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Juli 1928 2m gall, °a» d«h«i«' »«wall, «erbot, ,I»Ir,Iend«r D«KI«d-> ßbrungrn hat «r v,,leh«« o«i w«ibungtre>d«nd, kl« »nlprilch«, soll, dl, g«Uun, ln lxH-LnNem Uml-n»«, «» laülel oder nicht «rlcheinl. «rsilllun,.,»« lft D,,,»,» Der Tag -er deutschen Kunst beträgt setzt nur noch zehn Kilometer. Nach Aussagen von Ueberläüfern greift bie Derzweislungsstimmung bei den Roten, dl« fetzt auch den Verlust der Stadt Nules zugeben mässen, immer weiter um sich. Nur noch io km bis zur prodlnz Valencia Auch in Rule» waren die Kirchen gesprengt Salamanca, S. Juli Der nationale Heeresbericht meldet: An der Castellon- t eroberen die Truppen nach erfolgreicher Umgehung die -»stadt Nules. Dor Aufgabe der Stadt hatten die Roten :alle Kirchen und die wichtigsten Gebäude' Nach der Eroberung von Nules setzten die in die Umgebung von Moneofär und von dort längs "der sich Strahe nach Vall de Uxo. Hiermit ist das Espadangebjrge, Ein mit ,i in einer „ „„ Minos zusammen, i klickten von Norden aus im Espandangebirge selbst weiter vor Im gleichen Augenblick in Brand. 7 " ' ' "" - brannten,17weitere erlitten meist ' »rennungen. Der Erbauer der Ordensburg Sonthofen, Prof. Hermann Gletzler, hob ln seinem Vortrag über weltanschauliche Raum vorstellungen in der Architektur die Bedeutung der Bau- k u n st hervor als die Urlrunst der Völker, die Kunst des Raumes, die Kunst des weltanschaulichen Umbruches. Er unterstrich, datz die Architektur weltanschaulich begrün det sein müsse und belegte an Beispielen die Unterschiede zwi schen der christlichen Weltanschauung mit ihren Bauten und dem in der Renaissance zum Ausdruck kommenden Weltbild des Humanismus. Tie Bauten der Verfallszeit seien passiv und zukunftslos, sie seien gestaltet nach dem Matzstabe Zins und Amortisation Dann schilderte der Vortragende die hoben und verpflich tenden Aufgaben, die der Führer und die Gemeinschaft dem deutschen Künstlertum gestellt haben und umriß sie mit den Worten des Führers selbst, dasz die nationalsozialistische Kunst unserer Gemeinschaftsentwicklung zu dienen habe. Diese Aufgabe könne der Künstler aber nur erfüllen, wenn er selbst in die Gemeinschaft eingche, d. h. Nationalsozialist in seiner Gesinnung und seinem Schaffen sei. Kein anderer als der Führerbau von Prof. Troost gebe den Künstlern in seiner klaren und geschlossenen Gestaltung die richtige Vorstellung von dem neuen deutschen Bauschaffen. Es sei die Totalität des Stils, die sich hier durchgesctzt habe, ein Bauwerk lm politischen Stil. So liegt die Hauptaufgabe der neue» deutschen Architektur nicht in der reinen Fassadengestaltung, sondern in der Ge staltung des Grundrisses. Hier seien gewaltige Aus gaben von weltanschaulicher Prägung zu lösen. Die Worte des Führers aber, datz die Grütze der Gegenwart nach den Ewig keitswerten für die Zukunft gemessen werde, bedeute für die deutsche Kunst grökte Vernslichtung, die Verpflichtung zum Durchbruch dieser Monumentalität Zu dieser Monumentalität aber führe uns der Führer selbst. Prof. Gießler über das Wesen -er Baukunst Arbeitstagung der AelchSkammer der Vildenden Künste München, 9. Juli. Noch mehr als Freitag steht München, die Stadt der deutschen Kunst, am zweiten Tage des Festes im Zeichen diesea glanzvollen Tages. Ist auch nach der tropischen Hitze des Frei tag über Nacht trübes Wetter mit Regen cingetreten, so hat das dem beispiellos reichen, vielgestaltigen, künstlerischen, har monischen und farbenfrohen Festschmuck nichts von seiner Schönheit und Leuchtkraft genommen. Das allgemeine Urteil der Bevölkerung und der Gäste trifft dahin zusammen, datz