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Sächsische Volkszeitung : 31.03.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-03-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193903317
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19390331
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19390331
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1939
-
Monat
1939-03
- Tag 1939-03-31
-
Monat
1939-03
-
Jahr
1939
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 31.03.1939
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7änd unternommen worven ist. als «»ne Handlung, die umer dem Einslutz der allgemeinen Verwirrung und Unsicherheit und einer Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse ersolgt ist. Der Reichswntschastsminister kam dann aus die Umgestal tung der Reichsbank zu sprechen, die ihm durch die Anordnung des Führers zur Pflicht gemacht worden ist. Zn dieser Anord nung wurde es als die Ausgabe Funks bezeichnet, „die mit dem Ersetz vom 10. Februar 1937 eingeleitete Umgestaltung der durch den Dawes-Pakt der uneingeschränkten Hoheit des Reiches eni- zogenen damaligen Neichsbank zu einer der Souveränität des Staates bedingungslos unterstellten deutschen Notenbank zu jenem Abschluss zu bringen, der den nationalsozialistischen Prin zipien entspricht'. — Dieser Austrag des Führers macht »ine grundlegende Neusaslung des Bankgesetzes vom 3. August 1924 ersorderlich. Die Vorarbeiten sür das neue Bankgesetz sind soweit vorangcschritten, dass die diesjährige Generalversamm lung der Reichsbank, die voraussichtlich im Mai stattsinden wuo, bereits unter der Geltung des neuen Bankgesetzes tagt. Zn dem neuen Bankgesetz wird ein Aussichts- und Weisungsrecht des Führers sür die Deutsche Reichsbank festgelegt werden. Allge mein wird das Führerprinzip nach den nationalsozialistischen Grundsätzen verwirklicht. Ferner muh die Kapitalbeteiligung an der Reichsbank neu geregelt werden. Hierbei soll weitgehend Rücksicht auf die bisherigen Anteilseigner im Znland und nn Ausland genommen werden. Die heute noch zu einem beträcht, lichen Teil sich im Ausland b-kmdlichen Reichsbankanteile werden repatriiert und die auslänkicken Besitzer loyal entschädigt. Funk sprach seiner davon, datz die Kapital- und Dividendenfrage der Neichsbank auch bereits auf der Grundlage des neuen Bank gesetzes geregelt wird. Der Reichsbankanteil sollte überhaupt kein Börlenpapier im üblichen Sinne sein. Di« Brstimmungen des d«utschen Beamtengejetzes werd«» in da» neu« Bankgefetz «ingrbant. Di« Deutsche Reichs bank wird ein nach einem eigenen Statut arbeiten des Bankinstitut und nicht eine »«Hürde werde«. Das verbiete allein das bedeutungsvoll« internationale Ge schäft der Reichsbank. Es soll alles geschehen, um den Geschäftsgang der Reichs- bank so unbürokratisch und so einfach wie möglich yu machen. Während in der Geschäftsführung und in der Organisation der Neichsbank die notwendige Selbständigkeit und Eigenart er halten bleiben, müssen andererseits die Bankpolitik und der Geist, der in der Dank herrscht, den Auffassungen der Staats führung und den Grundsätzen der Partei voll entsprechen. Unter Bezugnahme auf den Auftrag des Führers ging der Rcichswirtlchastsminister anschlicfzend auf die deutsche Wirt schaftspolitik ein, die dafür zu sorgen hab« datz Löhn« und Prell« stabil bleiben, weil dies die Voraussehungen für die Stabilität der Währung sind. Diese Stabilität darf weder von der Forderungsseite noch von der Austragsseite erschüttert werden. Höhere Löhn« dürfen nur für höher« Leistungen ge zahlt werden. Gegen eine ungesunde Entwicklung der Löhne und Preise muh von zwei Seiten her vorgegangen werden: von der Seit« der Auftraggeber, insbesondere von dem grösz- ten Auftraggeber, der öffentlichen Hand, und 2. von der Seite der Austragempfänger, d. h. von den Unternehmern. Die einzig artigen Erfolge der Politik des Führers waren nur möglich, weil al!