Volltext Seite (XML)
proteltoral sür Böhmen und Mähren Erlaß de« Führers über die künftig« staatsrechtlicht Gestaltung de« böhmisch-mährischen Raume« Das nationale Eigenleben des deutschen und tschechischen Volte« stchergestellt Prag, 18. M8rz. Der Führer hat unter dem 16. März aus der Prager Burg solgenden Erlaß Uber das Protek torat Böhmens und Mährens unterzelchnet: Ein Jahrtausend lang gehörten zum Lebensraum des deutschen Volkes die btzhmisch-mährlschen Länder. Gewalt und Unverstand haben sie aus ihrer alten histo rischen Umgebung willkürlich gerissen und schließlich durch ihre Einfügung in das künstliche Gebilde der Tschecho-Slowakei den Herd einer ständigen Unruhe ge schaffen. Bon Jahr zu Jahr vergrößerte sich die Gefahr, daß aus diesem Raume heraus — wie schon einmal in der Vergangenheit — eine neue ungeheuerliche Be drohung des europäischen Friedens kommen würde. Denn dem ttckecko-"owokischen Staat und seinen Macht habern war es nicht gelungen, das Zusammenleben der in ihm willkürlich vereinten Völkergruppen vernünftig zu organisieren und damit das Interesse aller Beteiligten an der Aufrechterhaltung ihre gemeinsamen Staates zu erwecken und zu erhalten. Er hat dadurch aber seine innere Lebensunfähiqkeit erwiesen und ist deshalb nun mehr auch der tatsächlichen Auflösung verfallen. Tas Deutsche Reich aber bann in diesen für sein« eigen« Ruhe und Sicherheit sowohl als sür das allgemeine Wohlergehen und den allgemeinen Frieden so entscheidend wichtigen Gebieten deine andauernden Störungen dulden. Früher oder später mühte es als die durch die Geschichte und geographisch« Lage am stärksten interessierte und in Mitleidenschaft gezogen« Macht die schwersten Folgen zu tragen haben. Es entspricht daher dem Gebot der Selbsterhaltung, wenn das Deutsche Reich entschlossen ist, zur Wiederherstellung der Grundlagen einer vernünftigen mitteleuropäischen Ord nung entscheidend einzugreisen und die sich daraus ergebenden Anordnungen zu «ressen, denn es hat in seiner tausendsährigen gescbichtlichen Vergangenheit bereits bewiesen, dah es dank der Gröhe als auck der Eigenschaften des deutschen Volkes allein berufen ist, diese Aufgaben zu lösen. Erfüllt von dem ernsten Wunsch, den wahren Interessen der In diesem Lebensraum wohnenden Völker zu dienen, das nationale Eigenleben des deutschen und des tschechischen Volkes sicherzu stellen, dem Frie- den und der sozialen Wohlfahrt aller zu nützen, ordne ich daher namens des Deutschen Reiches als Grundlage für das künftige Zusammenleben der Bewohner dieser Gebiete das fol gende an: Artikel 1. 1. Die von den deutschen Truppen im Marz 1939 besetzten Landesteile der ehemaligen Tschecho-Slowaki- schen Republik gehören von fetzt ab zum Gebiet des Grostdeutschen Reiches und treten als „Protektorat Böhmen und Mähren" unter dessen Schutz. 2. Soweit die Verteidigung des Reiches es erfordert, trifft der Führer und Reichskanzler für ein zelne Teile dieser Gebiete eine hiervon abweichende Regelung. Artikel 2. 1. Die Volksdeutschen Bewohner des Pro tektorats werden deutsche Staatsbürger und nach den Vorschriften des Reichsbürgergesetzes vom IS. Sep tember 1935 (RGBl. I S. 1146) Relchsbürger. Für sie gelten daher auch dle Bestimmungen zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehren. Sie unter stehen deutscher Gerichtsbarkeit. Die übrigen Bewohner von Böhmen und Mäh ren werden Staatsangehörige des Protekto rats Böhmen und Mähren. Artikel 8. 1. Das Protektorat Böhmen und Mähren ist auto nom und verwaltet sich selbst. 