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Sächsische Volkszeitung : 23.12.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938-12-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193812232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19381223
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19381223
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1938
-
Monat
1938-12
- Tag 1938-12-23
-
Monat
1938-12
-
Jahr
1938
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 23.12.1938
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SSchsische Volkszeitung Nummer 800, Seite 5 Freitag. 28. Dezember 1988 , Seite 4 erzgeblrg« Kameraden noch einige Stunden der Geselligkeit. Gau- tpostkarten' KIsinv Lkronilc Ein Nieder- t mehreren Der rabiate seinen eige. rehrcre Tür- «en infolge ier Lebens- >en Alters- »erden soll, n deutschen ützungsmit- dte brachte n den Dank beiter zum i Lokomo- 1 nach Al- llteubergcr urbahn ist rr an die u beiseite ge» tiefliegendes s eingedrückt »es Gebäudes drückt. Am und Trocken raftwagen er- Hauseck« ge- nde 30 Jahre ,er benachbar- pfverletzungen In den chuhniacher- täuner gas- idere wurde »er Sonder- »urde sestge- besindlichen m Gas ent- vretterwaub erkstatt ein- lässigerweif« snet lngeseht bschntt» »derschlott- ihn-Omnl- Glashiltte Altenberg zur Zeit Eröffnung Versorgung »ah sie,sich eufsgruppe, »hne weite- i d e r h a n d. elzcug unter enden Kerze icklicherwelse inende Sofa ?t wurde. umte ein ssige Straße unglücklicher» Rückwärts- eiter. Beim ig am Ktoster- c gestürzt und Riickgratver« -ert es in dem ist. Auch ihres Iah- ihnen, die selle» Ver- ueder ver- uhlung der den i. Ja- Wesen und Vedeutuna der Verjährung Ein Pslichtteilanspruch verjährt innerhalb drei Jahren seit Kenntnis des Erbfalls. Hemmung und Unterbrechung der Verjährung Der Gläubiger hat, um sich gegen Ueberoorleilungen von feiten des Schuldners zu schützen, das Recht, die Verjährung zu „unterbrechen" oder zu ..hemmen". Lvzu bedarf es einer aus drücklichen, am besten schnstiicheu (!) Erklärung zwischen Gläu biger und Schuldner, das; die Leistung gestundet ist. In diesem Falle liegt eine „Hemmung der Verjährung" vor: die Verjäh rung ruht, die Verjährungsfrist wird aus die Dauer der Stun dung nicht angerechn«. U>ei der „Unterbrechung der Verjährung" hingegen, die eine Einrechnung der vorher abgelaufenen Frist nicht zuläht, kann höchstens nach Fortfall des Unterbrechungs grundes eine neue Verjährung beginnen. Unterbrochen wird eine Verjährung durch (möglichst schrifllick>e!) Erklärung des Schuldners dem Gläubiger gegenüber, datz er den Anspruch bzw. die Forderung anerkennt und Abschlags- oder Zinszahlungen, Sicherheiten u. ä. leiste!! Verhütung der Verjährung Sind dem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderungen di« eben genannten Wege („Hemmung" oder „Unterbrechung"! nicht ausreichend, so bleibt ihm letzten Endes nur noch das Mahn oder Klageversahren: er mutz dann also entiveder den Erlaß eines Zahlungsbefehls beantragen oder Klage erheben. Unbe- dings notwendig ist natürlich, datz die Beantragung des Zah lungsbefehls oder dlc Anbringung der Klage wegen am 31. De zember 1938 verführender Forderungen (Ansprüche) spätestens au diesem Tage bei dem zuständigen Gericht eingehcn — damit ist die Unterbrechung der Verjährung gewährleistet! verjährungssrist von 39 Jahren Soweit Rechtsansprüche nicht der verkürzten Verjährung unterliegen, verjähren sie in 30 Jahren. Ebenfalls für durch rechtskräftiges Urteil sestgestellte Forderungen