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Skl!r I. ?!r. 'tt7. Mo. <-2. .usqab« üe. ,<r Taqevtatt Donnerstaq, 10. Oktober 1»18 JeiitiA Stiiite, deWe Arger, zeichnet Bon neuem ergeht der Weckruf an das deutsche Volk zur Zeichnung auf die Kriegsanleihe. Ernst ist die Zeit und ernst sei der Sinn, der sich äußern muß in der Tat. Die deutschen Städte, auf deren Schullern ein großer Teil der Lasten des Krieges ruht, haben die feste Zuversicht, daß ihre daheim gebliebenen Bürger in diesen Tagen schwerster Entscheidungen und größter Gefahren für unser Vaterland sich des Geistes der Väter von 1813 erinnern, welche in weit härterer Zeit durch ihre standfeste Opferfreudigkeit die Grundlagen gebaut haben für das Deutsche Reich. Was damals gekaut, muß heute aufrechterhalten werden. Dazu ist nötig, daß jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau den Glauben und den Willen, die Kraft und die Zuversicht im Herzen tragen. Unser feldgraues Heer, das auch im 5. Kriegsjahre dem Ansturm der Feinde heldenmütig die Stirn bietet, bedarf immer wieder von neuem des wehrhaften Rüstzeuges, das ihm die Heimat liefern soll. Nicht besser kann den tapferen Kämpfern die Heimat danken, als daß sie die Mittel liefert zur Beschaffung von Schwert und Schild. Auch die deutschen Städte sollen und wollen alles au,bieten, was ihnen selbst, ihren Sparkassen und ihren Stiftungen an Mitteln zu Gebote stehl. Sie richten aber auch an alle ihre Bürger die dringende Aufforderung zur Kriegsanleihezeichnung. Der Ruf, der jetzt von neuem an unser Volk ergeht, soll im Herzen tönen. Wer nicht freudig gibt, was er kann, der hat nicht teil an der Größe der Zeit, die wir mit unserem geliebten Vater lands durchleben und erleben. Deutsch sein heißt mittaten an dem großen Werk des machtvollen Berteidigungskampfes, der Deutschland von seinen Feinden aufgezwungen ist. Wer den Weg zum wahren Frieden mitgehen will, der darf jetzt nicht dem Reich versagen, was des Reiches ist. Dem Bernichtungswillen des Feindes wollen wir entgegensetzen die ungeschwächte moralische Stärke, die unerschütterliche Entschlossenheit, die stolz auf die gerechte Sache ihren Ausdruck in dem Vertrauen auf den Endsieg findet. Die deutschen Städte wollen die Bannerträger des Gedankens sein: Kriegsanleihezeichnung ist Heimatdank 1 Der Vorstand des Deutschen Slädlekages Oberbürgermeister Wermuth-Berlin. Oberbürgermeister vr. von Borscht-München. Oberbürgermeister Dr. Ackermann-Stettin. Oberbürgermeister Adenauer-Löln. Oberbürgermeister Blüher-Dresden. Oberbürgermeister vr. Geßler-Nürnberg. Oberbürgermeister I)r. Glässing- D.;r astadt. Oderbürgerinelster Or. Körte-Königsberg i. Pr. Oberbürgermeister Lautenschlager-Stuttgart. Oberbürgermeister Liebetrau-Gotha. Oberbürgermeister Lindemann-Kiel. Oberbürger- mei.ier I)r. Luther-Essen. Oberbürgermeister Matting-BreSlau. Stadtverordneten-Vorsteher Michelet-Berlin. Stadtrat Geh. Iustizrat Prof. vr. Mosse-Berlin. Oberbürgermeister vr. Oehler- Düsseldorf. Oberbürgermeister Reimarus-Magdeburg. Oberbürgermeister vr. Rihmäller-Osnabrück. Oberbürgermeister vr. Rive-Halle a. S. Oberbürgermeister vr. Rothe-Leipzig. Bürger- meister a. D. Sahm-Berlin, Geschäftsführer des Städketages. Oberbürgermeister Scholh-Danzig. Oberbürgermeister Vr. Scholz-Eharlottenburg. Bürgermeister vr. Schwander-Strahburg i. E. 