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Sächsische Volkszeitung
- Erscheinungsdatum
- 1939-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-193903112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19390311
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19390311
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1939
-
Monat
1939-03
- Tag 1939-03-11
-
Monat
1939-03
-
Jahr
1939
- Titel
- Sächsische Volkszeitung
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Sächsische Volkszeitung Sonuabend/Sonntag, 11.12. MSrz 1939 Nummer 61, Seite 3 , Sette 2 Diesseits und jenseits des m Bronzetores Die Tiara und die Kapstkronung zur Bürgertunr und Ktädtervesen in Deutschland -'.-Ä L j> > der Ministerialität innerhalb ü nur die eine Ausgangsstelle In dein Maße als die Mög- m die Nus- ni Interesse ' Zeitungen, und Beaei- !k sächsischen kel, Dresden. >«l Dresden. . PallerNr. «7. > Nr. 4 sMiig. van die Fa- Pius XII. wird die vier deutschen Bischöfe nach den Krö- nungsfeierlichkeiten noch einmal empfangen. Vie geschichtlichen Anfänge i Tag . iibrr -utiscke m nächsten Zranitwerko ine Weberei m Sudeten, r f die Er- arenansstel- wrf ging es fswerda tätswcrk in usiändischen eisteten an- nen Abend- :ichsauto- sestgefroreur ittels tauend, »erlich. Ver ra Ken und eisfrei, Der- :ra-Zinnwald- öckneefall, ost xdinat ersor- thal, Nr. 83 b Bad Bram« n Schneedecke festgefahrcne und aeltreut. en. Wetter« ich Ausheite« ivrgens «les« teften Mittag unstig. Nur lähe. Taas« :atur. Nachts bis Nordost. ! Winde um gingen. Mor« ost. ch diesmal «en Presse fe Studien- tit Teilneh- daucrndeu tunaen der -sucht wm- die Arbeit zialen Eiu- undlegende er Sachsen. der lE- saltlten die 'e'itlcklands Willen ahl aus ein rigen Werte lgig aebellert n mit Aus nus gestriaer -mischen Va- ein. gaben n '/« vH aus awer'e sowie «bei Gessürel ninus '/» vH. chem Bel- tersiin« uordnung, II hinein- im ösfent- im Film uregelung r bera- tz fiir die h segens- nichasfens ahre 1938 daß wirk te Erfolge elaerühm- r deutsche n untere ritt, wird zuwenig, >s Nach- äe daraus heute zu sehr wte mässe. m Zusam- stemattsche nicht etwa durch und erweise, ieim Film lostensrage lokalen Während Heimat in > in Wien i so, denn chen Film, o gut wie 'reichenden )eutschland ind ebenso erden. Ein r Zug um -en könne. erlangten eine weite Verbreitung. Die Rechtshöfc dieser Städte wurden dann später auch Gutachterstelle für die Rechtsdeutung. Der Ursprung der Städte ist im einzelnen sehr verschieden ge wesen. Wichtig für die wirtschaftliche und juristische Entstehung einer Bürgerstadt ist das Recht des Marktes und der Ummaue rung. Die Ummauerung allein macht noch keine Stadt; und insofern hat man Heinrich I., der im Sachsenland befestigte Plätze errichtete, zu Unrecht den Städtegründer genannt. We sentlicher als die Ummauerung ist die Errichtung eines ständigen Marktes. Wenn sich auch der 'Marktverkehr m den Städten vorzugsweise äti kirchliche Feiern anlchnte, so wurde er in alten Städten doch möglichst von der Altstadt, in Bischofsstädten von der Immunität lokal getrennt. Die von vornherein als Märkte gegründeten Niederlassungen wurden meist neben einer vor handenen Ansiedlung sDorf, Burg), an einem fiir den Verkehr günstigen Orte, wie Fluhübergang und Strahenkrcuzung an gelegt; erst später folgte dann die für die Städte charakteristische und notwendige Ummauerung und Bewehrung. Bis ins 19. Jahrhundert wurde übrigens neben der merkantilen auch die agrarische Tätigkeit in den Städten ausgeübt. Die rechtliche Sonderstellung ist nicht überall aus fried lichen Vorbedingungen hcrausgcwachsen, sondern vielfach im Kampf mit dem bisherigen Stadtherrn entstanden. In diesem rechtlichen Sinne ist Worms die älteste deutsche Stadt; dort scheinen die Bürger um 1073 