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U/elcke ^rdeltselnsstrvorsekriiten sin6 ru deaeklen? Es ergibt sind von selbst, datz gerade in dem uns von England aufgezwungenen Krieg die Arbeitscinsatzbesttmmungen eine ganz besondere Bedeutung haben. Denn sie sorgen für den Einsah der Arbeitskräfte gemätz den Notwendigkeiten der Landesverteidigung und der Kriegführung. Das geschieht aus zweifachem Wege; Einmal« vermitteln die Arbeitsämter die Arbeitskräfte in die Wirtschaftszweige und Betriebe, die sie im Sinne -er Wehrwirtschaft am notwendigsten brauchen und zum zweiten Ist durch die Möglichkeit der wirtscl-aftlichen Dienstverpflichtung dafür Sorge getragen, datz die für die Auf gaben der Landesverteidigung notwendigen Arbeitskräfte un bedingt zur Verfügung stehen. Die Arbeitseinsatzbestimmungen waren durch die Zweite Durchführungsanordnung zur Verordnung zur Sicherstellung des Krästebcdarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung am 10. März 1939 neu gesatzt und enveitert worden. Die Dritte Durchführungsanordnung vom 11. Juli hatte dann auch den Steinkohlenbergbau in die Wirtschaftszweige ein« bezogen, für die bereits vor Kriegsausbruch Beschränkungen im Arbeitsplatzwechsel gegeben waren. Diese beiden Durchführungsanordnungen vom 1v. März und vom 11. Juli sind seht aufgehoben und durch die Verord nung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom 1. September erseht worden. Den Inhalt der neuen Verord nung kann man am besten dahin kennzeichnen, datz nunmehr die Beschränkungen des Arbeitsplatzwechsels grundsählich out alle Arbeitsverhältniste ausgedehnt worden sind. So ist für sede Kündigung eines Arbeitsverhältnlsses die vorherige Zustimmung des Arbeitsamtes erforderlich. Das gilt auch für die Lösung von Lehrverhältnissen. Eine Kündigung ohne die Zustimmung des Arbeitsamtes ist rechtsunwirksam, wenn nicht in besonderen Ausnahmefällen das Arbeitsamt nach träglich zustimmt. Durch die Zustimmung des Arbeitsamtes wird über die Berechtigung der Kündigung nicht entschieden. Dies bleibt vielmehr Sache der Arbeitsgerichte. Nur wenige Ausnahmen sind von dieser Vorschrift zu gelassen. So ist eine Zustimmung des Arbeitsamtes zur Kün digung dann nicht erforderlich, wenn sich beide Vcrtragsteile über die Lösung des Arbeitsverhältnisses einig sind. Auch mutz die Zustimmung nicht eingeholt werden, wenn der Betrieb oder die Baustelle stillgelegt werden mutz, oder wenn es sich nur um gelegentliche Dienstleistungen oder Beschäftigungen gegen geringfügiges Entgelt handelt, die der Krankenversicherungs- pflicht nicht unterliegen. Endlich ist die Zustimmung des Ar beitsamtes für die Lötung eines Arbeitsverhältnisses dann nicht notwendig, wenn es sich nm ein Probe- oder Aushiifsverhästnis gehandelt hat und das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Mo nats beendet wird. Del diesen Ausnahmen ist dann aber folgendes zu beach ten: Der ausscheldende Gefolgsmann, dessen Arbeitsverhältnis ohne Zustimmung des Arbeitsamtes gelöst wird, hat die Ver pflichtung. sich sofort bei dem für seinen Wohnort zuständigen Arbeitsamt persönlich oder schriftlich zu melden. Erfolgt die Meldung schriftlich, so mutz sie folgende Angaben enthalten: Var- und Familienname, Wohnort und Wohnung. Nummer des Arbeitsbuches. Bcrufsgruppe und B rulsart, Name, Art und Ort des Betriebes, aus dem das Ausscheiden erfolgt, sowie Zeit punkt des Ausscheidens. Wie bei der Lösung von Arbeitsverhältnissen, so ist auch bei Einstellungen von Arbeitskräften !