'Oberbürgermeister Eiegrist - Karlsruhe i. B. Etadtdirektor Tramm - Hannover. Oberbürgermeister Borgt-Frankfurt a. M. Oberbürgermeister vr. Wilms-Posen. Oberbürgermeister Aufforderung. Die am 11. Mai 1849 verstorbene strau Emilie verw. GcrichtSdireklor Winkler acb. Pöppig Hal in > ihrem letzten Willen ein Vermächtnis von -Mitt Talern i mit der Vcstimmnna aestifrel, daß die Linien davon an unbemittelte Witwen zweier hiesiger Advo katen oder («crichtsdircktoren je L Jahre lang anSaezahlt werden sollen. Tic eine Haine der Zinsen dieser Winkler Pöppig- schen Stiftung ift am die öIabre ININ bis 1N23 anoer weit durch den VeriassungSauSicbuß der Stadtverordneten »u vergeben. Es ergebt daher an diejenigen Frauen, die daraus Anspruch machen können und wollen, die Aufforderung, ihre Gesuche bis zum K. November IKIks in der Kanzlei der Stadtverordneten, Neues Rathaus, Zwischengeschoß, Zimmer Nr. 3tk, anznbrinqen. Leipzigs den 2. Oktober 1918. Der rlcrfasfungSauoschu« der Stadtverordneten. Or. E. Iunck. Erzeuger - Höchstpreise für die mit Geschirr nach Leipzig ge lieferte und für die in Leipzig erzeugte Vollmilch. Nachstehend dringen wir die Verordnung der König Achen Kreishanptmannichait vom 26. September Wiki »Sächsische Staalszeitung vom 28. September 19181 auS- Hugswciie zur öffentlichen Kenntnis. Leipzig, am 9. Oktober 1918. Kr.-E.-A. II. Der Rat drr Stadt Leipzig. S Aus Grund non 8 1 Abintz 7 der Verordnung des Mönigl. Ministeriums des Innern über Milchhachst- Dretfe vom 1l. Scpiember 1918 wird nach Gehör der Ulclciligten mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1918 ab fügendes bestimmt I. Beim Berkans gut gekühlter und gereinig ter Bollmilch ab Stall an -Händler, die diese von Wolfram-Augsburg. Milch mit Weschtrr «ach Leipzig und den Ge- i metnben Böhlitz Ehrenberg, Leutzsch, Groß- zschocker-Windorf, Gautzsch, Liudenthal, Oetzsch- Markkleeberg, Mölkau, PaunSdorf und Wahren einführen, darf der Höchstpreis 44 Pf- daS Liter, bei nicht besonders behandelter Milch 42 Pf. daS Liier, nicht übersteigen. Die im Stadtbezirke und den vorgenannten Ge meinden selbst ansässigen Erzeuger dürfen für die im Stadtgebiete und in diesen Gemeinden erzeugte Milch bei Abgabe an Händler 48 Pf. fordern. Die Preise dieser Bekanntmachung sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes bcrr. Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. De zember 1914 iRcichögesetzblatt S. Sich. Die Bekannt machung vom 20. Oktober 1917 tritt mit dem 30. Sep tember 1918 außer Kraft. 