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Sächsische Volkszeitung : 16.09.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-09-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193909162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19390916
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19390916
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1939
-
Monat
1939-09
- Tag 1939-09-16
-
Monat
1939-09
-
Jahr
1939
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 16.09.1939
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wie wir wohl heute sagen, — das war und ist weit Uber die Bezirke des Tübinger Stifts und seiner Auswirkungen hinaus immer das Grundproblem gewesen, das sich der deutsche Mensch seit Jahrhunderten aufgetragcn muhte, freilich beweist gerade die Geschichte der „Stiftskopfe" auch sehr deutlich, bah dort, wo das Berhällnis von Glaube und Wissen für unversöhnbar gehalten wird und darum, wie es etwa ein David Friedrich Straub getan hat, einseitig zugunsten des Wissens aufgelöst wird, die Wissenschaft zur Bildungsphilisterei herabsinkt. Und wenn Ernst Müller und seine beiden Mitarbeiter Theodor Hae ring und Hermann Haering ihre Porträts schwäbischer Ahnen des deutschen Geistes unter das alte Stistsmotto: mortui vivos doceant — „Die Toten sollen die Lebenden lehren" — gestellt haben, so ist dies vielleicht die schönste und gröhte Lehre, die die „Sliftsköpfe" uns erteilen wollen, das; immer nur dann, wenn Glaube und Wissen sich deutschem Geist zu fruchtbarem Spannungsverhältnis verbanden, er zu seinen höchsten Leistun gen emporwuchs. Leuchtendstes Beispiel dafür dürste wohl der neben einem Hölderlin vielleicht grötzte aller „Stiftler". Johan nes Kepler, sein, über den Ernst Müller einmal das Wort schreibt: ..Er wollte kein Gelehrter sein im Sinne der Moderne, nüchtern, unpersönlich, nur Funktion der Problematik, er nannte sich selbst „Priester Gottes am Buche der Natur", sein Forschen war Bekenntnis, sein Bekenntnis Glaube, sein Glaube Schönheit und Kunst. Dienst am Werk bedeutete ihm Gottes dienst, denn „ohne den Geist Gottes die grohen Geheimnisse -er Natur und die bewunderungswürdigen Werke der Schöp fung zu erkunden, ist größter Wahnsinn". Oskar Koch. vreselsn : Sechs wettere Kindergärten der NSV. In der kommen den Woche werden wiederum eine Anzahl neu eingerichteter NSV-Kindergärten ihren Betrieb aufnehmen. So werden allein vom Kreis Dresden sechs solcher Kindertagesstätten neu eröff net, und zwar für -10 Kinder in Freital- Windberg (Mühlen- strahe), für zunächst 30, später -1b Kinder in Gruna, Gerader Steg 12. für 50 Kinder in Langebrück sSchulhaus), für 60 Kin der in Radeberg, Dresdner Straße 6, und für -15 Kinder ein Hilfskindergartcn am Landgrabcn sFreiheitskampsbahn Hepkestrahe); außerdem eine von der ÜtSV betreute Betriebs kindertagesstätte der MImosa und Haus-Bergmann-Zigaretten- fabrik. NTB-Hilfskindcrgärtcn sind ferner In Dippoldisivalde, Lentewiß s.Kreis Meißen), Salzenforst und Großrebnih sbeide Kreis iliaußcn) unlängst neu In Betrieb genommen worden. : Eilgut, beschleunigtes Eilgut und Feuergut kann von so fort an bei der Güterabfertigung Dresden-Friedrichstadt wieder angenommen werden. Die Annahme anderer Güter bleibt wei terhin gesperrt. : Bei sed«m Wetter. Wie die Deutsche Arbeitsfront mit teilt, findet der große Unterhaltungs- und Kindernachmitlag für die Frauen und Kinder unserer Soldaten am Sonntag. 