den Bischof vertrieben und durch ein Sclbstverwaltungsorgan die Verteidigung der Stadt in die Hand genommen zu haben. Bald machten cs andere Bischofs städte ähnlich, 1088 auch das königliche Goslar. Erst später kommen nach dem Muster der schon bestehenden Städte frei willige Privilegierungen durch weitsichtige Fürsten vor und Neu gründungen „aus wilder Wurzel", so 1120 Freiburg i. Br. durch Konrad von Zähringen, 1143 Lübeck durch Adolf von Holstein, 1201 Riga durch Albert von Livland. Es gab Städte, die anher dem König keinen Herrn mehr über sich hatten, während bei der Mehrzahl der Stadtherr nur einen Teil sc-ncr Befugnisse, mit oder ohne Willen, verloren hatte; aus den ersteren ent wickelten sich die freien Reichsstädte, aus den letzteren die „guten Städte" der Landesfürsten. Das Organ der städtischen Selbstverwaltung war der aus den vermögenden Familien auf Zeit gewählte Rat: erst sehr viel später konnten die Zünfte der Handwerker Einfluh auf die Stadtverwaltung gewinnen. Die Rats-Geschlechter waren ähnlich wie das Rittertum ein äuhcrst lebendiger, dynamischer Faktor in der Entwicklungs geschichte des deutschen Volkes. Sie kämpften nm die Freiheit der Städte und waren die treibende Kraft für die volitischc Stellungnahme der Städte, die das Rittertum mit dem Unter gang des alten Kaisertums in der politischen Rolle ablösten. Im gleichen Jahre, in dem das llaufische Kaiserhaus unterging, wurde der Rheinische Städtebund gegründet, der die Städte als gleichberechtigte Glieder des Reiches neben den Fürsten zeigt, — die Barstufe der Rclchsstandschaft der Städte. Die Hanfa, jener weit über die Grenzen des Reiches reichende Reichs- und Land städte umfassende Städtebund, wurde nachmals eine politische Grohmacht. Volksgeschlchtltch wurden die Städte bedeutsam weniger durch ihr politisches Gewicht, sondern durch die soziologische Perwandlungskraft, die In ihren Mauern eine besondere Volks ¬ scheidend die Bekleidung mit den päpstlichen Gewändern, die sog. „immantatio" angesehen. — Im allgemeinen neigt die ge- schichtlicl^e Forschung zur Ausfassung, dah der erste, gekrönte Papst der hl. Silvester I. ist, der im Jahre 314 den Stuhl Petri bestieg. Seine Krönung soll mit einem Kopfschmuck er folgt sein, der mit einer von Kaiser Konstantin geschenkten prächtigen Krone geziert war. Doch gehört die Krönung des HI. Silvester in den Bereich der historisch nicht nachweisbaren Legende. Auf festerem Untergründe ruht dagegen die U.ber- lieserung der Krönung des hl. Papstes Pius III., die nach seiner Konsekration im Jahre 795 auf der Treppe der alten Vatikanischen Basilika vollzogen wurde. Der hl. Papst Niko laus I. wurde geweiht und gekrönt im Jahre 858 im Lateran im Beisein Kaiser Ludwigs ll. Danach wurde die Krönung stets in der Vatikanischen Basilika abgehaltcn, und die gekrön ten Päpste begaben sich einige Tage später in feierlichem Zuge zur Besitzergreifung ihrer Bischofskirche zur Erzbnsilika des Laterans. Mehrmals ist es in der Geschichte vorgckommen, dah Päpste am Tage ihrer Krönung danach die deutschen Kaiser gekrönt haben. So gescl)ah es am Weihnachtsfeste 1046, als Papst Clemens II., nachdem er selbst die Tiara erhalten halte, Heinrich III. und seine Gemahlin, die Kaiserin Agnes, krönte. Der HI. Papst Leo IX. legte seiner Krönung lI054) soviel B dcu- tvng bei, dah er von ihrem Tage ab die Jahre seines Ponti fikates zählte. Clemens V., der erste Papst des Avignoneser Exils s1309—1877), lieh sich in Lyon krönen. Er brachte das Papsttum durch seine Nachgiebigkeit in weitgehende Abhängig keit vom französischen König. Der grohe Papst Julius ll. s1503—1513) trennte die Krö nung zum ersten 'Male vollständig von der anschließenden Besitz ergreifung des Laterans. Den späteren Papst Hadrian VI., den letzten deutschen