Volltext Seite (XML)
38. Jahr« Volfsseilung «I>»<IÄ I ,«l --»«»ll!«. »«naMch«, V«ilig,i>'«tL «nch Tilge, «wicht. w Psg »,«. « Psg Trlgerloh» 17V; »xrch »l« Poft l.w «Inlchllißllch Voküderwetlungrgedghr, pyllgllch w Psg Voll-VelleNgeld. 10 Vtg., SonnakoL. un» g«IU»,«-Nr. » VI,. Sddekellungen mllst«n Ivllelen» «I»« Ivoch, ,,, Bbluu! de, v«,ur«z«U Ichclstllch beim veNa, «kg,gange» I«1a Uniei, lrlg«, »strj« UIu« Tbdestellun,,» «»tgegenne-me». ««rlagr-rl vee«»«». »njeigengrell«! »I, llpaltig« S ,» »«II« g«II« » Pf«j sge tzainM«i>»nnIi«» » PI» M lßlatzwllnsch« llnn«» »k telw »«»I-, KP«. SachMe Schnlllettung: vk««ven.A., P,it«rfteatz, 17. geneius «711 ». Uvir L«ichlst»k«ll,. Druck un» V«llag: Teemanl, Buchsruck«,«! «,» B«rl», Th. un» D. Wink«!, Vollrrftiab« 17, geniiu, »Ivlt, Vo«Icheck: Rr. 10«, v-nt: Elodtbont v««den »47« —W— Sonnabend/Sonnkag, 2S./2S, März 1SSS 2m Fall, oon tzlh«,«« SrwaU, v«rb«t, «I»„«,«»»«i ««kub» stS,ungen hat d« Bezieh«, ov«r Birrdungtteitxn»« t,in« Unspiilch«, lall, »I« geiiun, In b«schiänk«m Umiang«, «r» ipäie, o»e, nichi «ischilnl. s«sllll»a,,,kt iß D « « » » « » Mersotz der Sinkreisungchche Ernüchterung in London und Paris „Mangel an Vertrauen zu England" London, 23. März. Die Londoner Morgcnpressc muß heute zugebe», das; sich die britiscl)« Negierung mit ihren Be mühungen um die Errichtung einer „A n t i - A g g r e s s i - ons-Front" völlig scstgefahren hat. Den Kommenta ren der Blätter ist zu entnehmen, das; vorläufig mit einer Re gierungserklärung nicht zu rechnen ist, und das; man zunächst die Rückkehr des britischen Ministers für Außenhandel, Hudson, der offenbar neöen seiner Handelsmission auch die Ausgabe hatte, in Moskau britische Fühler auszustrecken, sowie den Be such des volnischen Außenministers Beck in der ersten April woche in London abwartcn will. Ter diplomatische Korrespondent der „Times" stellt zu nächst zu den englisch-französischen Besprechungen fest, daß kein neues Abkommen getroffen morden sei, das; aber in den Be ziehungen zwischen den beiden Ländern, die sich zur gegen seitigen Berteidtgung verpflichtet Hütten, verschiedene wichtige Punkte neu präzisiert worden seien. Der Korrespondent stellt dann fest, das; eine gewisse Enttäuschung entstanden sei, weil in der Frage der beabsichtigten Vier-Mächte-Besprechnng zwischen England. Frankreich, Rußland und Polen nicht mehr Fortschritte erzielt worden seien. Der diplomatische Korrespondent des .Daily Herald" er klärt, das; Polen sich weiterhin bis zum Aenßersten wciaere, sich einer Anti-Aggressions-Erklärung anzuschließen und Ruß land scheine sich zu weigern, ohne Polen zu unterschreiben. Der Plan hänge also noch immer In der Luft. Vernon Bartlett schreibt im „News Ehronicle", daß zehn Tage verstrichen seien, ohne daß man zu einer Einigung gekommen sei. Bor Vertretern der Press« teilte der Staatölekretär im Reich«si»o»zministrrtum, Reinhardt, am Freitagnachmittag das soeben erschienen« „Gesek Uber die Finanzierung national politische, Ausgaben de» Reiches" mit, das kurz als „Neuer Finanzplan" bezeichnet werden kann. In Erläuterung des neuen Gesetzes und der mit ihm ver- bundcnen Auswirkungen verwies Reinhardt auf den fortlausend großen Finanzbedarf des Reiches und auf die über alles Er warten gute Entwicklung des