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Mittwoch. 8. November 1939 Sächsische Volkszeitung Nummer 288, Seite 2 Fernirauuna für Wehrmachtangehörlge (Fortsetzung von Seite 1) Die Gültigkeit der Ehe wird nicht dadurch berührt, daß der Mann in dem Zeitpunkt, in dem die Frau ihre Erklärung abgibt, bereits verstorben war. In diesem Falle gilt die Ehe als an dem Tage geschlossen, an dem der Mann seinen Willen zur Niederschrift erklärt hat, die Ehe einzugehcn. Ein Auf- gcbotsverfahren findet bei den Fcrntrauungen nicht statt. Die Eintragung beim Standesbeamten ist von der Ehefrau, den Zeu gen und dem Standesbeamten zu unterschreiben. Der Standes beamte übersendet dem Mann alsbald eine Heiratsurkunde, für die keine Gebühr erhoben wird. In der Heiratsurkunde wird der Umstand nicht ersichtlich gemacht, dah die Ehe in Abwesen heit des Mannes geschlossen ist. Die Vorschriften der Verord nung, die im übrigen noch Geburis- und Sterbefälle sowie An erkenntnis der Vaterschaft regeln, soweit die Beurkundung in Betracht kommt sind sinngemäh auf die Angehörigen der be waffneten Einheiten der SS anzuwenden. Sie kön nen auch aus andere Personen angewandt werden, soweit der Reicksinnenminister dies Im Einvernehmen mit dem Chef des OKW bestimmt. Dle Dominien sollen für Englands Krieg zahlen Berlin, 8. November. Der Deutsche Dienst schreibt: Die in Landon gegenwärtig stattsindenden Bespre chungen von Vertretern der Dominien mit der britischen Regierung scheinen überwiegend den Fragen einer wirtschaftlichen Unterstützung des Mutterlandes zu dienen. Es ist bekannt dah die Londoner Stellen auf die Dominien grohe Hoffnungen als Lieferanten van Kriegsmaterial und Le bensmittel setzen Zu allen Zeiten hat es England verstanden, die Hauptlasten seiner Kriege auf andere Staaten abzuwälzen, und auch jetzt geht sein Streben wieder tn gleicher Richtung. Ebenso wie im Weltkriege von 1914 sollen die Dominien auch für die jetzige europäische Auseinandersetzung materiell das Rückgrat des Mutterlandes bilden, und dies um so mehr, als dieses Mal auher Frankreich keine anderen Bundesgenossen zur Verfügung stehen. Es ist Interessant, dah in diesem Zu sammenhang der Hauptschriftleiter der kanadischen Zeitung „Financial Post" tn einem Artikel hcrvorhob. dah Kanada ne ben den Lieferungen an Kriegsmaterial und Lebensmitteln noch eine weitere Verantwortung zu tragen habe, denn es werde die Rolle eines Bankiers sür einen nicht unbedeutenden Teil der englischen Käufe übernehmen müssen, indem die kanadische Re gierung England arohc Kredite cinräume. Das Ausmaß der artiger Kredite könne niemand Voraussagen, da es bei einer solchen Berechnung zu viele unbekannte Faktoren gäbe. Ueberdies kann nicht unbeachtet bleiben, dah die Domi nien neben solchen direkten Krediten umfangreiche indirekte Zahlungen für Englands Krieg zu leisten haben. Es sind dies einmal ihre eigenen finanziellen Verluste durch den Rückgang ihres Außenhandels. und man hat bereits aus Südafrika und anderen Gebieten genügend Klagen in dieser Richtung vernom men. Hinzu kommt die überall clngetretenc Teuerung und die Notwendigkeit der Schaffung erhöhter Staatseinnahmen durch Steigerung der Steuersätze und Abgaben aller Art. Mehr als jemals bisher in der Geschichte des