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3?. Jahr- Nummer 89 Donnerslag, 14. April 1938 «erlags»rt Vierden. «nzelgenprel,«: »I« IspaMg« rr mm breit« gelt« « vll-l i lür FamIIIenon,eigen » Psg gilr PlatzwIInIch« können mir tein« Trwklhi letfle». Shristlelinn,: Dreien.«., Polierstrab« 1s, Fenrrns MU » tllN» blelchäst,stell«, Druck und v«rlag: Termanla Buchdruck,r«i und Verla, DH. ui» «. Winkel, Polierstrab« 17, Fernruf «vir, Postfche«; Rr. 1«r, Bank: Stadiban« Dre-d-n «r. U7S7 VolksMuns «rfchiliü « mal «SchenINch. «onatllche, v«,u,,pr«l» durch Trüge« «infchl. « Psg, «p». ' 10 Pf,, rrig«rloh» 1.70; durch di« Post 1.7« einschließlich Postübermeilungsgebüh», »ugllglich SS Psg, Post-Bestellgeld. Sinzel-N«. 10 Pf,., Sonnabend, und Festia,-«,. » Pf,. Abbestellungen müssen Misten, «In« Woche vor Ablauf de« vezugojeit schriftlich b«Im Verlag «Ingegange» fein. Unser« Arstg«« dürfe» kein« Abbestellung«» «nigegennehoi«». Im Fall« von höhere, Sema», verbot, «Inireiend«, ««Iriek» stöcungen hat d«r Bezieher oder Werbungtreibend« kein« Ansprüche, fall, di« Zeitung In beschrönllem Umsang«, ver» fpätet oder nicht erscheint. tkrfllllungiortlstDr«,»«». Mmsterlrejsen in London oder Paris? Pans zu Verhandlungen mit Rom bereit? Gemeinsame VerkeidlgungSfragen und das englisch-italienische Abkommen im Vordergrund London, 14. Avril. Die Londoner Morgenvresse beschäftigt sich ausführlich mit einer angeblich bevorstehenden Zusammenkunft briti- scher und französischer Minister. Die „Times" be schränkt sich dabet auf einen Bericht ihres Pariser Korrespon denten, wonach Da lädier und Bonnet voraussichtlich mit Chamberlain und Lord Halifax eine Reihe europäischer Fragen besprechen würden, die eine englisch-französische Zusam menarbeit erforderten. Als Zeitpunkt werde das Wochen ende nach Ostern genannt. Es sei aber nicht bekannt, ob die Besprechungen in London oder Paris stattftnden. Der Diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" schreibt, die Besprechungen würden sich wahrscheinlich auf die gemeinsame Verteidigung der beiden Länder beziehen. Man nehme allgemein an, daß Frankreich unter fei ner neuen Regierung bereit sei, mit England bet der Zusam menfassung der Hilfsquellen zusammenzuarbeiten. Nach dem Diplomatischen Korrespondenten der „Daily Mail" soll auch die Zusammenarbeit der britischen und französischen Marine besprochen werden. Das englisch-italienische Abkommen werde einen weiteren Verhand- lungsgeaenstand bilden, und es bestehe kein Zweifel, daß die französischen Minister Englands Wunsch nach einer baldigen Anerkennung der italienischen Herrschast in Abessinien unter stützen würden. Frankreich sei allem Anschein nach zu sofor tigen Verhandlungen mit Italien bereit. Der politische Korrespondent des „Daily Expreß" nennt bereits genaue Pläne für eine weitgehende politisch-technische Zusammenarbeit der Generalstäbe. Paris, 14. April. Auch hier sind Gerüchte über eine Reise Daladiera und Bonnets nach London verbreitet, die, wie der „Exeelsior" berichtet, im Foreign Office und am Quai d'Orsay weder bestätigt noch in Abrede gestellt werden. Eine unmittel bare Fühlungnahme zwischen den französischen und englischen Staatsmännern sei jedenfalls eine für früher oder später in Aussicht genommene Möglichkeit, besonders nachdem das neue Kabinett die Gesamtheit der innen- und außenpolitischen Fra gen reiflich geprüft haben werde. Noch keine Bestätigung der Pressemeldungen zu erlangen. London, 14. April. Wie aus französischen Kreisen verlautet, können die Mel dungen der englischen und französischen Presse über einen be vorstehenden Besuch des französischen Ministerpräsidenten