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557 sind, so sollen alle an einem bestimmten Tag nach Apamea zurückkeh ren; die aus dem Reiche des Antiochus bei den Römern oder ihren Bundesgenossen sind, sollen das Recht haben, zu bleiben oder wegzu gehen; die Sklaven, entweder Ausreißer oder Kriegsgefangene, oder wenn ein Freier gefangen oder ein Ueberläufer ist, soll er den Römern zurückgeben; er soll alle Elephanten ausliefern und keine andern ab- richten; er soll auch die Kriegsschiffe und ihre Ausrüstung ausliefern, und nicht mehr als zehn Schnellsegler, von denen keiner mehr als dreißig Rudererführen soll, besitzen, und nicht einmal ein kleineres, eines Krieges halber, den er angriffsweise führen wird; er soll nicht diesseits des Borgebirgs Calikadnus und Sarpedonia das Meer beschissen, aus genommen, wenn irgend ein Schiff Geld, Sold, Gesandte oder Geißeln bringen wird. Antiochus soll nicht das Recht haben, Kriegsvolk in Sold zu nehmen aus den Völkern, welche unter der Botmäßigkeit der Römer stehen, und nicht einmal Freiwillige soll er aufnehmen dürfen; die Wohnungen und Gebäude, welche innerhalb der Grenzen des An tiochus sind, den Rhodiern und ihren Bundesgenossen gehören, sollen ihnen mit demselben Rechte, wie vor dem Kriege, gehören; wenn ihnen Geld geschuldet wird, so sollen sie dasselbe einziehcn dürfen; wenn ihnen etwas genommen worden ist, so sollen sie das Recht haben, dasselbe zu suchen, anzuerkennen und zurückzufordern: wenn diejenigen, welchen Antiochus gewisse Städte übergeben hat, die abgetreten werden müssen, dieselben noch im Besitze haben, so sollen die Besatzungen aus denselben abzichen und er soll dafür sorgen, daß sie aus die gehörige Weise über geben werden; er soll von reinem Silber 12,000 Attische Talente in nerhalb 12 Jahren in gleichen Summen bezahlen — das Talent soll nicht weniger als 80 römische Pfund wiegen, und an Weizen 540,000 Scheffel. Er soll dem König Eumenes binnen 5 Jahren 350 Talente zahlen und für das Getreide, was geschätzt worden ist, 27 Talente; er soll den Römern 20 Geißeln geben und nach Verlauf von 3 Jahren an dere, nicht jünger als 18 Jahre, und nicht älter als 45. Wenn etwa Bundesgenossen des römischen Volkes von sich aus den Antiochus be kriegten, so soll er das Recht haben, Gewalt mit Gewalt abzutreiben, nur soll er keine Stadt nach dem Kriegsrccht in Besitz nehmen oder in seine Freundschaft ausnehmen; Streitigkeiten untereinander sollen sie durch gerichtliche Entscheidung schlichten, oder wenn beide Theile lieber