Steueraufkommens in den ver gangenen sechs Jahren. Es sei von 6,8 Mrd. RM. im Rech nungsjahr 1933 auf 14 Mrd. RM. im Jahr 1937 gestiegen, werde 1938 mindestens 17,5 Mrd. RM. betragen und in den Rechnungsjahren 1939 und 1940 weiter ansteigen. Das Steuer aufkommen sei gegenwärtig noch nicht groß genug, um den außer gewöhnlichen Finanzbedars des Reiches restlos zu decken. Die Größe des Finanzbedarfs ergebe sich nicht nur aus den großen nationalpolitischen Aufgaben, sondern auch aus der Erhöhung des Zinsendienstes und des sonstigen Schuldendienstes des Reichs. Der Neue Finanzplan sehe vor, den außergewöhnlichen Finanzbedars des Reichs grundsätzlich nicht mehr durch Ausnahme verzinslicher Anleihen, sondern durch Ausgabe unver zinslicher Steuergutscheine zu decken. Die Steuer gutscheine stellten wie di« Reichsanleihen einen Vorgriff auf künftiges Steueraufkommen dar. Während die Reichsanleihen durch das Reich aus Steuermitteln laufend verzinst und getilgt würden, seien die Steuergutscheine unverzinslich und würden bei der Entrichtung von Reichssteuern durch die Finanzkassen und Zollkassen des Reiches in Zahlung genommen. Unverzinsliche LIeferschakanweisungen würden ab Mai 1939 nicht mehr aus gegeben. Der außergewöhnliche Finanzbedarf des Reichs werde soweit er das Steueraufkommen der Gegenwart übersteige, ab Mai 1939 grundsätzlich nur noch durch die Ausgabe von Steuer gutscheinen gedeckt werden. Durch den Lauf der Steuergutscheine würden Mittel gebunden werden, di« nach dem bisherigen Finanzierungsverfahren als Anleihe bezeichnet würden. Außer dem würden sogenannte schwimmend« Gelder gebunden, die bis her nicht immer so verwendet worden seien, wie es volkswirt schaftlich erwünscht gewesen wäre. Reichsanleihen würden nur noch ausnahmsweise aufgelegt «erden, und zwar insoweit, al» di« Lag« am Kreditmarkt au» volk-wirtschastlich«» Gründ«« e» rrwünfcht erschein«« lasse. Die Ausgabe der Steuergutscheine geschehe durch den Reichssinanzminister zum Nennbetrag«, und zwar in zwei Ausstattungen. Es gibt Steuergutscheine I und Steuer gutscheine ll. Dem Neuen Finanzplan gemäß seien das Reich, die Länder, die Gemeinden und die Gemeindeverbande, die Reichsbahn, Rcichspost, die Neichsantobahnen und andere juristische Personen und ähnliche Gebilde verpflichtet. Liefe rungen und sonstige Leistungen gewerblicher Unternehmer m Höhe von 40 v.H. des Rechnungsbetrages in Steucrgutschcinen zu bezahlen, wobei je zur Hälfte Steuergutscheine I und ll zu verwenden seien. Der größte Zahler, dem diese Verpflichtung obliege, werde das Reich sein. Hier werde der Hauptposten auf Lieferungen an die Wehrmacht enstallen. Der Rcichssii'anzminister werde alle Verwaltungsstellen des Reichs mit den entsprechenden Beträgen in Kteuergui« scheinen verioroen Diele Stellen würden für die ihnen gc« nebn.sti.a Sacirausaaben arundiätzlick 60 vH. in Geld und „Daily Herald" schreibt, der Schaden, der dem britischen Prestige zugefügt worden sei, spiegele sich in dein Mangel an Vertrauen wider, das die kleinen Mächte zu irgendeinem bri tischen Schritt zur Zusammenarbeit gegen weitere Aggressionen hätten. Dieser Mangel an Vertrauen sei deutlich in dem Be schluß Rumäniens, mit Deutschland ein Handelsabkommen zu schließen, zum Ausdruck gekommen. „Antideutsche Koalition