12 Leipzig, deu 26. September 1918. II (7 ÜV3422 o. Königliche KreiShauptmannschaft. Au die einschlägigen Geschäfte des Kleinhandels gelangt durch die Kleidelverivertungsacsellschast ni. b. H., Abteilung Neuwaren, Rcichsslraße W/35,1., je ein Posten Frauen- und Mannerunterhosen, Windeln und Nabelbinden zur Verteilung. Die Waren liegen Freitag, den 11. d. M, m der Zeit von vorm. 10—12 Uhr zur Besichtigung aus. Bestellungen werden — soweit der Vorrat reicht — von den Firmen, die diese Artikel vor dem I.Agusl 1914 ge führt haben, nltr während dieser Zeit zu den „Verkaufs bedingungen von Reichswaren entgegengcnommen. Warenausgabe findet während dieser Zeit nicht statt. Leipzig, am 10. Oktober 1918. Der Rat der Stadt Leipzig. Gewerbeamt, KriegSbekleidungSstelle. Stadtfparkaffe Zwenkau. Neues Rathaus. Tägliche Verzinsung nach .11» «k. Geschänszeit Itt—3, Sonnabends 10—1 Uhr. Kontrollmarken. Postscheckkonto 8143. Schließfächer. Kleinhandelr-rek für Kartoffel» in LeWa-Land. Mit Wirkung vom 10. Oktober d. I. ab werden unter Aufhebung aller bisherigen Bestimmungen folgende Höchstpreise für den Kleinhandel mit Kartoffeln fest gesetzt: Bei zentnerweisem Bezng: s) Bei Abgabe durch bezirkSeingefeffeve Erzeuger auf Ablchnitte der Landeskartoffelkartc beträgt der Preis für einen Zentner Kartoffeln 8,50 Mark zuzüglich der reichsgesctzlich geordneten Schnellig- keitsprämie von 60 Pf. für den Zentner und der Anfubrprämic von 5 Pf. für jeden angefangcnen Kilometer, jedoch unter Abrechnung des ersten Kilometers. Uebernimmt der Erwerber den Transport der Kartoffeln vom Gehöft des Erzeugers ab, so fällt der Kilometer-Zuschlag weg. Erfolgt die Liefenlng in Leihsäcken, so darf der Erzeuger 30 Pf. Ausschlag für den Zentner fordern. Wird zwischen dem Kartoffclerzeuger und dem Käufer vereinbart, daß letzterer die Kartoffeln selbst aus dem Acker herausnimmt, so ist der Kaufpreis um mindestens SO Pf. für den Zentner zu mindern. b) Der Preis für einen Zentner Kartoffeln wird bei Abgabe auf Abschnitte der Landeskartoffelkarte durch die Gemeinden oder die von ihnen mit der Abgabe beauftragten Stellen aus 8 Mark festgesetzt. II. Bet psundweistem Bezug: Der Kleinverkaufspreis für 1 Pfund Kartoffeln bei pfundweisem Verkauf durch Gemeinden oder Händler wird aus 8 Pf. für das Pfund festgesetzt. Karloffelcrzeuger dürfen Kartoffeln unmittelbar an Verbraucher nur zentnerweise auf Abschnitte dcr Landes- kartoffclkarte abgeden. III. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Be stimmungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegen- stände, ans die sich die strafbare Handlung bezieht, ein gezogen werden, ohne Unterschied ob sie dem Täter ge hören oder nicht. Leipzig, am 9. Oktober 1918. Der BezirkSverbaud Leipzig-Land. ^leisHoertetlungssteUe der Stadt Leipzig. Heute—Donnerstag—de« iv. Moder M8 Fteischzuteilung Nachm. 1 Uhr Nr. 241-340 . . „ 2 „ „ 341—410 der Berechtigungs- „ 3 „ „ 441—Schluß auswcise. Für die Gastwirtschaften kommen IS*/, des denselben »ugebilligten Rcgelbedarfes zur Verteilung, außerdem Flcischkonserven, die von den Gastwirtschaften am 14. d. M. in der Warenverteilungsstelle der Gastwirte, Leipzig, Roßplatz, zu entnehmen sind. Wurst Nachm. 2 Uhr Nr. 380—261 der BerechtigungsauSweise Wurstbrühe Nachm. 