britischen Empire werden die Dominien an den Lasten des von England geführten Krieges mitzutragen haben. Dle Folgen des Untergangs der „Canada" Englands rücksichtslose Blockademahnahmen verteuern dle Lebenshaltung In Dänemark Kopenhagen, 8. November. Mit dem Untergang des Damp fers „Canada" der Ostasiatisä-en Company vor der englisck)en Küste sind sür die Versorgung Dänemarks nicht nur 8000 Ton nen Sojabohnen, sondern auch sehr beträchtliche Partien ge trockneter Früchte verlorengegangen. Es ist daher zumindest sür die nächste Zeit eine Knappheit dieser Waren zu envarten und sür später eine erhebliche Verteuerung, während die ein- gcbühten Vorräte noch zu einem niedrigen Preis hätten ein gekauft werden können. Domlavellmelffer a. D. Dr. Widmann 1- In Eichstätt ist der langjährige Domkapellmeister Dr. Wilhelm Widmann im Alter von 81 Jahren am 4. November gestorben. Sein ganzes Schassen und Wirken gehörte der Mu sik. Die Herausgabe einer Reihe von alten klassischen Werken der Kirchenmusik und vieler musikwissensä-aftlicher Schriften machten seinen Namen In der Musikwelt des In- und Auslandes bekannt. Zahlreiche eigene Kompositionen gehören heute zu den bleibenden Werten des besten deutschen Musikguts. Glok- kengießereien und Orgelbaufirmcn verlieren In Dr. Widmann einen sachverständigen Berater. ollsr Nächtlicher Brand in Neugersdorf Neugersdorf, 8. November. In der Reitzerei der Firma Rei mann u. Sohn entzündete sich gegen Mitternacht aus noch nicht geklärter Ursache dort lagerndes Material. Durch das Dach eines Gebäudes schlugen bald die Hellen Flammen. Strahcnpassanten bemerkten das Feuer so rechtzeitig, dah die Freiwillige städtisciie Feuerwehr den Brand rasch und erfolgreich bekämpfen konnte, bevor gröszcrer Cä)aden entstand. Stürzender Baum unterbrach die Stromzusuhr Neugersdorf, 8. November. Für längere Zeit stromlos war am Sonnabend ein Teil unseres Stadtgebietes. Ein Baum an einem Grundstück in der Carolastrahe war uingestttrzt. und hatte die Leiinngsdrähte zerrissen. Der Schaden konnte erst am Sonntagvormütag behoben werden. Mit 95 Jahren erstaunlich rüstig Eibau, 8. November. Frau Emilie verw. Welrer feierte, dieser Tage ihren 85». Geburtstag. Die Greisin verrichtet in sel tener Rüstigkeit noch ihre hauswirtschastlichen Arbeiten und ver folgt mit geistiger Regsamkeit das Zeitgeschehen unserer Tage. Verdienter Arzt gestorben Freiberg, 8. November. Im Alter von 81Jahren verstarb in Freiberg ttzelieimcr Sanitätsrat Dr. Drescbke. Neben seiner sachlichen Tätigkeit hat er sich besonders auf sozialem Gebiet sehr verdient gemacht. Vollstreckung eines Todesurteils Berlin, 8. November. Am 8. November 1939 wurde der nm 84. September 1804 in Leipzig geborene Kurt Hanschmann hin gerichtet. der vom Schwurgericht in Hannover am 11. August 18.88 wegen Mordes zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlicl)en Ehrenrechte verurteilt worden ist. — Hanschmann, ein wegen Totschlages mit Zuchthaus vorbestrafter Verbrecher, hat am 24. Mai 18.88 in Hannover ein junges 'Mädchen er stochen, weil es seine Annäherungsversuche abgewiesen hatte. Oie Kriegssonderstrafrechts-Ordnung SrgänzungSverordnung erlassen - Anerlaubte Entfernung, Fahnenflucht und Plünderung Berlin, 8. November. Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht hat eine Verordnung zur Ergänzung der Kriegs- fonderstrafrechtsverordnung erlassen. Danach sind Personen, die dem Kriegsverfahren unterliegen, wegen strafbarer Handlungen gegen die Manneszucht oder das Gebot soldatischen Mutes unter Ueberschreltung des rcgelmähtgcn Strafrahmens mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit dem Tode zu bestrafen, wenn es die Aufrechterhaltung der Mannes zucht oder die Sicherheit der Truppe erfordert. Wegen der un erlaubten Entfernung, Fahnenflucht und Plünderung besagt die nunmehr gültige Fassung: Wer unbefugt seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder Ihr fernblcibt und vorsätzlich oder fahr lässig länger als einen Tag abwesend ist. wird wegen unerlaub ter Entfernung mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zehn Jahren bestraft. In minderschweren Fällen kann die Strafe bis auf 14 Tage geschärften Arrest ermäßigt werden. Freiheits strafe von einem bis zu zehn Jahren tritt ein, wenn dle un befugte Abwesenheit länger als drei Tage dauert. Bei Fahnen flucht Ist aus Todesstrafe oder auf lebenslanges oder zeitiges Zuchthaus zu erkennen. Wer im Felde unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse oder unter Mikbrauch der militärischen Ucberlegenheit eine Sache eines Einwohners an sich nimmt oder jemandem abnötigt, um sie sich oder einem anderen rechts widrig zuzueignen, oder wer unbefugt Zwangsauflagen oder Beitreibungen vornimmt, wird wegen Plünderung mit Gefäng nis oder Festung bestraft. Zugleich Ist in derartigen Fällen gegen Offiziere und Unteroffiziere auf Rangverlust zu erken nen. In besonders schweren Fällen ist die Todesstrafe oder le benslanges oder zeitiges Zuchthaus vorgesehen. Die Zueignung oder Beitreibung von Gegenständen des Kriegsbedarfs im Roh men des dringenden Bedürfnisses, besonders von Bekleidungs oder Ausrüstungsgegenständen, von Heil-, Nahrungs-, Genuß-, Futter-, Feuerungs- oder Beförderungsmitteln oder von Treib stoffen ist keine Plünderung. Verpflegung von Wehrmachtsangehörlgen auf Dienstreisen und im Arland Berlin, 8. November. Wie das Oberkommando de^ W hr- macht mitteilt, ist für die Verpflegung von Wehrmachtangchöri- gen ohne Lebensmittelkarten aus Dienstreisen und im Urlaub angeordnet worden: Die Gasthäuser, Fremdenheime und ähnliclx- Einrichtungen sind berechtigt, den auf Reise befind lichen Wehrmachtangehörigen ohne Lelxmsmittelkarten, soweit sie einschließlich Verpflegung einguartiert sind, gegen Abgabe der Ouartieranweisung Verpflegung im Rahmen der für Nor malverbraucher der Zivilbevölkerung festgesetzten Lebensmittel mengen zu verabreichen. Die Kommandanturen und Stander: ältesten erhalten im übrigen von den Ernährunasämtern Reis e Karten für Brot, Fleisch und Fett zur Abaabe an Webrmachl- angehörige ohne Lebensmittelkarten für Reisezeiten. Für die Dmwr des Aufenthalts am Urlaubsort melden sich beurlaubt? Wehrmachtangehärigen ohne Lebensmittelkarten unter Vorlage des Urlaubsscheines bei der Gemeindebehörde oder bei der zu ständigen Kartenausgabestelle und erhalten dort für die Ur- saubsdauer die entsprechenden Lebensmittelkarten für Normal verbraucher der Zivilbevölkerung. Aushungerung Deutschlands unmöglich Starke Beachtung der Verbesserung der deutschen