« Kräfte und Energien dis zum Aeutzerstcn für dieses Ziel anegerichiet und eingespannt wurden. Bei so ungewöhn lichen Ausgaben müssen auch ungewöhnliche Methoden ange wandt werden. Alles aber sei nicht in erster Linie ein Geld- und Finanzicrungsvroblem, sondern ein Problem der vernünf tigen Wirtschaftsführung. Die Finanzierung sei dann nur noch rin« Frage der Finanztcchnik und der Finanzierungsmethodcn. Funk kennzeichnet« die Aufgabe für die neue Finanzierungs politik solgrndermahrn: 1. die Lasten soweit als irgendmöglich aus die Zukunst zu verschieben, 2. das Reich mit unerträglichen Zinslasten zu verschonen, 3. den Kapitalmarkt wieder für di« Privatwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht durch den neuen Finanzplan, dessen erste Voraussetzung für «in Ge lingen sei, dah der Geldmarlt und die Wirtschaft liquid« bleiben. Der neue Finanzplan ist darum auherordentlich dynamisch ge halten. Die steuerlichen Vorteile, die die Eteuergutschelne l gewäb- ren, sind recht bedeutend und daher im Interesse der Wirtschaft zu beglichen. Wenn sich diele Methode bewährt, wird man mit der Erweiterung der Ausgabe solcher Steuergutscheine auch wei tere Steuererleichterungen schassen können, di» sich auch auf brei tere Volkskreise erstrecken und insbesondere auch die Mehr« gewinnstcuer in gewissem Mab« werden abmildern können D">" Kapiialmarkt, so führte der Rcichswlrtschaftsminister u. a. wel- ter aus, muhte eine Erholungspause gewährt werden. Es wer- den leine weiteren Rcichsanleihecmissionen zur öffentlichen Zeich nung aufgelegt. Der private Kapitalmarkt soll der Privatwirt, schast überlassen werden. Man rechnet sür das Jahr 1939 mit ra. l Milliarde NM. neuer Jndustrieobligationen, dazu kommen die Emissionen der Pfandbriefanstalten, daneben steht auszerdem der Bedarf der Reichsbahn. Eine ständige Pflege des Renten markt, ist notwendig. Bei der Festsetzung der Emistionsbedin- gungen für neue Anleihen sei eine zu starre Gleichförmigkeit nicht angebracht, man müsse auch hier dynamisch vorgehen, ob wohl darüber Klarheit herrschen muh, dah die Frage der Sicher heit der Wertpaviere heute keineswegs mehr so individuell an gesehen werden kann, wie früher. Die Aktienkurse bewegen sich in Deutschland auf einem so mähigcn Niveau, d'" gewiss von einer Sachwertpsychose nicht gesprochen werden .. ..a. ^er Reichswirtschastsminister sprach davon, dah sogar rcchi mc' ' in vielen Fällen eine höhere Bewer tung am Platze sei. Als Hemmschuh wirk« hier das Anleihe» stockgesetz, dessen wettere Verlängerung nicht mehr beabsich tigt sei, weil die Gründe, di« seinerzeit zum Erlah des Gesetzes geführt haben, heute nicht mehr von Bedeutung sind, insbeson dere nicht, nachdem die Mehrgcwlnnsteuer in Kraft getreten ist. Der Staat selbst hat leinen stlnteil an dem Gewinn der Kapital gesellschaften durch die im letzten Jahr erfolgte Erhöhung der KSrperschastssteucr erheblich gesteigert und durch eine stärkere Eteuerkontrolle die norgeschriebenen Steuern bei den Unterneh men restlos ersaht. Völlig unzeitgemäss erscheint dem Wirtschasts- Minister auch die Sondersteuer sür Wertpapierverkäuse (die sog«. Eitibewlungen zu Wehrmachlllbungen und kurzfristiger Ausbildung neu geregelt Höchstdauer festgesetzt Der Reichsminister -es Innern un- -er Chef des Ober kommandos -er Wehrmacht haben eine neue „Verordnung über die Einberufung zu Uebungen der Wehrmacht" erlassen, die an die Stelle der bisherigen gleichnamigen Verordnung vom 25. November 1935 