II Einleitung. Statt einen Schüler des strengen Erzbischofs Konrad von Salz burg, Hartmann, znm Propste einzusetzen, weil der allzulang dauernde Mangel eines festen Oberhauptes zu einer bedenklichen Lockerung der Disciplin unter den Chorherren geführt hatte. Doch sorgte Otto während seines Aufenhaltes im Auslande in anderer Weise für sein Stift. Er erwarb für dasselbe einen damals hoch- geschätzten Artikel, Heiligengebeine, und scheute nicht die weite Reise in die Heimath, um in eigener Person der Klosierneuburger Kirche das werthvolle Geschenk zu überbringen. Nach gelungener Ausführung des heiligen Geschäftes ging Otto alsbald nach Paris zurück, um weiterzustudiren. Im Jahre 1133 war seine wissen schaftliche Ausbildung vollendet, und Otto machte sich auf den Weg zur Heimath, begleitet von einer auserwählten Schaar von 15 Clerikern. Auf ihrer Reise übernachteten sie auch in der Abtei Morimund, von Cisterciensermönchen bewohnt, denen damals die gewaltige Gestalt des Kreuzzugsapostels, Bernhard von Clairvaux, nicht geringes Ansehen verlieh. Sehr wahrscheinlich ist, daß die sittliche Strenge, die reine Religiosität, das asketische Leben des neuen Ordens ganz nach dem Herzen Otto's waren; sie mögen die treibenden Motive gewesen sein, die ihn und seine Genossen ver anlagten, ihr Leben und ihre Kraft dem Cistercienserorden zu wei hen. Otto blieb in Morimund und wurde bei eingetretener Vakanz von den Brüdern zum Abte gewählt. Wann dies geschah und wie lange er diese Würde bekleidet hat, läßt sich mit sicheren Zeugnissen nicht belegen; nur eine, freilich späte, Notiz berichtet, daß ihn die Morimunder an demselben Tage zu ihrem Abte mach ten, da ihm das Capitel der Freisinger Kirche die bischöfliche Mitra darbot. Die Berufung auf diesen Bischofstuhl traf ihn nach dem Tode Bischof Heinrich's (S. October 1137), und so wurde der fromme, bescheidene, nur dem Himmel zugewandte Abt mitten in die politischen Händel seiner Zeit hineingezogen?) Sein I) Ob Otto freilich sofort nach Heinrich's Tode Bischof von Freising wurde, oder ob eine längere Vakanz seinem Amtsantritt vorausging, muß dahingestellt bleiben.