und überhaupt nichMalienischen Papst s1522 bis 1523), der Grossinquisitor und Statthalter Karls V. in Spanien war. erreichte dort die Nachricht von seiner Wahl. Er langte am 28. August 1522 in Nom an und hielt sich zunächst bei der Basilika Son Paolo aus. Das gab der damaligen Kurie Veranlassung zur Erörterung der Frage ob Hadrian dort ge krönt werden solle, nm so seinen Einzug in die Stadt Rom zu halten, aber man entschied sich schliehüch sür die Krönung in der Peterskirche. Seit Papst Niarzellu--- II. kam im Jahre 1555 der Gebrauch der Krönung aus der Mitlellogaia der Äati- konischen Basilika aui den Pius XII. jetzt nach Pius IX. zum ersten 'Male wieder aufgegrissen hat. Papst Gregor XIII. schasste nach dem Beispiel des hl. Papstes Pius V. das Festbankett ab, das früher anlähUch der Krönung den Kardinälen und Botschaftern gegeben wurde. Wie schon erwähnt, steht dem rangältesten Kardinaldiakon, diesmal dem aus Mailand stammenden Kardinal Caccia Dominioui. das Recht der Papstkrönung zu. Pius XI. wurde von dein damals rongältesten Kardinaldiakon, dem französischen Kuricnkardinal Billot, gekrönt, der aus der Gescllsämst Jesu hcrvorgeganaen ivar und einige Jahre vor seinem Tode mit Erlaubnis de» Papstes den Purpur ablcgte, um sich wieder ins Kloster zurück- zuziehen. In der Geschichte kennt man einige Kardinaldiakone, denen mehrmals die Ehre der Papstkrönung zufiel, so dem Kardinal Napoleons Orsini, der Benedikt XI. in Rom, Cle mens L. in Lyon und Johann XXII. in Avignon die Tiara auss Haupt setzte. Ursprünglich bestimmte das Zcremoniale, dah die Papstkrönung nur an einem Sonn- oder Festtag vor sich geben dürfe, aber die Kirchengeschichte kennt auch einige Aus nahmen davon. E. R. v. F. Von der Krönung des Papstes an tragen die Bullen sei nen Namen. Im übrigen darf die rechtliche Bedeutung der Krönung keineswegs überschätzt worden, da der im Konklave mit Zweidrittelmehrheit zum Papst erwählte Kardinal durch die Annahme der Wahl bereits wirklicher Papst geworden ist und die volle päpstliche Gewalt über den ganzen katholischen Erdkreis ausübt. Im frühen Mittelalter wurde, wie Prof. Tacgmueller tn seinem „Lehrbuch des katholischen Kirchenrech tes" sVerlag Herder, Freiburg i. B. 1934) ausführt, noch mehr als -je Inthronisierung und die Krönung namentlich in strit tigen Fällen für den Empfang der päpstlichen Gemalt als ent- Rom, 11. März Zu den bereits ermähnten Sonderabordnungen ausländischer Regierungen zur päpstlichen Krönungsfeier am 12. März sind in zwischen noch mehrere yinzugetreten, und zwar eine belgische unter der Führung des Grasen von Flandern, des Bruders des regierenden Königs Leopold, eine nordamerikanische mit dem Botschafter der Vereinigten Staaten in London Ken- n e d y an der Spitze. Kennedy ist bekanntlich Katholik. Die spanische Nationalregierung Francos hat eine Deputation zusam mengestellt aus dem Ackerbauminister und Generalsekretär der Pl-alangisten Cuesta, dem Botschafter Nationalspaniens bei der Kurie, einem General, einem Admiral, einem Nationalrat usw. An Stelle des erkrankten ungarischen Autzenministers Graf Csaky wird der frühere ungarische Minister des Aeußeren Graf Somsich die Delegation Ungarns führen. Die Feierlichkeiten in der Vatikanischen Basilika werden am Sonntag durch den Rundfunk übertragen werden. Der Herzog von Norfolk, dessen Haus seit der Re formation katholisch geblieben ist, ist vom englischen König zum Sonderbotschafter für die Krönung des Papstes er nannt worden. Diese Ernennung stellt tn der britischen Ge schichte einen Präzedenzfall dar, da sich die Könige Großbritan niens in der Äergangenheit bei Papstkränungen nicht in aller Form haben vertreten lassen. In der Presse ist bereits die Rede von einem Konsisto - rium, das der neue Papst dem Herkommen gemäh