17. Sep tember. im Ausstellungspalast bei jedem Wetter statt : Belrlebselnstelliing us der Schwebeseilbahn. Wegen In standsetzungsarbeiten ruht der Betrieb der Schwebeseilbahn am Dienstag, dem IS. September bis etwa 17.30 Uhr. Hofkirche Dresden. Sonntag, vorm. 10 Uhr: Messe in D für Sopran, All und Bariton mit Orgel von Goltfr. Riidinger szum ersten Male). Ehoral nach der Vaticana Ausführende: Propsteichvr und Kapcllknaben. Dresdner Lichtspiele Capitol: „Paradies der Junggesellen". Drei Freunde, vormals Kameraden bei der Marine, be schließen nach allerlei trüben Erfahrungen, den Hafen der Ehe für immer zu meiden. Gemeinsam mieten sie eine Wohnung, deren Schwelle nie eine Frau überschreiten soll. Aber auch dieses „Paradies" ist nur von kurzer Dauer wie jenes andere. Am Ende gibt es gar eine dreifache Hochzeit — und die drei alten Seemänner steuern mit vollen Segeln nun einem besseren Paradiese zu ... Heinz Riihmann. Josef Sieber und Hans Brausewettcr sind die drei Unverwüstlichen. Und es lohnt sich schon, sich das anzusehen, wie die drei ihr Paradies gestalten. Tränen kann man dabei lachen. Charakteristisch ist etwa die Szene, wie der gute Heinz mitten im Durcheinander des Einzuges seine große Kindereisenbahn ausbaut und nun alle drei, und schließlich die Möbelräumer dazu, vor dem beglückenden Spiel zu Kindern werden. Mit solcher Spielsreude ist der ganze Film aufgcbaut, voll guter Einfälle und witziger Situationen. Der Spielleiter Kurt Hoffmann hat sehr ordentliche Arbeit geleistet. Michael Jan? hat eine ansprechende Musik geschaffen, dazu gehört ein Marsch, der sofort ins Ohr geht: „Das kann doch einen See mann nicht erschüttern..." Trude Marlen, Hilde Schneider und Gerda Maria Terno sind die In Frage kommenden drei Frauen. Auch Lotte Rausch, Mali) Delschaft, Paul Bildt und viele andere sind unter den Mitwirkenden. Ein sehr ordentliches Beiprogramm: In die „Welt der Liliputaner" führt uns ein Film, der durch das Mikroskop ausgenommen ist. Voll tiefer Bewunderung sehen wir, welche Fülle von Leben sich im Massertropfen eines Tümpels verbirgt: Amöben, Geißeltiercizen, Trompetentierchen, Pantoffeltierchen — «ine phantastische Welt — Die Wochenschau bringt die neuesten Aufnahmen von der Ostfront, u. a. die ersten Film bilder, die den Führer bei den Trnvpen an der vordersten Front zeigen. Dr. Gerhard Desczyk. ^us I.ousikr l. Bautzen. Ehrenvoller Auftrag. Direktor Dr. Georg Sommerkamp in Pommritz bei Bautzen wurde beauftragt, in der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig die Lanü- arbeitslehre in Vorlesungen und Hebungen zu vertreten. l. Bautzen. Wegen fahrlässiger Körperver letzung und Uebcrtretung der Vcrkebrsordnung wurde Ernst Rudolf W. aus Kleimvelka zu einer Geldstrafe von -10 RM. oder 8 Tagen Gefängnis verurteilt. W. hatte am 20. Juli einen Rad fahrer in verbotswidriger Weise überholt und angesahren. Der Angefahrenc hatte sich ein Schultenblatt und zwei Rippen ge brochen. l. Kamenz. B e r k e h r s u n s a l l. Donnerslag nachmittag gegen 2 Uhr fuhren auf der Aeußercn Baukner Straße ein Mö- bellastkrastwagen und ein Personenkraftwagen zusammen. Glücklicherweise gab es bei dem Bcrkehrsunfall nur Sachschad-n, l. Bischheim. 