Lebensmittelversorgung in Ztalien Rom, 8. November. Die Ankündigung der Erhöhung der Lebensmittclrationen In Deutschland hat In Italien stärkste Beachtung gefunden und wird allgemein als der Beweis dafür angesehen, daß Deutschland die Auswirkung des Wirtschafts krieges nicht fürchte. In den Berliner Korrespondenzen wird übereinstimmend die außerordentliche Bedeutung dieser Maß nahme unterstrichen, die, wie die „Tribuna" hervorhebt, zu einem Zeitpunkt erfolge, da man lm steinreichen England dle ersten Folgen des Krieges zu spüren beginne und die englische Negierung sich unter der allgemeinen Mißstimmung der an fünf Gänge gewöhnten kapitalistischen Oberschicht zur Einführung der Lebensmittelkarten entscheide, nachdem der Versuch, die Lebensmittelkäufe durch Preiserhöhung einzuschränken, keinen Erfolg hatte. Die vom deutschen Volk mit berechtigter Genugtuung auf genommene Nachricht, so erklärt „Giornale d'IIalia", sei viel sagend. Zu Beginn der neunten Kriegswoche sei Deutschland in der Lage, auf dem Gebiet der Ernährung der Zivilbevölke rung Maßnahmen anzuwenden, „die einer großen ge wonnenen Schlacht" gleichkommen. „Trotz der britischen Blockade",'schreibt das angesehene Blatt weiter, „ist Deutsch land in der Lage, die Lebensmittelrationen zu erhöhen, wäh rend England unter dem Druck: der deutschen Geaenblockade beträchtliche Einschränkungen ankündigen muß". England werde sich schließlich überzeugen müssen, daß es ihm niemals gelingen werde, das Volk des neuen Deutschland auszuhungern, dessen Reserven ganz andere sind als 1914. Lockerung der Verwerlunassperre für Liegenschaften und beweallche Sachen Berlin. 8. November. Durch VO. des Ministerrats sür die Reichsverteidigung von: 31. 10. 1838 ist die bisher aus Grund der VO. vom 1. 8. 1938 (RGB I Seite 056f bestehende Verwer- tunqssperre für Liegenschaften und bewegliche Sachen in weitem Umfang gelockert worden. Auf Antrag des Grundstückseigen tümers, des Schuldners oder des Gläubigers können die bis her einstweilen eingestellten Versteigerungsversahren aus Grund der allMmeinen Vorschriften fortgesetzt werden; nur aus be sonderen Antrag kann das Vollstreckungsgericht weiterhin das Verfahren einstweilen eingestellt lassen, wenn dies im Interesse eines Beteiligten geboten erscheint. Die Verwertung beiveglicher Sechen ist nunmehr wieder uneingeschränkt zulässig, soweit nicht die allgemeinen Vollstrek- kungsschutzvorschriften cingreifen. Insbesondere ist insoweit nach wie vor auf Artikel 6 Abs. 1 Nr. 3 der VO. vom 1. 9. 1839 Hin zuwelsen, der in Kraft geblieben ist. Damit Ist vor allen Dingen sichergestellt, daß in Fällen, in denen wie z. B. bei land- und wehrwirtschastlick>en Erzeugungsbetrieben und bei zum Wehr dienst Einberufenen eine besondere Schutzbcdürftigkeit besteht, auch nach dem gelockerten Vollstreckungsnotrecht eine ausrei- ckrende Sicherheit gegen unbillige Vollstreckungen gegeben ist. Hervorzul)eben ist aus dem Inhalt der VO., daß nunmehr der allgemeine Vollstreckungsschutz auch sür die Verwertung von Sachen gilt, die auf Grund gesetzlick-en oder vertraglichen Pfand rechtes mit Beschlag belegt worden sind. Schließlich sind in der VO. einige Zweifelsfragen geklärt, die bei der Anwendung der Artikel 6 und 9 der DO. vom 1. 9. 