alsbald, Die Entwicklung des deutschen Städtewescns und die Entstehung eines deutschen Bürgertums wurzelt nicht in ger manischen Traditionen, sondern ist ein Ergebnis der deutschen Geschichte unseres Volkes im Mittelalter. Die Germanen haben die Stadt erst mährend der Eroberung des römischen Reiches kennengelernt und keineswegs den Versuch gemacht, diese antike Stadt Innerlich zu erfüllen und umzuwandeln. Sie haben sich ihrer bedient zur Herrschaft, es aber vorgezogen, auf Landgütern die bäuerliche und herrenbäuerliche Lebensform, die ihnen an gestammt war, fortzuführen. Wo Städte römischer Gründung in das deutsche Gebiet kamen, blieben sic bestehen, und ihre antike Lebenstradition wurde durch die Kirche allmählich in eine deutsche Form übergeführt. Diese Städte waren Bischofsstädte, tn denen der Bischof zu seinen geistlichen Rechten und Aufgaben Immer mehr auch politische Verwaitungsaufgaben bekam. Diese Städte wurden so Mittelpunkt des nicht-bäuerlichen Lebens des werdenden deutschen Volkes. Es gab in ihnen eine Schicht gehoben freier Familien, die mit vorbehaltcncn Rechten aus gestattet waren und denen die Aufsicht über die Gerechtsame des Reiches und der bischöflichen Stadtherren anvertraut war. Sie bildeten eine Art Stadtadel; dieses Patriziat, die „Ge schlechter", war dem gemeinen Stadtvolk, meist Handwerkern, übergeordnet. In diesen geistlichen Städten, die mindestens seit ottonischer Zeit fast alle unter die Gewalt von Reichsbischöfen und -äbten gekommen waren, begann, wenn auch aus be schränktem Gebiet, eine soziologische Differenzierung des deut- fcl)en Volkskörpcrs, indem sich zwischen die altgermanischcn Schichten der freibäuerlichen und altaristokratisäicn Bevölke rung eine städtische einschob. Die deutsche Stadt kannte keine Unfreien und auch das gemeine Stadtvolk blieb frei, als der Großteil der bäuerlichen Bevölkerung In die Unfreiheit hinab sank. Die Herausbildung des „Gesckleckter"-Adels der Städte dagegen ist eine Varallelerscheinunq zur Entstehung des Ritter adels aus dem Kriegsdienst und der nichtstädtischen Bevölkerung. Dje Vischofsstadt ist aber der deutschen Stadtentwicklung. .. lichkeit der Erweiterung des nutzbaren Ackerbodens durch Ro dung versiegte, ergab sich die Notwendigkeit, die Ausnützung des Bodens bei steigender Bevölkerung zu intensivieren; das geschah hauptsächlich durch Veredelung, durch Gewerbe und Handel. Es entstand immer mcbr das Bedürfnis nach dem Ausbau und der Gründung von Städten. Während die karo lingischen und ottonischen Städtegründungen im engsten Zu sammenhang mit der Christianisierung nach Osten hin standen, also vielfach Gründungen von Visckofsstädten waren, wie sie es im Westen und Süden des Reiches schon seit römischer Zeit nab, gingen Insbesondere die weltlichen Territorialherren dazu über, reine BUrgerstädte zu gründen. In denen Handel und Gewerbe ihre privilegierte Heimstätte hatten. Die Rückgewinnung des germanischen Siedlungsbodens im Osten ist nicht nur vor bereitet worden durch das Schwert der ritterlichen Herren und gefestigt durch den Pflug der Bauern, sondern erhielt frühzeitig eine Stütze in dem System von Städten, die die neuen Landes herren dort als Marktstätten gründeten. Diese neuen Städte wurden meist mit dem erprobten Recht einer älteren Stadt be- widmet; insbesondere das magdeburglsche und das lübische Recht Die Beflaggung -er Airchen und der Gebäude kirchlicher Dienststellen. Unter Zusammenfassung der bereits bestehenden Borschrif ten über die Flaggensetzung der öffentlich-rechtlichen Religions gesellschaften hat der Reichsminister dos Innern angeordnct, daß die allgemeinen Bestimmungen über die Bellaggung von Dienst gebäuden sinngemäß auch für die Neligionsgesellschasten gelten sollen. An den Kirchen und an den anderen