beträgt die Ver- Hhrungsfrist stets 30 Jahre. — Im Grundbuch eingetragene Rechte verjähren nicht. Ebenso unterliegen Anspräcke zwiscl^n Ehegatten (während der Tauer der Ehe) sowie zwischen Elter«, und Kindern keiner Verjährung. Berlin, 23. Dezember, In der festlich geschmückten Deutschlandl)alle feierte am Donnerstag abend die gesamte Belegsk«)ast des Neubaues der Reichskanzlei gemeinsam mit dem Führer das Weihnachtsscst. Jeder Arbeiter erhielt als Weihnachtsgesct^nk das Bild des Führers mit Unterschrift und ein großes Lcbensmittelpaket. Die große Halle bot ein farbenfreudiges Bild. Von der Decke hingen zwei riesige Adventskränze. Vier grotze Tannen bäume gaben mit ihrem Lichterglanz der Halle ein besonders stimmungsvolles Gepräge. An langen Reihen weißgedeckter und mit Tanncngrün geschmückter Tiscl^e hatten die 7 0 00 deutschen Arbeiter Platz genommen, die unermüdlich bet Wind und Wetter, bei härtestem Frost Tag und Nacht an der Ausführung des Auftrages des Führers arbeiteten. Beson ders grotz war die Freude und Dankbarkeit, datz sie diese Weihnachtsfeier zusammen mit dem Führer verleben konnten. Mit dem Führer nahmen an der Weihnachtsfeier der Schöpfer des Monumeiitalbaiiwcrks, Architekt Professor Speer, mit seinen engeren Mitarbeitern, ferner der Chef der Reichs kanzlei, Neichsminister Lammers. Reichsprefscchef Dr Dietrich, die Adjutanten des Führers. SA-Obergruppenführer Brückner, Oberstleutnant Schmundt und NSKK Brigadesührcr Vormann, autzerdem SS-Obcrgruppcnsührer Sepp Dietrich, der stellver tretende Gauleiter von Berlin, Staatsrat Görlitzer, und propagandaleiter Wächter teil. stag, 22. Dez.» großes Abend lich des 8V. Ge- diese Sendung a außerordent« den. Kammer- crpslichtet war, nisse von Wien Ersatz stlr ihn der technisch« t von zwei ichzeitig zu ckmar das Or- n Leipzig aus entsprechenden von zwei Sen- net, durch eine gelungen, und lge Roswaenge Lea Pllti nicht »erte von Kilo- Zusammenstoß zwischen Autobus und Eisenbahn Drei Tote, 19 Verletzte. Braunschweig, 23. Dezember. Wie die Reichsbahndircktion Hannover mitteilt, durchbrach am Donuerslngnachmittag bei dem Bahnhof Thiede an der Strecke Berneburg — Braun schweig ein Autobus die für einen lm gleickcu Augenblick vor- bclfahrenden Pcrsbncnzug geschlossene Schranke. Der Kraft wagen wurde durch den Zug zur Seite geschleudert und be schädigt. Don den Insassen des Autobusses sind drei Perso nen getötet, vier schwer und 15 le'cht verletzt worden. Die Verletzten wurden Braunschweiger Krankenhäusern zugeführt. 1000 feierten mit -em Führer Weihnachten Gin stimmungsvolles Fest der Kameradschaft mit den am Neubau der Reichskanzlei beschästlgten Arbeitern Der Jubel steigert sich zu einem Begeisterungssturm, als nun der Führer das Wort ergriff. In seiner An sprache an die versammelten Arbeiter zeigte der Führer die tiefere Bedeutung des Baues im nationalsozialistischen Deutsch land und insbesondere des Ausbaues der Reichshauptstadi aus. In herzlichen Worten dankte er als Bauherr allen am Werk Beteiligten und wünschte ihnen nach schweren Arbeitsmouatcn ein frohes Weihnachtssest. Nach seiner Ansprache weilte der Führer noch einige Zeit bei seinen Arbeitern und nahm mit ihnen gemeinsam das Abendessen ein. Als der Führer sich dann verabschiedete, brachie Polier Gottwald ein dreifaches Sieg Heil aus ihn aus, das begeistert ausgenommen und von den Liedern der Nation ob gelöst wurde. Als der Führer die Halle verließ, brandete ihm noch einmal der Jubel der Arbeiter entgegen, denen diese herrliche Stunde als