das Festkleid, das München zum Tag der Deutschen Kunst angelegt hat, noch prachtvoller und vollendeter als im vergangenen Jahr geworden ist. Der Reiseverkehr »ach München wird von Stunde zu Stunde grötzcr. Aus allen Gauen Deutschlands sind die Standarten der Bewegung eingetrosfen, die einstweilen in der Kuppelhalle des Müuchener Iustlzpalastcs Aufstellung gesun den haben. Auch ein grotzer Teil der Ehrengäste ist bereits in München versammelt. In ihrer vollen Stärke sind der Kölner und der Wiener Männcrgesangvercin in München angekommen, die heute abend bei der grossen Serenade Mitwirken werden. Die Reisenden von fünf Ferlensonderzügen aus Norddeutschland, die in Mün chen cintreffen, sind größtenteils zunächst in München geblieben, um die Erlebnisse dieses Tages auf sich einwlrken zu lassen. Der Vormittag des zweiten Tages des Festes gehört der Arbeit der Rcichskammer der Bildenden Künste. Die Landcskulturwaltcr und Landesleiter fanden sich im Fcstsaal des Deutschen Museums zy einer Arbeits tagung der Rcichskammer der Vildenden Künste zusammen, die an die Stelle der ursprünglich vorgesehenen Fachgruppen tagung getreten ist Die Tagung dient dem Zweck, den Teil nehmern über grundsätzliche Fragen der Kunst das zu ver mitteln, was die Reichskammer der Bildenden Künste und der Nationalsozialismus hierzu zu sagen haben. Ein Kommentar zum neuen Eherecht Richt jede Enttäuschung wirb zur Ehescheidung berechtigen — Aerrüttungsprinzlp soll auch keine ^Verstoßung der Frau"' ermöglichen Berlin, S. Juli. Das neue Reichsgesetz „Zur Vereinheit lichung des Rechts der Eheschlietzung und der Ehescheidung im Lande Oesterreich und im übrigen Reichsgebiet" sNäheres S. 7) gehört zweifellos zu den wichtigsten Grundgesetzen, dle lm Dritten Reich bisher überhaupt erlassen worden sind. An zu ständiger Stelle wird darauf hingewiesen, datz das Kern stück der Neuregelung in der dem Richter gewährten grotzzügigen Entschlietzungsfreiheit liegt, die eine Anpassung an alle Besonderheiten jedes Einzelfalles er laubt. Die Ergänzung des V e r s ch u l d e n v Prinzips bei der Ehescheidung durch das Z e rr U t t u n gsPrinzip, der zweite wesentliche neue Gesichtspunkt des "deutschen Eherechtes, ist so gestaltet morden, datz Mitzbräuche unterbunden werden können. Dafür sorgen die sogenannten Härtebestimmungen. Gerade auf diese Dinge geht auch ein erster Kommentar ein, den Ministerialdirektor Pros. Dr. Volkmar vom Reichsjustizmini sterium veröffentlicht. Eingangs sagt er, datz zu einer beson deren Beschleunigung dieser gesetzlichen Maßnahme vor allem die Heimkehr des österreichischen Volkes zum Deutschen Reich drängte. Das keue Gesetz erblicke die besondere Weihe und Würde der Ehe darin, datz sie als kleinste Zelle des Gemsin- schaftslebens und Kern der Familie dle Ewigkeit des völ kischen Lebens sichere und die Voraussetzung einer gesunden und geordneten Erziehung der Nachkommenschaft bilde. Im einzelnen sagt der Kommentar u. a.: „Während im geltenden Recht auch die Anfechtung der Ehe wegen eines nur das Interesse des ansechtenden Ehe gatten berührenden Grundes swie z. B. Irrtum, Betrug, Das neue Eherecht Seit seinen ersten Anfängen hat der Nationalsozialis mus den Problemen von Ehe und Familie sein« besondere Aufmerksamkeit zugewandt. Die Familie ist die Keimzelle des Volkes, die Hüterin der jungen Generation und der körperliche und seelische Kraftquell für den Ausbau der Ge meinschaft. Zur Förderung der Eheschliessungen und zum Schutze der Familie hat der nationalsozialistische Staat eine große Zahl von gesetzgeberischen und sozialen Maßnahmen getroffen, die von dem wachen Verantwortungsbewußtsein