8 0. Geburtstag. In körperliä-er Rüstig keit und geistiger Frische kann heute der Rentner August Schu ster. wohnhast in Bischheim Nr. 92D, sein 80. Lebensjahr voll enden. l. Weißenberg. Autounsall. Auf der Straße nach Ge- hecge fuhr ein Personenkraftwagen gegen einen Chausseestein und riß ihn um. Der Wagen stürzte kopfüber in den Straßen graben und wurde beschädigt. Die Insassen des Wagens trugen nur leichtere Verletzungen davon. l. Steinigtwolmsdorf. Das Fest der diamantenen Hochzeit begeht heut« Sonnabend das Ehepaar Karl Bär und Marie Bär geb. Richter <Nr. 2-17Q). Der Ehemann ist über 86 Jahre alt, seine Frau befindet sich im 8-1. Lebensjahr l. Großschönau. Unter Naturschutz. Das bekannte Lausurtal in Flur Großschönau wird dem Schutz des Reichs naturschutzgesetzes unterstellt. Lohngestaltung für di» Heimarbeit »m Spinnstossgewerbe. Der Sondertreuhänder der Heimarbeit für das deutsche Spinn. Festsetzung -er Entschädigung für abgelieferte Fahrzeug- Kautschuk'Bereifungen Die Entschädigung für abzuliesernde Fahr- zcug-Kautschuk-Bereisungen Ist iil einer An ordnung wie folgt geregelt worden: 8 1. Di« Entschädigung, die sür aus Grund der vorgenannte» Anordnung der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest abgelieferte Reisen zu zahlen ist, richtet sich nach dem Grade der Abnutzung nach Maßgabe der solgenden Be stimmungen. 8 2. <t) Für unbenutzt« Reisen ist zu zah- len: a) Wenn der Abliefernde als Verbrau cher anzusehen ist, der Bruttopreis nach der Preisliste der Wirtschastsstesi« für Kraftsahr zeugreisen Wikrafa GmbH, vom 1. September 1938, abzüglich 10 v. H.: b) wenn der Ab liefernde als Händler onzuschcn ist, der Nettopreis nach der unter a) genannten Preisliste: e) wenn der Abliesernde eine Fahr zeugfabrik hat, der tatsächlich bezahlte Fa brikpreis. s2) Für gebrauchte Reifen, deren Gebrauchswert mindestens 75 v. H. des vol len Gebrauchswertes beträgt, «rmötztgen sich die unter Absatz 1 a und b genannten Preise um 25 v. H. <3) Für gebrauchte Reifen, de ren Gebrauchswert mindestens 59 v. H., aber nicht mehr als 7-1 v. H. des vollen Gebrauchs wertes beträgt, ermäßigen sich die unter Ab satz 1 a und b genanten Preise um 60 v. H. (4) Für gebrauchte Reisen, deren Gebrauchs wert mindestens 35 v. H., aber nicht mehr al» -19 v. H. des vollen Gebrauchswertes be trägt, oder die noch runderneuerungssähig sind, sind 10 v. H. der Brutlollstenpreise zu zahlen. f!>) Für Reisen, die nicht mehr rund- erneuerungssähig sind, wird der gemäß der Anordnung 48 der lieberwachnngsstelle sür Kautschuk und Asbest über Höchstpreise sür Gumminbfälle und Altgummi vom 24. Dezem ber 1938 lDeutscher Reichs- und Preußischer Etaatsanzeiger Nr. 399) zu zahlende Preis vergütet. 