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104 lüssigkeit seines Charakters zu beweisen abschneide, denn seine Absicht werde nicht zu Tage treten, weil man sie sür erzwungen durch die Furcht vor den Göttern halten würde: gleichwohl aber schwur er bei dem pythischen Apollo, bei der Artemis, der Aphrodite und den Liebesgöttern, gewiß alles so zu thun, wie Charikleia cs wolle und verlange. 19. Diese und noch andere Versprechungen gaben die Beiden ein ander und machten die Götter zu ihren Zeugen. In eiligen Schritten komme ich zu Charikles und finde das Haus voll von Lärm und Weh klage ; Sklaven waren schon gekommen und hatten den Raub des Mäd chens gemeldet, und Bürger strömten in Menge herbei und standen, unbekannt mit dem Vorgefallenen und in gänzlicher Nathlosigkeit, was zu thun sei, um den weinenden Charikles. Unglückliche, rief ich sie mit lauter Stimme an, wie lange werdet ihr wie Einfältige stumm und unthätig dasitzen, als wenn ihr zugleich mit dem Unglück den Verstand verloren hättet? werdet ihr nicht sofort in Waffen die Feinde verfolgen? nicht die Frevler ergreifen und strafen? Vielleicht ist es vergeblich, sich gegen das Geschehene zu sträuben, sagte Charikles: ich erkenne, das; ich diese Strafe in Folge des Zornes der Götter büße, den mir der Gott vorher verkündigte, gleich als ich zur späten Stunde in das Heiligthum eintrat und mit meinen Augen sah, was ich nicht sehen durfte: dafür, weil ich Unerlaubtes gesehen, würde ich des An blicks des Liebsten beraubt werden. Gleichwohl hinderte uns nichts, selbst gegen die Gottheit^), wie das Sprüchwort sagt, zu kämpfen, wenn wir wüßten, wem wir nachsetzen sollen und wer uns mit dieser schweren Gefahr heimsuchte. Der Thessallier ist es, entgegnete ich, der bei dir so viel galt und den du auch bei mir als Freund einführen wolltest, Theagenes und die jungen Leute nnt ihm: keinen von diesen, die sich bis zu diesem Abend hier aufhielten, wirft du in der Stadt finden; erhebe dich also und rufe das Volk zur Be- rathnng. Dies geschah. Die Strategen ließen der Bürgerschaft durch eine Trompete das Signal geben, sich zu einer außerordentlichen Versamm- «) Hom. Jl. XVII, 103.