für die Sicherung der ehelichen Gemeinschaft Zeugnis ab legen. Familie und Muttertum wurde wirksam gegen bös willige Eingriffe geschützt, die Eheschließung durch Zuschüsse und Steuermaßnahmen erleichtert, die Kinderfreudigkeit durch Stärkung des völkischen Verantwortungsbewußtseins und durch öffentliche Maßnahmen gefördert und der Ab- treibungsseuche ein unerbittlicher Kamps angesagt. So stark bei diesen Bestrebungen rassenhngienische und bevöl kerungspolitische Gesichtspunkt im Vordergrund standen und stehen, so tief war zugleich die Auswirkung auf das sittliche Bewußtsein und Verantwortungsgefühl des Ein zelnen, und wenn wir die Nolle von Familie und Mutter- tum im Reich mit der unerfreulichen Lage in manchen so genannten Kulturländern vergleichen, so können wir mit Genugtuung seststellen, daß die Anstrengungen des Natio nalsozialismus auf der völkischen und biologischen Eben nicht vergebens gewesen sind. Es ist nur zu natürlich, daß die neuen Gedanken und Zielsetzungen auch in der Sphäre des Eherechts ihren Niederschlag fanden, und bevor noch das neue Eherecht bindende Formen ange nommen hat, wie dies soeben geschehen ist, begann sich die richterliche Praxis im Rahmen der allgemeinen Evolution des Rechtsdenkens auf die neuen Gesichtspunkte einzu stellen. Der soeben erfolgten Verkündung des Gesetzes Uber die Vereinheitlichung des Eheschließungs. und Eheschei dungs-Rechtes sind sorgfältige Vorbereitungen und Er probungen vorangcgangen, die auch in der öffentlichen Diskussion eine bemerkenswerte Nolle gespielt haben. Gegenüber einzelnen extremen Wünschen und Forderungen schlägt das vorliegende Gesetz eine durchaus maßvolle, der Lebenswirklichkeit angenäherte Mittellinie ein. Es geht vom bisher geltenden Zustande aus und reformiert ihn in all denjenigen Punkten, wo das nationalsozialistische Denken mit früheren Nechtssätzen und Gepflogenheiten kollidiert. Die Standorte haben sich geändert, ohne datz Bewährtes Uber Bord geworfen worden ist. Bei der Würoigung dieses Gesetzes müssen wir davon ausgehen, daß ihm die Ausgabe gestellt ist, die ehelichen Rechtsbeziehungen in der staatlichen und völkischen Ebene festzulegen. Die religiöse Bedeutung der Eheschließung für den Christen steht außer jeder Diskussion, und beson ders für den Katholiken enthalt die sakramentale Weihe der kirchlichen Eheschließung zugleich zusätzliche Pslichten be züglich der Heiligkeit und Unauflöslichkeit des Ehebandes. Daß aber die Geltung des Kanonischen Eherechts auch in einem Uberwiegenö katholischen Lande in unserer Zeit die auftretenden rechtlichen und sozialen Probleme nicht völlig losen kann, zeigt gerade das österreichische Beispiel mit gro ßer Deutlichkeit. Es sind gerade katholische Theologen und Sozialpolitiker gewesen, welche das nach dem Weltkriege in Oesterreich eingesiihrte System der sogenannten „Dispens ehen" für überaus verhängnisvoll hielten ohne doch der Auffassung zu sein, daß ein« einfache Rückkehr zur Allein geltung des Kanonischen Rechts das Eheproblem für alle diejenigen Kreise zu lösen vermöchte, die äußerlich oder innerlich bereits außerhalb der kirchlichen Sphäre standen. Gerade die Dringlichkeit einer endlichen Klärung dieses un erfreulichen Zustandes in Oesterreich hat den Ausschlag da für gegeben, daß das neue Ehegesetz als einheitliche groß- Deutsche Regelung nunmehr in Kraft gesetzt worden ist. In diesem Gesetz nimmt, wie in fast allen modernen Staaten, neben der Eheschlietzung die Ehe scheidung einen beson ders breiten Raum ein. Es ist wiederholt von national sozialistischer Seite betont worden, daß im Interesse der Sicherung der Eh« und de» Nachwuchses