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664 wiewohl auch darüber ganz verschiedene Angaben sind. Tenn während er »ach Cicero und Livius unter den Consul» AppiuS Claudius und Markus Sempronius gestorben sein soll sa. 185), hatte AtticuS in seinen Annalen den Tod des Scipio nnd Hannibal zwei Jahre später unter FabiuS Labco und Claudius Marcellus gesetzt, ein gewisser SulpicinS Blitho noch zwei Jahre später unter die Consuln Cornelius CcthcguS und Bäbius Pamphilus (131). Ja über den PolybiuS find sogar zwei verschiedene An gaben vorhanden, denn während Cornelius NepoS V. Ilavn. v. 13 behauptet, er habe den Tod unter den Consuln Lucius AemiliuS Paulus und CnejuS BäbiuS TamphiluS erlitten (132), hat nach Livius 39 o. 52, 1 PolybiuS und RutiliuS den Tod unter die Consuln Marcus Claudius Marcellus und Quintus FabiuS Labeo gesetzt (183), So haben wir also vier verschiedene Jahre 185, 183, 182, 181. Von diesen können wir zuerst die Meinung des unbekannten SulpicinS Blitho, als einer durchaus unbe kannten Autorität, füglich auf sich beruhen lassen, und vielleicht mit der Verwechselung des CnejuS und Markus Bäbius TamphiluS erklären, wiewohl auch Valerius von Antium dasselbe behauptet hatte, Liv. 39, 8. Des LiviuS Angabe wird außer dem oben Gesagten auch noch dadurch cntkrästet, weil, die Anklage des NäviuS zugegeben, und die Rede Scipio's gegen denselben als richtig anerkannt, dadurch nur bewiesen wird, daß Scipio im Ansang des Jahres 185 gelebt habe, respcctive »»geklagt wor den sei, keineswegs aber in demselben Jahre gestorben sei. Dich Letztere aber kann um so weniger der Fall sein, weil nach dem einstimmigen Zeugniß Aller Scipio noch län gere Zeit nach seiner Anklage aus seinem Landguts Liternum gelebt habe» soll^ wie denn auch Livius selber die Anklage früher in das Jahr 18 7 gesetzt hatte, so daß also offenbar ein anderer NäviuS als der Tribun des Jahres 135 angenommen werden muß, Liv. 39, 52. Für die Anklage ist schon ohnedem das Jahr 187 durch die Prätur des TerentiuS Lulleo und das Tribunal des Sempronius GraccchuS sestgestellt. Ferner durch die ausdrückliche Angabe des PliniuS K. II. 33, 138, daß unter den Consuln Spurius PostumiuS und Lajus MarciuS das römische Volk dem Lucius Scipio Bei steuern zu seinen Spielen gegeben habe, welche Spiele nach dem Zeugniß des Livius selber im Jahr 185 gefeiert wurden, Liv. 39, 22. Somit fällt auch der vom Namen des NäviuS entlehnte Grund weg, und sowohl des Livius als des Cicero Zeugniß ist beseitigt. ES bleibt übrig, den Ursprung des Schwankens unter den Schriftstellern PolybiuS und AtticuS nachzuwcisen, da der Tod entweder i» das Jahr I7i2 oder 133 gesetzt werden muß. Hierbei kommt nun zweierlei in Betracht. Erstens, daß damals das römische ConsulatSjahr erst mit den Iden des Märzes beginnt, also »ach späterer Berechnung immer zwei Lonsnlnpaarc in das mit dem Januar beginnende Jahr fallen, eine reichliche Quell« von Jrrthümern, wie schon Livius bemerkt 39, 52, wie Aehnli- cheS auch über den Amtsantritt der Volkstribune» und die Amtsdauer der Ccnsoren sich geltend mache» mußte. Nicht minder nachtheilig wirkte auf die genauere Bestim mung der Chronologie die damalige Verwirrung im römischen Kalender. ES wird von Livius 3 7, 4 am 5. vor den Iden des Quinctilis, d. h. den I I. Juli, eine Sonnen- siusterniß gemeldet, welche nach Jdeler Edronol. II, 92 auf den 14. März iällt, so daß damals der Anfang des römischen Jahres dem 8. September entsprach. Jetzt hatte allerdings nachMacrobiuS Saturnalicn 1,13, 21 im Jahre 192 eine Jntercalation stattgesunden, wie FulviuS in seinen Fasten behauptet hatte, und wirklich triumphirte auch Lucius Scipio in einem Schaltmonat, Livius 37, 53, aber die Verwirrung scheint