tritt. Ueber -le Verordnung, die eine Reihe wichtiger Aenderungen enthält, ist folgendes zu berich ten: Die 88 1 un- 2 bringen vor allem eine Festlegung -es Begriffes „Uebungen" un- enthalten die nunmehr bestimmte Höchstdauer der Pflichtübungen. Uebung im Sinne der Verordnung ist jeder von Wehrpflichtigen des Beurlaublen- standes auherhalb -ex aktiven Dienstpflicht in Erfüllung der Wehrpflicht oder freiwillig geleistete Wehrdienst. Uebung ist hiernach auch die Heranziehung zur kurzfristigen Ausbildung, zu sonstigem aktivem Wehrdienst und die Wicdercinberufnng zum aktiven Wehrdienst nach 8 22 Absatz 2 des Wchrgesctzes. Die Wehrpflichtigen sind nach Matzgabe -er Verordnung zu Uebungen verpflichtet und können zu Pflichtübungen bis zu folgender Gcsamthöchstdauer herangezogen werden: a) als Ersatzreservisten 1, soweit st« nicht zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht ausgehoben werden: 28 Wochen, b) als Ersahreservisten II: 18 Wochen, e) als Reservisten I: 28 Wochen, d) als Reservisten II: 36 Wochen, e) als Wehrpflichtige der Landwehr I und II: 16 Wochen, s) in Ostpreutzen als Wehrpflichtige des Landsturms I und II: 16 Wochen, g) als Offizier« z. V. und Wehrmachtsbeamt« z. V.: 16 Wochen. Dienstzeiten von freiwillig geleisteten Uebungen un- Be- förderungsübungen sowie Dienstzeiten „von sonstigem aktiven Wehrdienst" werden auf die Dauer der Pflichtübungen nicht angerechnet. Die 88 3 bis 6 regeln die Einberufung und Zurück stellung bei Angehörigen der freien Wirtschaft. Sie sind nur in Einzelheiten berichtigt. Wesentlich ist die Bestimmung, datz Iurückgestellte In der Regel im nächsten Kalenderjahr heran zuziehen sind. Die Einberufung zu jeder Uebung vo" mehr als zweitägiger Dauer erfolgt in der Regel sechs Woch?n vor Ucbungsbeginn. Eine Zurückstellung von der Ableistung der Uebungen ist möglich, wenn besondere häusliche, wirtschaft liche oder berufliche Gründe vorlieqen, wobei die kürzlich ge meldeten Einzelbestimmungen der Verordnung über die Muste rung und Aushebung sinngcmätz anzuwenüen sind. Der Be- tricbsführer und Unternehmer kann die Zurückstellung von Der neue rumänische Gesandte beim andrer Berlin, 31. März. Der Führer empfing heute ln der neuen Reichskanzlei den neuernannten Kgl. rumänischen Gesandten Radu Erutzeseu zur Entgegennahme seines Veglaubigunqoschreibens und des Abbe rufungsschreibens des Gesandten Dsuvara, der als rumänischer Botschafter nach Athen versetzt worden ist. In seiner Ansprache bei dem feierlichen Emnsang ging der Gesandte besonders quf die enge wirtschaftliche Verbindung beider Länder ein. die in der mächtigen Wasserstratze der Donau und in den sich gegenseitig ergänzenden Bedürfnissen Ihren natürlichen Ausdruck findet. Der Führer wies in seiner Erwiderung auf die durch das jüngste deutsch-rumänische Wirtschaftsab kommen etngelcitcte wirtschaftliche Zusammenarbeit und die guten und ausbaufähigen Beziehungen beider Staaten hin. An den Empfang schlotz sich eine längere Unterhaltung des Führers mit dem neuen Gesandten. Ser Sure sprach ln Losem« und NeU'o — Mailand, 39. März. Mussolini hielt am Donnerstagvormittag vom Balkon des Rathauses in Cosenza, nachdem er in der Hauptstadt Ealabriens mehreren Grundsteinlegungen beigewohnt hatte, eine Rede an die versammelte Menge. Er drückte seine Freude über den Sieg Francos — zu dem die ruhmreichen Legionärssormationen beige- tragen hatten und der die Herzen aller Italiener mit Stolz er- füll« — aus. Dann würdigte der Duce die Verdienste des Qua- drumvirn, Michele Bianchi, der 15 Jahre einer seiner wertvoll- sten Mitarbeiter gewesen sei und ermahnte die Italiener, sich stets als Faschisten würdig zu erweisen. Auf die Rede Daladiers nahm der Duce in seinen