Volltext Seite (XML)
661 bei der Forderung der Prätoren in Spanien, mit ihren Heeren »ach Rom zurückkeh- ren zu können, welche» mit dem Begehren eine» Triumphes gleichbedeutend ist: darüber entstand ein so heftiger Streit unter den Lonsuln wie unter den Tribunen, daß es der ganzen Weisheit de» Senat» bedurfte um vermittelnd cinzutretcn; siir'S zweite zeigte sich dieselbe Spaltung bei dem ungesetzliche» Begehren des designirten Acdil QuiutuS FulviuS Flaccus, sich gleichzeitig um die Prätur bewerben zu dürfe», wobei schon die gesährliche Lehre auftaucht, ein Gesetz in Beziehung auf eine Person unwirksam zu erklären, damit das Volk wählen könne, wen eS wolle, e. SS ?. 4, wo der Senat nur widerstehen konnte, daß er gar keinen Prätor wähle» lies, ß. 14, IS; endlich bei der Wahl der Ccnsoren, wo NN» die Volkspartei innerhalb der Schranke» des Gesetzes ihren Einfluß geltend machte, und den entschiedenen Gegner der hohen Aristokratie wählte. Dieser war Markus PorciuS Cato, der große Republikaner, dessen unüber treffliche Schilderung zu de» Glanzparticen Livianischcr Darstellung gehört, welche sortlebcn wird, wenn die elenden Schmähungen urtheilloscr Schwätzer des Tages längst vergessen sein werde». 15) so, S2.s Die Suessetancr, schon oben 25, 34; und 34, 20; erwähnt, ge hören zu dem Volke der Jlcrgcten, bewohnten Aragon aus der Norkseite dcS Ebro nebst Lcrida, Die Lage der Stadt Eorbio läßt sich nicht näher bestimmen, 16) se. 42.s Oieero äo sonoetuto o. 12 8. 42 erzählt die Sache einfacher, er habe sich von einem Buhlen erbitte» lasse», einen mit dem Veile hinzurichten, der wegen eines todeSwürdigen Verbrechens vcrurthcilt im Kerker war. Valerius MarimuS II, S, 3 mildert es noch mehr, er habe die Zeit der Hinrichtung nach dem Wille» einer Weibsperson, die er liebte, bestimmt, um ihr ein Vergnügen zu machen, womit auch ungefähr ValeriuS von Antium übcrcinstimmt. Der Zweisel, ob eine Weibsperson oder ein Knabe diese That veranlaßt habe, lag in der Zweideutigkeit des Wortes vcortnin, welchem unser Wort Buhle etwa entspricht, vgl, Kint, Dit. Viani. o. 18. Lato 17. Da LiviuS hier sich auf eine Rede Cato'S zu stützen scheint, so verdient wohl seine Er zählung unbedingt den Vorzug, zumal er auch dadurch das Wortspiel Gallus erklärt, welches ebensowohl einen wirklichen Gallier, als eine Art Fechter bedeutet, welche sonst miimilionos genannt wurden, auch Galli hießen, wegen der eigenthümlichen Rüstung. S. Vogt. s. v. rotiariuö. I 7) se. 43 ün.s Eine ein g eg au g e»c W ctte bezieht sich auf eine eigenthlimliche Form des römischen CivilproccsseS und bezeichnet eine gegenseitige Verpflichtung oder Stipulatinn der Prätorcn, daß der Verlierende dem Gewinnenden eine bestimmte Summe zahlen mnß. Eie. pro <i»inc. 8; Laocin. 16. Verr. II, 3: cko OL. 3, IN. UcbrigcnS hat FlaminiuS trotz dieser Beschimpfung dar Mitleid des römischen Volks erregt, S. Plutarch Cato o. 17, den» da er bei der Feier öffentlicher Spiele, an dem Platz wo die Senatoren saßen, vorbciging und sich in einen Winkel setzen wollte, ries ihm bas Volk zu, seinen früheren Platz einzunehmen, wie es auch dem verurtheilten Lucius Scipio Geld zur Feier seiucr Spiel« steuerte. S. Val. blax. IV, L, I, wel- macht der von H. Weißenborn pflichtmäßig citirte H. Mommson daraus, seine Stan- deSgenosscn hätten den AuSgcstoßene» eingeladen, seinen Scnatorenplatz wieder ein zunehmen; so wird und oivita, übersetzt, und so wird die Geschichte zurecht gemacht, um nach Belieben Drastisches zu sagen.