8 3. Die gemäß 8 2 an Händler oder Fahr- zengsabriken zu zahlende Entschädigung er höht sich um die von diesen sür die Entschädi gung zu zahlende Umsatzsteuer: der Ablie fernde hat den Domhundertbetrng der zu zah lenden Umsatzsteuer bei der Ablieferung anzu geben. 8 4. Der Gebrauchswert nach 8 2 wird von dem Leiter der Neisensammelstelle, an die der Reifen geliefert wird, geschätzt; diese Schätzung Ist endgültig. 8 5. Die Reisen erhalten bei der Abliefe rung eine Kennzeichnung, aus der der nach 8 2 geschätzte Gebrauchswert zu erkennen ist. Die Kennzeichnung ist In einer di« Gewähr für Haltbarkeit bietenden Meise, möglichst durch Brennslempel, vorzunehmen. 8 6. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung In Kraft. Berlin, den 14. September 1939. Der Reichskommissar sür die Preisbildung. I. V.: Dr. F I o t t M a n n. Reue Verbraucher-Rschtvrelse für Obst und Gemüse Die Preisfcslsetzungskommlssion beim Re gierungspräsidenten zu Dresden-Bautzen hat mit Wirkung vom 18 September 1939 fol gende Verbraucher-Richtpreise festgesetzt sdn- bei gilt der erste Preis beim Verkauf ab Kleinhändler bzw Loden se halbes Kilo, der zweite Preis beim Verkauf ab Erzeugerbe trieb je ein halbes Kilo): Preise in Pfenni gen: Rotkohl 9, 7; Wirsing 8. 6; Weißkohl 6, 4; Landgurken, außersächsische 8, —; Ka stengurken 15, 12; Spinat 14, 10; Kopfsalat 6, 5: Karotten je Bund 8, 7: Karotten, lote je ein halbes Kilo 7, 6: Bohnen, grüne 16, 14; Wachs- und Stangenbohnen 21, 18; To maten 11. 9: Zwetschgen und Hnuspslaumcn 17, 15: Aeplel. Preisgruppe 1 lAnanas. Re nette und ähnliche Sorten) 35, 28: Preis gruppe 2 sSchöner aus Boscoop und äbn- liche) 24. 20; Preisgruppe 3 lVaumanns Re nette und ähnliche) 20. 15; Prcisgruppe 4 sBoikenäpscl und ähnliche) 16, 13; Preis gruppe 5 sCelini und ähnliche) 13, 10; Birnen, Preisgruppe 1 lAle^ander Lueas und ähn liche) 35, 28; Preisgruppe 2 sBoses Flaschen birne und ähnliche) 24, 20; Preisgruppe 3 sAndenkcn an den Kongreß und ähnliche) 20, 15; Preisgruppe 4 sClairgeaus Butterbirne und ähnliche) 16, 13; Preisgruppe 5 sKoch- birnen) 13, 10 — Die Richtpreise bei Obst gelten sür A-Ware Eltiährungsamt und WirlschastS- aml in Dresden Bei dem Oberbürgermeister der Stadt Dres den besteht ein Ernährungsamt und ein Wirt- schastsamt. Das Ernähr ungsamt glie dert sich tn die Abteilung A und In die Ab teilung B. Die Abteilung A Ist die Krcis- baucrnschast Dresden In Dresden, Waisen hausstraß« 9, die insoweit in den städtischen Derwattungsorganismus elngcgliedert ist. Ihre Ausgabe ist, sür die Bedarfsdeckung Sorge zu trage». Die Abteilung B bcsindct sich Im Rathaus, Ihre Ausgabe ist die Ber- b r a u ch s r e g e I u n g, d. h. hauptsächlich die gleichmäßige und gerechte Verteilung der bewirtschafteten Lebensmittel. — Das M i ri sch n s t s a m t befindet sich ebeusalls Im Rat haus. Es regelt den Berkans anderer be wirtschafteter Verbrauchsgüter und gliedert sich in die Abteilungen Spinnstoffe, Schuhe und Leder, Kokle und Seife, Treibstosse, Fnhrzengbereisungcn. Die Hilssstellen des Ernährungsamtes und des Wirtschaslsamtes sind zur Zeit noch die 26 Stadtbezirke. Dies ist iedoch nur eine vorläufige Regelung. Die 26 Stadt bezirke sind zum Teil sehr groß und haben auch eine sehr verschieden starke Einwohner