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V,sIlt»n»«<"« t> v'.db«» Die Erfolge unserer SeekriegsMrnng 409 Schiff« mit 1,» Millionen ART. sei« Kriegsbeginn versenkt, SS4 Schiffe mit 691 SSI BAT. eingebracht Bericht -es Oberkommandos -erWehrmacht Berlin. 8. Februar. Das VKW gibt bekannt: An der Saarfront etwas lebhaftere Artillerie« und Späht rupptiitigkeit. Die Verluste der feindlichen und neutralen Handelsschisfahrt, soweit sie allein durch die Kampf- maßnahmen der deutschen Kriegsmarine verursacht sind, haben von Kriegsbeginn bis Ende Januar die Summe von 4 09 Schissen mit 1 4 9 3 4 31 BRT. erreicht. In demselben Zeitraum wurden ferner von deutschen Seestreitkräften 354 Schisse mit Insgesamt 807 881 BRT. zur weiteren prisenrechtllchen Unl«rsu«^mg in deutsche Häfen eingebracht. Oie Gesamiverlufle Berlin, 8. Februar. In der Zeit vom 91. 12. 1839 bis 81. 1. 1940 sind an feindlichen und neutralen Handelsschiffen in Berlust geraten: 1. Nach bestätigten Meldungen: 371898 BRT. 2. Nach Meldungen, di« mit großer Wahrscheinlichkeit aus einen Totalverlust schließen lassen: 91898 BRT.; insgesamt 483 798 BRT. Damit belaufen sich dl« Gesamtverluste der selndlichen und neutralen Handelsschissahrt seit Kriegsbeglnn auf insge samt: 409 Schisse mit 1 493 43 1 BRT. Demgegenüber hat die deutsche Handelsschissahrt bis einschließlich 31. 1. 1940 folgende Verluste erlitten: 1. Vom Feind wurden in seinen Häfen seit Kriegsausbruch beschlagnahmt: 13196 BRT. 2. Vom Feind aufgebracht wurden: 82 238 BRT. 8. Durch Selbstversenkuug wurden dem Zugriff durch den Feind entzogen: 141525 BRT. Insgesamt belaufen sich di« deutschen Verluste auf: 42Schlssemit288957 BRT. Ivo ooo VM. Schiffsverluste Griechenlands Athen, 8. Februar. Nach den zahlreichen jüngsten Ver lusten griechischer Schiffe an der Küste Englands erreicht der gviechisäie Gesamtverlust fast 100 000 Tonnen. Infolge der Schilderungen der Mannschaften der griechi schen gesunkenen Schiffe in der griechischen Presse und der gro ßen Gefahren, denen sich diese auf der Fahrt nach England aus sehen, hat die Krisis der Anwerbung der Seeleute für griechische nach England bestimmte Schiffe ihren Höhepunkt erreicht. Die meisten Seeleute in Piräus verweigern standhaft den Abschluß an Handelsschiffen von Kontrakten für Englandfahrten. Da das griechisä-c See mannsrecht harte Strafen für Nichterfüllung von eingegangcncn Verträgen vorsieht und sogar Gefängnisstrafen verhängen kann, wurden gestern etiva 50 griechische Seeleute, die sich trotz ein gegangener schriftlul-er Kontrakte weigerten, an Vord für Eng land bestimmter griechischer Schiffe zu gehen, vor Gericht gestellt. Der Richter jedoch sah von der Verhängung von Gefängnis strafen ab und erteilte den Seeleuten nur eine Verwarnung. Irlands Flaaae auf Salbmaß Kundgebungen gegen die Iren-Hlnrlchtungen in Newyork. Newyork, 8. Februar. Anläßlich der Hinrichtung der bei den irischen Freiheitskämpfer in Birmingham begab sich heute, dem Newyorker Blatt „Newyork Sun" zufolge, eine größere Gruppe von Mitgliedern irischer Verbände nach dem Ausstel lungsgelände und hißte in Gegenwart einer großen Zuschauer zahl am irischen Pavillon die Irlandflagge auf Halbmast. James Brlslane vom irischen Verband „Clannagael" wiederholte in seiner Rede die Warnung der Führer der Irischen Republika nischen