Gebäuden, in de nen sich Räume einer kirchlichen Dienststelle besinden, soll nur die Reichs- und Nationalflagge gesetzt werden, wenn nach staatlicher Anordnung zu flaggen ist, und zwar auch dann, wenn der Tag der Beflaggung zugleich besondere kirchliche Be deutung hat. Die Nationalflagge und die Kirchcnfiagge oder eine von beiden sind zu setzen, wenn aus besonderem kirch lichem Anlaß geflaggt werden soll. Die Kirchensiagge darf nur an kirchlichen Gebäuden gesetzt werden. Jede Ausschmük- kung von anderen Gebäuden, von Straßen, Plätzen, Masten, Prozcssionsnltären und so weiter mit Kirchenfahnen oder mit Kirchenfarben, die in ihrer Anordnung und Zusammenstellung die Kirchenfahne nnedergcben, ist verboten. Kirchenfahnen und Kirchenfarben dürfen auch nicht bei Prozessionen oder ähnlichen Veranstaltungen außerhalb des Kirchengebäudes gezeigt werden. Unter das Verbot fallen nicht Fahnen mit Hei'igen-Bildern oder religiösen Symbolen und Fahnen kirchlicher Vereine, wenn sie von den Religionsgesellschaften oder von den Vereinen selbst ge führt werden und soweit sie nicht in der Anordnung und Zu sammenstellung der Farben die Kirchenfahne wicdergeben. Als kirchliche Farben gelten sür die römisch-katholisci-e Kirche die Farben Gelb Weiß und die Farben der örtlichen Diözesan- und Bischofsfahnen. und zwar im April cinberufem wolle. Auch Pius XI. hat ziem lich bald nach seiner Thronerl-ebung das erste Konsistorium ein berufen, in dem er Pater Franz Ehrle, den berühmten Präfek ten der Vatikanischen Bibliothek tn den höchsten Senat der Kirche ausnahm. Zur Zeit sind acht Kardinalshüte frei. Meist handelt es sich bei den im ersten Konsistorium eines Papstes kreierten Kardinälen um durchaus verdient« Persönlichkeiten aus dem Episkopat und Klerus, die durch einen Zufall während des letzten Pontifikats nicht recht in Erscheinung getreten sind, dann aber auch um Prälaten, die der neue Pontifex aus seiner früheren Wirksamkeit in ihrem Arbeitsbereich besonders schät zen gelernt hat. Augenblicklich ist auch die Würde des Erzprie- stcrs von St. Peter, die Kardinal Pacclli bis zu seiner Erhebung auf den Stuhl Petri innehatte, unbesetzt. Die Kardinale Faulhaber und Innitzer haben dem Ager Pontinus und der Stadt Littoria einen Besuch abgestattet und sich sehr anerkennend über die hervorragenden kolonisato rischen Leistungen der Italienischen Regierung in den ehemali gen Sumpfgebieten ausgesprochen. Neus Münzen und Briefmarken mit dem Bildnis Pins'XII. besinden sich in Vorbereitung. Rom, 11. März. Der neue Papst wird am Sonntag bei gutem Wetter auf der äußeren Mittelloggia der Vatikanischen Basilika von dem rangältesten Kardinaldekan Caccia Dominioni im Beisein von Hunderttausenden von Zuschauern, unter denen sich die Sonder abordnungen von etwa zwanzig Regierungen besinden, gekrönt werden. Man weiß noch nicht, ob die Krönung mit -er sog. Mailänder Tiara vor sich gehen wird, die die Mai länder Pius XI. nach seiner Thronerhebung 1922 zum Gcscl-cnk machten, oder mit einer Tiara aus der Zeit Pius' IX. Wer großen Feierlichkeiten wie Papstmesscn und Heiligsprechungen in St. Peter beigewohnt hat, weiß, daß der Papst die Tiara nur beim Ein- und Auszug in die Basilika trägt, nicht aber am Altar oder auf dem Thron, wo er stets die Mitra angelegt hat. Der Kardinaldiakon spricht bei der Krönung folgende feier lichen Worte vor dem neuen Papst aus: „Empfange die mit drei Kronen geschmückte Tiara und wisse, daß Du bist der Vater der Fürsten und Könige, der Lenker der Welt, der Statthalter unseres Heilandes Jesus Christus auf Erden, dem Ehre und Ruhm sei in Ewigkeit, Amen!" Schon bei dem Ein zug zur Krönungsmesfc hat ein Zeremvniar vor dem Papst ein Bündel Werg, das an der Spitze eines Stabes angebracht war, verbrannt und dabei die Worte