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579 ls er ie r- e- l, s s s s e h h h r e l entgegen war, gerade zur Führung der Untersuchung gewählt worden sei — also bei diesem allzu günstig oder ungünstig gestimmten Richter wurde Lucius Scipio sogleich angeklagt. Zugleich wurde auch die Klage angebracht und vorgcnommcn gegen seine Legaten, Aulus und Lucius Hostilius Cato und den Quästor Casus Furius Aculco, und damit Alles durch die Theilnahme an dem Unterschleis angesteckt zu sein schien, auch die zwei Schreiber und der Weibel Lucius Hostilius. Tie Schreiber und der Weibel wurden losgesprochen, ehe das Urtheil über Lucius Scipio gefüllt wurde. Scipio, sein Legat Aulus Hostilius und Casus Furius wurden verurtheilt. Scipio habe 6000 Pfund Goldes, 480 Pfund Silber mehr empfangen, als er in den Schatz abgeliesert; Aulus Hostilius 80 Psund Goldes, 403 Psund Silber, der Quästor Furius 130 Pfund Goldes, 200 Psund Silber. Diese Summe an Gold und Silber finde ich bei Valerius ange geben. Bei Lucius Scipio möchte ich lieber einen Fehler des Abschrei bers, als eine Lüge des Schriftstellers annehmen in der Summe des Goldes und Silbers. Denn es ist wahrscheinlicher, dass cs eine größere Menge von Psnnden Silber als Gold gewesen sei und daß die Straf gelder eher zu 4, als zu 24 Millionen berechnet worden waren, um so mehr, weil überliefert wird, daß über eine solche Summe auch von Publius Scipio selber im Senate Rechnung abgefordert worden sei, und daß er, nachdem er seinen Bruder Lucius das Rechnungsbuch hatte bringen lassen, es vor den Augen des Senats mit seinen eigenen Händen zerrissen habe, unwillig, weil, da er 200 Millionen in den Schatz ge bracht hatte, über 4 Millionen Rechnung von ihm gefordert wurde. Mit derselben Zuversicht habe er, da die Quästoren nicht wagten, das Geld gegen das Gesetz aus dein Schatz zu nehmen, die Schlüssel gefor dert und gesagt, er werde den Schatz öffnen, da er bewirkt habe, daß er geschlossen würde. 56. Vieles Andere, besonders vom Lebensende des Scipio, über seine Anklage, Tod, Leichenbegängnis;, wird verschieden angegeben, so daß ich nicht weiß, welchem Gerüchte, welchen Schriftstellern ich bei stimmen soll. Man ist nicht über den Ankläger einig; einige nennen den Markus Rüvius, andere sagen, die Petillier hätten ihn vor Gericht gefordert; nicht über die Zeit, wo die Anklage geschehen sei, nicht über Ltvius. IV- Bd. , 39