4 Uhr Nr. 361—420 der BerechrigungsauSweise. Die Lehrlinge haben sich zur Arbeitsleistung früh 8 Uhr aus den, Lchlachtöoie einzufinden. Aus den übrigen Amtsblättern In das GüterrechtSregister ist eingetragen worden: Ter Oberpostschaffner Friedrich Ernst Hermann Händler in Leipzig-Schönefeld hat das Recht seiner Ehefrau Amalie Selma geb. Weidner, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises seine Geschäfte für ihn zu besorgen und ihn zu vertreten, wiederbergestellt. — Tie Äerwaltung und Nutznießung des Postassistenken August Robert Sendet in Leipzig-Gohlis an dem Vermögen seiner Ehefrau Hulda Elise geb. Kappel ist durch Ehevertrag vom 1. Oktober ausgeschlossen morden. Sächsische Nachrichten * Dresden, 10. Oktober. * Benzincntzündung. Aus dem Neustädtcr Markte geriet am Mon- Gog früh ein Lastkraftwagen in Bran d. Der mit Zigaretten be- lndene Wagen hatte einen Achsenbruch erlitten, wodurch der Benzin- kehälter auZchlug und sein Anlxrlt sich entlud. Das rasch auslodcrnde Heuer zerstörte den Wagen und seinen wertvollen /Inhalt. G * Chemnitz, 9. Oklober. In einer Wohnung der Gablenzer Bor- Gibt spielte am Dienstag vormittag ein 4jährigc» Mädchen, wälzend hie Mutter von der Wohnung abwesend war und sie das Mädchen und «inen 5 Jahre alten Knaben eingcschlosscn hatte, mit Streich hölzern. Hierbei gerieten die Kleider des Kindes in Brand und daS Ulkädchen erlitt so schwere Brandwunden, daß cS im Laufe des Nach- »iltag« verstarb. I_j Schwarzenberg, 9. Oklober. Aus Anlatz der Feier des 25>äh- Wqen Amtsjubiläums von Frl Helene Bornhagen als Lehrerin und 4aüenverwatterin der hiesigen Obererzzedirgijchen Frauen- und Haus- Ha. lungüschule überwies Fabrikbesitzer Krauß in Wlldenau der Schule Ei 00 zur Errichtung einer Krauß-Stiftung: frühere Schülerinnen ließen «ine Geldspende von 1546 It überreichen. — Für einmalige Teuerungszulagen an städtische Beamte und Lehrer bewilligten Rat und < ..dtoerordnele 53000 Zl — Als Reinergebnis der Sammlung für die Aolvnialkrlegerjpendc in hiesiger Sadt konnten H2 2V8 .M obgellesert werden. —o— Pirna, s. Oktober. Sein goldenes Jubiläum begeht Orn 8. November der h ejige Albert zwetgverein. Cs trifft hierzu dir Prinzessin Johann Georg in Pirna ein. O Bad Elster, 8. Oktober. Die Ende September geschloffene dies DHritz« Sommcrdadezeil war die besuchteste leit Bestehen des BadeS; Die Zahl der Kurgäste betrug 19398, gegen das Vorjahr 451 mehr, die der abgegebenen Bäder aller Art 149 562. Thüringen und Provinz Sachsen * Aena, 10. Oktober. Kurz nach seiner Ileberstedelung nach Jena verschied in einem hiesigen Gasthaus der Geheime Regierungs- und Pro- vinzial-Schulrat Dr. Oskar Brinckmann aus Magdeburg im 65. Lebensjahre. * Merseburg. 10. Oktober. Bet der Fasanerie wurde di« Leiche eines 22jährigen gutgekleideten Mädchens aus Büschdorf bei Halle auf gesunden. Die Leiche lag auf einer sogenannten Sandbank. Nach Lage der Umstände scheint ein Verbrechen vorzuliegen. * Hildburghausen, 9. Oktober. Dl« in Leipzig verstorbene Frau Mathilde Schmidt-Westrum hat Ihrer Heimatstadt Hildburg hausen ein Kapital von 15 000 vermacht, besten Zinsertrag dem Altersheim zufließcn soll. Gotha. 