ausgesprochen: „Sancte Pater, sic tranfit gloria mundi." Heiliger Vater, so vergeht die Herr lichkeit der Welt. Ueber die Tiara und ihre Geschichte finden sich wertvolle Ausführungen in dem Werke von P. Joseph Braun „Die litur gischen Paramente in Gegenwart und Vergangenheit" (Verlag Herder, Freiburg i. B. 1924). Wir entnehmen demselben u. a. folgende Ausführungen: Der päpstliche außerliturgtsche Kopf schmuck (Tiara) wird zum ersten Male im „Liber Pontisicalis", erwähnt, und zwar in der Vita des Papstes Konstantin I. (1 715), zum zweiten Male dann noch in demselben Jahrhun dert in dem sog. „Constitutum Constantint", der Pseudo-Kon- stantinischen Schenkung. Dort heißt er camelaucum, hier phry- giuni. Allem Anscheine nach eine Entlehnung aus der byzan tinischen Hoftracht, war er nach dem neunten römischen Ordo Mabillons noch im 9. Jahrhundert lediglich eine schlichte, helm ähnliche Mütze aus weißem Zeug. Wahrscheinlich, daß ihn unten ein Zierbesatz umzog. Mit einem Kronreisen war er jedoch damals wohl noch nicht versehen. Allerdings heißt er im neun ten Ordo „regnum", doch muß auffallen, daß in der Beschrei bung, die dieser von ihm gibt, auch mit keiner Silbe das Vor handensein eines Kronreifens angedeutet wird und der Akt des Aufsehens des Kopfschmuckes nur als Aufsehen, nicht wie später stets als Krönen bezeichnet wird. Auf keinen Fall gab cs vor dem 9. Jahrhundert einen Kronrelfen an ihm, da ja der Papst vor dieser Zeit noch nicht weltlicher Herrscher war. Wann der päpstliche Kopfschmuck mit demselben ausgestattet wurde, ist unbekannt; indessen liegt die Vermutung nahe, es sei dies etwa zu der Zeit geschehen, als sich die liturgische Mitra gleichsam von ihm abzweigte, d. i. im 10. Jahrhundert. Jedenfalls war das phrygium, welches Innozenz III. zu Saint- Denis am Osterfeste 113V beim Zug zur Abteikirche trug, nach der Schilderung des Abtes Suger schon mit -em Kronreifen geschmückt. Es heißt demgemäß nun auch In den römischen Ordines -cs 12. Jahrhunderts „corona". Der Name Tiara be gegnet uns zum ersten Male in der Vita des Papstes Pascha lls II. (f 1118). Eine Zackenkrone erscheint an -em Kopf schmuck erst auf den Monumenten des sEen 13. Jahrhunderts. Ebenso kommen Behänge (caudae) erst auf den Bildwerken der gleichen Zeit an ihm vor, doch dürfte Ihr Fehlen auf älteren Darstellungen wohl lediglich auf Rechnung der Künstler zu setzen sein. Bemerkenswert ist. daß sie im 13. Jahrhundert, ja bis ins 15. von schwarzer Farbe waren, wie nicht bloß aus den Bildwerken erhellt, sondern namentlich auch aus den In ventaren. Unter Bonifaz VIII. erhielt die Tiara den zweiten Kronrelfen. Drei Statuen, die In der letzten Lebenszeit des Kultes, upd zwar unter seinen Augen, ja In seinem Austrag entstanden und sämtliche zwei Kronen an der Tiara aufweisen, lassen keinen Zweifel daran. Zwei besinden sich jetzt in den Krotten von St. Peter, eine im Lateran. Ob es Prachtliebc mar, die den Papst zur Einführuna des zweiten Kronrcifens veranlaßte, oder ob er dadurch seine Anschauuna iiber die vänst- liche Doppelgewalt zum Ausdruck bringen wollte, muß dahin gestellt bleiben. Non einer dritten Krone an der Tiara hören wir zum ersten Male in einem Inventar von 1513—19. Johan nes XXIII. war auf seinem Grabmnnument noch mit einer doppelkronigen Tiara geschmückt, die Statue Benedikt XII. auf dem Grabmal in der Kathedrale z» Avignon, von der sich glücklicherweise noch der Kopf erkalten hat, zeigt dagegen klar drei Krönen. Von nun an Ist die dreikroniae Tiara auf den Papstmonumenten die Regel, während es freilich noch eine gute Weile dauert, bls sie sich allgemein ans den Bildwerken eingebürgert hat. Mit der Annahme des dritten Kronreifens ist die Tiara das, was sie heute ist. W
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