110 Zweite Fortsetzung. Herzogthum Apulien und Calabrien nach Erbrecht als sein Eigen thum, und vertrauend auf die Hilfe und den Rath der oben genannten Fürsten von Baiern und vornehmlich Ludwigs des Aelteren, der mit ihm den Marsch antrat, sammelte er eine Menge von Bewaffneten, und durch das Tridentiner Thal sein Heer füh rend, betrat er Longobardien.') Aber die vorerwähnten Würden, nämlich Sicilien, Calabrien und Apulien hatte Clemens III. (IV.) dem Karolotto, 2) dem Bruder des Königs von Frankreich, vorher übertragen mit Wahrung der schuldigen Ehrerbietung und Tribut- Zahlung, nämlich gegen Erlegung von 800 Mark Goldes für jedes Jahr;^) als gegen ihn der vorerwähnte Jüngling Konradin kämpfte, wurde er von ebendemselben Karolotto überwunden, ge fangen und enthauptet; in Neapel im Sand am Meere liegt er begraben, und auch er hatte wie sein Großvater und Vater am kirchlichen Begräbniß nicht Theil. I) Herbst 1267. — 2> Karl von Anjou, Karolotto war sein Spottname --- „der große ungeschlachte Karl". — 3) 28. Mai I26S wird der Vertrag abgeschlossen. — 4> 29. Oct. 1268.