die Ehescheidung keine Erleichterung, sondern eher eins Erschwerung erfahren Müsse. Aber es wurde zugleich mit rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Argumenten die Auffassung dar gelegt, datz es Fälle gäbe, in denen die Auflösung einer un erwünschten oder unheilbar zerrütteten Ehe dem Staats und Dolkswohl am dienlichsten sei. In der Tat sind in dem neuen Gesetz zahlreiche neue Ehescheidungsgründe aufaekükrt. während in der früheren Sckeidunavoraris eigentlich nur der Ehebruch ein unbedingter Scheidungs grund war. Wenn aber das Gesetz davon absieht, ganz allgemein dle „eheliche Zerrüttung" zum Scheidungsgrund zu erklären und wenn das Gesell die wichtigsten Scheidungs gründe ausdrücklich mit Namen nennt, so liegt darin eine bewußte Beschränkung der Scheidungsmöglichkeiten. Nach nationalsozialistischer Auffassung ist gegenseitige Treupflicht 7 perlenen verbrannt Schwer«» Autbbusunglück in Algerien Pari», 9. Juli. Ein schweres Verkehrsunglück ereignete am Freitag In der Nähe der algerischen Stadt Constantine. zahlreichen Eingeborenen besetzter Autoomnibus stieb Kurve mit einem entgegenkommenden Lastkrastwagen wurde gegen einen Baum geschleudert und geriet „n -—---- - - -— , Augenblick in Brand. 7 Insassen ver- gründe ausdrücklich mit Namen nennt, so lieg st lebensgefähr- bewußte Beschränkung der Scheidungsmöglichb nationalsozialistischer Auffassung ist gegenseitig« Drohung) zur Nichtigkeit der Ehe führte, sehe das neue Recht in solchen Fällen, »m der Wirklichkeit des Lebens gerecht zu werden, nur die Klage aus Aushebung der Ehe vor, die diese nicht von Anfang an vernichtet, sondern lediglich für die Zukunft auflöst, während die Nichtigkeitsklage sich nun mehr auf Fälle beschränke, in denen die Beseitigung der Ehe im staatlichen Interesse liege. Bet der Ehescheidung gehe das neue Recht davon aus daß jeder Ehegatte mit Rücksicht auf die wichtige Funktion der Ehe im völkischen Staat die Pslicht habe, aus seiner Ehe das Beste zu machen, daß nicht jede Enttäuschung zur Scheidung berechtige und daß auch beiderseitiges Einverständnis nicht zur Scheidung ausreiche, sondern daß die Ehe nur geschie den werden könne, wenn die Aufrechterhaltung im Interesse der Volksgemeinschaft nicht mehr wünschenswert erscheint. Ehe- bruch werde auch künftig kein rein formaler Scheidungsgrund sein. Der allgemeine Sah, dah niemand die Scheidung wegen einer Verfehlung des anderen begehren darf, die er selbst nicht als ehezerstörend empfunden hat, gelte auch hier. Neben der Hysterie als Scheidungsgrund sind noch weitere Möglich keiten der Scheidung ohne Verschulden zuge lassen, z. B. vorzeitige Unfruchtbarkeit. Bei jedem dieser vom Verschulden unabhängigen Scheidungsgründe blelbe aber die Härte Klausel des 8 64 wirksam. Vorzeitige Unfrucht barkeit z. B. durch Kriegsverletzung oder Geisteskrankheit snach glücklicher Ehe) erst im hohen Alter könnte keine Scheidung begründen. Auch sorge das Gesetz dafür, daß die Scheidungs möglichkeit nach dreijähriger Heimtrennung nicht von pslicht- losen Ehemännern zur Verstoßung der Frau mißbraucht wird. Front eroberen die Truppen nach erfolgreicher Umgehung Kreisstadt Nules. Dor Aufgabe der Stadt hatten die R, auch hier wieder " "' gesprengt. Nach der Eroberung von Nules setzten d Nationalen sofort ihren Vormarsch nach Süden fort, gelangt, in die Umgebung von Moneofär und von dort längs d das von den Roteif als Hauptvertetdiaung für Sagunt gedacht war, völlig umgangen worden. Die Truppen Gareia Valinos und eroberten den größten Teil der" dortigen Befestigung»- brannten, anlagen. Die Entfernung bis zur Grenze der Provinz Valencia ltche Verb