Aus- führungen nicht Bezug, sprach aber die bedeutungsvollen Worte aus: „Italien will durchaus nicht im Mittel» merr gefangen bleiben." In Reggio führte Mussolini u. a. aus: Meiner Rede vor den alten Kämpfern in Rom ist herzlich wenig hinzuzu fügen. Wir vergessen nicht! Wir bereiten uns vor! Wir den ken an die Jahrzehnte und sind daher immer bereit, mit der Sicherheit eines Volkes zu warten, das starke Waffen und stahlharte Herzen hat. Einige Schwachköpfe von jenseits der Alpen, die die Wirklichkeit mit ihrem Wunsch verwechseln, haben von einer Entfremdung des italienischen Volkes vom Regime gefaselt. Volk und Regime ist ein einziges, geschlossenes Ganzes. Wehrmacht und Volk sind ein einziges Ganzes (laute Ja- Rufe) und dieses italienische Volk ist bereit, den Tornister zu schultern, da es m'» alle jungen Völker den Kamps nicht sürchtet und des Sieges sicher ist. jnannte Spekukatlonssteuer) geworden zu sein." Hinsichtlich des Essektenbesitzes der Juden würde dafür gesorgt werden, datz dieser ohne Beeinträchtigung des Börsenverkehrs liquidiert wird. Die Notwendigkeit einer ausreichenden Förderung des Woh. nungvbaueo, dessen Finanzierung vorübergehend gedrosselt wer- den mutzte, hat den Reichswirtschastsminister »eranlatzt, den Hq- pothcken-Sperrerlatz ausz«heb«n. Auch die Psaudbriesinstttute sind wieder in angemessenem Umfang« eingeschaltet worden. Als selbstverständlich bezeichnete es Funk datz das Kapital bevorzugt für die Bauten zur Verfügung zu stehen hat, die als vordringlich anzusehen sind. Auch das Kommunalkreditverbot wird ein« Lockerung erfahren, die di« Sparkassen in die Lage ver» seh«n wird, den Gemeinden wieder Kaslenkredit zu geben. Abschlietzrnd erklärte der Reichswirtschastsminister. di« neuen Wege der Kredit- und Finanzpolitik seien aus den Erfordernissen -es grotzen Geschehens unserer Tag« erwachsen. Eie sind deshalb nicht nur neu. sondern auch kühn. Ihr« starke Dynamik wird uns Ober Schwierigkeiten und Beengungen hinwegbringrn, da wir unbeirrt durch die Kritik des Auslandes unseren Weg fortsrtzen werden, der uns weiter vorwärts und auswärts führen wird. Di« Welt rings um uns herum hat ihr« schweren Wirtschaft«- und Finanzsorgen. Sie steht am Scheideweg«. Entweder ergibt man sich der amerikanischen Goldmacht oder man akzeptiert die neuen MethÄxn der jungen, starken auswärtsstrebenden Natio nen, die genügend Möglichkeiten für eine erfolgreiche Gemein» fchaftsarbeit auf den Weltmärkten zur ErschNebung neuer Absatz, gebiete, zur Erhöhung von Produktion und Kauskrast und "" Hebung des Wohlstandes der Völker bieten. Lufischuhausbau im Memelland Berlin, 31. März. Der Präsident des Reichslustschuhbun- t?s Hal Weisung erteilt, dah mit dem Ausbau des Luftschutzselbst- f utzcs im Memellaud und der Organisation des Rcictzsluft- fchuh^s unverzüglich zu beginnen ist. Kriegsmarinewerft Kiel Kiel, 31. März. In den Besitz- und Betriebsverhnltnisien der Kieler Wers ten vollzieht sich mit dem 1. April 1939 eine durchgreifende Wandlung: Nach Verhandlungen mit dem Oberkommando der Kriegsmarine hat der Aufsichtsrat der Howaldtwerke AG. am SO. März d. I. beschlossen, das Werk Kiel ab 1. April 1939 in das unmittelbare Eigentum der Kriegsmarine zu übertragen. Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, General admiral Dr. h. e Roeder, hat verfügt, datz das Werk an diesem Tage mit dem Krtegsmarinearsenol Kiel ver einigt wird und der neue gemeinsame Betrieb den Namen „Krtegsmarinewerft Kiel" erhält. Sie Sauvtfiadi des Alauiienoebietes von französischem Militär besetzt Beirut. 