zahl. Hierdurch ergeben sich einerseits für die Volksgenossen teilweise sehr weite Wege, andererseits ist ein Andrang unvermeidlich. Besonders sür die Ausgabe von Bezugscheinen sz. B. sür Spinnstoffe und Schuhe) müssen die Bezirke so eingeteilt sein, daß jeder eine annähernd gleiche Einwohnerzahl ausweist. Diese Voraussetzungen ersiillen die 81 Orts gruppen der NSDAP. Deshalb richtet die Stadtverwaltung zur Zeit sür den Bereich je der Ortsgruppe je «In« Bezugschein ausgabestelle ein. Dies bedeutet, daß künftig in der Stadt Dresden 81 Bezugschein ausgabestellen stehen werden. Sie werden be setzt sein mit Beamten und Angestellten, die die Stadt bestellt. Diese Ausgabestellen wer den die Hilfsstellen des Wirtschaslsamtes sei». In den Stadtbezirken werden weiterhin Hilssstellen des Ernährungsamtes bleiben, bei denen Insbesondere die Bezug scheine sür Gaststätten, Krankenhäuser, Heime und sonstige Anstalten ausgegeben werden. Voraussichtlich werden die Stadtbezirke auch noch Hilssstellen des Wirtschaslsamtes, Abt. Treibstosse und Fahrzeugbereisungen bleiben. Die Bezugschelnauvgabcstellen wer den mit aller Beschleunigung eingerichtet. Ihre Inbetriebnahme wird be kanntgegeben werden. Die vom 25. September geltenden Lebens mittelkarten sind durchaus anders als die bis her ausgegebenen Buswelskarten. Dem Er- nährungsamt war es von vornherein klar, daß für die Ausgabe dieser Lebensmittelkar ¬ ten Bezirke gebildet werden müssen, die so klein wie möglich sind. Die Zustellung der Lebensmittelkarten an die Volksgenossen muß so einfach wie möglich gestaltet sein. Aus diesem Grunde wird die Ausgabe der Lebensmittelkarten sür den Bereich eines je den Blockes der Organisation der NSDAP erfolgen. Selbstverständlich erfolgt die Aus gabe der Lebensmittelkarten nicht durch die Partei, sondern „durch Verteiler", die vom Ernährungsam« hierzu bestellt und ver- pslichtet werden. Die Partei hat sich ledig lich zur Einrichtung dieser Organisation zur Verfügung gestellt und der Stadt dadurch wertvollste Hilse geleistet. Die Volksgenossen werden dringend gebe ten, ihre Anträge besonders f ii r Spinnstoffe und Schuhe, sofern nicht ein ganz dringlicher Sofortbedarf vorliegt, zu rück z u st c l I e n , bis die neuen Bczug- scheinausgabeslellen errichtet sind. Amtliche Bekanntmachungen Dresden Sondertarls für Soldaten und Angehörige de» Roten Kreuzes aus den Straßenbahn- u. Krastomnlbusllnlen. Am Sonntag, dem 17. September, tritt für die unisormierten Ange hörigen der Wehrmacht und die unisormierten Angehörigen des Noten Kreuzes aller Dienst grade ein Sondertaris in Kraft. Als Ange hörige der Wehrmacht gelten auch die SS- Versttgungstruppen, die jetzt dem Oberkom mando der Wehrmacht unterstehen. Der Fahrpreis beträgt 10 R p s. für eine einfache oder Umsteigefahrt innerhalb des Stadttarisgebietes und 12 Rps. sür eine Fahrt aus einer Ucberlandlinie, soweit aus diesen nicht nur eine Kurzstrecke zu 10 Rps. benutzt wird. Ueberlandlinien sind sotgende: Linie 7 Industricgclände — Weixdors. Linie 8 In- dustricgelände — Hellerau. Linie 15 Gcblcr- straße Trachau — Weinböhla, Linie 18 Kör nerplatz — Pillnitz. Linie 22 Planettastr. — Hainsberg. Auf der Linie 11 Bühlau — Weißig beträgt der Fahrpreis 10 Rps. Aus der Ucberlandlinie Niedersedlitz — Lockwitz — Kreischa beträgt der Fahrpreis 10 Rps. sür die 18-Rpf.