückgabe dieser Verfügung von Todes wegen Gerichtsgebühren nicht erhoben. Entsprechendes gilt, wenn ein Erblasser, der den bewaff neten Teilen der SS, dem Reichsarbeitsdienst oder Sanitäts dienst der Wehrmacht oder behördlichen Luftschutz angehört, aus Anlaß eines besonderen Einsatzes seines Verbandes eine Ver fügung von Todes wegen errichtet. Für das Verfahren des Nachlaßgerichtes werden die Gerichtsgedühren nur zur Hälfte erhoben, wenn der Tod des Erblassers oder seine Todeserklä rung die Folge eines Angriffes auf das Reichsgebiet oder eines besonderen Einsatzes ist. Soweit die Amtshandlungen von No taren vorgenommen werden, erstreckt sich die Ermäßigung auch auf die Notargebühren. Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte des Erblassers sind von der Zahlung der Nachlaß-Gerichtsgebüh» ren iiberhaupt befreit, wenn der Wert des Nachlasses nicht mehr als 5000 RM. beträgt. In Verfahren der streitigen und der freiwilligen Gerichts barkeit soll die Vornahme einer gerichtlichen Handlung von der Vorauszahlung der Kosten nicht aiOängig gemacht werden, wenn der Zahlungspflichtige dartut, daß er wegen der besonderen politischen Verhältnisse, zur Vorauszahlung nicht imstande ist. Deschiverdcn bzw. Rekurse, die sich gegen grundsätzlich weniger bedeutsame Entscheidungen, z. V. über Gerichtskosten und Ge bühren, richten, sind nur nock zulässig, wenn der Wert des De« schwerdegegenstandes 200 RM. übersteigt. Die Gebühren der Notare für Beurkundung und Verwahrung von Testamenten und Erbvera-'.a-^-werden unter den erwähnten Voraus setzungen eines belonderen Einsatzes auf 20 v. H., jedoch nicht unter 2 RM. ermäßigt. Die Senkung -er Gerichtsgedühren erfolgt mit Wirkung vom 1. September 1939.
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