geschottert" Paris, 25. März. In den außenpolitischen Betrachtungen der Frühpresse vom Sonnabend wivd die überwiegend negative Bilanz der durch die kürzliche Neuordnung in Mittel- und Ost europa ausgelösten diplomatischen Aktivität der westlichen De mokratien gezogen. Sie wird aber überschattet von der be trübten Ansicht, das; die Versuche der französisch-britischm Diplo matie znr Bildung einer deutschfeindlichen Front der Demokratien bis auf weiteres als gescheitert anzusehcn seien. Immer lauter werden die warnenden Stim men, die sich gegen die neuen Einmiscknugsversncke der Sowjets ergeben. Ekarakteristisch ist eine in Soerrdruck huvorgekobene Notiz des Malin: Sowjetrußland möchte durch seine üblichen Methoden die demokratischen und pazifistischen Nationen zer setzen. Alle Mittel scheinen den Sowjets aut zu sein, um zu ihrem Ziel zu gelangen. Deshalb arbeite Moskau nmmterbro- ck>cn daran, den Krieg und die Welirevolntion zu entfesseln, und möchte sich jetzt in einer großen internationalen Konfe'-enz die Pose eines Vorkämpfers der Demokratie und des Friedens geben. 40 vH. in Steuerantscheknen erkalten. Das Eteuergutkchcin- Verfahren finde nicht Anwendung auk Rechnungen und auf Spitzcnbeträge von weniger als 500 N"' Die sieueMen Vorteile Der gewerbliche Unternehmer sei berechtigt, Liderungen und sonstige Leistungen, die ein gewerblicher Unternehmer an ihn gerichtet lmbe, bis zu 40 vH. des Rechnungsbetrages in Steuergutscheinen zu bezahlen; er dürfe also die Steuergut- scheine weitergebcn. Diese Weitergabe könne in gleicher Weise wie beim Handelswechsel in langer Kette fortgesetzt werden. Die Steuergutscheine verbrieften einen Vorteil, der viele Unternehmer veranlassen werde, sie eine Zeitlang zu behalten, wobei der Zeitpunkt der Weitergabe und die Weitergabe über haupt sowie die Verwendung von Lteuergutstbeinen der Serie l oder ll srcistünden. Die Steuergutscheine l würden ab dem siebenten Monat nach dem Ausgibemonat bei der Entrichtung von Reichsstcucrn durch die Finanzkasscn und Zollkassen zum Nennbetrag in Zahlung gcnommcn. Die Steuergutscheine ll würden ab dem sicbenunddreißigsten Monat nach dem Ausgabemonat bei.der Entrichtung von Äeichssteucrn durch die Finanz- und Zollkassen zu 112 vH. des Nennbetrages in Zahlung gcnommcn. Die Steuergutscheine l verbrieften für den Fall, daß der gewerbliche Unternehmer sie eine Zeitlang behält, einen er heblichen steuerlichen Vorteil, der in der Bewertungs freiheit für alle abnutzbaren Wirtschaslsgüter des betrieblichen Anlagevermögens bestehe, und zwar stir die Stenern von Ein kommen und vom Ertrag. Der gewerbliche Unternehmer könne in Höhe von 20 v. H. des Gesamtbetrages der Steuergut- lcheine l, die ihm in den letzten ^ehn Monaten des Wirtschafts jahres ununterbrochen gehört hätten, Bcwertungssrciheit für die abnuhbaren Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlage vermögens in Anspruch nehmen. Der Hundertsatz, der für die Bewertungsfreiheit maßgebend sei, erhöhe sich auf 25 v. H., wenn die Steuergutscheine I dem gewerblichen Unternehmer weitere 12 Monate ununterbrochen gehört haben; aus 30 v. H., wenn sie Ihm abermals 12 Monate gehört haben, und auf 35 v. H., wenn st« ihm noch weitere 12 Monate gehört haben. Zwecks Ausfuhrförderung erhöhe sich der