45 Die Verbandanlagen von Mauerkörpern, deren Abmeffungen nicht reine Viel fache von halben Steinlängen find, fondern zu denen noch Viertelfteinlängen treten, laffen fich nicht nach fo fcharf ausgeprägten Gefetzen beftimmen, wie dies bei den jenigen der Fall ift, deren Längen durch halbe Steinlängen ohne Reft theilbar find. Es follen diefe Fälle nach den von v. Brand angegebenen Verfahren hier nur an deutungsweife behandelt werden. a) Verfahren des Abfchneidens (Coupirens). Man ergänzt nach diefem Verfahren die Abmeffungen fo, dafs alle zu Vielfachen von halben Steinlängen werden, legt für die fo ergänzte Figur den Verband nach den früheren Regeln an und fchneidet darauf das zur urfprüng- 48. Vielfache von 1/2 Stein längen -f- Vi Stein länge. Fig. 89. Fig. 90. m ü P m MM' m i W/ /////, m I L Sch. I. Sch. 11. Sch.I Sch r. liehen Figur Hinzugefügte wieder ab. Die fich ergebenden kleineren Steintheile werden nach Möglich keit zu gröfseren vereinigt. Das zuerft Hinzugefügte, nachher wieder Abgefchnittene ift in den Beifpielen (Fig. 89 u. 90) durch geftrichelte Linien, die Ver einigung von Steintheilen durch ein Kreuz angedeutet. Auch laffen fich fonft noch Verbefferungen mitunter anbringen, wie die Schichten 7, b und 7, c von Fig. 89 aus weifen. Bei der Anwendung diefes Verfahrens ergeben fich oft Ausklinkungen von Steinen, die man aber gern zu vermeiden fucht. Es kann dies durch Anwendung der Vierteltehrägfuge gefchehen. Man verlieht darunter eine von einem Winkel des Grundriffes in der Richtung der Mittellinie des Winkels ausgehende Fuge von der Länge der Diagonale eines Achtelfteines (Fig. 90, Schicht I, b). ß) Verfahren des Zufammenfchiebens. Diefes Verfahren findet nur da Anwendung, wo vor einem Hauptkörper von Abmeffungen, die durch halbe Stein längen ohne Reft theilbar find, kleinere rechteckige Vorlagen fich befinden, deren Mafse (eine oder alle beide) in Viertelfteinlängen feft gefetzt werden müffen. Nach diefem Verfahren werden beide zum Verband nothwendige Schichten für den Hauptmauer körper wie gewöhnlich feft geftellt. Dann wird in einer Schicht um die andere unter Anwendung der Viertelfchrägfuge ein Stück von der Länge der Vorlage und '/4 Stein breit herausgefchnitten und ein entfprechendes Stück, vergröfsert um die Vorlage, wieder angefchoben. Je nach den Umftänden kommen hierbei ein oder zwei Schrägfugen Fig. 92. zur Anwendung (Fig. 91 u. 92). Der Verband der Vorlage wird nach dem Verfahren des Abfchneidens beftimmt. Kleinere Steintheile der Vorlage laffen fich mit folchen des Hauptkörpers oft zu gröfseren vereinigen, oder es können noch auf andere Weife Verbefferungen im Verband ange bracht werden. So liefse fich an Stelle der Schichtanordnung II in Fig. 91 mit Vortheil diejenige der Schicht 7, c in Fig. 89 verwenden. 7) Verfahren der zuläffigen Fugen. Bei diefem in allen Fällen anwend baren Verfahren werden zuerft eine Anzahl Fugen in der Weife beftimmt, dafs man Fig- 91. 1 U m. Sch. I. Sch. II.