Armee, daß die Hinrichtungen dem Kampf in England eine neue Wendung geben würden. Am Abend sand eine Ver sammlung statt, in der entschieden werden sollte, welche Ver geltungsmaßnahmen von Amerika aus ergriffen werden könnten. Englischer 6800-BRT-Oampfer gesunken Amsterdam, 8. Februar. Der Kapitän und die Mann schaft <51 Mann) des britischen Frachtdampsers „« rmanlstan" <8805 BRT) wurden Dienstag abend, wie aus London berichtet wird, von dem spanischen Motorschiff „Monte- barll" in Las Palmas an Land gebracht. Der Dampser „Ar- inanistan" ist in der Näh« Lissabons gesunken. VrlMer 7000-YRT.-ranker vernichtet Amsterdam, 8. Februar, Das britische Tankerschifs „Bri tish Councillor" <7048 BRT) lief am Sonntag, wie erst jetzt aus London berichtet wird, in der Nordsee auf eine Mine auf. Die 47köpfige Besatzung ist In einem Hafen der britischen Ost küste an Land gebracht würden. Der Welt aröStes Kanalmotorfchlff in der Irischen See gesunken Amsterdam, 8. Februar. Reuter berichtet, daß -er Passa gier- und Frachtdampfer „Munster" <4305 BRT) gesunken ist. Sämtliche Passagiere und die Bemannung, zusammen etwa 200 Personen, befinden sich in Sicherheit. — Die „Munster", das größte Kan al Motorschiff der Welt, war das Führerschisf für den Passagterverkehr über die Irische See. Es wurde im Jahre 1937 in Dienst gestellt und konnte 425 Passa giere 1. Klasse aufnehmen. Wie der Amsterdamer „Telegraas" dazu noch meldet, ist das Schiff, das der „British and Irish St. Packet"-Reederei in Liverpool gehörte, nach einer Explosion gesunken. Saussuchuns bei der fowseinisfilchen Sandel«. - verlrekma ln Varls Moskau, 8. Februar. Die TASS berichtet In einer amt lichen Mitteilung von einer allen internationalen Gebräuchen widersprechenden Haussuchung, der die Handelsver tretung der Sowjetunion in Paris von feiten der französischen Polizei unterzogen wurde. - In der Verlautbarung der TASS heißt es: Am 5. Fe bruar, 9.30 Uhr morgens, drangen ungefähr 100 Mann in Zivil kleidung in das Gebäude der sowjetrussischen Handelsvertre tung in Paris ein. Die Eindringlinge erklärten, vom Polizei präfekten zu einer Haussuchung ermächtigt zu sein. Sie schnit ten sofort alle Telephonleitungen durch und drangen ln die Diensträume und in die Wohnung des stellvertretenden Han delsvertreters Estratow ein, die gleichfalls — ungeachtet aller Proteste — durchsucht wurde. Während der Haussuchung wurden eine Reihe von Dokumenten konfisziert sowie Schränke und Safes erbrochen. Die Beamten der Handelsvertretung, die zum Dienst erschienen waren, wurden ungehalten und unter Pol'zei- bewachung zu ihren Privatwohnungcn geführt, die gleichfalls einer Durchsuchung unterzogen wurden. Zur selben Zeit wurden in den Räumen der Intourist-Veriretung und in dem Gebäude der früheren sowjetischen Schule in Paris Haussuchungen ab gehalten. Darauf wurden die ungehaltenen Beamten der Han delsvertretung wieder in Freiheit gesetzt. Unmittelbar nach Benachrichtigung Uber diese Vorfälle entsandte der Botschafter der Sowjetunion in Paris, Suritz, zwei Beamte der Botschaft nach der Handelsvertretung mit der Forderung, das Gebäude sofort freizugeben und die konfiszierten Dokumente zurück- zuerstatten. Nachdem di« Polizei diese Forderung ablehnte, hob Botschafter Suritz um 17 Uhr desselben Tages bei der französischen Regierung Protest gegen die Aktion