1077. 85 Niemand im Stande, ihm diese Ueberzeugung beizubringen, und es wallte vielmehr dem König Heinrich, dem Räuber und Ein- äscherer aller seiner Güter, dem Anstifter und Vertheidiger so vieler Ketzereien und Spaltungen, von ganzem Herzen und un zertrennlich anhängen. Damals aber, dies war die immer mehr überhand neh mende Ketzerei der Geistlichen, erklärten einige Verstockte hie und da öffentlich, gegen Könige dürfe, selbst wenn sie Ketzer und aller Schand- und Frevelthaten schuldig wären, blutdürstig, schlecht und in Allem unheilig und gottlos, weder vom Papste noch von einer andern Obrigkeit ein Urtheilsspruch gefällt wer den. (Sie hatten eben nicht bedacht, daß Kaiser Constantia der Anhänger des ketzerischen Bischofs Paulus von Constanti- nopel, im Jahre 650 nach Menschwerdung unseres Herrn von dem heiligen Papste Martin auf der Kirchenversammlung zu Rom mit dem Banne belegt worden ist. Sie hätten sich auch Constantius merken sollen, welcher vom Papste Felix wegen der arianischen Ketzerei gebannt wurde. Ferner hätten sie wissen sollen, daß Haribert, der König der Franken, von dem heiligen Germanus Bischof von Paris wegen der Sünde der Wollust gebannt wurde und mit dem Banne belegt zur Hölle gefahren ist, daß Hilterich, der König der Franken, auf des Papstes Stephan Ansehen hin der Regierung entsetzt, geschoren und in ein Kloster geschickt und so Pippin zum König der Franken erwählt und von dem heiligen Bonifacius, dem Bischof von Mainz, zum König gesalbt wurde. Papst Nicolaus bannte den Frankenkönig Lothar, weil er sich erlaubt hatte, nach Verstoßung seiner rechtmäßigen Gemahlin 2 Waldrade als Beischläferin zu nehmen; als sich derselbe zu Rom wegen der ihm zur Last 0 Vielmehr ConstanS H. Uebrigcns wurde der Bann nicht über den Kaiser selbst verhängt, sondern nur die von ihm unter dem Namen Typus veröffentlichte Schrift verdammt. — 2) Thjetbirga.