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Anmerkungen zum zweiundvierzigsten Buch. Das zwciundvicrzigfte Buch schildert endlich den Ausbruch der schon lange vor- h-rgcsehencn makedonischen Kriegs. Nothwcndig war er darum, weil das makedo nische Reich die Stütze aller Freiheitsbestrebungen in Griechenland und der einzig« Schutz der Unabhängigkeit der Staaten im Osten war, die Römer dagegen gerade zur Bescstignng ihrer Herrschast, die ihnen vom Schicksal bestimmt, die Wegräu mung aller Schranken siir nothwendig hielten. Daher hätte es nicht der Mahnung des EumeneS, nicht der vielen Aussordcrungen aus Griechenland bedurst, der Krieg gegen Makedonien war unwiderruslich beschlossen, und der Ausbruch war nur eine Frage der Zeit. Indessen entsprach der Anfang des Kriegs de» großen Erwartun gen durchaus nicht; die Niederlage, welche der Consul LiciniuS erlitt, war ein Be weis, wie wenig die Römer die Stärke des makedonische» Reiches in Rechnung ge bracht hatten, und wie sehr Perseus durch die öffentliche Meinung begünstigt wurde. Diesem Mangel an Voraussicht entspricht die Auflösung der Ordnung im Inner», die Bedrückung der Bundesgenossen, der Ungehorsam der Consuln gegen die Be fehle des Senats, die Vereitelung der angcordneten Untersuchung durch den Prätor, der Mißbrauch der Amtsgewalt durch den Sensor, namentlich aber die trügerischen Friedensunterhandlungen mit Perseus, endlich die Zweideutigkeit in der Entschei dung der Streitigkeiten zwischen den Karthagern und dem Massinifsa: lauter Er scheinungen, welche die mit der Ausdehnung der Herrschaft zunehmende Auslösung der alten Zucht beurkunden. I) c. 1. Die Aneignung von Gemeindeland, namentlich in Campanien, war allerdings eine Folge der Nichtverpachtung, welche überdies von LiviuS 42, IS ausdrücklich bezeugt wird. ES war namentlich die Einträglichkeit des Lander. Oio. contra Uullnm II, 2S, 81; eben dieser Umstand war auch die Ursache, daß di« angränzenden Besitzer Eingriff« sich erlaubten und die Grenzsteine verrückten. Lic. I. I. §. 82; Horst, (.'arm, II, 18, Lv; Saluat. äug. 41; (jniuctii. voola,