31. März. Wie hier bekannt wird, wurde am Donnerstag auch die Hauptstadt des syrischen Alaultengebietes Latakije von fran zösischem Militär beseht. Nunmehr sind sämtliche bedeutenden Städte Syriens, nämlich Damaskus^ Aleppo. Homs, Hama und Deireszor sowie auch Latakije im Deschästsstreik. Zapan nlmyrt SpratH-Zliseln in Besitz Tokio, 81. März. Das Autzenamt erklärte in einer offiziellen Verlautbarung, datz die Regierung die Spratlv-Inseln östlich der Küste von Französisch-Indochina unter die Vcrwaltungsoberhohett ch:s Generalgouvernements von Formosa gestellt habe. Der stell vertretende Autzenminlster habe den französischen Botschafter in diesem Sinne unterrichtet. einberufenen Gefolgschaftsmitglie-ern bei der Krelspolizei- behör-e binnen einer Frist von einer Woche beantragen. Wenn die Zurückstellungsgründe erst später eintreten, kann -er Antrag nachträglich gestellt werden. Während bisher -er Wchrbezlrkskomman-eur zur Zurückstellung gezwungen war, wenn ein Dehördenleiter die Zurückstellung eines Gefolg- schaftsmitglie-es beantragte, ist nach -er Neufassung (8 7) auch -ie Ablehnung eines solchen Antrages möglich, wenn nämlich zwingende wehr-icnstliche Belange dies erfordern. In -er freien Wirtschaft mutz -er Betriebssichrer un- Unternehmer Urlaub zur Ableistung -er Uebung erteilen. Das Gefolgschastsmitglied hat -en Einberufungsbefehl mit -cm Urlaubsantrag unverzüglich dem Betriebsführer un- Unter nehmer vorzulegen. Die Beurlaubung zu einer U"bung gibt dem Betriebsführer und Unternehmer nicht das Recht, -as Arbeitsoerhiiltnis zu kündigen. Neu ist, datz ein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Einberufung zu einer Uebung nicht verlängert wird. Uebungsurlaub durfte bisher den Erholungs urlaub um ein Drittel, jedoch nicht um mehr als zehn Tage kürze». Die Beschränkung auf zehn Tage ist fallengelassen, Im übrigen bleibt es aber bei den Voraussetzungen -er Mög lichkeit einer Anrechnung -es Uebungsurlaubs, insbesondere also der Weiterzahlung des bisherigen Arbeitsentg ltes. Neu ist ferner, datz bei mehreren Uebungen in einem Ürlaubsjahr der Erholungsurlaub nicht um mehr als zwei Drittel gekürzt werden darf. Diese Regelung wird für viele Unternehmer einen Anreiz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts geben. In jedem Falle über müssen -em Gefolgschastsmitglied sechs volle Ar beitstage als Urlaubstage verbleiben. Die Diensibeziige der Beamten sind für -ie einzelne Uebung bis zur Höchstdauer von 28 Wochen lortzugeivähren. Für -en Erholungsurlaub der Beamten gilt Entsprechendes wie in der freien Wirtschaft. Den Angestellten un- Arbeitern -es öffentlichen Dienstes wurden bisher, soweit sie ohne eigenen Hausstand waren, -ie Dienst bezüge nur fortgezahlt, wenn die Uebung länger als vier Wochen -mierte. Diese Einschränkung ist nun weggesallen. Sie in- damit der freien Wirtschaft gleichgestellt. Der Neichsmini- ter des Innern bestimmt im Einvernehmen mit -em Reichs- inanrminister, wieweit die durch Ab'eiltung von Uebungen in der Wehrmacht verbrachte Zeit auf eine im öffentlichen Dienst zu leistende Ausbildungs- und Probezeit anzurechncn ist. Wird durch die Ableistung einer Uebung die Beendigung der Aus bildung oder Probezeit hinausgeschoben, so ist -as allgemeine Dienstalter -es Einberufenen um diese Zeit vorzurücken. Die durch die Ableistung von Uebungen verbrachte Zeit ist nicht bei nichtbeamteten GesolgschaftsmUoliedern nach näherer Be stimmung des Reichstreuhändrrs für den öffentlichen Dienst als Dienstzeit im Sinne der Tarifordnung annisehcn. Kampf -er AaffeiMmide - Seist mitt Wie viele in der letzten Zeit durchgcführte Strafverfahren beweisen, sind auch in Sachsen trotz der Nürnberger Gesetze auch jetzt noch Rassenschänder am Werke. Es kommt noch immer vor, datz Juden in einzelnen Fällen die Vergiftung deut schen Blute» sortsetzen. Daher ist es dringend