19.39 entstanden waren. Auf Grund einer in der Schlußvorlckrist enthaltenen Ermächtiaung kann der Reichsminister der Justiz weitere Durchfiihrungsvorschrisien in eigener Zuständigkeit er lassen. Annahme von Sleueranissheinen durch Reisebüros Die Reisebüros treten beim Verkauf von Fahrkarten le diglich als Vermittle: für die Verkchrsuntcrnehmungcn auf. Es entstehen unmittelbare Recktsbeziehungen zwischen den Käu fern der Fahrkarten und den Verkehrsunternchmen. Die Reise büros sind deshalb beim Verkauf von Fahrkarten zur Annahme von Steucrgutscheinen nur insoweit verpflichtet, als das Vcr- kchrsunternek'nen selbst Sten»--Gutscheine in Zahlung nehmen muß. Die Reisebüros sind nicht verufiichtet, für Fahrkarten der Reichsbahn und der Rchchspost Steuergntscheinc an Zah lungsstatt anzunehmen. (Hinweis auf P 'ragraph 7 NTDV s. Anders lieat cs bei den Fahrkarten der Deutschen Lufthansa AG., die selbst als Unternehmer im Sinne des NF für ibre Leistungen zur Annabme von Steuergutscheinen verpflichtet ist. Die Annahme der Sieuerautscheine erfolat in diesem Falle durch die Reisebüros für Rechnung der Lufthansa. Reue RelchSrahmentarlfordnung sür die chemische ZsidMle Berlin, 8. November. Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Südwestüeutschland hat als Sondertreu- händer eine Rcichsrahmentarisordnung für die gewerblichen Gesolgsckastsi'iitglieder in der.chemischen Industrie erlassen. An die Stelle der unzulänglichen Bestimmungen des alten Reichs tarifvertrages tritt nunmehr eine neue, der Entwickiui^z des Sozialrechts in den letzten Jahren Rechnung tragende Regelung der allgemeinen Arbeitsbedingungen. In den Geltungsbereich, der in >0 namentlich ausgcsührten Fabrikationszweigen die außerordentlich vielgestaltige chemische Industrie erfaßt, ist auch die Seifeninduslrie einbezogen morden, für die bisher eine be sondere Reichsregelung bestanden hat. Kaufleute aus den besetzten Gebieten, meldet euch! Alle selbständigen Kaufleute aus den geräumten Gebieten, die zur Zeit an anderen Stellen des Reiches untergcbracht sind, werden in ihrem eigenen Interesse aufgefordert, sich bei ihrer Berufsorganisation zu melden, die sich mit ihnen in Verbin dung sehen will. Es genügt die Absendung einer Postkarte, die sowohl die Heimatadresse als auch die jetzige Anschrift enthält. Diese Meldung ist für die Rückgeführten ans Baden zu richten an die Wirtschaftskammer Baden, Abteilung Handel. Karlsruhe, Karlstraße 10, für die Rückgeführten aus der Saarpfalz, Abteilung Handel. Neustadt a. d. Wcinstraße, Schillerstraße 36, für die Rückgeführten aus dem Rheinland an die Wirtschastskammer Rheinland. Abteilung Handel. Köln. Untersachsenhausen 4. In der Nachricht an die Wirischaitskam- mern ist zu vermerken, ob die Betreffenden zum Einzelhandel, zum Großhandel, zum ambulanten Gewerbe usw. und zu wel cher Fachgruppe sie gehören. Die Kaufleute werden gebeten, auch Bekannte aufmerksam zu machen. Lelflunaslohn auch sm Kriege Kein Zeitpunkt sür „Lohnexperimente". Berlin, 8. November. Im „Reichsarbeitsblatt" gibt Mi nisterialdirektor Dr. Mansfeld vom Reichsarbeltsministerium eine Ucbersicht über unsere Kriegslohnpolitik. Während der Jahre des gigantischen Wirtschaftsaufbaues seit 193.3 waren aus Befehl des Führers dle Löhne stabil gehalten. Dabei