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78 Chronik Bertholds. bringen war, hörte jetzt nicht auf, Geistliche zu ordinieren, Kirchen einzuweihen und die übrigen bischöflichen Rechte oft und unerlaubter Weise auszuüben. Die päpstlichen Gesandten riefen aber die Brüder daselbst zusammen und hielten ein Capitel mit denselben über die Flucht und den Ungehorsam ihres Bischofs, sowie über seine sonstigen Unbesonnenheiten, Unterlassungen und Uebergriffe. Daselbst riefen sie den Bi schof in einer bestimmten Frist vor und befahlen aus Päpst licher Machtvollkommenheit auf das Entschiedenste, daß Nie mand dessen Amtshandlungen annehmen sollte. Die simonistische und nicolaitische * Ketzerei, welche in jenem Bisthum, dem ein so zahlreiches Volk angehört, in ungewöhnlichem Maße über hand genommen, verdammten sie gemäß der von der Kirchen versammlung zu Rom gegebenen Bestimmung gänzlich; auch wiederholten sie die besondere Vorschrift, daß kein Christ die» Amtshandlungen der wegen Unenthaltsamkeit verurtheilten Geist lichen irgendwie annehmen sollte. Und da sie erfahren, daß der Bischof die Gewohnheit hatte, das Urtheil einiger Priester und das Zeugniß von sieben seiner Amtsgenossen als zur Uebernahme von Kirchen hinreichend zu betrachten, deren simo nistische Erwerbung aber durch die Aussage vieler Laien klar dargethan war, so setzten sie fest, daß derlei Urtheile und Zeugnisse keineswegs Geltung haben sollten; wenn es sich aber um die Anklage wegen irgend eines Frevels, den der Ketzerei ausgenommen, handelte, verwarfen sie diese Urtheile und Zeug nisse nicht. Würde aber ein Geistlicher der Ketzerei angeklagt, so sollte über ihn das Zeugniß aller Christen, welche den katholischen Glauben hätten, der Geistlichen und Laien, Män ner und Frauen, gehört werden. Endlich befahlen sie mit >) Bei den Nicolattcn, einer Seele des ersten Jahrhunderts, wurden fleischliche Vergehungen geduldet. Hier werden unter Nicolaitischer Ketzerei die Priestcrchen ver standen. Bcrnold von Sanct Blästen gebraucht z. I. 10S5 denselben Ausdruck.