2. Es übt seine ihm im Rahmen des Protektorats zustehenden Hoheitsrechte lm Einklang milden politischen, militärischen und wirtschaft- lichen Belangen des Reiches aus. 8. Diese Hoheitsrechte werden durch eigene Organe und eigene Behörden mit eigenen Beamten wahr- Artikel 4. Das Oberhaupt der autonomen Verwal tung des Protektorats Böhmen und Mähren genießt den Schutz und die Ehrenrechte eines Staats oberhauptes. Das Oberhaupt des Protektorats bedarf sür die Ausübung seines Amtes des Ver trauens des Führers und Reichskanzlers. Artikel S. 1. Ms Wahrer der Reichsinteresten ernennt der Führer und Reichskanzler einen „Reichsprotektor in Böhmen und Mähre n". Sein Amtssitz ist Prag. 2. Der Reichsprotektor hat als Vertreter des Führer« und Reichskanzlers und als Beauftragter der Reichsreglerung die Aufgabe, für die Beachtung der politischen Richtlinien des Füh rers und Reichskanzlers zu sorgen. S. Dle Mitglieder der Regierung des Protektorates werden vom Reichsprotektor bestätigt. Dl« Betätigung kann zurück genommen werden. 4. Der Reichsprotektok ist befugt, sich über alle Massnah men der Regierung des Protektorates unterrichten zu lasten und ihr Ratschläge zu erteilen. Er kann gegen Matznahmen, di« das Reich zu schädigen geeignet sind, Einspruch elnlegen und bei Gefahr Im Verzuqe die lm gemeinsamen Interesse notwendigen Anordnungen treffen. 5. Die Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und son stigen Rechtsvorschriften sowie der Vollzug von Verwaltungs- matznahmen und rechtskräftigen gerichtlichen Urteilen ist auszu setzen, wenn der Reichsprotektor Einspruch «inlegt. deutscher Name aus hochachtbaren Geschlechtern gefolgt ist. Seit Heinrich l.» der Neubegründer des Deutschen Reiches, auch die Oberhoheit Uber Böhmen und Mähren wieder- gewann. sind diese Lande zu einem Kernstück des Reiches geworden, Ein deutscher Kanzler leitete bereits oie Politik des Przemyslidenkönigs Ottokar ll. (1253—1278) und nach dem Ausscheiden der Przemysliden trugen deutsche Fürsten die komische Krone: Rudolf von Oester reich, Heinrich von Kärnten und Johann von Luxemburg. Des letzteren Sohn, der deutsche Kaiser Karl IV., war es dann, der das Kronland Böhmen zum Mittelpunkt des Reiches machte, hier im Jahre 1348 die erste deutsche Universität gründete und die Hauptstadt Prag durch Bauten bereicherte, die noch heute ihren Ruym ausmachen Karl IV. verdankte Böhmen zweifellos auf allen Gebieten den Höhe punkt seiner Geschichte. Selbst die unheilvolle Zeit der Hussitenstürme, die Böhmen an den Rand des Ruins brachten, haben die Beziehungen zum Deutschen Reich nicht zu zerreißen vermocht. Durch die berühmte Doppelhochzeit der Kinder Wladislaws mit den Enkeln des deutschen Kaisers Maximilian wurde Böhmen und Mähren noch enger mit dem Haus Habsburg verbunden. Wenn die letzten Jahrzehnte der Donaumonarchie eine wachsende Auflösung der staatlichen Einheit und ernste Nolkstums- kämpse brachten, so osfensichtlich nur deshalb, weil die große Idee eines starken Reiche» in Mitteleuropa seit 1808 völlig untergegangen war. Im Grunde handelt es sich heute hier im mitteleuro päischen Raum um die gleiche Aufgabe, die es seit Jahr hunderten hier zu lösen galt, nämlich darum, den verschie denen Nationalitäten und Volksgruppen, die das böhmisch mährische Land besiedeln, ein geordnetes, fried liches Zusammenleben zu ermöglichen und dem Nallonalitätenkampf ein Ende zu machen. Von diesem großen Gesichtspunkte aus muß die jetzige politisch« Lösung gesehen werden, die der Führer in einer ernsten geschicht lichen Stunde im Einvernehmen mit dem Präsidenten Dr. Hacha herbeigeführt hat. Die Ansiedlungen der ver schiedenen Volkstumsgruppen in Böhmen und Mähren sind so ineinander verzahnt, daß ein» Befriedigende Lösung durch die Bildung selbständiger Staatsgebilve, die in sich lebensfähig wären, ein Ding der Unmöglichkeit ist. Die geographischen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse ließen gar keine andere Möglichkeit offen, als die in einer tausendjährigen Entwicklung bewährte, die kleinen Volks- tumsgruppen unter den Schutz desaroßen Deutschen Reiches zu stellen. Der Führer hat seit München mehrfach