unvergängliches und stolzes Erlebnis erhalten bleiben wird. Bei frohen Weisen, die von dem an der Ausgestaltung der Feier mitwirkenden Musikzug der SA-Standarte „Feld- Herrnhalle" gespielt wurden, verbrachten die Männer im Kreise der Kameraden noch einige Stunden der Geselligkeit. Sle deutsche ReichSlotterle kommt Beginn lm Mal 1939 nach neuem Spiel- und Gewinnplan Die Relchsregierung hat soeben ein Gesetz über die deutsche Reichslotterle beschlossen, durch das an Stelle der ver schiedenen bisher nebeneinander bestehenden Staatolotterien eine einheitliche deutsche Reichslotterle errichtet wird. Damit wird auch auf diesem Gebiet der dem Wesen und dem Aufbau des Dritten Reiches entsprechende Zustand ge schaffen. Es gibt also in Zukunft keine Preußisch-Süddeutsche, Sächsische oder Hamburger Stoatslotteric mehr, sondern nur noch eine einzige große Klossenlotterie, die deutsche Reichs lotterie. Die deutsche Reichslotterie wird etwa im Mai 1939 mit ihren Ausspielungen nach neuem Spiel- und Gewinnplan beginnen. Die bereits eingeleiteten Staatslotterien werden selbst verständlich planmäßig zu Ende geführt. Die Spieler werden besonders darauf hingcwiesen, daß keinerlei Anlaß besteht, etwa das Spielen in den noch laufenden Staotslolterlcn ab zubrechen. Damit würden sie nur ihre durch die Teilnahme an den Vorklassen erworbene Anwartschaft aus Teilnahme an der Haupt- und Schlutzklasse und damit die weitaus grötzten Gewlnnaussichtcn aufgeben. Die Inkraftsetzung des Gesetzes für das Land Oesterreich ist zwar noch Vorbehalten, doch soll die deutsche Rcichslotterie binnen kurzer Zeit auch im Lande Oesterreich als alleinige Staatlslotterle elngesührt werden. In den sudetendeutschen Ge bieten tritt die deutsche Reichslotterie ohne weiteres in die Lücke ein, die nach der Beendigung der 39. tschecho slowakischen Klassenlotterie entstanden war. MNeWhrM rs MM^" ZetttmbMaimBBMe > ZL leitung von Architekt Piepenburg begrüßt worden mar, tics- empfundene Donkcsworte kür die Gestaltung der Weihnachts feier. durch die — wie er unter jubelnder Zustimmung er klärte — der heutige Tag für den Schöpfer des Bauwerkes, Professor Speer, für die gesamte Bauleitung und alle am Bon Tätigen zu einem unvergeßlichen Ehrentag gewor den ist. Neichsminister Vr. Goebbels erkrankt Hilgenseldt spricht zum Volksmeihnachtsseft Reichsminister Dr. Goebbels ist an einer akuten Darm grippe erkrankt und infolgedessen für einige Tage bettlägerig. Er kann deshalb die für Freitag abend zum Volkswcihnachts- sest vom Saalbau Friedrichshain aus geplante Anspra«l>e leider nicht halten. An feiner Stelle wird der Relchsbeaultragte sltt das Winterhilsswrrk, Hauptamtsieitcr Hilgenseldt, spte- chen. Diese Rede wird über alle deutschen Sender übertragen. Aus der Neuordnung der deutschen Fettwirtsämst ist im Reichsarbeitsministerium die Ausgabe der Fettverbilligung für die minderbemittelte Bevölkerung erwachsen. Die Verbilli- gungsmatznahme besteht in der vierteljährlichen Ausgabe von Stanunabschnltten mit Reichsverbilliguugsscheinen für Speise fette. Der Stammobschnltt enthält zur Zeit 9 Reichsverbilli gungsscheine zu je 25 Pfennig. Die Fettverbilligiiugsscheine werden namentlich ausgegeben an die Empsängcr von Arbeits losen- und Kurzarbeiterunterstützuug, an die Unterstützungs empfänger der öffcntlict-en Fürsorge und sonstige Personen, deren Einkommen den doppelten Richtsatz der öffentlichen Fürsorge in der Regel nicht übersteigt. Kinderreiche werden besonders be rücksichtigt. Um die Tragiveite dieser Fetlverbilligungsmahnah- men