Da- ladier und des französischen Außenministers Bonnet vorerst nicht bestätigt werden. Eine Entscheidung über den Besuch sei noch nicht gefallen. Blutgruppenprobe gesetzliches Beweismittel Aeue Vorschriften für die Feststellung der blutmäßlgen Abstammung Berlin, 14. April. Im Zuge der Neugestaltung des bürgerlichen Rechtes hat die Reichsregierung ein Gesetz Uber die Aenderung und Ergän zung familienrechtlicher Vorschriften und über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 12. April 1938 (Reichsgesetzblatt I. Seite 38V) erlassen. Dieses Gesetz nimmt aus Teilgebieten des Familien rechtes, dessen Neugestaltung aus verschiedenen Gebieten vor bereitet wird, einige Fragen von besonderer Dringlichkeit vor weg, um sie noch vor dem Abschluß der umfassenden Erneue rung der einzelnen Rechtsgebiete einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. Es handelt sich dabet vorwiegend, um die Aenderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, deren Weitergeltung sich immer mehr als Hemmnis für die Verwirklichung der nationalsozialistischen Auffassung von der Bedeutung der blut mäßigen Abstammung und der Sippenzugehörigkeit des Men schen erwiesen hat. Um zu gewährleisten, daß zur Klarstellung der Abstam- rmmg eines Menschen alle verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten verwertet werden können, ist für das Verfahren in familien rechtlichen Streitigkeiten in allgemeiner Weise bestimmt, daß sich Parteien und Zeugen, soweit dies zur Feststellung der Abstammung der Kinder erforderlich ist, erb- und rassen- k kindlichen Untersuchungen zu unterwerfen haben und die Entnahme von Blutproben zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung dulden müssen. Dies ist namentlich für die Feststellung der unehelichen Vaterschaft von Bedeutung. Nach dem bisher geltenden Recht konnte die Ehelich keit eines Kindes nur von dem Ehemann der Mutter und nur innerhalb eines Jahres, nachdem dieser von der Geburt des Kindes Kenntnis erlangt hatte, angefochten werden. Diese in ihren Ergebnissen mit nationalsozialistischer Auffassung un vereinbare Regelung ist nunmehr beseitigt. Der Ehemann der Mutter verliert das Recht, die Ehe- kichkeit des Kindes anzufechten, künftig erst mit dem Ablauf eines Jahres, nachdem er Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die für die Unehelichkeit des Kindes sprechen. Darüber hinaus aber kann die Ehelichkeit auch von dem Staatsanwalt angefochten werden, wenn dieser die Anfechtung im öffentlichen Interesse oder im Interesse des Kindes für geboten erachtet. Durch eingehende Uebergangsvorschriften ist sichergestellt, daß auch die Ehelichkeit solcher Kinder angefochten werden kann, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits ge boren waren. Das Gesetz bestimmt ferner, daß von dem Ehehtnder- nis der Schwagerschaft, das im Interesse der Rein erhaltung des Familienlebens besteht und deshalb auch ausrecht erhalten wird, Befreiung erteilt werden kann. Damit die Gültigkeit eines Kindes-Annah in e- Dertrages nach oft jahrelangem Bestehen nicht durch Form sehler in Frage gestellt werden kann, die bei der Bestätigung des Vertrages möglicherweise übersehen worden sind, ist be stimmt, daß durch die rechtskräftige Bestätigung die Verletzung einer für die Annahme an Kindes Statt vorgeschriebenen Form geheilt wird. Die Vorschriften über die Annahme an Kindes Statt ind ferner durch Bestimmungen über die gerichtliche Aus hebung von Kindesannahmeverhältnissen ergänzt. Damit wer den d e Adoptionsverhältnisse in Fortführung der Gedanken des Gesetzes gegen Mißbräuche bei der Eheschließung und der Annahme an Kindes Statt vom 