betont, daß nichts den Intentionen des deutschen Volkes und seiner Führung ferner liegt als etwa die Absicht, fremde Volks stämme aufzusaugen. Von diesem obersten Grundsatz allein, der von der Achtung vor dem eiaenstiindiaen kremden Volkstum ausgeht, rann eins Dauerhafte Ordnüng im mitteleuropäischen Raum getragen sein. Diese dem tschechischen Volke und seiner Eigenart gemäße autonome Entwicklung seines völkischen Lebens, wie sie ausdrücklich in dem Berliner Abkommen vom 15. März festgelegt worden ist, wird somit did erste Voraussetzung für eine neue fried volle Entwickelung und den Aufbau einer neuen Ordnung sein, die der Führer des Deutschen Reiches selbst gewähr leistet. Bei ruhiger Beurteilung der Sachlage wird man woran wir nicht zweifeln — überall anerkennen, daß mit diesem Uebereinkommen zwischen Prag und Berlin zum erstenmal seit 1918 ein Weg beschritten worden ist, der mit der Beseitigung geographisch und wirtschaftlich gleich widersinniger Grenzen die Möglichkeit zu einer reibungs loseren und für alle Teile nutzbringenden engen Zusam menarbeit eröffnet. Je eher dabei die Reminiszenzen an den unglückseligen Mosaikstaat von Versailles Gnaden ver, schwinden und je mehr man sich auch auf tschechischer Seite bemüht, die Vorteile der neuen Lösung für die Beteiligten und für ganz Europa sowie die historische Folgerichtigkeit der heutigen Ereignisse zu erkennen, um so schneller wird der Beweis dafür erbracht sein, daß die Politik des Führers dem Aufbau eines gerechten Fried, ns und eines neuen Europa dient. Verliner Börse vom 16. Mrz Aktien uneinheitlich, Renten gehalten. Nach wie vor be herrschen die jüngsten politischen Ereignisse die Gespräche der Börsenbesucher, so daß die eigentliche Funktion der Börse, der Wertpapierhandel, völlig in den Hintergrund tritt. Von Mon- tanwerten büßten Mansselder, Maxhütte und Stolberger Zink se 1 vH ein, während Rheinstahl X vH höher ankamen. Etwas lebhafter gestaltete sich der Verkehr in Bereinigte Stahlwerke, die -/, vH niedriger einsetzten. Bei den Braunkohlenwerten er mäßigten sich Eintracht um 1)4 vH. Bon chemischen Papieren hatten zunächst nur Schering mit minus )4 vH eine Abweichung gegen den Vortag aufzuweisen. Farben setzten mit unverändert 149'/» ein. Von Kaliaktien zogen Kalichemie weiter um 1 vH an. Im gleichen Ausmaß waren bei den Ltnoleumaktien Deutsche Linoleum gebessert. Von Elektromerten stiegen Deutsche Allante,, bei einem Bedarf von nur 2000 RM — ein Beispiel für die Zufälligkeiten unterworfene Kursgestaltung — um 2 vH, AEG um X vH an, während Licht L Kraft 1 vH verloren. Ueber- wtegend fester eröffneten Maschinen- und Bauwert«, wobei Deutsche Waffen mit plus 1 und Berger mit plus >4 vH die Führung hatten. Sonst sind noch Nordlloyd mit plus IV», ande rerseits Hotelbetrieb mit minus 1)4 vH al» bemerkenswert ver ändert zu nennen. — Bon variablen Renten eröffneten Reichs- altbesitz 10 Pf. niedriger mit 130. Dle Gemelndeumschuldungs- anlelh« war mit 93,20 wieder unverändert. — Am Geldmarkt ermäglgten sich Blpnkotagesgeldsätze um V» auf 2)4 bis 8 vH. Bon Valuten errechneten sich das Englische Psund mit 11,68, der Frank mit 6,60)4 und der Dollar mit 2,493. Artikel 8. 1. Di« auswärtig«» «ngelegenheiten des Protektorates, insbesondere den Schutz seiner Staatsangehöri gen lm Auslande, nimmt das Reich wahr. Das Reich wird di« auswärtigen Angelegenheiten so führen, wie es den gemeinsam«» Interesten «ntspricht. 2. Da» Protektorat erhält einen Vertreter bei der Reichs regierung «lt der Amtsbezeichnung „Gesandter". Artikel 7. 1. Das Reich gewährt dem Protektorat den militärischen Schutz. 2. Di« Ausübung diese» Schutzes unterhält da» Reich in Protektoratsgarnisonen und militärischen Anlagen. 