auszuzcigen, teilt der Neichsarbcilsminister in seinem gro ßen Rechenschaftsbericht mit, datz im Jahre 1937 vierteljährlich rund 20 Millionen Fettverbilligungsscheine ausgegeben worden sind. Neben den Fettverbilligungsscheinen hat die Regierung besondere Stainmabschnilte mit Bezugsscheinen für Konsum margarine eingeführt, die von den Fiirsoraevcrbänden einem weiteren Kreis minderbemittelter Volksgenossen zur Verfügung gestcllt werden. Sechs Millionen solcher Scheine, die die Er langung dieses billigen Volksnahrungsmittels gcivährlcistcn, werden vierteljährlich verteilt. Zur VertMstKtlauna von Vermöaensveranderunaen bei der Zudenvermöaensabaabe Der Neichsminister der Finanzen teilt mit: Nach der Ver ordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 20. April 1938 war jeder Jude verpflichtet, sein Vermögen nach dem Stand vom 27. April 1938 bei der höheren Verwaltungs behörde anzumelden und jede Veränderung seines Vermögens unvcrziiglick anzuzeigcn. Don der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige waren lediglich die Vcrmögensvcränderungen ausgenom men, die im Rahmen einer angemessenen Lebensführung oder des regelmäßigen Geschäftsverkehrs cinlraleii. Beim Erlaß der Vorschriften über die Erhebung der Juden vermögensabgabe ist davon ausgcgangcn worden, daß sich das Vermögen jedes einzelnen Juden nach dem Stand vom 12. No vember 1938 auf Grund seiner Pflicht zur unverzngiiäien An zeige von Veränderungen im allgemeinen aus den Anmeldungen und Nachlragsanzeigcn an die höhere Mrwallungsbehörde er geben würde Nur um auch die durch den lausenden Lebens unterhalt und den regelmäßigen Geschäftsverkehr cingctretenen Veränderungen des Vermögens und einige sonstige aus ent schuld! aren Gründen noch nicht angezeigte Vermögensverände rungen zu berücksichtigen, ist Anfang Dezember darauf hinge» wiescn ivordcn, daß alle bis zum 12. November 1938 eingetretc» neu Dermögensverändcrungeu auch nachträglich bei der höheren Verwaltungsbehörde angezeigt werden können und bei der Be messung der Iudcnvermögcusabgabe zu berücksichtigen sind. Die Flut von Veründcrungsanzeigen, mit denen die höhe ren Verwaltungsbehörden und nach ihnen die Finanzämter über schwemmt worden sind, läßt erkennen, datz die Juden in vielen Fällen ihre Pflicht, Vermögensverändcrungen unverzüglich an zuzeigcn. nutzer acht gelassen haben. Die Finanzämter sind nunmehr angewiesen worden, bei der Iudeiwermögenoabgabe nur noch solche Deränderungoanzeigen über vermögensrückgänge zu berücksichtigen, die biszum 31. Dezember 1938 bei der höheren Verwaltungsbehörde ein gehen. Sich selbst ein Auge ausgestochen 4 Jahre Zuchthaus für Versicherungsbetrug. Köln, 23 Dezember. Vor der 1. Grotzcn Strafkammer des Landgerichtes Köln ging am Donnerstag nach fast zwei wöchiger Dauer ein Prozeh um einen Versicherungsbetrug be sonderer Art zu Ende. Der 47 Jahre alte Philipp Köller aus Köln war beschuldigt, an mehreren in- und ausländischen Ver sicherungsgesellschaften einen Bctrugsversnch dadurch begangen zu haben, daß er sich selbst ein Auge ausge stochen habe und dafür Versicherungssummen von etwa 7 6 0 0 0 0 RM. beanspruchte. Nutzer zwei deutschen Versicherungsverträgen hatte er auch bei Lloyds in England eine Versicherung gegen den Ver lust verschiedener Körperteile abgeschlossen. Auf das Zeugnis des jüdischen Kölner Arztes, der ihm bas Nuae entfernt bat, bekam er als Anzahlung auf 59 000 Pfund auch bereits 30 000 Pfund ausgezahlt. . - „ . » Zu der Verhandlung waren etwa 30 Zeugen und