der Po lizeibehörden, wobei er auf Einstellung der Haussuchung und Rückgabe aller dabei konfiszierten Dokumente bestand. Tauwetter ln Holland Amsterdam, 8. Februar. Infolge des anhaltenden Tau- wciters in Holland sind auf dem Rhein gcivaltigc Eismassen in Bewegung gerate». Der Wasserstand stieg am Mittwoch um 30 Zentimeter die Stunde, kam jedoch am Abend vorläufig zum Stillstand. Mit Besorgnis wird das weitere Ansteigen in -er Gegend der Rheinmündung verfolgt. Auf der Maas ist unterhalb von Megen in Nordbrabant ein Eisdamm ln einer Länge von 12 Kilometer und einer Dicke von 1)4 Meter mit einem Rauminhalt von 2,5 Millionen Kubikmeter in Bewegung geraten. Mit geivaltigem Donner, -er kilometerweit zu hören ist, schieben sich -ie Eismassen ineinander und suchen -en Ausgang zum Meer. Großseiier «uk einer belgischen Zeche «lsher 25 Tote. Brüfs«l, 8. Februar. In der Kohlenzeche „Parent" bei Marchienne» im Kohlenbecken von Charleroi brach in den frühen Morgenstunden de» Donkersta- «ine groß« Feuersbrunst au». Bisher wurden 2 5 Tot« und 5 Schwerverletzte gezählt. Man glaubt, daß die Ursache des Unglücks auf das Warm laufen eines elektrischen Motors zurückzuführcn ist, von dem Funken absprangen. Der Brand hat keine Kohlenstaubexplosion hervorgerufen. Die Bergleute haben den Tod durch Rauch vergiftung gefunden. Das Bluturieik gegen -en elsässischen Autonomistenführer Or. Roos Brüssel, 8. Februar. Gestern wurde in Nancy der bekannte elsaß-lothringische Autonomistenführer Dr. Roo» hingerichtet. Der gleichzeitig mit ihm zum Tode verurteilte Autonomist Lobstein wurde vom französischen Staatspräsi denten zu lebenslänglicher Kerkerhast „begnadigt". Schon bei dem Scheinprozeß gegen Dr. Roos vor dem Kriegsgericht in Nany lag die völlig« Unschuld des elsässischen Heimatforsä-ers und ehemaligen Vorsitzenden -er Elsaß-Lothrin gischen Landespartei klar zutage. Inzwischen ist einwandfrei erwiesen, daß die Person von Professor Dr. Roos nur ein Mit tel zum Zweck war und seine angeblichen Spionageverbrechen zugunsten Deutschlands -en jüdisch-demokratischen Kriegshetzern in Paris nur zum Vorwand dienten, eine neue Welle von Deutschenhaß in der französischen Oesfentlichkeit zu entfesseln. Professor Dr. Roos, früher Staatsrat von Straßburg, war reiner Hcimatpolitiker, bester Kenner der clsaß lothrin gischen Dialektforschung, ein Idealist, der über die Grenze seiner engeren Heimat in der großen Politik Kanin aktiv her vortrat. Er hatte den Krieg auf deutscher Seite mitgemacht und widmete sich seit 1928 der autonomislischen Bewegung, deren Ziele Roos, wie er selbst immer versicherte innerhalb -cs französisä)en Staatsgebildcs verfocht. Schon >928 wurde er einmal in Abwesenheit zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt, stellte sich aber freiwillig -em Staatsanwalt. Bei -er erneuten Aufrollung des Prozesses stellte sich -ie sensationelle Tatsache heraus, daß völlig falsche Spitzclaussagen und schamlose Schie bungen di« Grundlage des ersten richterlichen Urleilsspruches waren. Seit dieser Zeit wurde Roos ständig als unbegueme Persönlichkeit verfolgt und endlich im Februar 1939 erneut verhaftet. Der zu lebenslänglichem Kerker ..begnadigte" Lobstein, ein junger Student von 23 Jahren, war einer de- engsten hei matkundlichen Mitarbeiter des 63jährigen Dr. Roos. WannNebrabettszuMaa