notwendig, datz durch ein« erhöht« Aufmerksamkeit aller Volksgenossen auch dem letzten jüdischen Rastenschänder sein unsauberes Tun gelegt wird, um dieses Verbrechen ein für allemal ausznro!ten. An alle Volksgenossen ergeht deshalb die Aufforderung, die Po lizei durch Hinweis auf jeden Verdacht der Nassenschande zu unterstützen. AnspruchSaiWeicb weaen der Novemhcr- VorgSnae Nach einer gemeinsamen Verordnung der prieittgten Reichsminister und des Stellvertreters des Führers sind die Be stimmungen über den Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche sinngemätz anzuwenden, wenn in einem gerichtlichen Verfahren einschlietziich -er Zwangsvollstreckung ein Rechtsanspruch aus einer Handlung geltend gemacht wird, die mit den gegen das Judentum gerichteten Vorgängen am 8. No vember 1938 und den nächstfolgenden Tagen zn- fnmmenhängt. Juden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlosen Juden wird eine Ansgleichsentfchädigung auf Grund dieser Vorschriften nicht gemährt. Ansprüche aus der neuen Verordnung erlöschen überhaupt, soweit sie nicht bis zum 30. April 1939 geltend gemacht sind. Der gerichtlichen Gel tendmachung steht es gleich, wenn ein Anspruch bei der zuständi gen Verivaltungsbehörde von dem Anspruchsberechtigtcn ange meldet wird. Kraftwagen beim ZnsammenaoS umgestürzt Folg« leichtsinnigen Fahrens. Chemnitz, 31. März. Ein auf der Acutzeren Kloslerstratze stadtwärts fahrender Personenkraftwagen stletz beim Ueber- gueren der Theaterstrabe mit einem anderen Kraftwagen zu sammen. Das Personenauto drehte sich um die eigene Achse und stürzte dann um, so datz die Räder nach oben standen. In dem Fahrzeug befanden sich vier Personen, von denen der Fahrer und ein Insasse leicht verletzt wurden. Die Schuld trifft den Fahrer selbst, da er beim Ucbergueren der Stratze die nötige Vorsicht nutzer Acht gelassen hatte und mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren war. Slowakei v»m Vatikan anerkannt V1W. Pretzbukg, 39. März. Der slowakische Staat wurde heute durch ein Schreiben de, Staatssekretär» des Heiligen Stuhls vom Vatikan anerkannt. Berlin, 31. März. Der Führer und Oberste Befehlshaber empfing den mit dem heutigen Tage ausscheidcnden Komman dierenden General des 11. Armeekorps, General der Artillerie Ulex, zur Abmeldung. Berliner Börse vom ZI. März Aktien fest, Renten freundlich. Die Darlegungen Funk» über die neuen Wege in der deutschen Finanzpolitik haben sich bereits praktisch in einem stärkeren Wertvapierumschlag aus gewirkt. Bon Montanwerten stiegen Rheinstahl um 8,76, Mannesmann um 2 ein achtel und Buderus um 2, von Braun kohlenaktien Bublag um 6, Deutsche Erdöl um 8,26 und Ein tracht um 3, von Kaliaktien Wintershall um 8,76, von che mischen Papieren Goldschmidt um 8 und Farben um 2, von Gummi- und Linoleumwerten Contigummt und Deutsche Lino leum, beide nach anfänglicher Plusnotiz um 8 bzw. 5,25, von Elektroaktien Siemen» um 3,75, Akkumulatoren um 8,5, Licht kraft um 4 Prozent An den übrigen Märkten hatten bekoy» ders hohe Kursgewinne noch zu verzeichnen: Berliner Maschi nen und Bemberg (je plus 4,5), Berger (plus 4), Hamburg-Süd und Deutsch« Massen (Ie plus 8,5), AG für Verkehr (plus 3 Prozent). — Am variablen Rentenmarkt zogen Reichsaltbesitz um ein achtet auf 180^5, die Demeindeumschuldungsanleihe um 5 Pf. auf 93,60 an. Relchs«ett«rdlenst, Ausgabeort Dresden. Wetter vorhersage für Samstag, 1. Avril: Wolkig bis bedeckt. Auffrischende nordöstliche bis östliche WInoe. Tempera turen wieder zurückgehend. Am Gebirge einzelne Nie derschläge, strichweise mit Schnee vermischt nicht aus geschlossen. Nachts Temperaturen wieder vereinzelt unter Null absinkend.
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