>ie Zustimmung des Ar beitsamtes erforderlich. Das gilt für alle Betriebe und Verival- tungen und auch — was besonders beachtet werden mutz — für .Haushaltungen. Ebenso ist es gleichgültig, ob es sich um die Einstellung eines Arbeiters. Anoestellten, Lehrlinas Volon tärs oder Praktikanten handelt. Auch von der Einstellungs beschränkung sind einige Fälle ausgenommen: und zwar ist die Zustimmung des Arbeitsamtes nicht erforderlich zur Ein stellung in Betriebe der Landwirtsämst, des Bergbaus und in Haushaltungen mit Kindern unter 14 Jahren. Die Ausnahme für den Bergbau und für die K-aushaltunami mit Kindern unter 14 Jahren gilt fedoch dann nicht, wenn Arbeitskräfte eingestellt werden sollen, die nach der Eintragung im Arbeitsbuch zuletzt in der Landwirtschaft tätig waren. Zuständig für die Grnehmiguna einer Kündlauna Ist -cm Arbeitsamt, in dessen Bezirk die Arbeitsstätte liegt. Ebenso ist das für den Betrieb bzw. die Haushaltung zuständige Arbeits amt um die Genehmigung einer Einstellung zu ersuchen. Han delt es sich um eine Kündigungsgcnehmigung. so hat der Ver- tragstcil. der das Arbeitsverhältnis lösen will, die Genehmi gung nachzusuchen, während eine Einstellungsgenehmigung vom Betriebssichrer zu beantragen ist. Endlich mutz begchtet werden, datz die besprochenen Bestimmungen auch für mithclsendc Fa milienangehörige gelten. Durch diese Regelung und durch die Möglichkeit der wirt schaftlichen Dienstverpflichtung ist der planvolle Arbeitseinsatz im Sinne der Kricgsnotwendigkclten gesichert. Damit aber wissen wir. datz -le Front der Arbeit In der Heimat so zum Einsatz gebracht wird, wie die erfolgreiche Kriegführung es erfordert. . Der „100. Geburtstag" wurde thr zum Verhängnis 20 Jahr« unberechtigt Rente bezogen Nordhausen, 23. September. Wenn jemand IM Jahre alt wird, dann ist es in der Regel so, datz ihm von allen Seilen Glückwünsche und Ehrungen ausgesprochen werden, und selbst verständlich fehlt es gewöhnlich in Fällen, in denen wirtschaft- iich Schwächere diesen seltenen Ehrentag erleben, auch nicht an Geschenken, die den Lebensabend der Geehrten verschönen und erleichtern sollen. Also dachte auch die Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt, die seit rund 20 Jahren der hier wohnenden Witwe Frau Auguste Iödicke geb. B. eine Invalidenrente in Höl)e von 16 9iM. im Monat auszuzahlen hatten. 1938 mutzte diele Frau nach ihren Büchern 100 Jahre alt geworden sein, und man erkundigte sich deshalb bei der Orlspolizeibehörde, um der Hundertjährigen ein passendes Geschenk iiberreichcn zu können. Die Antwort, die man erhielt, war allerdings ver blüffend. Eine Frau Auguste Iödicke geb. B. hatte es zwar einmal gegeben, sie war cst>er schon rund 20 Jahre tot. Da je doch di« Gesellschaft die Rente in diesen 20 Jahren weitergezahlt hatte, mutzte sie ein Unberechtigter einkassiert haben, in 20 Jah ren rund 3000 RM! Man forschte nach, und zur allgemeinen Ueberraschung stellte sich heraus, datz es in Nordhausen noch eine zweite Auguste Iödicke gab, die wie die Verstorbene ebenfalls aus