aezahl werden muß Klarstestung durch den Reichsarbeitsminister. Berlin, 8. Februar. Um die einheitliche Handhabung der Regelung der Mehrarbeit für die über 10 Stunden hinaus gehende Arbeitszeit in jedem Fall zu sichern, gibt der Reichs arbeitsminister die Rechtslage zusammensassend bekannt. Die Zuschlagsregelung gilt für Gefolgschaftsmitglieder, die unter die in Paragraph 1 der Verordnung über den Arbeitsschutz ge nannten Gesetze und Verordnungen falle», nicht dagegen z. B. für -ie Gefolgschastsmitglicder in der Landwirtschaft. Mehr arbeit im gesetzlichen Sinne wird nicht geleistet, wenn die über die 8-Stunden-Grenze hinausgehende Arbeitszeit durch Ver kürzung der Arbeitszeit an anderen Werktagen ausgeglichen ivird. Im Falle eines Ausgleichs durch andere Verteilung der Arbeitszeit haben die Gefolgschastsmitglieder keinen Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag. Da keiu Mchrarbcitszuschlag hierbei erspart wird, kommt auch eine Abführung au die Fiumnkasse nicht in Betracht. Die Gefolgschastsmitglieder haben selbst bei Leistung von Mehrarbeit keinen Anspruch auf Mehrarbeits zuschlag, wenn die Arbeitszeit 10 Stunden am Tage nicht über schreitet. Das gleiche gilt, wenn die Arbeitszeit an einzelnen Tagen big zu 11 Stunden verlängert und die über 10 Stunden hinausgehende Arbeitszeit zur Herbeiführung eines Frühschlusscs durch Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Werktagen aus geglichen wird In der Regel handelt es lich hierbei um einen Ausgleich im Rahmen der 60-Stunden-Woche. Die Bestimmung der Kriegswirtschaftsvcrordnung, daß Zuschläge für Mehrarbeit nicht mehr zu zahlen sind, bleibt insoweit in Kraft: die hiernach ersparten Beträge sind an die Finanzkasse des Reiches abzu führen Die Mefolgschaftomitglicder haben ohne Rücksicht auf die tatsächliche Dauer der täglichen oder wöchentlichen Arbeits zeit keinen Anspruch auf Mehrarbcitszuschlag. wenn in ihre Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfange Arbeits bereitschaft fällt, wenn Vor- und Abschlußarbciteu geleistet werden, oder wenn die Mehrarbeit lediglich Infolge von Not fällen, Naturereignissen, Unglücksfällen oder anderen unvermeid lichen Störungen erforderlich ist. In dem Umstand, daß der regelmäßige Arbeitsablauf durch unvorhergesehene Störung in der Versorgung mit Rohstoffen, Halbfabrikaten, Brennstoffen usw. unterbrochen wird, kann eine „unvermeidbare Störung" erblickt werden, so daß der Mehrarbeitszuschlag entfallen würde. Hier kommt eine Abführung ersparter Lohnzuschläge an die Finanzkasse nicht in Frage. Soweit nach den vorstehenden Aus führungen nichts anderes gilt, haben die Gefolgschastsmitglieder für die über 10 Stunden am Tage hinausgehende Arbeitszeit Anspruch auf einen Mehrarheitszuschlag in Höhe von 25 v. H. Bcstimmüngen von Tarifordnungen usw., die einen niedrigeren oder höheren Zuschlag für die über 10 Stunden am Tage hin ausgehende Arbeitszeit vorsehen, werden Insoweit gegenstands los. Für die Art der Berechnung des Zuschlages bleibt cs aber bei den bisherigen tariflichen usw. Bestimmungen. Die Aus zahlung des Zuschlages ist. auch wenn er bisher niedriger als 25 v. H. war, keine verbotene Lohnerhöhung. Für die Ar beitszeit bis zu 10 Stunden bleibt es bei der Regelung, wonach die etngesparten Mehrarbeitszuschlüge an die Jinanzliasscn ab- zusühren sind.