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580 das Jahr, in dem er gestorben oder begraben sei, einige sagen, er sei zn Rom, andere, zu Liternum gestorben und begraben. An beiden Orten werden Denkmäler und Standbilder gezeigt; denn auch zu Liternum war ein Denkmal und ein Standbild auf dem Denkmal errichtet, das wir neulich selber gesehen, da es durch einen Sturm war herunter ge worfen worden; und zu Rom sind ausserhalb des Capenischen Thores in dem Grabdenkmal der Scipionen drei Standbilder, von denen zwei die des Publius und Lucius Scipio sein sollen, das dritte von dem Dichter Quintus Ennius. Und nicht nur die Schriftsteller weichen unter einander ab, sondern auch die Reden, wenn sie nur von denen herrüh ren, von denen sie sein sollen, die des Publius Scipio und des Tiberius Gracchus sind mit einander im Widerspruch. Die Aufschrift der Rede des Publius Scipio enthält den Namen des Volkstribnns M. Nävius. Die Rede selbst ist ohne den Namen des Anklägers; bald nennt er ihn einen Taugenichts, bald einen Possenreisser, nicht einmal die Rede des Gracchus thut irgend welche Erwähnung entweder von den Petilliern vls Ankläger des Africanus, oder von einer gerichtlichen Vor ladung des Africanus. Es muß eine ganz andere Geschichte entwor fen werden, um mit der Rede des Gracchus übereinzustimmen; und wan muß jenen Berichterstattern folgen, welche berichten, Scipio Afri canus sei, während Lucius Scipio wegen des von dem König empfan genen Geldes angeklagt und verurtheilt wurde, als Legat in Etrurien gewesen und auf das Gerücht von dem Unfall seines Bruders habe er seine Stelle aufgegeben und sei nach Nom geeilt, und da er von dem Thore sich geraden Wegs auf das Forum begeben, weil gesagt worden war, sein Bruder werde ins Gefängniß abgeführt, habe er den Gerichts diener von ihm weggestoßen, und da ihn die Tribunen zurückhalten woll ten, habe er mehr brüderlich als nach den Gesetzen den Tribunen Gewalt angethan. Daher beklagt Gracchus selbst, daß ein einfacher Bürger die Tribunicische Gewalt gebrochen habe, und zuletzt, wo er dem Lucius Scipio seinen Beistand verspricht, fügt er hinzu, es sei noch leichter der Fall zu ertragen, daß die Tribunicische Macht und das gemeine Wesen von einem Volkstribunen, als von einem Bürger ohne Amt besiegt erscheine. Aber er stellt diese einzige leidenschaftliche ungerechte Hand lung auf dis Weise gehässig dar, daß er, indem er ihn tadelt, daß er sich selber so unähnlich geworden sei, ihm das alte, reichlich gespen-