Grotzwechsungcn stammte. Nur war sie eine geborene H. Diese Frau hatte die Rente bezogen, ohne einen rechtlichen An- spruch daraus zu haben. Wie die Verwechslung der Auszahlungen möglich war, wurde nach 20 Jahren trotz der vernommenen elf Zeugen nickt mehr geklärt. Festgestellt werden konnte lediglich, datz Frau Iödicke geb. H. nicht berechtigt war. das Geld zu empfangen und sich dieser Tatsacke auch bewutzt gewesen ist. Sie hat aber nichts getan, den Sachverhalt aufzuklären, sondern hat sogar noch Verwandt« bestimmt, ihr bei dem Betrug behilf lich zu sein. Hütte sich die Gesellschaft nicht wegen des 100. Ge burtstages erkundigt, wäre der Betrug auch jetzt noch nicht auf geklärt worden. Frau Auguste Iödicke geb. H. wurde deshalb wegen Betruges und schwerer Urnundenfälschung zu acht Mona ten Gefängnis verurteilt. Die jetzt 70jährige mutz also noch in ihrem hohen Alter hinter Gefängnismauern. Ms Geschwister »eben S7 Kinder Eger, 23. September. Den Rekord an Kinderreichtum dürs ten fünf Gesckwister in Perlsberg im Kaiserwalde, einem klei nen Vergort bei Eger, halten. Der Holzarbeiter Hans Hofmann hat selbst 12 Kinder, sein Bruder Emanuel deren 16. von sei nen drei Schwestern hat die eine 7. die andere 18 und die dritte 14 Kinder. Zusammen haben also di« fünf Geschwister, die selbst einer kinderreichen Familie entstammen, 67 Kinder. Alle Väter sind arme Holzarl-eiter, die sich recht kümmerlich mit bescl-cide- ncm Verdienst aber dennoch rechtschaffen durchs Leben schlagen. Dreifaches Todesurteil für einen Raubmörder Halberstadt, 2. September. Das Sondcrgertcht Halle/Saale, das am Donnerstag in Halberstadt tagte, verurteilte den 27- jährigen Walter Pestki dreimal zum Tode, zu zehn Jahren Zuchthaus und zu dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehren rechte. sowie seinen zehn Jahre jüngeren Bruder Hcllmut Pestki zu der Höchststrafe, die über Jugendliche verhängt wer den kann, nämlich zu zehn Jahren Gefängnis. Die Brüder Pestki hatten mn Morgen des 3. Septembers in Stapelburg bei Ilsenburg den Gastwirt Wolf erschossen und den Gendar meriehauptwachtmeister Blaubach durch Schüsse schwer verwun det. Die beiden Brüder waren seit acht Wochen unterwegs un halten sich ihren Lebensunterhalt während dieser Zeit durch ständige Einbrüche zusammengeholt. Bei einem Einbruch in Stapelburg waren sie überrascht worden, wo es dann zu der Bluttat kam. Malter Pestki hat auch mis die ihn verfolgenden SA-Männer geschossen, als diese ihn entdeckt hatten. Dadurch hat er sich eines dritten mit dem Tode zu bestrafenden Ver brechens schuldig gemacht, nämlich eines Bruches des Rechts friedens. Sieben brasilianische Staatsbürger verhaftet Vom brasilianischen Schiff geholt Rio b« Janeiro, 23. September. Antzerordcntliches Auf sehen erregt in der brasilianischen Oefsentlichkeit eine Meldung aus Lissabon. Diese besagt, datz in Le Havre sieben brasilia- niscl>e Staatsbürgerinnen von Bord des brasilianischen Damp fers „Cuyaba" geholt und Interniert worden sind. Die verhafte ten Frauen hatten früher die deutsche Staatsangehörigkeit und sind durch Heirat mit Brasilianern brasilianische Staatsbürge rinnen geworden. Die Presse verzeichnet mit Genugtuung, datz der brasilianische Konsul in Le Havre bereits Protestschritte unternommen hat. Autzerordentlich überrascht hat in Brasilien, datz überhaupt eine Internierung von wehrlosen Frauen, die nach einem neutralen Land unterwegs sind, für notwendig ge halten wurde. Trotz Krlea Weiterbau der Reichsautobahnen Zwei nect« Teilstrecken serttggesteN» Berlin. 