-Teilstrecke, 15 Rps. sür die 22- und 27-Rps.-Teilstrecken und 25 Rps. sür die ganze Linie. Einschränkung des Nachtvcrkehrs. Ab Montag, den 18. September, verkehren auf alle» Straßenbahn- und Krastomnibuslinicn die Nachtwagen nur bis etwa 0.45 Uhr aus dem Stadtinnern und nachdem noch einige nach den Straßcnbahnhösen einriickende Wa gen. Auskunft über die letzten Wagen er teilen die Aussichtsbeamtcn und Standpostcn am Postplatz, Albcrtplatz und Hauptbahnhos. Nach der Verordnung über die Behandlung von Ausländern vom 5. September 1939 — RGBl. Teil 1 Seite 1667 — bedarf jeder Ausländer (auch Staallose), der sich län ger als 48 Stunden im Reichsgebiete auf halten will, einer besonderen Aufenthaltser laubnis. Hierzu fordere ich alle hier zurei- sendcn Ausländer aus. 1. eine eigenhändig vollzogene Erklärung über die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes i» Dresden und an deren Orten Großdeutschlands abzugeben. Der Veherbergungswirt hat diese schriftliche Er klärung zusammen mit dem Meldeschein sür die polizeiliche Meldebehörde aus dem zustän digen Polizeirevier nbzugeben; 2. falls sic sich länger als 48 Stunden im Reichsgebiet aus zuhalten gedenken, innerhalb der ersten 48 Stunden Im Polizeipräsidium. Ausländeramt, persönlich einen Antrag aus Aufenthaltser laubnis zu stellen. Paß und 3 Lichtbilder, möglichst 52 mal 71 Millimeter, sind mit vor- zulegen. Zuwidcrkandlungen werden mit Geld-, Hast- oder Gefängnisstrafen bestraft. Ferner bedürfen nach der Verordnung Uber den Paß- und Sichtvermerkszwang pp. vom 10. September 1939 — RGBl. Teil 1 Seite 1739 — In- und Ausländer, sofern sie das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum Ue- bertritl über die Reichsgrenze eines Sicht vermerks, der im Paß einzutragcn ist. Kindcrausweise werden von deutschen Paß behörden sür nicht reichsangehörige Kinder nicht mehr ausgestellt. Bereits erteilte sowie ausländische Kiuderausweise werden nicht mehr anerkannt. Personen, die einen Sichtvermerk für Geschäftsreisen benötigen, haben eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer Uber die Dringlichkeit der Geschäftsreise mir vorzulcgcn. Dresden, am 15. September 1939. Der Polizeipräsident in Dresden. Bautzen Gestellungsausruf zur Musterung. Das Oberkommando der Wehrmacht hat ungeord net, daß folgende Wehrpflichtige zu mustern sind: 1. alle Wehrpflichtigen der Geburtsjahr gänge 1906, 1907, 1910 und 1913 bis 1920, die bisher noch nicht gemustert sind, 2. alle Wehr pflichtigen der vorgenannten Geburtsjahr gänge, die bei der Musterung im Frühjahr oder Sommer 1039 aus irgendeinem Grunde zurückgestellt worden sind. Di« im Frieden ausgesprochenen Zurückstellungen verlieren Ihre Gültigkeit. Erneute Zurückstellung ist nur in begründeten Ausnahmesällen zulässig. Die Musterung sür die In der Stadt Bautzen wohnenden Wehrpflichtigen findet am 23. und 24. September 19Ä), 7.80 Uhr, Im Vcreinshaus Christlicher Junger Männer, Töpserltraße 23, statt, und zwar haben sich zu