Hundertsatz bei ge werblichen Unternehmern der Ausfuhrindustrie durchweg um 10 v. H., wenn der Ausfuhrumsatz mindestens 25 v. H. des Ee- sämtumkahes ausmache. Der Reichsfinanzminister lei er- Mchtigt, «in« entsprechende steuerliche Vergünstigung für d«n Ausfuhrhandel zu treffen. Staatssekretär Reinhardt erklärte, daß der sich aus der Bewertungsfreiheit ergebende steuerlich« Vorteil so groß lei, dak di, Nachfrage nach Steuerautlcheinen l lebr arok lein werde. »elchSSrztestihrer Nr. Wagner gestorben München, 25. März. Am Sonnabend früh 6 Uhr ist In München an den Folgen einer heimtückischen Krankheit, die er sich in Ausübung seines Dienstes für die Bewegung zugezoge» harte, der Hauptdicnstleiter der NSDAP, Retchsärztesührer Dr. Gerhard Wagner, im 51. Lebensjahre gestorben. Die Durchführung der neuen Dienfipflicht verordnung Ter Reichsarbeitsminister hat im Anschluß an die neue Dienslpslichlvervrduung die Arbeitsämter mit ausführlichen Weisungen für die Durchsühcung versehen. Mit der Vermeh rung staatspolirisch bedeutsamer Aufgaben find die Ansprüche an den Arbeitseinsatz erheblich gestiegen und diesen gesteigerten Ansprüchen konnte mit der alten Anordnung nicht mehr Ge nüge getan werden. Die Aussührungsbestimmungen regeln be sonders das Verfahren bei der Feststellung des Bedarfs Der Betriebsführer darf einen Bedarf erst melden, wenn er nicht durch innerbetriebliche Maßnahmen die nöligen Arbeitskräfte sreimachcn kann. Er ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu tref fen, um die für die unaufschiebbare» Ausgaben benötigten Ar beitskräfte freizusetzen. Sa wird insbesondere verlangt, daß Arbeitskräfte, die iin Betrieb ni't nickt anerkannten Ausgaben beschäftigt sind, bei den unaufschiebbaren Anjaaben eingesetzt werden, daß berufsfremd beschäftigte Facharbeiter ihrer Aus bildung entsprechend eingesetzt werden, das; Spezialarbciter vom Betrieb selbst ausgebildet werden und das; alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten ausgenutzt werden um den Kräftebedarf zu verringern Weiter werden verlangt der Ein satz auch nicht vall leistungsfähiger Arbeitskräfte und die Ver gebung von geeigneten Te.lauftrügcn an handwerkliche Be triebe. Erst wenn alle diese und andere Möaiickkeiten erschöpft sind, kann der Betriebssichrer die Vermittlung des Arbeits amtes in Anspruch nehmen, und erst wenn alle Möglichkeiten des anderweitigen Einsatzes freier Arbeitskräfte oder berufs fremd beschäftigter Facharbeiter des Bezirk'- oder der Gewin nung von Reserven ausgeschöpft sind, kommt die Heranziehung von Dienstpflichtigen aus anderen Betrieben in Betracht. Bei der Auswahl der zu verpflichtenden Kräfte ist auf möglichst zweckvollen Einsal; der Arbeitskräfte zu achten. Es ist in erster Linie auf Kräfte zurückzuareifen, die durch die Ver pflichtung keine Lohnminderung erfahren Verheiratete Kräfte sind erst ni vervsiicktcn, wenn ge eignete Ledige nicht mehr vorhanden sind. 