22. September. Trotz starken Einsatzes der deut schen Bauwirtschast bei Befestigungsarbeiten und für Instand setzung der Wege und Brücken im Osten hat der deutsche Stra- tzcnbau am 23. September zwei weitere Rcichsautobahnteil- Mp§e,5pori5ebirme,vameu-u.)lerren5ek'irme.5psrier5tüeke kerüae unct olle ^epsrsturer» lAsr-is «koi-lmsnn Prinz Oskar von Preutzen gefallen Berlin, 23. Scpiember. Bei einem Sturmangrisf ist Leut nant der Reserve Prinz Oskar von Preutzen, ein Sohn des gleichnamigen Sohnes Kaiser Wilhelms ll., gefallen. 300 Russen verliehen England und Frankreich Bergen, 23. September. Am Mittwoch kamen 300 Russen, die sich auf der Heimreise von England und Frankreich be finden, in zwei Schisse» in Berge» an. Sic setzten sosori ihre Reise nach Stockholm fort, wofür 28 Wagen, darunter sechs Schlafivagen und zwei Gepäckwagen, bereitgestellt ivaren. Kundgebungen in den Lichtspieltheatern Budapests verboten Budapest, 23. September. In Budapest wurden aus Grund «iner Verordnung des Innenministeriums alle Beifalls- und Mltzfallenskundgcbungen bei der Vorführung von aktuellen Ereignissen in den Lichtspieltheatern verboten. Verstötzc gegen dieses Verbot werden als Ucbertretungcu mit Hast bis zu fünfzehn Tagen bestrast. Rabatte müssen weiter gewährt werden Berlin, 23. September. Bei dem Polizeipräsidenten von Berlin, Preisüberwachungsstelle, sind Klagen darüber laut geworden, datz verschiedene Ladeninhaber, die bisher ihren Kunden gewisse kleine Rabattsätze in Form von elnzuklebenden Marken oder auf andere Weise gewährt haben, hiervon alige- gangen sind und -er Kundschaft erklärt haben, »ach Einführung der Bezugscheine könnten derartige Rabatte nicht mehr ge währt werden. Hierin ist, wie amtlich mitgetcilt wird, eine Verschlechterung der Lieferungsbedingungen gemätz 8 1 Ab satz 2 der Preisstoppverordnung zu erblicken. Die Geschäfts leute haben wie bisher die früher gewährten Rabatte zu ge wahren. Bei Zuwiderhandlung wird mit scharfen Strasmatz- nahmen vorgegangen werden. Statt Kellnerin — „Saaltochter" Wien, 23. September. Die Fachpresse für das Kaststätten- und Beherbergungsgewcrbe kündigt an, datz alle von ihr aus gebildeten neuen Kellnerinnen in ihrem Zeugnis künftig als Saaltöchter bezeichnet werden. DAZ. Stillegung des Senders Luxemburg Luxemburg, 23. September. Auf Ersuchen der Regierung hat die Direktion des Luxemburger Senders beschlossen, alle Sendungen einzustellen. Bereits ab 1. September war das Programm des Luxemburger Senders aus musikalische Dar bietungen und aus Ncgierungsmillcilungcn beschränkt morden. Geschenk der Königin von Italien Kastel, 23. September. Dem Königin Elena-Krankenhaus In Kassel, in dem insbesondere die Nachwirkungen der Kops grippe, mit grotzcm Ersolg behandelt werden, iietz die Königin von Italien durch «inen Sondcrkurier aus Rom zwei Kisten bulgarische Belladonna-Wurzeln überbringen. Die italienische Königin gab dem Wunsche Ausdruck, datz auch trotz der ver« Kleine Lk^vnilc Arbeitstagung der Prelsbildungs- und