stellen: Sonnabend, den 23. Septem ber 1039, 7 Uhr, alle zurückgestellten Wehr- pslichtigen, Sonntag, den 24. September 1939, 7 Uhr, alle Wehrpflichtigen, die bisher noch nicht gemustert worden sind. Alle» Nähere Ist im Mehrpflichtam«, Rathaus, Ein gang Hauptmarkt, zu erfahren. Aus Grund des Paragraphen 86 Absatz 2 der Deutschen Gemeindeordnung wird di« Hau»haltsatzung für 1989 bekanntgegeben: Paragraph 1. Der Hausballplan sür das Rechnungsiahr 1939 wird im ordentlichen Haushaltplan in den Einnahmen aus 6 634 493 NM., In den Ausgaben aus 6 634 103 RM, und Im außerordentlichen Haushnltplan in den Einnahmen aus 512 648 NM., in den Ausgaben auf 512 618 RM. festgesetzt. Pa ragraph 2. Die Steuersätze sHebesätzc) für die Gemeindesteuern, die sür jedes Rechnungs jahr neu sestzusetzen sind, werden wie solgt festgesetzt: I. Grundsteuer: a) für die land- und sorstwirtschasttichcn Betriebe Hebesatz 80 v. H., b) sür die Grundstücke Hebesatz 125 v. H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbe erträge und dem Gcwerbekapital Hebesatz 200 v. H. 3. Zweigstellcnsteuer Hebesatz 260 v. H. 4. Wnrenhaussteucr Hebesatz 260 v. H. 5. Biirgersteuer Hebesatz 600 v. H. Para graph 3. Der Gesamtbclrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außer ordentlichen Haushaltplanes bestimmt sind, iviid aus 11I 100 RM festgesetzt Er soll nach dem Hnushaltplan sür den Bau von Volks wohnungen verwendet werden. Löbau Bekanntmachung über Musterung. Must«, rungcn finden statt 1. nm 21. September 10:)9, 8 Uhr, sür die Gemeinden des Landkreise» Löbau mit den Ausangsbuchstabcn A bis L; 2. nm 22. September 1939, 8 Uhr, sür die Gemeinden des Landkreises Löbau mit den Anfangsbuchstaben M bis Z. Musterungs lokal: Schiitzenhans Löbau. Zur Musterung haben sich solgcndc Wckrpsiichlige, ohne daß an sic eine weitere Aufforderung ergeht, zu stellen: a) alle Wehrpflichtigen der Geburts jahrgänge 1906, 1907, 1910 und 1913 bis 1920, soweit sie noch nicht gemustert sind, b) Alle WchrpstichUge» der gleichen Jahrgänge, die wegen zeitlicher Untauglichkeit, aus berus- lichen, häuslichen oder wirtschastlichen Grün den oder wegen schwebenden Verfahren oder noch nicht verbüßter Strafe zurückgestellt wor den sind. Bestimmungen iibsr die Gelchwister-Ermnßi- gung beim Schulgeld geändert. Wie bereits berichtet, hat die Snckiiiche Landesregierung Mit Wirkung vom 1. April 1939 an das Schul- gcld-Gcsetz in verschiedenen wichtige» Punk ten geändert und ergänz'. Für das 7. und jedes weitere noch zu unterhaltende Kind wird kein Schulgeld erhoben. — lieber 16 Jahre alte Kinder, die sich in der Schul oder Verussausbildung befinden, werden bei der Berechnung der Geschwister Ermäßigung dann nicht mUgezählt, wenn ihr eigenes Einkom men 40 Mark monatlich übersteigt. Unter be stimmten Voraussetzungen können auch über 24 Jahre alte Kinder, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, mit gezählt werden. — Im Laus« des Schuljahres eintrctende Veränderungen werden von dem darauffolgenden Monate in berücksichtigt. In diesen Fällen haben die Erziehungsberechtig ten innerhalb einer Woche nach Eintritt der Veränderung eine Veränderungsanzeige