9. Oktober. Das Hofbankhaus Gebrüder Goldschmidt feierte am Sonnabend das 50sährige Bestehen. * Cöihen. 10. Oktober. Ein großes Schadenfeuer brach auf noch unaufgeklärte Weise ln der Sackstraße aus. Zwei große, als Niederlagsräume benutzte Gebäude standen plötzlich in Hellen Flammen, die in den mit leicht brennbaren Stoffen gefüllten Fachwcrkdauten schnell um sich griffen. Die Feuerwehr mußte sich auf die Rettung der schwer gefährdeten Nachbargcbäude beschränken. Der Schaden ist sehr erheb lich, da viel Materialien und fertige Waren einer chemischen Fabrik mitverbrannlen, u. a. zwei Waggons Rohstoff« für Tadakcrsah. * Stendal, 10. Oktober. Aus dem Felde zur Arbeit in der Kriegs- indvstrie beurlaubt, hotte der Sergeant Lamprecht Handgranaten mitgebracht, mit denen er Raubfisch««» treiben'wollte. Schon bei dem ersten Versuche aber explodierte eine der Granaten vorzeitig und ver stümmelte ihn so schwer, daß er während der Ueberführung nach dem Lazarett verstarb. Recht und Geeicht Reichsgericht * Leipzig. S. Oktober. rr. Gefälschte Oelgemäld«. Daß der Name oder bas Zeichen des Malert auf dem Oelgemälde als Urkunde im Sinne des Strafgesetzes anzusehen ist. hat das Reichsgericht schon früher entschieden. Gemäß dieser Rechtsprechung hat das Landgericht 1 in M ü n ch e n am 7. Mai wegen schwerer Urkundenfälschung und Betruges den Kunstmaler Franz Huber zu 1 Aahr 6 Monaten und di« verehel. Elise Krenig zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Di« Angeklagte Krenig war früher Kassterertn in einer Schankwirtschaft und verheiratete sich dann. Alt ihr Mann zum Heere eingezogen war, begann sie mit dem An geklagten Huber ein Liebctverhültnis. Dieser mietete für sie einen Laden und richtete ihr eine Kunsthandlung ein. Sie kaufte dann Bilder, bekannter Meister wie Defregger u. cu, und Huber kaperte dies« Bilder; kn vollkommenster Weise, d. h. er setzte auch die Nomen der eigent lichen Maler darunter. Mit Kenntnit dieser Fälschungen verkaufte dann die Krenig die Bilder als echte Werk« und erzielte dadurch er heblich« Einnahmen. Für jedes Bild, das Huber lhr liefert«, zahlt« fle ihm durchschnittlich 300 -K, während sie selbst dafür Preise von 450—2500 erzielte. Bezeichnend für den Angeklagten Huber ist der Umstand, daß er «in Bild, einen Mäbchenkopf darstellend, in der Weis« aus dem Gedächtnisse kopierte, bah er sich das In einer Kunsthandlung hängende Original wiederholt ansoh und sodann zu Haus« aus dem Gedächtnis nachmalte. Die Revision der beiden Angeklagten, welche zu Unrecht verurteilt sein wollten, wurde vom Reichsgericht als un- degründ^ verwarf LL 1. i 2. l .3.1 von fach und das mit 35 V Ahr. blat -An I -And übe ein« -er i Lili. An. Aa Lor gut cnts sein nack vpr früf gew Do 10. Sl-d sij!" Kar.2 Hensi man Ma'- Hann Actti Wern d« . ara. 6 in ki blübc em eini kchl soll § I<»1! oder, werde ettc.ö e.erich kl il.ki Di Le -E W Stadt zngkl »t gelle, Lc Leivz