Preisüberwachungsstelle. Am 22. September hielt der Reichskommissar für die Preisbildung, Gauleiter Wagner, eine Arbeitstagung mit den Prelsbildungs- und Preisüberwachungsstellen ab. Die Fragen der Preispolitik in der Kriegswirtschaft wurden durchgesprochcn und die Richtlinien für die weitere Arbeit des Preiskommissars und seiner Dienststellen festgclegt. Sowfetrussische Dnfepr-Flottille in die polnischen Gemässer vor gedrungen. Wie die Sowjetprcsse berichtet, ist die sowjetrussische Dnjepr-Flottille in die polnilchen Gewässer vorgedrungcn, ohne auf Widerstand seitens polnischer Schisse zu stotzen. Deutschlands Beileid zur Ermordung des rumänischen Minister präsidenten. Anlätzlich der Ermordung des rumänischen Ministerpräsi denten ist der deutsche Gesandte in Bukarest beauftragt worden, der rumänischen Reaierung die Anteilnahme der deutschen Reichsregierung zu übermitteln. Für Ausbau deutsch-rumänischer Handelsbeziehungen. Der Vizepräsident des rumänischen Abgeordnetenhauses und ehemalige Wirtschastsminisler Gigurtu trat in einer Pressc- v"Mrred--"a für eine weitere Ausgestaltung der deutsch-rumä nischen Wirtschaftsbeziehungen ein. Gemeinsame griechisch-italienische Erklärung. Am Donnerstag ist eine gemeinsame griechisch-italienische Erklärung ausgegeben worden, die feststem, datz die Beziehun gen zwischen Griechenland und Italien weiter aufrichtig und freundschaftlich sind und von dem Geist eines vollkommenen ge genseitigen Vertrauens getragen werden. strecken, und zwar zwischen Hannover und Bielefeld bzw. Frankfurt a. M. und Limburg in der (Gesamtlänge von 109 Kilometer fertiggcstcllt. 10V MMonen Inder brauchen, die Deutschen Wenn, wie das die engiisci)« Propaganda schon während des Weltkrieges getan hat. Deutschland auch heute wieder als das Land der Barbaren hingcstellt wird, so bedarf dies von Deutschland aus kaum einer Abwehr. Die grotze und unersetzlici)« Kulturleistung unseres Volkes für die Gesamtheit der Völker steht ohnehin fest. Jedoch sollte man den Engländern jederzeit vor Augen hallen, datz sie, ohne deutsche Mithilfe und ohne deutsche Wissenschaft nicht einmal in der Lage sein würden, ihr Empire medizinisch zu versorgen. Erst vor kurzem stellte eine führende engiisci)« medizinische Zeitschrift nämlich unumwunden seft, datz die Erfindung und Herstellung wirkungsvoller Arz neien auch heute noch völlig von der deutschen Wifsensclxist ali- hängig sei. Allein in Indien mützten jährlich etwa 100 Millionen Menschen an Malaria sterben, ivenn es nicht deutsche Medizin dafür gäbe, für die die englische Regierung jährlich etwa 50 Millionen Pfund ausgebcn mutz. Wenn man sich erinnerl, datz die Engländer am Ende des Weltkrieges von Deutschland die Auslieferung der Herstellungsrezepte für eine ganze Reihe wici)- tiger Arzneien verlangt haben, kann man sich vorstellcn. wie un angenehm diese deutsche Leistung England jederzeit sein mutz, da sie der lügnerischen Behauptung vom deutschen Barbaren volk täglich d e Maske vom Gelickt reitzen mutz. Unvorstellbar, wie rmter diesen Umständen Engländer von sich behaupte» kön nen, die berufenen Herren der Welt zu sein. Der Fernsprechdienst mit dem Auslande Berlin, 23. September. Der gesamte Fernsprechdienst ist eingestellt mit Polen, Frankreich, Mrotzbritannien und Nordirland, deren