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1076. 53 len bekannten Sache nicht nach Zeugen zu suchen. Deshalb befahl der Apostel, jenen Unzüchtigen bei den Korinthern aus der Gemeinschaft der Brüder auszustoßen, weil das, was er gethan hatte, allgemein bekannt war. „Ihr," sprach er, „seid aufgeblasen und nicht vielmehr in Trauer versetzt, auf daß aus euerer Mitte der geschieden würde, der diese That verübt hat." Alle wußten nämlich um seinen Frevel und klagten ihn nicht an. Er lebte öffentlich mit seiner Stiefmutter gleichwie mit seinem Weibe. In dieser Sache waren weder Zeugen noch eine Untersuchung nöthig und der Frevel konnte durch keinerlei Winkelzüge verheimlicht werden, daher verschob der Apostel das Urtheil über ihn nicht, indem er sagte: „abwesend dem Leibe nach, anwesend aber im Geiste," dessen Machtfülle niemals auf hört, „habe ich wie ein Anwesender den verurtheilt, der solches vollbracht hat)*. Demnach rechtfertigt der gesammte Inhalt der Schrift die Aussprüche deS apostolischen Herrn, und können diejenigen, welche widersprechen und sie Verkehren, recht leicht widerlegt werden, denn er selbst ^ ist von den Spuren der Väter keines wegs abgewicher. Vergebens haben also einige Streitsüchtige darüber gemuukelt, daß er dem König und seinen Genossen keine Frist gewährt und sie sofort mit dem Banne belegt habe, nachdem ihre Frevel, welche sie so trotzig zur Schau trugen, für gering achteten und hartnäckig vertheidigten, die heilige Kirche allzu erbärmlich besudelt, und nachdem sie ihren Un gehorsam betreffs so vieler allgemein bekannter Dinge nicht an anderem Orte, sondern auf der Kirchenversammlung zu Rom, und zwar durch Schrift und Unterschrift allzu verstockt und verwegen bekannt hatten. Eine ähnliche Ausführurg, wie die hier in Klammern gestellte, nur liirzcr gehalten und nicht mit Beispielen belegt, findet sich auch in BernoldS Schrift über die Berdannnniß der Kirchenspalter — vxusc. I, L. — 2) Der Papst.