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713 Ilinluii' 44. In diesem Jahre wurde zuerst der Gejetzesvorjchlag vom ewissen Volkstribun Lucius Villius gemacht, in welchen! Alter man um jedes Clölius Staatsamt sich bewerben und dasselbe erhalten dürse. Daraus erhielt ade de- die Familie den Beinamen, daß sie die Jährigen (^nnales) hießen, ns Ge« Prätoren wurden nach vielen Jahren nach dem Bübischen Gesetz nur Opfer. vier gewählt, welches abwechselnd vier zu wählen gebot. Folgende wr Ge- wurden gewählt: Cnejus Cornelius Scipio, Casus Valerius Lävinus, 'rhaupt Quintus und Publius Mucius Scüvola, die Söhne des Quintus. rühmte Den Consuln Quintus Fulvius und Lucius Manlius wurde die- Opscr selbe Statthalterschaft, wie den früher», Kriegsvolk zu Fuß und zu uch der Pferd in gleicher Zahl von Bürgern und Bundesgenossen bewilligt, erkoren In den beiden Spanien wurde dem Liberias Sempronius und dem Lucius Postnmius der Oberbefehl mit denselben Heeren, die sic hatte», rlaubt, verlängert, und zur Ergänzung erhielten die Consuln den Befehl, gegen >aß die 3000 römische Fußgänger und 300 Reiter und 5000 Latinische Nun- urfte». desgenosscn und 400 Reiter auszuhcben. Publius Mucius Scävola einische erhielt die Gerichtsbarkeit in der Stadt und daß er über Giftmischerei edankt. in der Stadt und in einem Umkreis von zehn Miglien die Untersuchung Habius führen sollte; Cnejus Cornelius Scipio erhielt die fremde Gerichts- Prätor barkeit, Quintus Mucius Scävola Sicilien, Cajus Valerius Läviuus n ivar Sardinien. s zehn Ehe der Consul Quintus Fulvius irgend ein Staatsgcschüjt an- cs ein rührte, erklärte er, er wolle sich und das gemeine Wesen von seiner nd die Verbindlichkeit befreien durch Lösung seines Gelübdes; er habe an dem üsse er Tage, wo er zum letztcmnalc mit den Celtiberern gekämpft hatte, dem größten besten Jupiter Spiele gelobt und dem Ritterglück einen Tempel zurück bauen zu wollen; dazu sei ihm Geld von den Spaniern gesteuert wor- Stadt den. Die Spiele wurden bewilligt, und daß Zweierherrn gewählt s Aci- würden, um die Tempel zu verdingen. Hinsichtlich des Geldes wird it dem die Bestimmung gemacht, daß nicht mehr der Spiele wegen verwendet ?nd in werden sollte, als dem Fulvius Nobilior nach dem Actolischcn Krieg e auf, für die Feier feiner Spiele bewilligt worden war, und er sollte zu diesen ergcld Spielen Nichts kommen lassen, aufbringen, annehmen oder machen , das gegen den Senatsbeschluß, welcher unter den Consuln Lucius Aeimlius iel den und Cnejus Bäbins über die Spiele erlassen worden war. Ties; Hatto der Senat beschlossen wegen des übermäßigen Aufwandes, welcher bei