1076. 47 betreffen, die sich nicht scheuten, nachdem sie gleichsam im Mittel punkt der Kirche dem Papste, dem Höchsten nach Gott und seinem Stellvertreter, ungehorsam und leichtfertig abgeschworen, diesen ihren Ungehorsam durch ihre Namensunterschrift zu be kennen, indem sie nicht bedachten, was ihm und den übrigen Kirchenobern zusteht, wovon Paulus* sagt: „Sie sind allzeit bereit, jeglichen Ungehorsam zu strafen." Sie hätten nämlich besser bedenken sollen, daß schon der heilige Papst Silvester auf der Kirchenversammlung zu Rom unwiderruflich festgesetzt hat: „Niemand darf die höchste Würde richten, weil alle Wür den ihrer Leitung bedürfen, und es soll weder die gesammte Geistlichkeit »och das gesammte Volk einen Urtheilsspruch über dieselbe fällen" und den Beschluß des heiligen Papstes Gre gor „Wir bestimmen, daß die Könige ihre Würde verlieren und von der Gemeinschaft des Fleisches und Blutes unseres Herrn Jesus Christus ausgeschlossen sein sollen, wenn sie sich herausnehmen, die Beschlüsse des heiligen Stuhles zu verachten"; und Vieles dergleichen mehr. Deshalb wurde von der Kirchen versammlung der durch göttliche und menschliche Gesetze be gründete Beschluß gefaßt, daß König Heinrich nicht nur mit dem Banne zu belegen, sondern auch ohne Hoffnung auf Wie dereinsetzung der Regierung zu entsetzen wäre, damit er in der Gemeinschaft der Gebannten bliebe, mit welchen er lieber theil- haben wollte, als mit Christus. (Erstlich weil er sich beharr lich weigerte, den Verkehr mit denjenigen, welche wegen Kirchen raub und simonistischer Ketzerei gebannt waren, aufzugeben; dann weil er als öffentlicher Gottesverächter für seine frevel haften Handlungen nicht nur nicht Buße thun, sondern eine solche auch nicht einmal angeloben wollte und das, was er den päpstlichen Gesandten schon versprochen hatte, keineswegs hielt; ^ 2. Kor. 10, 6. — 2) Dieser angebliche Beschluß ist eine Erdichtung. 3) In dem Briefe XIII, 8 (eä. ölaur.) Gregors I.