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100 1274. unermeßlichen Menge von Prälaten, Adligen und anderen Männern Deutschlands, welche zu seiner Weihe von den äußersten Grenzen Deutschlands her zusammengeströmt waren, zu Aachen samt seiner Gemahlin, der erlauchten Frau Königin'), der Tochter des Grafen Burchard von Hohenberg in Schwaben, zum König der Römer festlich geweiht. 2) Auf diesem Reichstag vermählte er sogleick eine 2) von seinen Töchtern dem Pfalzgrafen Ludwig vom Rhein, die andere H dem Herzog von Sacksen. Im Jahre des Herrn 1274, um das Fest der Apostel Philippus und Jacobus, feierte der Herr Gregor X., von Herkunft ein Lombarde 6) aus der Stadt Placentia, vom Geiste Gottes voll, ein allgemeines Concil zu Lyon?), auf welchem er die Griechen zum Gehorsam gegen die römische Kirche annahm; und indem sie versprachen zur Einheit der Kirche zurückzukehren, bekannten sie, daß der heilige Geist vom Vater und Sohn komme, indem sie das Symbol auf dem Concil feierlich absangen. Da dieser (Gregor) ein Lütticher Archidiacon war und uiih seiner Frömmigkeit willen über das Meer eine Reise gemacht hatte, wurde er, dort weilend, in der Pfalz von Biterbo im Jahre des Herrn 1272 ^) von den Cardinälen zum Papste gewählt. Dieser gab neue Constitutionen heraus; unter diesen hat er eine sehr heilsame über die schleunige Wahl des Papstes erlassen"), durch welche die Cardinäle aufs Strengste gezwungen wurden, sofort für die verwittwete römische Kirche zu sorgen; diese heilige Constitution hat mit großem Aerger- niß Papst Johannes XXI. in einem Consistorium zu Biterbo iin Jahre des Herrn 1270, acht Tage vor den Iden des October"), widerrufen. Daher hat ihn, wie man glaubt, die göttliche Rache im zweiten Jahre seines Papstthums, indem ein Balken von seinem Söller zu Biterbo auf ihn stürzte und ihn überdeckte, jämmerlich 1) Gertrud. — 2> Nicht am 18., sondern am 21. October 1273 wurde Rudolf ge krönt. — 3> Mathilde. - 41 Agnes. - 5) Albert. - S) Thcdald. - 7) Eröffnet am 1. Mai 1274. — 8) Er war in Akk», als er in Biterbo gewählt wurde. — s> Am 1. September 1271. — Iv> Publicirt in Lyon am 7. August 1274. Sic bestimmte, daß zehn Tage nach dem Tode eines Papstes die am Orte des Todes anwesenden Cardinäle die Neuwahl treffen sollten, ohne Rücksicht anf die Außenbleibenden. — 11)24. September.