8. Für di« Ausrechterhaltung der inneren Sicher heit und Ordnung kann da» Protektorat eigene Verbände aus- siellen. Organisation, Stärke, Zahl und Bewaffnung bestimmt die Reichsregierung. Artikel 8. Das Reich führt die unmittelbare Aussicht über das Ver kehrswesen sowie das Post- und Fernmeldewesen. Artikel S. Das Protektorat gehört zum Zollgebiet des Deut, scheu Reiches und untersteht seiner Zollhoheit. Artikel 10. 1. Gesetzllche» Zahlungsmittel ist neben der Reichsmark bi» auf weiteres die Krone. Da» Verhältnis beider Währungen zueinander bestimmt die Reichsregierung. Artikel 11. 1. Da» Reich kann Rechtsvorschriften mit Gültigkeit sür da» Protektorat erlösten, soweit das gemeinsame Interesse cs erfordert. 2. Soweit «in gemeinsames Bedürfnis besteht, kann das Reich Verwaltungszweige in eigene Verwaltung übernehmen und die dafür erforderlichen reichseigenen Behörden einrichtcn. 8.Di« Reichsregierung kann die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlichen Maßnahmen treffen. Artikel 12. Das zur Zelt In Böhmen und Mähren geltende Recht bleibt in Kraft, soweit es nicht dem Sinne der Uebernahme des Schutzes durch das Deutsch Reich wider spricht. Artikel 18. Der Reichsminister des Innern erläßt lm Einver nehmen mit den beteiligten Rekchsmlnistern die zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses erforder lichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Prag, den 16. März 1939. Der Führer und Reichskanzler. gez. Adolf Hitler. Der Reichsminister des Innern. gez. Dr. Frick. Der Reichsminister des Auswärtigen. gez. von Ribbentrop. Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei, gez. Lammers. SIberne Sochzelt de- Staatssekretärs pfundtner Bersin, 16. März. Der Staatssekretär im Reichsmini, sterlum des Innern, Ha.is Pfundtner und seine Gattin Anne geborene Ksiem, begehen am 17. März 1939 den Tag ihrer Sil. bmchochzeit. — Pfundtner wurde unmittelbar nach der Macht übernahm« vom Führer zum Staatssekretär des Reichsministc. riums des Innern ernannt. Er ist Träger des goldenen Ehren, zvichens der Partei. Da» Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den britischen Plan zur Lösung der Palästina-Frage genehmigt, besten Einzel heiten heute abend noch der arabischen sowie der jüdischen Dele gation unterbreitet werden sollen. SreSdner Schlachwlehmartt vom 16. Mrz Preise: 1. Rinder: —. 2. Kälber: A. Sonderklasse: —. B. Andere Kälber: a) 63, b) 57, e) 48. 8. Lämmer, Hammel und Schafe: A. Lämmer und Hammel: a) 1. 52, 2. —. 4. Schwein«: a) 57)4, b) 1. 56)4, 2. 55)4, e) 51-/,, d) 48)4. Auftrieb: Rinder 49, darunter Ochsen 9, Bullen 1V, Kühe 27, Färsen 8. Zum Schlachthof direkt: Kälber 356, Schafe 71, Schweine 1269. Ueder stand: —. Marktverkauf: Rinder verteilt, Kälber verteilt, Schaf« flott, Schweine verteilt. Der Straßenwetterdienst Sachsen meldet: Reichs auto- bahnen: Falt aus all«» Bahnen starke Verwehungen, Ver kehr streckenweise unmöglich. Strecke Treue-n-Zwickau gesperrt. Echneepflüge sind unterwegs, kommen aber stellenivsise schwer durch. — Reicks st raßen und Straßen im Sudetengau: Im Flachland und im Gebirge durchweg starke Verwehungen stre- kenwelse Verkehr unmöglich, Straß«, Rr. 178 Chemnitz-Jrei- berg, Rr. 170 Altenberg bis Töplitz und Nr. 03 Schneeberg-Jo hanngeorgenstadt vollkommen gesperrt, oft Schneehöhe bis drei Meter. Stellenweise Nebel und Schneesturm, Verkehr ost un möglich, Schneepflüge sind unterwegs. Im Wal- ist aber nicht durchzukommen. Reichswetterdlenst, Ausgabeort Dresden. Wetter vorhersage für Freitag, den 17. März: Nach mäßigem Frost in der Nacht bet vielfach heiterem Himmel noch Rllckseiten-Wetter mit einzelnen Schneeschauern, die all mählich in Regen übergehen. Später Eintrübung von Nordwesten. l_SIk-2li3 O1 k>lll<crl«istr. s fornrut iVS 8» Krsniesrisssssl b^stratrsn k'olstsrrnttdsi l-ln>ol«urn, <3»rctt- nsri.Vsrttunleiung SotislIIsollsrukig Krsnttsntteru»- u. l<>ir,Ittv«ct»rt lmlonoinrloktungs i . ft/lüds! - voK0s»tl0NSAVl'i«SiStt