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1015 läßt, um nicht vor dem Prätor TerentiuS Culleo sich verantworten zu müssen und zu Folge der rogatio kotitia vsrurtheilt zu werden, Liv. 39, 6. Daraus scheint nun allerdings zu solgen, daß die Processs gegen beide Brüder in dasselbe Jahr fallen, wobei sie von der rogatio Uotillia nicht getrennt werden können. Und wenn dies der Fall ist, so kann auch die Untersuchung durch den Prätor TerentiuS Culleo nicht bezweifelt werden. Und wenn wir auch bei GelliuS 7, IS, eine Verwechselung des Publius Scipio AfricanuS mit dem Publius Scipio Nasicä annehmen wollten, so bleibt immer noch der Tribun C. MinuciuS AugurinuS. Es wäre daher zur Hebung dieser Widersprüche nur die Vermuthung übrig, daß, während beim Senat die Frage anhängig war, ob eine Untersuchung angestellt werden sollte, die VolkS- tribunen, in der Besorgniß, die Sache möchte verschleppt werden, wie in der letzten Zeit mehrmals geschehen war, von sich aus die Sache vor das Volk brachten, und eine Mulct aussprechen lassen, während gerade dadurch veranlaßt, der Proceß vor dem Prätor einen schneller» Verlaus nahm, und statt der ausgesprochenen Mulct die Strafe des PeculatuS gezahlt wurde. Dies würde also die Verbindung der Anklagen und deren Erledigung in demselben Jahre beweisen, womit auch überein stimmt, daß das Jahr daraus, Pli». U. bi. XXXIII, 188, das römische Volk eine Beisteuer für den Lucius Scipio sammelte, die er hernach für die Feier seiner Spiele verwendete, ein Umstand, der unzweifelhaft constatirt und nur in dieser Verbindung erklärt werden kann. So würde also feststehen, daß erstens die An glist- gegen die Scipionen in das Jahr 187 fallen, und daß dis Anklagen durch die Verurtheilung des Lucius Scipio erledigt wurden. Das Jahr darnach sammelt das römische Volk Beisteuern, weil die Verurtheilung ungerecht schien und allgemei ner Unwille sich gegen die Ankläger richtete, Liv. 38, 60 snd. Sn. Die Annahme des LiviuS, daß Publius Scipio im Jahr 184 gestorben sei, ist durch feine Be denken durchaus nicht gerechtfertigt, und Ciccro's Autorität kann hier um so weni ger geltend gemacht werden, weil er sich aus jeden Fall einen RechnungSsehler hat zu Schulden kommen lasten, Liv. 39, 62; Uiooro La Sonoctnts o. 6. Wohl aber hat in diesem Jahre Lucius Scipio zehn Tage lang glänzende Spiele gegeben, wozu ihm die Fürsten Asiens große Beiträge an Geld gespendet hatte»; als er vom Senat zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen den Königen EumcneS und AntiochuS nach Asien geschickt worden war, Liv. 39, 22. Eine Angabe, die, wenn schon aus ValeriuS' Zeugniß gestützt, durchaus nichts Unwahrscheinliches hat. Nichts desto weniger wurde daS Jahr daraus dem LuciuS Scipio Asstagenes das Ritterpferd ent zogen, Liv. 8 9, 44; wobei Lato seine Rache an dem Hause der Scipionen nahm. DaS Jahr darauf soll er noch einmal als Gesandter mit TituS QuinctiuS Flami- ninus und Publius Scipio Naflca nach Asien zum König PrustaS geschickt worden sein, Liv. 40. S6. Kurz darauf muß er gestorben sein, wenn doch seinem Bruder Publius, der im Jahr 188 starb, der Tod des Lucius gemeldet wurde, wie Sencca berichtet hat, Ultra, gno xrogroäiar, guam ut xrodili» viäoain, non lradoo.