23. November 1933 weiter bereinigt. Die Aufhebung eines Annahin.everhältnisses, die bisher nur durch Abschluß eines besonderen, der gerichtlichen Bestätigung bedürftigen Vertrages bewirkt werden konnte, kann künftig auf Antrag eines Vertragsteiles oder der höheren Verwaltungs behörde durch gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, wenn wichtige Gründe in der Person eines Vertragsteiles vor liegen, die die Aufrechterhaltung des Annahmeverhältnisscs sittlich nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen. Auch auf die Wirksamkeit einer Ehelichkeitserklä rung soll cs künftig ohne Einfluß sein, wenn das Vorhanden sein einer ihrer gesetzlichen Voraussetzungen zu Unrecht ange nommen worden ist. Wird festgestcllt, daß das Kind nicht von dem Manne stammt, als dessen eheliches Kind cs Irrtümlich erklärt morden ist, so kann die Ehelichkeitserklärung zurück genommen werden. Schließlich bringt das Gesetz eine Aenderung der Vor schriften über die Rechtsstellung der Staatenlosen, deren Rechtsverhältnisse künftig ausnahmslos nach den Gesehen des Staates beurteilt werden sotten, In dem sie sich aufhaltcn. Die Durchführungsbestimmungen für das Gesetz werden In Kürze erlassen. Der natlonalspantsche Vormarsch in den Pyrenäen Salamanca, 14. April. Der nationale Heeresbericht meldet: Die Navarra-Brigaden besetzten am Mittwoch im Abschnitt Bielsa in den Pyrenäen 12 Ortschaften und drei feindliche Stellungen. Auch in dem Eseratal drängten die Truppen Fran cos die Bolschewisten im Abschnitt Venasque nach der sranzö? fischen Grenze hin zurück und eroberten 6 Ortschaften. Bei Seira fielen drei Elektrizitätswerke in die Hände der national spanischen Truppen, so daß Barcelona von wetteren Elektri- zitätsquellen abgeschlossen wurde, Im Frontabschnitt Balaguer griffen die Bolschewisten mit starken Kräften an, wurden aber jedesmal abgewiesen. Die galicischen Truppenteile setzten nach Ucberwindung des feind lichen Widerstandes ihren Vormarsch fort. Sie ließen in der Provinz Castellon bereits die Ortschaft Chert hinter sich und besetzten die bolschewistischen Stellungen bei Fumeral, ferner die Colle- und die Tozal-Höhen, von denen aus der Ort San Mateo beherrscht wird. An der Front im Abschnitt von Estremadura wurden die vorderen Linien ausgericht'et. Der Frontberichterstatter des ngtionalspanischen Hauptquartiers berichtet, daß ihr ein schrift licher Befehl an die rote gemischte Brigade von dem politi schen Generalkommissar Arroyo bekannt geworden ist, in dem ben politischen Unterkommissaren, sowie den Häuptlingen zur Pflicht gemacht wird, den ..Freiwilligen" und Milizen anzu drohen, daß Ueberläufer erschossen würden. Der Befehl schließt mit der Grcuellilge, daß, falls einem die Fahnenflucht gelänge, er das gleiche Schicksal bet den nationalspanifchen Truppen er leiden würde. Höre Belisha unterwegs nach Matta Chamberlain bestätigt: Höflichkeitsbesuch des britischen Krieg ministers bei Mussolini. London, 14. April. Kriegsmlnister Höre Belisha verließ am Donnerstagvor mittag um 11 Uhr mit dem Zug London, um sich nach Malta zu begeben. Premierminister Chamberlain bestätigte im Unterhaus auf eine entsprechende Anfrage, daß der Kriegswinistcr Mussolini einen „Höflichkeitsbesuch" abstatten werde. Der Besuch habe „keinerlei politische Bedeutung". MSkau fürchtet die unkontrollierte Macht stellung der Volkskommiffare Schrittweise Wiedereinführung des „Kollegien"-Systema in der Sowjetunion. Moskau, 14. April. Der Rat der Volkskommissare hat weitere drei „Kollegien" für die Volkskommissare für Maschi nenbau, Nahrungsmittelindustrie und Leichtindustrie eingesetzt, nachdem entsprechende „Kollegien" für die Volkskommissariate der Schwerindustrie und der Eisenbahnen bereits vor einigen Tagen gebildet wurden. Die „Kollegien" stellen nunmehr die „kollektive Spitze" der betreffenden Volkskommissariate dar; alle maßgeblichen Beschlüsse werden vermutlich nicht mehr wie bisher vom Volkskommissar selbst, sondern von de» „Kollegien" gefaßt. Die Wiedereinführung der „Kollegien" bei den Volks kommissariaten befindet sich in direktem Widerspruch zu dem Gesetz vom 23. März 1934, das die „Kollegien" abschaffte und die persönliche Verantwortlichkeit der Volkskommissare aus drücklich festlegte. Die Sowjetregierung hat es dabei nicht ein mal für nötig befunden, dieses Gesetz jetzt für ungültig zu er klären! Die Wiedereinführung der „Kollegien" paßt ganz in den Rahmen der augenblichlichen Atmosphäre des Mißtrauens, der Spionage- und Verratspsychose, in der keinem Exponenten des Regimes eine zu große und unkontrollierte Machtstellung an vertraut werden soll. Es ist wahrscheinlich, daß das Kollegien- system auch In weiteren Volkskommissariaten cingeführt wird. Aus einer am Donnerstag erlassenen Verordnung ist fer ner zu entnehmen, daß wiederum zwei stellvertretende Volks kommissare. nämlich Fokin und Solotow im Volkskommissariat für Maschinenbauindustrie entfernt worden sind. Reue VefestlgungSanlqgen an der sowjet russischen Westgrenze Warschau, 14. April. Wie „Erpreß Poranny" meldet, wür den mi der sowjetrussiscl-en Wcstgrcnze, insbesondere an der estniscl)en Grenze, geheime Erdarbeiten durckgeführt, bei denen es sich natürlich nur um den Bau von Befestigungs anlagen handeln könne. Diese Arbeiten seien insbesondere auch in jenem Grenzstreifen in Angriff genommen worden, aus dem unlängst erst die Bewohner zwangsweise in das Innere des Landes gebracht worden sind. Wegen des morgigen Karfreitag erscheint die nächste Nummer der Sächsischen Volkszeitung am Karsamstag Englische Flugzeugbestellung in WA und Kanada? Eine Mitteilung des stellvertretenden Luftfahrtmlnisters im Unterhaus. London, 14. April. Ein Teil der Londoner Morgenpressc befaßt sich mit einer Erklärung, die der stellvertretende Lustfahrtministcr am Mitt woch im Unterhaus abgab, wonach die Regierung jetzt endgültig überprüfe, wie weit die britische Luftwaffe mit Lieferungen au» den Vereinigten Staaten und Kanada versorgt werden könne. Nach Ansicht der Zeitungen sei die Prüfung dieser Frage darauf zurückzuführen, daß die britische Industrie nicht in der Lage ist, das erweiterte Rüstungsprogramm beschleunigt durch- zuführen. Ferner wolle die Regierung durch Anlagen von Schattcnfabriken in Kanada die Versorgung der Luftwaffe un abhängig von Angriffen machen. „News Chronicle" schreibt, eine Abordnung von Luftfahrtsachverständigen werde sich am 20. April nach Amerika begeben. Der Newyorker Korrespondent des Blattes will sogar wissen, daß England beabsichtige, 800 Bombenflugzeuge in USA zu kaufen. Nach Ansicht des „Daily Expreß" würden aber zunächst nur Einzelteile nach England geliefert werden. „Daily Mail" meint, daß sich wahrscheinlich aus dem Anauf technische und politische Schwierigkeiten ergeben würden. Die Antworten der Vereinigten Staaten und Kanadas auf die britische Anfrage würden in den nächsten Tagen er« wartet. König Faruk zu einem Besuch der Türkei elngeladen Kairo, 14. April. Der türkische Außenminister Rüschtü Aras überreichte am Mittwoch König Faruk von Aegypten eine Einladung des Staatspräsidenten Kemal Atatürk, die Türket zu besuchen. Wie zu erwarten war. ist während des türkischen Besuches weder der Beitritt Aegyptens zum Biererpakt erfolgt noch die Frage des ägyptisä)en Khalisats behandelt worden.