mehrere Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes verliehen. I Sachverständige geladen. Das Gericht kam auf Grund der Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes hat dem I Zeugenaussagen und insbesondere der Gutachten zweier Sach- Vertrauensarzt der Deutschen Botschaft in Paris, Dr. Albert I verständiger zu der Ueberzcugung, datz sich K das Auge durch Claaß, der dem ermordeten Gesandtschaftsrat vom Rath die I Kokain unempslndlich gemacht und dann selbst mit einem erste ärztliche-Hilfe geleistet hat, das Verdienstkreuz des Eh- I scharfen spitzen Messer verletzt habe. Nachdem der Etaatsan- renzeichcns des Deutschen Roten Kreuzes und dem französischen I walt am Mittwoch weaen vollendeten bzw. versuchten Vcrsiche- Staatsangehörlgcn Armand Thomas, der innerhalb ändert- I rungsbetruges vier Jahre Zuchthaus beantragt hatte, vcrur- halb Tagen dreimal sich als Blutspender für den Gesandt- I «eilte das Gericht am Donnerstaaabend den Anaeklagten zu schaftsrat vom Rath zur Verfügung gestcllt hat, das Ehren- I vier Jahren Zuchtbaus und fünf Jahren Ebrverlust. 10 Mo- zelchen des Deutschen Roten Kreuzes 2. Klasse verliehen. I «aie der Untersuchungshaft werden auf die Strafe angerechnet. Sckneesälle auch lm Rheinland I Der Vorsitzende führte in seiner Begriinduna aus. datz sqneesaue aua; ,m Rycinianv. I sich «rotz der ausweichenden An'morten des Angeklagten ein . .. 3"' Rhe nland haben überall bei seichtem Frost Schnee- I mild „geben habe. Die Persönlichkeit des K. verdiene falle eiugcsetzß so daß doch noch mit weißen Weihnachten zu I , , Milde, zumal Scheußlichkeit der Tat in der Krimi- rechnen Das Treibeis auf dem Rhein ha, etwas nachge- I „^Ecb,. einrig dasteke. Auch um vor ähnlichen Verbacken lassen. Auf der Mosel herrscht vielfach Eisstand. I abzuschrecken, habe das Gericht ein hartes Urteil fällen müssen. Englands Unterhaus vertagt sich. I Das englische Unterhaus hat sich bis zum 31. Januar I 1939 vertagt. I Acht Todesopfer der Kalte ln Velglen Gröbere Mehrheit für Daladler. I Brüssel, 23. Dezember. In ganz Belgien sind seit Mitt- <1,N ,netteren Verlaus der Hauslialtsaussnracke stellte die I mach abend starke Schneesälle zu verzeichnen. In den Ardennen Reaie^ma um en Male dicVeNrouensfrgge 'Das Er- I und ln der „Fagne" in Os.belgien hat die Schneedecke eine Höbe I ^ointti»»n»»a inar^go/ - PN', bei 23 Stlmmcntkal- I von 40 Zentimeter erreicht. In Brüssel und Mittelbelgien lie- gebnis der Abstimmung war 322 . 26o bei 23 Stimmentyal- I ,«wg 10 Zentimeter Schnee. Die Temperaturen sind leicht tungen. I gestiegen, jedoch werden immer noch 9 bis 15 Grad unter Null USA unterstützt Rotspanlen. I gcmelbct. Die Kälte hat am Donnerstag wieder acht Todcs- Die amerikanische Regierung geht immer osfener dazu l op fe r gefordert. — Die Schi s s ah r t aus der Maas ist in- über dem bolschewistischen Spanien auch wirtschaftlich Hilfe- I folge der Vereisung völlig lahmgelegt. Mehrere Bergwerke «telluna zu geben Während des nächsten Halbjghres sollen I ln der Nähe von Lüttich und in der Borinage mutzten vorüber monatlich 100 000 Fässer Mehl nach dorthin entsandt werden. I gehend stillgelcgt werden, da die Maschinen durch die Kälte zum Bisher entsandte Amerika insgesamt 60 000 Fässer. I Teil unbrauchbar geworden sind. Verjährungsfristen laufen am 31. Dez. ab I Wtt H-Inoch ansm-nd-zordemmen? werkers, das Reichsarbeitsminister Seldte gestern verkündet! „Verjährung" heißt soviel wie „Erlöschen eines Rechts- hat, bedeutet unmittelbar vor Weihnachten ein Geschenk schön- I m^b?n "kwnbn ster Ar. für diesen wichtigen deutschen Verusssian^ Es tsi I Federungen ei.7gewl,s?s Ziel'zu setzen Me VeL bekannt, welche Schwierigkeiten gerade der Handwerkerstan I betragen in der Regel 30 Jahre, für Forderungen aus dem täg- hinsichtlich seiner Altersversorgung schon in der Zeit vor dem I liehen Leben jedoch nur 2 oder 4 Jahre; sie beginnen zu lausen Kriege, besonders aber in den schwierigen Jahren der Nach- I mit dem Abschluß des Jahres, in ivelchem die Forderung ent- kriegszeit zu überwinden hatte. Das Gesetz stellt nunmehr auf I standen Ist. Demnach verjähren' ani 31. Dezember 1938 alle dem Gebiet handiverklicher Altersversorgung eine umsasseude I Forderungen, die (nach den verkürzten Fristen von 2 bzw. 4 Ordnung her. I Jahren) vor dem 1. Januar 1935 entstanden sind! Die Grundgedanken des Gesetzes sind: einmal die Vcr- I ficherungsverpflichtung für alle Handwerker, wobei I Verjährungsfrist von zwei Jahren dem einzelnen die Wahl zwischen Renten« und Kapitalversiche- ! Innerhalb von zwei Jahren verjähren die Forderungen der rung freigestellt bleibt. Zum zweiten eine Umlage für diel Kaufleute, Lieferanten, Fabrikanten, Handwerker, Landwirte „Versichern nqsunsähi gen", bei denen wegen zu hohen I und Künstler für Lieferung von Waren oder Erzeugnissen, Aus- Alters die Prämie zu hoch werden würde; die Zuteilung der I sührung von Arbeiten und Besorgung fremder GescMle (ein- Mittel für "diese erfolgt ,° nach der Bedürftigkeit Für die I ^ArSBrnlLÄiderL^ Versicherung des Handwerkers ergeben sich nach dem Gesetz I cyastwirte für verabfolgte Speisen und Getränke. Miet- folgende drei Möglickkeiten: 1. die Versicherung des selbstan- > zj„s<,„ fgr bewegliche Sacken. Gehalts- oder Lohnansprücke im dlgen Handwerkers bei der Nngestelltcnversichcrung. 2. Ren- I Privaldicnst stehender Personen sowie die Honorare der Aerzte, tenverslcherung bel der Angestelltenversicherung nur mit einem I Rechtsanwälte und Notare, halben Pflichtbeitrag, die andere Hälfte wird in Form einer I Prämie zur Lebsnsvcrsicherunq gezahlt. Auf diese Weise wird I Verjährungsfrist von vier Jahren eine An wartschaft auf eine Rente wie auf eine Kapitalabsin- I In vier Jahren verjähren Zins- und Amortisationsrück» dung gesichert; für den Handwerker ist das unter Umständen I stände. Miet- und Pachtzinsen für nichtbewcgliche Sachen, Ren- besonders wertvoll. 8. volle Ablösung der Pflicht zur Renten- I ten. Besoldungen, Wartegeldcr, Unterhalts- und ähnliche rcgel- versickerung durch eine private Lebensversicherung. I mäßig wicderliehrende Leistungen; ferner Ansprüche für Waren- Durch das Gesetz wird die Sicherung älterer und I liefcrungen, Ausführungen von Arbeiten und Besorgung frem- alter Handwerker vor wirklicher Not in ihrem letzten I der Geschäfte für den Gewerbebetrieb des Schuldners (einschließ- Lebensabschnitt erreicht. Diese Altersversorgung der Hand- I "") aller Auslagen). werker wird es ermöalichen. daß auck In diesem Berufsstande I Die Mängelansprüche beim Kauf verjähren für bewegliche die älteren, nicht mehr recht Arbeitsfähigen aus dem aktiven I Sachen in 6 Monaten, für Grundstücke in 1 Jahr — im Falle Berufsleben ausscheiden können. Damit sichert die Altersvcr-I arglistiger Verschweigung seitens des Verkäufers jedoch erst in -j« 1 LWÄ. Ajüngeren Handwerker. I „och sechs Monaten vom Tage der Auslieferung der Sendung Ml! So bedeutet das Gesetz eine außerordentliche Verbesserung der I sozialen Lage des gesamten Handwerkerstandes.
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