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888 durch dt» Austritt au' dem Bürgerrechte zu entziehen. Diese Verhöhnung des Rechts und der Ungehorsam des PrätorS, welcher sich de» gerichtlichen Untersuchun gen ebenfalls entzog, beweisen, wie wenig eine Aristolratie den strengen Forderun gen deS Rechts zu genügen im Stande ist, weil die Rücksicht auf die Standesehre überwiegt, und di« Verfügungen des Senats, welcher die größten Mißbräuche ab stellte, waren nur ein höchst schwacher Ersatz, denn wer wollte die Beobachtung der selben verbürgen? Daß aber die römischen Magistrate selber die Schätzung des zu liefernden Getreides nach Willkür Vornahmen, daß sie den Ertrag der Steuer vom Kauf und Verlauf ebenfalls willkürlich sestsetzte», daß sie endlich Steuereinnehmer in die Städte schickten, ist nur ein Beweis, wie weit das Verderbniß schon vorge schritten war. 2> Massinissa bleibt seiner Politik getreu, die Karthager unaushörlich bei den Römern zu verdächtigen, wo ohnedem das Mißtrauen nie aushörte; über den Erfolg seiner Beschwerde» sind wir eben so wenig unterrichtet, «IS über vieles Andere, da hier eine bedeutende Lücke in der Handschrift ist. Es fehlt also außer dem Berichte über den Urheber des celtiberischen Ausstandes, OtoriciuS, die Wahl der Consuln, des Aulus HostiliuS Mancinus und Aulus AliniuS SerranuS, die der Prätoren. Eben so ivenig wissen wir über die Unternehmungen deS LiciniuS in Makedonien, der, statt gegen Perseus zu ziehen, die Griechen in Böotien brand schatzte; eben so grausam verfuhr der Prätor LucretiuS. Perseus war überall im Northeil; er überfiel die römische Flotte bei Oreum, führte den Krieg glücklich in Thrakien, gewann den König GentiuS in Jllyrien für sich, und gegen den neuen Eonsul behauptete er sich nicht nur, sondern vereitelte alle seine Plane, so daß er Zeit behielt, einen KriegSzug gegen die Dardaner zu unternehmen, denen er «ine große Niederlage beibrachte. Kurz, der Stand des Krieges war so, daß der Senat von dem Kriegsschauplatz nur Klagen und Beschwerden über römische Habsucht und Grausamkeit vernahm. Die Anklagen beweisen, welche ungeheure Willkür die kölni schen Beamten in den verbündeten Staaten übten. Ausschreibung von Contribu- tionen, Lieferung von Getreide, Besetzung der Städte, Einquartirung, Plünderung, Hinrichtungen und Wegführung in die Sklaverei, Tempelraub, Mißhandlung der Frauen und Kinder werden nicht nur von Abdera, sondern auch von LhalkiS be richtet; welches nachher den Scnatsbeschluß herbeisührte, daß das gemeine Kriegs- volk gar nicht mehr in die Bürgerhäuser einquartirt werden, und daß überhaupt den römischen Magistraten von den Bundesgenossen Nichts geleistet werde» sollt«, als war der Senat beschlossen hätte. S. 42, o. 17 u. 18. Aber die Zügel losigkeit und der Ungehorsam gegen die Gesetze zeigte sich überall. Der Lonsul Easstus unternimmt einen Feldzug auf eigene Faust, der Unterseldherr Appiu» Claudius unternimmt «ine» Kriegszug mit Vernachlässigung aller Vorsicht, die Sol daten verlassen die Fahnen und kehren mit und ohne Urlaub in die Heimat zurück, c. II, 10; selbst die Aushebungen werden nicht gewissenhaft gehalten, o. 14, 3 f., so daß Einschreiten von Seiten der Sensoren nöthig wurde, e. 14, S; Alles dies geschah kaum 30 Jahre nach Beendigung des zweiten punischen Krieges, so daß diejenigen wohl Recht hatten, welche urtheilten, daß mit dem Zusammcnbrechen der karthagischen Macht alle Spannkraft des römischen Staates verschwunden sei. In Griechenland kam allerdings hinzu, dt« Verachtung des Volkes, welches meisten»