Volltext Seite (XML)
6l9 unverletzt die durch das Völkerrecht geheiligt wären; als sie zu Titus Quinctius reisten sei ihnen ein Hinterhalt gelegt worden. Daher seien nun alle Thessalier in eine solche Furcht gerathen, daß keiner in seiner Stadt, keiner in den gemeinsamen Versammlungen des Volks den Mund zu öffnen wage. Denn weit entfernt seien die Römer, die Gründer ihrer Freiheit; ein lästiger Gebieter sitze ihnen im Nacken, der sie hindere der Wohlthaten des römischen Volks zu genießen. Was aber frei sei, wenn die Sprache nicht frei sei? Jetzt im Vertrauen aus den Schutz der Gesandten seufzen sie mehr als sie reden; wenn die Rö mer nicht eine Vorkehrung träfen um den an Makedonien angrenzenden Griechen die Furcht, und dem Philipp die Kühnheit zu benehmen, so sei jener vergebens besiegt und sie befreit worden. Wie ein stätiges Pferd, müsse er, wenn er nicht gehorche, mit einem Stangenzaum ge züchtigt werden. So äußerten sich bitter die letzten, während die frühern milder seinen Zorn zu lindern gesucht hatten, indem sie ihn baten, daß er ihnen verzeihen möge, wenn sie für die Freiheit redeten, und daß er die Herbheit des Gebieters ablegen und sich gewöhnen solle sich als Freund und Bundesgenosse zu zeigen und das römische Volk nachzuahmeu, welches sich lieber durch Liebe als durch Furcht Bundes genossen zu gewinnen suche. Nachdem die Thessalcr waren angehört worden, behaupteten die Perrhäber Gonnocondylum, welches Philipp Olympias genannt hätte, habe zu Perrhäbien gehört und verlangten, daß es ihnen zurückgegeben würde. In Beziehung auf Mallöa und Ericinium machten sie dieselbe Forderung. Die Athamanen verlang ten ihre Freiheit wieder und die Kastelle Athenäum und Poetneum. 26. Philipp, um eher als Ankläger, denn als Beklagter zu erscheinen, begann ebenfalls mit Klagen und beschwerte sich, daß Me nelais in Dolopien, was zu seinem Reiche gehört hätte, von den Thes- salern mit Waffengewalt erobert worden sei; eben so sei Petra in Pierien von denselben Thessalcrn und Perrhäbern genommen worden; Xyniä, ohne Zweifel eine Aetolische Stadt, hätten sie sich zugeeignet, und Parachelois, welches unter Athamanien stünde, sei ohne alles Recht in den Bundesvcrtrag mit den Thessalern ausgenommen worden. Denn die Beschuldigungen, welche gegen ihn erhoben würden, über die Nach stellungen gegen die Gesandten und über die zahlreich besuchten oder verödeten Seehäfen, sei die eine lächerlich, daß er Rechenschaft ablegen solle,