blieb auch die reale Lebenshaltung der Schaffenden stabil. Es trat eine wesentliche Besserung der allgemeinen Lebenshaltung ein, weil vielfach länger gearbeitet wurde und die Leistungen stiegen. Da nicht alle Wirtschaftszweige gleich schnell diese Erfolge spürten, hatten, gerade als der Krieg ausbrach, die Treuhänder den Auftrag, eine gerechte Neuordnung vorzunelnncn. Die Krlcgslohnpolitik konnte unmittelbar an die im Frieden be triebene anknüpfen. Der Verzicht au' die Zuschläge Ist das von den Schaffenden zu bringende Opfer, das für die Dauer des Krieges berechtigt erscheint. Die vorläufige Auf hebung der Beurlaubungen hat mehr psgckologische und arbeitsclnsatzmäßige Bedeutung. Beide Vorschriften be dürfen bei längerer Kriegsdaucr der Ueberprüfung. Die An weisung an die Treuhänder, Löbne, Gehälter und sonstige Ar beitsbedingungen den Kriegsverhältnissen anzupasscn, haben zu der Vermutung von einem völligen Wandel der Lohnpolitik, von Kauskraftabschöpfung durch Lohnsenkungen nsw. geführt. Man habe aber nicht daran gedacht, daß das Reich jetzt den restlosen Einsatz aller nationalen Kräfte und die Hingabe jedes Einzelnen erfordert. Ein solcher Zeitpunkt sei aber nun einmal für Lohnexpcrimente denkbar ungeeignet, insbesondere für generelle und einschneidende Lohnsenkungen. Es sei fest- zustellcn, daß kein Wandel der bisherigen Lohnpolitik bestehe. Die Treuhänder hätten vielmehr nur den Auftrag, ihre bis herigen Bemühungen um eine gerechte Neuordnung fortzusetzcn. Um sie hierfür „abzuschirmen", sei der allgemeine Lohn stop verfügt worden. Damit seien sowohl die aus der Ucber- beschäftigung einiger RUstungsbetriebe kommende» Auftriebs tendenzen unterbunden wie andererseits die Schaffenden da gegen gesichert, daß der im Kriege unvermeidbare Rückgang anderer Aewerbezweige zum Anlaß eines Ausweichens auf dem Lohngcbict genommen werde. Nach wie vor sei der Leistunga- entsaltung lohnmäßig der größte Spielraum gelassen. Anderer seits sei ein Lohnstop mit seinem unvermeidbaren Schematis mus als Dauerinstitution ungeeignet. Berliner Börse vom 8. Aovember Entsprechend den vorbörslichen Erwartungen lagen die Aktienmärkte auch am Mittwoch weiterhin fest. Montane la gen verhältnismäßig ruhig. Eine Ausnahme bildeten Vereinigte Stahlwerke, die bei einem Abschluß aon 30 000 RM. 1 Prozent höher ankamen. Mannesmann stiegen um 0,50 und Hoesch um 0,25 Prozent. Sonst blieben die Werte dieses Marktes unver ändert oder erhielten eine Strichnotiz. Von Braunkohlen werten brachten Rhcincbraun den Nortagsverlust von 2,50 Pro zent voll wieder herein. Kaliwerte lagen fester, wobei Win tershall 1,50 Prozent gewannen. In der chemischen Gruppe stiegen von Heyden um 0,75 und Schering um 0,25 Prozent. Farben setzten zu 159 ein, stiegen unverzüglich aber auf 159 ein achtel. Gummi- und LInolcumwerte lagen uneinheitlich. Don variablen Renten notierten Rcichoaltbesitz unver ändert 135,25, auch die Gemeindeumschuldung stellte sich wie am Vortage auf 93 drei achtel. Steuergutscheine 1 lagen nicht unerheblich fester. Man nannte Dezember 99,50 bis 99,55, Ja nuar 98,97'/,, Februar 98,70 bis 98,75, März 98,45 bis 98,50, April und Mal 98,30 bis 98,35. Am Geldmarkt lauteten dle Sähe für Blaneotagesgeld mit 2 bis 2,25 Prozent unverändert.