Kolonial-, Mandats, und Protektoratsgcbie-- ten sowie mit Australien, Britisch-Indien. Kanada, Neuseeland, Südamerika, auherdem mit Aegypten und Irak. Ferner ruht der Fernsprechdienst mit Irland und der Durchganasdienst über die Vereinigten Staaten von Amerika mit de» Ländern in Nord- und Mittelamcrika, soweit er bisher über die Funk verbindung London—Ncwyork abgewickelt worden ist. Der Fcrnspreci-dienst mit den Vereinigten Staaten von Amerika wird über die Funkverbindungen Nom—Newyork und Amster dam—Newyork ausgctauscht. Mit Kuba, Mexiko, den mittel amerikanischen Staaten, Kolumbien usw. können Gespräche vorläufig nicht ausgctauscht werden. Mit Spanien ist der Fernsprechdienst seit Beendigung des spanischen Freiheilskamp fes noch nicht wieder ausgenommen worden. Der Fernspreci;dienst mit den übrigen europäischen Län dern sowie mit den Ueberseeländern. soweit er über Berlin, Amsterdam, Brüssel, Kopenhagen oder Rom drahtlos abge wickelt werden kann, ist bis aus folgende zwei Ausnahmen ohne Einschränkung zugelassen. Die Schweiz lätzt nur Gespräche in deutscher, englischer, französischer, italienischer nnd räiischcr Sprache zu. Argentinien lätzt auch im Durchgangsdienst nur Gespräche in deutscher, englischer, italienischer, spanischer und portugiesischer Sprache zu. Die Gespräche dürfen ferner nicht gegen die Neutralität Argentiniens verstotzcn. Frachtraten ln der Mdsee werden erhöht London, 21. September. Die Konferenz der zwisclzen Europa und Südafrika fahrenden Dampfschissahrtsczesellschaslen gab eine Notiz heraus, laut welcher die Frachtraten sür Dampfer von skandinavischen Häsen um 60 v. H. ab 18. September er höht sind. änderten Zeltumstände die Versorgung mit den wichtigen bul garischen Arzneimitteln keine Unterbrechung erfahren möchte. Regelung der Versorgung mit Zigarren- und Rauchtabaken Um eine gleichmätzige Versorgung mit de» sür die Bevöl kerung zur Verfügung stehenden Tabaklvarcn zu gewährleisten, hat die Reichsstelle sür Tabak eine im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 220 vom 21. September 1939 veröffentliche Anordnung erlassen, die die Hersteller von Zigarren, Zigarillos und Stum pen sowie von Rauchtabak verpflichtet, ihre bisherigen Kunde« entsprechend den Bezügen im Kalenderjahr 1938 zu beliefern. Die Hersteller haben jedoch von der Herstellungsmenge einen bestimmten Anteil, der von der Reichsstelle sestgesetzt wird, sür besondere Zwecke bereit zu halten. Für Zigaretten sind ent sprechende Regelungen nicht getroffen worden. Weil man Ihr nicht glauben wollte . . . Hannover. 23. September. Zu einem ungewöhnlich dra stischen Mittel, seinen Klagen über Magenschmcrzen Nachdruck zu verschaffen, griff ein 18jtthriges Mädchen aus der Nieder grafschaft. Es verschluckte dieser Tage alle möglichen Gegen stände, und das hatte den gewünschten Erfolg: denn nun mutzte sie schnellstens Ins Neuenhäuser Krankenhaus gebracht werden. Die unverdaulichen Gegenstände, die cs verschluckt hatte, mutzten durch operativen Eingriff entfernt werden. Dec Arzt holte aus dem Magen des Mädchens heraus: einen Füll halter, einen Drehbleistift, echt Spiclstcinc swie sie liir Halma und ähnliche Spiele verwandt werde»), einen Ring und ein Geldstück. All das hatte der Magen tatsächlich nicht verdauen können.