ein- zureichcn, und zwar, soweit Schüler städtischer Schulen in Frage konuncn, beim Oberbürger meister, Schul- und Bildungsaml. In der gleichen Frist sind die von Ostern 1939 bis jetzt eingetretene» Veränderungen anzuzeigen. Hierfür find die in de» betreffenden Schulet« erhältlichen Vordrucke zu verwenden. Lhemnitz Anmeldung und Erfassung der Wehrpflichti gen der Jahrgänge 1911 >md 1912. Die am 14. September 1939 hier wohnhaften, in den Jahren ION und 1012 geborenen männlichen Reichsangehörigen und die männlichen Perso nen dieser Jahrgänge, deren Slantsangehö- rigkeit nicht festste!)!, haben sich nach solgen« dem Plane im Einwohnermeldeamt des Po lizeipräsidiums Chemnitz, Harimannstraße 21 — Eingang Admiral Scheer-Straße — Zimmer 86 und 94, zur Anlage von Wehrstammblät- tern pünktlich zu melden, und zwar. Jahr gang 1911: am 20. 9. von 7 bis 11 Uhr die im Januar geborenen, von 11 bis 15 Uhr die im Februar geborenen: am 21 9. von 7 bis 11 Uhr die im März geborenen, von 11 bis 15 Uhr die Im April geborenen; am 22. 9. von 7 bis 11 Uhr die im Mai geborenen, von 11 bis 15 Uhr die im Juni geborenen; am 25. 9. von 7 bis 11 Uhr die Im Juli gebore nen, pon 11 bis 15 Uhr die im August ge borenen; am 26. 9. von 7 bis 11 Uhr die im September geborenen, von 11 bls 15 Uhr die im Oktober geborenen; am 27. 9. von 7 bi» 11 Uhr die im November geborenen, von 11 bis 15 Uhr die im Dezember geborenen. — Jahrgang 1912: am 28. 9. von 7 bis 11 Uhr die im Januar geborenen, von 11 bis 15 Uhr die Im Februar geborenen; am 29. 9. von 7 bis 11 Uhr die im März geborenen, von 11 bis 15 Uhr die Im April geborenen; am 2. 10. von 7 bis N Uhr di« im Mai geborenen, von 11 bis 15 Uhr die im Juni geborenen; am 3. 19. von 7 bis 11 Uhr die im Juli geborenen, von 11 bls 15 Uhr die im August geborenen; am 4. 19. von 7 bis 11 Uhr die im September geborenen, von 11 bis 15 Uhr di« im Oktober geborenen; am 5. 19. von 7 bis 11 Uhr di« im November gebore nen, von 11 bis 15 Uhr die im Dezember ge borenen. Besondere schriftliche Aufforderung ergeh» nicht. stoffgewerbe hat auf Grund des 8 1 Saß 2 der Verordnung Uber die Lohngestaltung vom 26e. Juni 1V38 sRVBl. I S. 691) «ine Anordnung erlassen, nach der ohne die vorher eingeholte schrift liche Genehmigung des Sondertre »Hände rs di« bis zum 3t. August 1939 gezahlten tatsächlichen Entgelt« der Heim- arbeiter, Hausgemerbctreibcnden und Zwischenmeister nicht erhöht »verden dürfen, soweit sie den tariflichen Säßen ent sprachen oder über diesen lagen. Das gleiche gilt für alle sonsti gen Beschästigungsbedingungen, wie Verrechnung von Material ¬ verlust, Vergütung fUr ZurverfUaungstellen von Maschinen, Ver gütung für Wegersparnis, Vergütung von Nebenleistungen usw. — Don dieser Anordnung werden auch die Löhne der Betriebs arbeiter von Hausgewerbetreibenden ersaht, soiveit der Son- dertreubänder In Tarifordnungen für diese Betriebsarbclter Löhn« festg«s«tzt hat. Fallen di« Betriebsarbelter von Hausge- werbeireibenden unter Tarifordnungen, die die bezirklichen Reichstreuhänder der Arbeit erlassen haben, so gelten insoweit dis auf weiteres deren Anordnungen.
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