'Bei Verpflichtungen auf unbegrenzte Zeit ist auf langjähriac B'triebszugchörigkeit Rücksicht zu nehmen. Verheiratete Kräfte sind aus unbegrenzte Zeit nur zu ve'vflichten, wenn ihnen in angemessener Zeit am Dicnstort eine Wohnung bereitgestellt werden kann. da" die meisten gewerblichen Unternehmer sie bet ver Aus stellung ihrer Iahresschlußbilanz zur Bewertungssrciheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch nehmen könnten, so daß sie ihre flüssigen Mittel möglichst in Slcuergutscheincn I anlegen würden. Der Gesamtbetrag der abnutzbaren Wirtschaftsgüter, die in den Bilanzen der gewerb lichen Wirtschaft ausgewiesen würden, sei gegenwärtig mit etwa 30 Milliarden Reichsmark anzunehmen, der Betrag der abnutzbaren Wirtschaftsgüter, die jährlich neu angejchasst oder hcrgcstcllt würden, gegenwärtig mit rund 0 Milliarden Reichs mark. Für jede Milliarde Reichsmark, die 'm Steuergut- schcinen I in Bewegung gesetzt werde, könne im Erstjahr Be- wertungssreihcit in Höhe von 200 Mill. NM. in Anspruch ge nommen werden. Jede Milliarde Reichsmark, die durch die gewerbliche Wirtschaft in Steucrgutschcinen im Erstjahr sest- gehalten werde, bringe ibr für die Gegenwart eine steuerliche Entlastung um rund 100 Mill. RM. Die steuerliche Entlastung je Milliarde Stcuergutscheinbesitz betrage im Zweitjahr rund 125 Mill. NM., im Dritliahr rund 150 Mill. RM. und im Viertjahr rund 175 Mill. NM. Die Inanspruchnahme der Ve- wcrtnngssreiheit sei auch geeignet, einer Aufwärtsbewegung der Preise entgegcnzuwirkcn. Sie N.hreinkommrnsteuer Die Verwendung von Steuergutscheinen I bei der Ent richtung von Ncichssteuern werde sich auf Jahrzehnte verteilen. Das bedeute, daß die Finanzierung der großen nationalpoliti schen Aufgaben, die in der Gegenwart erfüllt werden müßten, auf Jahrzehnte verteilt werde, ohne daß dadurch eine Zinscnlast de» Reichs verursacht werde. Die gesamte öjfentliche Verwaltung müsse sich bis aus weiteres auf die Ausgaben bejchränken, die zur Wahrung und Förderung des Gemeinwohls gegenwärtig uner läßlich seien. Hinsichtlich der mit einem Aufgeld versehenen Steuer gutschein« ll sei wichtig, daß. während die Steuergutscheine l grundsätzlich im gewerblichen Sektor verblieben, die Steuergut« scheine II lombardsähig seien und durch die Banken ge- und ver kauft würden. Auf diese Weise würden auch Mittel gebunden, die außerhalb des gewerblichen Sektors in der deutschen Volks wirtschaft flüssig seien und anderweitig nicht beansvrucht würden. Die Steuergutscheine II würden schon nach Ablauf von drei Jahren restlos an das Reich zuriickflicßen. Um den Ausfall an Steueraulkommen des Reichs anzu gleichen, der durch die Verwendung von SteuergutschcMrn bei der Entrichtung von Reichsstcuern entstehe, «erd«, so lang« dl« Haushaltslage des Reiches «s erfordere, eine Mehreinkommensteuer erhoben, und zwar erstmals stir das Kalenderjahr 1939. Bemessungegrnndlage sei das Mehr einkommen, das im Vorjahr gegenüber dem voran gegangenen Kalenderjahr erzielt worden sei. Staatssekretär Reinhardt unterstrich dabei die schwierig« Struktur dieser Steuer, bei der sorgsältig bedacht werden müsse, welche Teile des Mehreinkommcns aus volkswirtschaftlichen Gründen oder aus Gründen der wirtschaftlichen und der sozialen Gerechtigkeit als Bcstenernngsgrnndlage ausacschiedcn werden müßten.' Sei das Jahreseinkommen größer als 2400 RM., Io blieben in jedem Fall 6'M NM. de-'- M.-br --- kommen» mebreintommettiteuerirei. Perionen. deren Haares- Deutschlands neuer Finanzplan Ausgabe unverzinslicher Steueraulscheine - Reichsanleihen nur noch in Ausnahmesüüen Einführung einer Mehreinkommensteuer